How To: Wohnungssuche

1. Wohnheime des Studentenwerks

Aufnahmeanträge direkt bei der Wohnheimverwaltung im Steenbeker Weg 20 und natürlich auf den Webseiten der Wohnheimverwaltung. Dort steht der Antrag online und viele Informationen.

Eine Liste der Wohnheime von freien Träger*innen findet Ihr hier. Für Plätze dort bewerbt Ihr Euch direkt.

Aufnahmeanträge direkt bei der Wohnheimverwaltung im Steenbeker Weg 20 und natürlich auf den Webseiten der Wohnheimverwaltung. Dort steht der Antrag online und viele Informationen.

Eine Liste der Wohnheime von freien Träger*innen findet Ihr hier. Für Plätze dort bewerbt Ihr Euch direkt.

2. AStA-Angebote

Ihr könnt auf der AStA-Homepage sowohl Angebote suchen als auch Gesuche aufgeben.  Den Online-Wohnungsmarkt findet Ihr bei den Kleinanzeigen.

3. Schwarze Bretter

Zimmer- und Wohnungsangebote findet Ihr in den Mensen. Dort könnt Ihr auch Gesuche aushängen.

4. Internet

Bundesweit tätige Wohnungsbörsen findet Ihr im Netz z.B. unter www.wg-gesucht.de und selbstverständlich bei kleinanzeigen.de

Auch bei Facebook gibt es mehrere Gruppen. Einfach nach “wohnung kiel” suchen.

Wertvolle Tipps zur Wohnungssuche incl. Kurzinformationen zum Thema Mietrecht findet Ihr zudem bei studis-online.

5. Hausverwaltungen

Bei Bedarf findet Ihr die Anschriften per Google. Bitte fragt bei den Firmen nach den Konditionen ihrer Vermittlung.

6. Wohnen für Hilfe

Das Studentenwerk vermittelt Wohnpartnerschaften zwischen Familien, älteren oder behinderten Menschen und Studierenden. Dabei wird keine oder nur eine geringe Miete gezahlt, stattdessen wird praktische Hilfe geleistet. Infos gibt es auf der Seite des Studentenwerks.

7. Jugendherberge

Für einen kurzfristigen Aufenthalt könnt Ihr bei der Jugendherberge nachfragen. Sie befindet sich in der Johannesstr. 1, 24143 Kiel, Tel. 7314 88, www.jugendherberge.de.

Bei Problemen:

Wendet Euch an die Rechtsberatung im AStA. Hier wird Euch auch in Mietrechtsfragen geholfen. Eine Beratung empfiehlt sich durchaus, denn viele von Euch werden demnächst wohl den ersten Mietvertrag abschließen.

Wichtig: Einwohner*innenmeldeamt!

Wenn Ihr, was wir Euch wünschen, eine Wohnung gefunden habt, müsst Ihr Euch bei der Stadt Kiel (oder der Gemeinde Eures Wohnsitzes) binnen zwei Wochen anmelden. Nach dem Melderecht seid Ihr verpflichtet, den ersten Wohnsitz an dem Ort anzumelden, an dem Ihr Euren sog. Lebensmittelpunkt habt. Bei Studierenden wird davon ausgegangen, dass dieser Lebensmittelpunkt der Studienort ist.

Wenn Ihr Euren ersten Wohnsitz am Heimatort behalten wollt, müsst Ihr nachweisen, dass dieser Ort Euer eigentlicher Lebensmittelpunkt ist. Bedeutet, dass Ihr also dort bspw. beruflich oder ehrenamtlich engagiert seid und Euch nur einige Tage in der Woche am Studienort aufhaltet. Solltet Ihr allerdings den Studienort als Zweitwohnsitz genehmigt bekommen, erhebt die Stadt Kiel von Euch eine Zweitwohnsitzsteuer, die derzeit pro Jahr 14 % des Mietwertes beträgt. Diese Steuer entfällt aber dann, wenn Ihr nur ein Zimmer in einem Wohnheim bewohnt, “da die Kieler Nebenwohnung den Wohnungsbegriff nicht erfüllt (Küche/Kochgelegenheit bzw. sanitäre Ausstattung gehören nicht zur Wohnung oder deren Nutzung wurde nicht vereinbart). Als Nachweis bitte eine Kopie des Mietvertrages o. Ä. beifügen” (aus der “Erklärung zur Zweitwohnsitzsteuer” der Stadt Kiel).

Wir raten Euch dringend dazu, Euren Erstwohnsitz nach Kiel zu verlegen. Sprecht bitte vorher mit Euren Eltern, ob bei Ihnen Lohnbestandteile wegfallen könnten (wie z.B. der Ortszuschlag). Unter Umständen kann es auch sein, dass die Eltern Leistungen erhalten (z.B. Wohngeld usw.), die davon abhängen, dass der erste Wohnsitz bei den Eltern ist. Hier müsst Ihr Euch bei der gewährenden Stelle vorab informieren.

Zum Schluss noch eine wichtiger Hinweis: Die Stadt Kiel gewährt Studierenden, die neu nach Kiel ziehen, ein Begrüßungsgeld von derzeit 100 Euro. Der Antrag dafür sollte bei der Anmeldung mit gestellt werden. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang, dass auch eine solche Einmalzahlung gegenüber z.B. Sozialleistungsträgern als Einkommen zu deklarieren sein könnte.