Aufteilung des Semesterbeitrags im Sommersemester 2021
Studierendenwerk
(Beratungsangebote, Mensen & Wohnheime) |
63,00€ |
Aufgaben der Studierendenschaft
(Fachschaften, AStA, Beratung, stud. Projekte) |
13,50€ |
Semesterticket
(58€ KVG Ticket und |
190,00€ |
Gesamt | 266,50€ |
Die Rückmeldung zum Sommersemester 2021 muss vom 02. Januar bis 28. Februar erfolgt sein. Es muss der gesamte Beitrag überwiesen werden, damit die Rückmeldung gültig ist.
- Studierendenwerk (Wohnheime, Mensen & Beratung)
- Studierende (AStA, Fachschaften, studentisches Engagement)
- Semesterticket (KVG & Landesweites Semesterticket)
Wenn der Semesterbeitrag nicht bis zum Fristende gezahlt wurde, besteht noch die Möglichkeit einer verspäteten Rückmeldung innerhalb einer vom Studierendenservice gesetzten Frist. Bis Fristende muss der Semesterbeitrag überwiesen und eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 20,00€ bar am Schalter des Studierendenservice oder per Überweisung an das Studentenwerk gezahlt werden. Eine Information darüber würden Sie in diesem Fall Anfang März bzw. September per Post erhalten.
Nach dem Ende der Rückmeldefrist können nicht rückgemeldete Studierende von Amts wegen exmatrikuliert werden.
Studierende sind verpflichtet, in jedem Semester den Semesterbeitrag für die in ihrem Interesse unterhaltenen Einrichtungen – unabhängig von ihrer tatsächlichen Nutzung – zu zahlen.
Überweisungsdaten
Empfänger: Studentenwerk SH-CAU-STUD
Kreditinstitut: Förde Sparkasse
IBAN: DE80 2105 0170 0025 0007 61
BIC: NOLADE21KIE
Verwendungszweck: Matrikelnummer (bzw. Einschreibnummer / Student ID)
Eine Krankenversicherungsbescheinigung ist einzureichen, wenn gegenüber dem Vorsemester Veränderungen eingetreten sind.
Sofern sich Ihre Adresse geändert hat, aktualisieren Sie diese bitte unverzüglich im CAU-Portal (Campusmanagementsystem).