Anteile am Semesterbeitrag
Der Semesterbeitrag zum WiSe 23/24 besteht aus folgenden Teilen:
Studierendenwerk (Beratungsangebote, Mensen & Wohnheime):
63,00€
Aufgaben der Studierendenschaft (Fachschaften, AStA, Beratung, stud. Projekte):
12,10€
Kulturticketbeitrag:
1,90€
Semesterticket (davon 58€ KVG Ticket und 142€ Landesweites Semesterticket):
200€
Gesamt: 277€
Die Rückmeldung zum WiSe 23/24 muss vom 01. Juni bis 31. August 23 erfolgt sein. Es muss der gesamte Beitrag überwiesen werden, damit die Rückmeldung gültig ist.
So setzt sich der Semesterbeitrag zusammen
- Studierendenwerk (Wohnheime, Mensen & Beratung)
- Studierende (AStA, Fachschaften, studentisches Engagement) & Härtefallfond
- Semesterticket (KVG & Landesweites Semesterticket)
- Kulturticket
- Studierendenwerk (Wohnheime, Mensen & Beratung)
- Studierende (AStA, Fachschaften, studentisches Engagement) & Härtefallfond
- Semesterticket (KVG & Landesweites Semesterticket)
- Kulturticket
Vorherige Semesterbeiträge
Einschreibeordnung
Seit dem 01.12.2020 ist eine Änderung der Einschreibeordnung aktiv. Diese Änderungen betreffen die Folgen einer zu späten Rückmeldung. Sollten Sie bis zum Ende der Rückmeldefrist den Semesterbeitrag nicht überwiesen haben, bekommen Sie künftig sofort einen Exmatrikulationsbescheid. Allerdings besteht dann die Möglichkeit den Beitrag innerhalb der vom Studierendenservice festgesetzten Frist ohne zusätzliche Gebühren zu überweisen. Mit dieser Überweisung sind Sie dann wieder ordnungsgemäß in der Universität zurückgemeldet.
Nach dem Ende der Rückmeldefrist können nicht rückgemeldete Studierende von Amts wegen exmatrikuliert werden.
Studierende sind verpflichtet, in jedem Semester den Semesterbeitrag für die in ihrem Interesse unterhaltenen Einrichtungen – unabhängig von ihrer tatsächlichen Nutzung – zu zahlen.
Überweisungsdaten
Empfänger: Studentenwerk SH-CAU-STUD
Kreditinstitut: Förde Sparkasse
IBAN: DE80 2105 0170 0025 0007 61
BIC: NOLADE21KIE
Verwendungszweck: Matrikelnummer (bzw. Einschreibnummer / Student ID)
Eine Krankenversicherungsbescheinigung ist einzureichen, wenn gegenüber dem Vorsemester Veränderungen eingetreten sind.
Sofern sich Ihre Adresse geändert hat, aktualisieren Sie diese bitte unverzüglich im CAU-Portal (Campusmanagementsystem).