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Promovieren geht über studieren – Stipendien und die Finanzierung der Promotion

1. Vorbemerkung

Mit dem Studienabschluss stellt sich für viele Absolvent*innen die Frage, ob sie den direkten Berufseinstieg wählen oder eine Fortsetzung der wissenschaftlichen Qualifikation über eine Promotion anstreben sollen. Für die Entscheidung zur zweiten Alternative gibt es viele Gründe:

  • Wer eine wissenschaftliche Laufbahn anstrebt, kommt im nächsten Schritt an der Promotion nicht vorbei.
  • In einigen Studiengängen ist die Promotion eher der Regelabschluss, sofern man im eigentlichen Berufsfeld tätig werden will (Chemie oder Kunstgeschichte).
  • Für bestimmte Tätigkeiten ist der Doktortitel ein Plus (beratende Berufe in Wirtschaft und Kanzleien).
  • Nicht wenige Absolvent*innen wollen ihr Abschlussthema weiter verfolgen – das Interesse am Forschungsgegenstand überwiegt vor reinen Berufsaspekten.
  • Schließlich glauben einige Absolvent*innen, durch eine Promotion momentanen Engpässen auf dem Arbeitsmarkt ausweichen zu können. Andere wollen durchaus auch die

Konfrontation mit den Anforderungen der Berufswelt vermeiden, indem sie den Student*innenstatus verlängern.

Diese (und andere) Motivationen für eine Promotion sollen hier nicht abgewogen und diskutiert werden. Auch geht es hier nicht um Ratschläge zur formalen Organisation und inhaltlichen Gestaltung des Promotionsvorhabens. Im Folgenden sollen verschiedene Formen der Finanzierung aufgezeigt werden, die eine Promotion überhaupt erst ermöglichen. Dabei wird der Schwerpunkt hier auf den Stipendien liegen, auch wenn diese nicht den bedeutendsten Finanzierungsbeitrag leisten. Lediglich etwa 12 Prozent der Promovierenden beziehen ein Stipendium. Circa 70% hatten eine Mitarbeiter*innenstelle innehat, gut 7% befanden sich in strukturierten Programmen (Graduiertenkollegs). Die Übrigen finanzierten sich als externe Promovierende ihre Doktorarbeit selbst (vgl. Stock et. al. 2014, S. 73).

2. Finanzierung über Beschäftigung

2.1. Qualifikationsstellen

Die Promotion läuft in der Regel über eine Stelle für Assistent*innen an einer Universität. Sie sind einem Lehrstuhl zugeordnet und dienstrechtlich unterstellt. Die Mitarbeiter*innenstellen werden tarifrechtlich nach TV-L 13 (ehemals BAT 2a) vergütet, und werden für Promovierende in der Regel als halbe Stellen vergeben. Im Rahmen dieses Beschäftigungsverhältnisses nehmen die Mitarbeiter*innen Aufgaben der Lehre wahr (2 bis 4 Stunden), beaufsichtigen und korrigieren Klausuren, sitzen als Zweitprüfer*innen in akademischen Prüfungen, unterstützen die*den Professor*in bei Forschungsaufgaben und beteiligen sich an der akademischen Selbstverwaltung. Die Stellen sind befristet. Die Zeitdauer beträgt – von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich – zwischen 2 und 5 Jahren. Die Vorteile dieser Promotionsfinanzierung liegen auf der Hand. Die Promovierenden halten engen Kontakt zur „scientific community“ und werden im Job in die Handlungs- und Verfahrensweisen einer akademischen Tätigkeit eingeführt. Die Wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen sind einbezogen in die betriebliche Mitbestimmung und können ihre Rechte als Arbeitnehmer*innen im Konfliktfall auch vor dem Arbeitsgericht geltend machen. Zudem sind sie voll sozialversichert, d.h. die Beiträge für Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung werden über das Beschäftigungsverhältnis entrichtet (jeweils anteilig). Nachteilig kann sich eine große Abhängigkeit von der Institution auswirken. Zudem klagen Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen häufig, dass ihnen bei den Belastungen durch die Aufgaben am Institut für ihr Promotionsvorhaben nicht genügend Zeit bleibt.

2.2. Drittmittelstellen

Eine weitere große Gruppe promoviert auf Stellen, die nicht über die regulären Haushalte der Hochschulen getragen werden. Nach Angaben des Wissenschaftsrates wird knapp die Hälfte der Stellen für Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen über Drittmittel finanziert (vgl. Darstellung im GEW-Handbuch „Promovieren mit Perspektive“, S. 152ff. – Literaturangaben siehe unten). Dies sind Stellen, die für bestimmte wissenschaftliche Projekte von „Dritten“ (Deutsche Forschungsgemeinschaft, Stiftungen, Wirtschaft) finanziert werden. Drittmittel werden von Hochschullehrer*innen oder universitären Institutionen eingeworben und bieten eine themenbezogene Anstellung. Dienstrechtlich und materiell sind diese Stellen vergleichbar mit den Qualifikationsstellen.

Als Vorteil wird von Promovierenden hier gesehen, dass der thematische Bezug des Drittmittelprojektes mit dem Promotionsthema unmittelbar gegeben ist. Das Anfertigen der Doktorarbeit erfolgt also nicht “nebenbei”.

2.3. Externe Promotion

Eine Reihe von Promotionen wird in Kooperation mit externen Stellen durchgeführt. Diese sind außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die öffentlichen getragen werden (Max-Planck Institute, Fraunhofer-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren, Leibniz-Gemeinschaft u.a.). Wichtig ist hier, dass das Promotionsrecht einzig bei den Universitäten liegt, deshalb ist eine entsprechende Anbindung dieser Projekte notwendig. Der Vorteil einer Promotion bei außeruniversitären Einrichtungen besteht darin, dass die Promovierenden den Verpflichtungen der Beschäftigung an einer Hochschule (Lehr- und Prüfungstätigkeit) entbunden sind. Sie können sich so stärker auf ihr wissenschaftliches Vorhaben konzentrieren. Andererseits fehlt ihnen die Praxiserfahrung in der Lehre, was bei einer angestrebten Karriere an einer Hochschule nachteilig werden kann. Die Möglichkeit einer Externen Promotion besteht auch über Wirtschaftsunternehmen. So werden von einzelnen Firmen Beschäftigungen angeboten, innerhalb derer eine Dissertation angefertigt kann – das oben erwähnte alleinige Promotionsrecht der Universitäten bleibt selbstverständlich bestehen.

2.4. Recherche

Hier eine Reihe von Links für die Suche nach Promotionsstellen an Universitäten, bei Drittmittelprojekten und externen Anbieter*innen:

Ausschreibungen der Kieler Universität: http://www.uni-kiel.de/personal/de/stellenausschreibungen

Bundesweite Stellenausschreibungen finden sich in der Wochenzeitung „Die Zeit“

Wissenschaftsorganisationen

Deutsche Forschungsgemeinschaft, http://www.dfg.de

Fraunhofer Gesellschaft, http://www.fraunhofer.de

Helmholtz-Gemeinschaft, http://www.helmholtz.de

Max-Planck-Gesellschaft, http://www.mpg.de

Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz, http://www.wgl.de

3. Stipendien

Im Gegensatz zu einer Berufstätigkeit, in deren Rahmen eine Promotion betrieben werden kann, bieten die Stipendien die Möglichkeit, sich weitestgehend auf das Promotionsvorhaben zu konzentrieren. Auch ist ein Stipendium eine Form der Auszeichnung, dass sich bei späteren Bewerbungen positiv auswirken kann. Der Nachteil besteht – wie noch gezeigt wird – in materiellen Einschränkungen. Auch vermittelt das Stipendium keine Berufserfahrung.

3.1. Begabtenförderungswerke

Stellen Stipendien im Studium nur eine anteilig geringe Finanzierungsquelle dar, erhalten sie bei Promotionsvorhaben eine besondere Bedeutung. Wie oben erwähnt werten 23 Prozent der Promovierenden über Stipendien finanziert. Besonders in den Geistes- und Sozialwissenschaften, wo Mitarbeiter*innenstellen nur dünn gesät sind, sind Stipendien eine wesentliche Unterstützung – hier wird etwa ein Drittel der Promotionen so finanziert. Maßgebliche Fördereinrichtungen sind hier die Begabtenförderungswerke, die vorn im Heft ausführlich vorgestellt wurden. Von diesen Einrichtungen werden jährlich 3000 Promotionsvorhaben finanziert (insgesamt erhielten 2006 etwa 7000 Promovierende ein Stipendium). Die Webseiten der Stiftungen geben über die Förderkriterien ausführlich Auskunft. Unter http://www.stipendiumplus.de findet man eine Übersicht über alle bundesweiten Begabtenförderungswerke. Im Folgenden werden einige gemeinsame Anforderungen und Leistungen genannt.

Promotionsvorhaben werden in der Regel über 2 Jahre finanziert. Dabei kann diese Förderung zweimal um jeweils 6 Monate verlängert werden. Die Höhe der Förderung beträgt 1050,- Euro monatlich. Zusätzlich wird eine Forschungskostenpauschale von 100,- Euro monatlich gewährt. Auslandsbesuche zur Recherche oder Teilnahme an Tagungen können u. U. auf Antrag ebenfalls unterstützt werden. Bei dem Förderbetrag ist zu beachten, dass er zwar steuerfrei ist, aber durch ein Stipendium – anders als im Beschäftigungsverhältnis an einer Universität – keine Sozialversicherungspflicht eintritt. Den Promovierenden bleibt in der Regel die Möglichkeit, sich freiwillig gesetzlich oder privat krankenzuversichern. Wie auch bei den Studienstipendien gibt es eine ideelle Förderung, die u. a. eine Betreuung durch den*die Vertrauensdozent*in und ein gemeinsames Programm mit den anderen Stipendiat*innen der Stiftung umfasst. Ebenfalls wie bei den Studienstipendien sollen die Antragsstellenden durch ihre persönliche Einstellung und ihr Verhalten den ideellen Anliegen der Stiftung nahe kommen. Das bedeutet nicht zwangsweise eine entsprechende (Partei-)Mitgliedschaft. Allerdings erwartet das Cusanus-Werk die Mitgliedschaft (und das Engagement) in der Katholischen Kirche. Bewerbungen können auch an mehrere Stiftungen gerichtet werden – sie müssen aber im Antragsschreiben auch benannt werden. Hier sollten jedoch Parallelbewerbungen bei deutlich unterschiedlichen Einrichtungen (z.B. Adenauer- und Luxemburg-Stiftung) vermieden werden. Laut Auskunft der Stiftungen hat die Zahl der Parallelbewerbungen deutlich zugenommen.

Nicht gefördert wird die Abschlussphase einer Promotion. Wessen Promotionsstelle also ausläuft, kann den Abschluss der Dissertation nicht über eine dieser Stiftungen finanzieren. Auch werden Postdoc-Programme nicht über diese Einrichtungen unterstützt. Außerdem soll die Altersgrenze von 32 Jahren nicht überschritten sein. Für die Antragsstellung schreiben die Stiftungen auf ihren Webseiten Fristen aus. Dem Antrag sind meist folgende Unterlagen beizufügen:

  • Anschreiben
  • Bewerbungsantrag – formalisiert – online erhältlich
  • Exposé
  • Lebenslauf
  • Zeugnisse (Abi, Examen)
  • zwei Fachgutachten von Hochschullehrer*innen
  • ggf. aussagekräftige Leistungsnachweise
  • Praktika- und Ausbildungsbescheinigungen
  • Nachweis über die Registrierung als Doktorand*in bei der

Fakultät

  • Studienbescheinigung bei Einschreibung als Promotionsstudent*in
  • Erklärung über die eigene wirtschaftliche Situation
  • nicht zu vergessen: ein Foto.

Nach erfolgter Bewerbung und ggf. einer Vorauswahl erfolgen Einladungen zu Vorstellungsgesprächen und -runden (auch Assessment Center oder Workshop genannt), nach denen dann die Vergabe der Stipendien erfolgt.

3.2. Graduiertenkollegs und Exzellenzinitiative

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fördert aus Mitteln nicht direkt Promotionswillige, finanziert aber an den Hochschulen Graduiertenkollegs. Diese werden von mehreren Lehrstühlen einer Hochschule bei der DFG beantragt und haben eine Laufzeit von maximal neun Jahren. Die Kollegs können sich an einem Thema eines Faches orientieren – häufig sind diese Einrichtungen aber interdisziplinär ausgerichtet. Die Kollegs bestehen aus ca. 5-15 Professor*innen sowie Hochschullehrer*innen und ca. 10-30 Promovierenden. Letztere werden angestellt oder über Stipendien finanziert. Diese Stipendien werden über 2 Jahre gewährt – der Zeitraum kann um ein Jahr verlängert werden. Die Förderung beträgt ca. 1000 – 1365 Euro monatlich. Gewährt wird zudem eine Forschungspauschale von ca. 100 Euro. Zuschläge werden zudem an Verheiratete und für die Erziehung von Kindern gewährt. Der Vorteil an der Teilnahme an einem derartigen Kolleg besteht in dem (interdisziplinären) Austausch mit den Professor*innen sowie den Kollegiaten. Deshalb gibt es bei Kollegs auch die Residenzpflicht. Die Promovierenden müssen ihre Forschungsresultate den anderen präsentieren und finden so Korrektur und Anregung für ihre Arbeit. Zudem wird die Teilnahme an Tagungen und ggf. Auslandsaufenthalten gefördert. Voraussetzung für die Aufnahme in ein Kolleg ist – neben einem sehr guten Abschluss – der inhaltliche Bezug des Promotionsvorhabens zum Thema des Kollegs. Stipendien für die Graduiertenkollegs werden in der Zeitung „Die Zeit“ ausgeschrieben. – es besteht dafür aber keine Verpflichtung, so dass einige Ausschreibungen über andere Publikationen laufen. Eine Gesamtdarstellung der laufenden Graduiertenkollegs gibt es auf der Webseite der DFG (http://www.dfg.de).

Infos über aktuelle Ausschreibungen für Promotionsstellen in Kieler Graduiertenkollegs und -programmen finden sich auf den Webseiten des Graduiertenzentrums.

3.3. Landesstipendien

(Die Informationen zu den Landesstipendien sind im Wesentlichen der Webseite der CAU Kiel entnommen.)

Neben den von der DFG geförderten Graduiertenkollegs werden von den Bundesländern nach unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben Stipendien vergeben. Nach dem „Gesetz über die Förderung des wissenschaftlichen künstlerischen Nachwuchses des Landes Schleswig- Holstein“ stellt das Land Stipendien zur Verfügung, die an der CAU Kiel von den Fakultäten vergeben werden. Dabei sind ein „herausragend“ guter Abschluss und entsprechende Studienleistungen notwendig. Auch soll die Dissertation einen wichtigen Beitrag zur Forschung leisten. Das Stipendium wird zunächst für ein Jahr bewilligt. Dabei besteht die Möglichkeit der Verlängerung um ein weiteres Jahr. Die Fördersumme beträgt in der Regel 900,- Euro monatlich. Die Anträge werden an das jeweilige Dekanat gerichtet. Daraufhin treffen Fachkommissionen eine Vorauswahl der Bewerber*innen. Im zweiten Verfahren trifft die Zentrale Graduiertenkommission die Entscheidung über die Stipendienvergabe. Die Stipendien werden jährlich ausgeschrieben. Anträge müssen bei den Dekanaten bis zum 28.2. (Förderungsbeginn 1.7.) und zum 30.9. (Förderungsbeginn 1.1. des Folgejahres) eingereicht werden.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  1. Bewerbung (formlos)
  2. Examenszeugnis in Kopie
  3. Lebenslauf (tabellarisch)
  4. Darstellung des Promotionsvorhabens (Exposé)
  5. Kurzdarstellung des Exposés (maximal 1/3 Seite)
  6. 2 Fachgutachten von Hochschullehrer*innen
  7. Ausgefülltes Formular “Ergänzende Angaben” in dem u.a. die finanzielle Bedürftigkeit erklärt werden muss.

Ausführliche Informationen und die Kontaktdaten für Beratung und Antragsstellung stehen auf der Seiten des Graduiertenzentrums der CAU.

3.4. Weitere Stiftungen

Neben den oben genannten Stipendienangeboten gibt es eine Vielzahl von Stiftungen und anderen Einrichtungen, die Promotionsvorhaben fördern. Umfangreiche Sammlungen samt Suchmaschine gibt es auf

http://www.stiftungen.org

http://www.stifterverband.info/

http://www.stiftungsindex.de

Eine alphabetische Linkliste findet sich auch beim Graduiertenzentrum der CAU: http://www.graduiertenzentrum.uni-kiel.de/de/stipendien/glossar-der-stiftungen

3.5. Weitere Förderungsmöglichkeiten

Förderung von Auslandsaufenthalten während der Promotion

Ein vollständiges Promotionsvorhaben von deutschen Promovierenden im Ausland wird vom Deutschen Akademischen Austausch Dienst (DAAD) nur in einzelnen, fachlich besonders zu begründenden Ausnahmefällen gefördert. Der DAAD bietet aber die Unterstützung von bis zu einjährigen Forschungsaufenthalten und Kurzzeitstipendien (z.B. für Bibliotheks- und Archivaufenthalte) an. Der Bezug zur Dissertation an einer deutschen Hochschule muss dabei vorhanden sein. Als Auswahlkriterien werden dabei akademische Qualifikation (Abschlussnoten, Studienzeiten) und die Qualität des Promotionsvorhaben selbst genannt. Für die Bewilligung von DAAD-Stipendien spielt es eine Rolle, wie die Bewerber*innen ihre Promotion in Deutschland finanzieren. So stehen DAAD-Mittel für Stipendiat*innen der Begabtenförderungswerke nicht zur Verfügung, da diese selbst Auslandsaufenthalte fördern können. Auch können sich Stipendiat*innen der Graduiertenkollegs nur für Kurzzeitstipendien bewerben oder aber sie müssen den Nachweis führen, dass ihr DFG-Stipendium während des Auslandsaufenthaltes ruht. Neben den DAAD-Stipendien gibt es noch eine Reihe von weiteren Förderungsmöglichkeiten im Ausland, die von anderen Einrichtungen getragen werden. Auskunft darüber gibt die Stipendiensuchmaschine auf den Webseiten des DAAD. In jedem Fall ist es erforderlich, etwaige Auslandsaufenthalte möglichst frühzeitig in die Planungen einzubeziehen und entsprechende Beratungen aufzusuchen. So können die Finanzierungsmöglichkeiten mit den verschiedenen beteiligten Institutionen (Universitäten, DFG, DAAD, Stiftungen) abgestimmt werden.

Hier weitere Quellen zur Recherche:

Allgemeine Infos

Deutscher Akademischer Austauschdienst, https://www.daad.de

und natürlich das

International Center der CAU, www.international.uni-kiel.de

Förderungen für Promovierende mit Kind

Bei promovierenden Eltern gelten – sofern sie sich in Beschäftigungsverhältnissen befinden – alle rechtlichen Bestimmungen hinsichtlich von Mutterschutz, Elterngeld und Elternzeit. Wird ein Stipendium bezogen, geben viele Stiftungen Zuschläge für die Kinderbetreuung – manche bieten sogar eine Verlängerung der Förderungsdauer an. Da Stipendien nicht als Einkommen gelten, kann auch Elterngeld von der Kommune in Höhe des Sockelbetrags bezogen werden. Eine umfassende Beratung empfiehlt sich hier besonders – die Hochschulen bieten über die Familienservice-Büros Informationen und Beratung an: http://www.familienservice.uni-kiel.de

Förderung für Promovierende mit Beeinträchtigung

Für Promovierende mit Beeinträchtigung und/oder chronischen Erkrankungen greifen ebenfalls gesetzliche Regelungen, die für Beschäftigungsverhältnisse gelten. Wer also über Promotionsstellen die wissenschaftliche Qualifikation betreibt, kann dementsprechende Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. Ansprechpartner hierfür ist die Arbeitsagentur. Anders sieht es aber aus, wenn über Stipendien das Promotionsvorhaben finanziert werden soll. Hier stehen Eingliederungshilfen nach dem Sozialgesetzbuch i.d.R. nicht mehr zur Deckung des behinderungsspezifischen Mehrbedarfs zur Verfügung. Diese Unterstützungen beschränken sich auf die Phase des Studiums. Umso mehr ist es wichtig, sich rechtzeitig beraten zu lassen. Einen guten Einstieg bietet das Angebot des Studentenwerk mit der “IBS- Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung” http://www.studentenwerke.de/de/behinderung

Neben den großen Begabtenförderungswerken stehen Promovierenden mit Beeinträchtigung noch Stipendiengeber*innen mit spezifischen Förderangeboten zur Verfügung. Eine Zusammenstellung darüber findet sich auf der Homepage der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft unter http://www.gew.de/Foerderwerke_und_Stipendien_2.html

3.6. Recherche

Community:

http://www.e-follows.net

http://www.doktorandenforum.de

http://www.thesis.de/

Zentrale Seiten:

Bundesministerium für Bildung und Forschung

http://www.bmbf.de

Deutsche Forschungsgemeinschaft DFG

http://www.dfg.de

ELFI-Servicestelle für elektronische Forschungsförderungsinformation

http://www.elfi.info/dhv.html

Stiftungsindex

http://stiftungsindex.de

weitere Recherchemöglichkeiten finden sich auf der Webseite des Graduiertenzentrums der CAU unter http://www.graduiertenzentrum.uni-kiel.de/foerdermoeglichkeiten

4. Abschlussförderung

Die meisten Stipendien werden, wie oben gezeigt, über 2, maximal 3 Jahre gewährt. Die Promotionsvorhaben dauern aus unterschiedlichen Gründen länger. Ehemalige Stipendiat*innen, aber auch andere Promovierende sind daher oftmals gezwungen, die Endphase ihrer Promotion anderweitig zu finanzieren. Hier wird oftmals auf Studienkredite oder Bildungsfonds zurückgegriffen. Für Studienkredite gelten z. B. das Alter der Antragssteller*innen und die Abschlussnote als Auswahlkriterium. Mit der Rückzahlung des Darlehens muss nach einer Karenzzeit von z.B. 6 Monaten bis zu 2 Jahren begonnen werden. Die Frist für die Rückzahlung liegt zwischen maximal 5 und 25 Jahren. Bei Bildungsfonds erfolgt die Rückzahlung nach dem Eintritt in den Beruf. Dabei muss bestimmter Prozentsatz (etwa zwischen 4 und 10 Prozent) vom Einkommen monatlich rückentrichtet werden. Der Zeitraum der Rückzahlung beträgt zwischen 3 und 9 Jahren. Weil mit beiden Modellen eine z.T. erhebliche Verschuldung verbunden ist, empfiehlt sich eine vorherige neutrale Beratung. Viele ASten haben qualifizierte Sozialberatungen und auch die Verbraucherzentralen kennen sich mit Krediten bestens aus. Für einen überschaubaren Zeitraum kann aber eine Kreditfinanzierung sinnvoll sein. Über http://www.studienkredite.org ist eine Übersicht über Darlehen und Bildungsfonds verfügbar.

Zum Schluss: Beratung und Information

Ansprechpartner für Promotionsinteressierte an der CAU Kiel ist das Graduiertenzentrum. Es befindet sich in der Leibnizstr. 3.

Das Service-Büro des Graduiertenzentrums ist telefonisch unter 880-3218 und per E-Mail unter consulting@gz.uni-kiel.de erreichbar

Promovierende können sich hier über alle Fragen rund um die Promotion – auch über die Finanzierung – beraten lassen. Hilfreiche Tipps und Informationen sind auf der Webseite des Zentrums unter http://www.graduiertenzentrum.uni-kiel.de zu finden.

Besonders empfehlenswert: Das Graduierenzentrum organisiert jedes Semester Veranstaltungen zum Thema “Bewerben auf Promotionsstipendien” an.

Auch der AStA bietet – in Zusammenarbeit mit der Doktorand_innenvertretung und dem Graduiertenzentrum – eine Beratung an. Kontakt über promovierende@asta.uni-kiel.de und die AStA-Homepage www.uni-kiel.de

Literaturempfehlung

Abschließend zwei Buchempfehlungen, die meines Erachtens aus der Flut der Ratgeber-Literatur herausragen. In diesen Büchern finden sich anschauliche und praxisnahe Beiträge zu den verschiedensten Fragen, die sich im Zusammenhang mit einem Promotionsvorhaben stellen: Von Planung (Themenstellung und –eingrenzung) über die formalen Richtlinien (Promotionsordnungen und organisatorischer Ablauf) und die Finanzierung bis hin zur Veröffentlichung der Dissertation und Informationen zur weiteren Karriereplanung reichen hier die Themen. Die Bücher gibt es in Uni- und Fachbibliotheken und lohnen sich für den Einen oder die Andere auch als Anschaffung:

Koepernik, Claudia/Moes, Johannes/Tiefel, Sandra (Hrsg.): GEW-Handbuch Promovieren mit Perspektive. Ein Ratgeber von und für DoktorandInnen. Bielefeld 2012

Stock, Steffen/Schneider, Patricia/Peper, Elisabeth/Molitor, Eva (Hrsg.): Erfolgreich promovieren. Ein Ratgeber von Promovierende für Promovierende. Dritte wesentliche überarbeitete und erweiterte Auflage. Berlin Heidelberg 2014

Volker Röhrich

Allgemeine Studienberatung

AStA CAU Kiel

Tel.: 0431/880-1519

studienberatung@asta.uni-kiel.de

Copyright: Volker Röhrich, AStA CAU Kiel

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