BAföG- und Sozialberatung

Aktuelle Hinweise

Deutscher Hinweis

Englischer Hinweis

Die BAföG- und Sozialberatung ist ein kostenloses, parteiliches und unabhängiges Beratungsangebot des AStA. Die Beratung ist vertraulich und anonym: Es werden grundsätzlich keine Aufzeichnungen aufbewahrt bzw. keine Akten geführt.

Du bist bei uns mit allen Fragen zum BAföG richtig. Wir unterstützen dich bei Fragen zu den Formularen, bei der Formulierung von Anträgen und wenn es z.B. um

  • Formblatt 5 (Leistungsnachweis)
  • Fachrichtungswechsel
  • Ende der Förderungshöchstdauer
  • Hilfe zum Studienabschluss

geht.

In allen anderen sozialen und sozialrechtlichen Angelegenheiten kannst du uns ebenfalls ansprechen, wenn es sich z.B. um andere Sozialleistungen für Studierende, allgemeine Studienfinanzierung, um akute Schwierigkeiten und spezielle Lebenslagen im Studium oder um ein Urlaubssemester handelt.

Unsere Beratung kann nur Hilfe zur Selbsthilfe sein, wir können euch aber Lösungsansätze aus unserer Erfahrung aufzeigen. Können wir eine Frage nicht beantworten, versuchen wir, euch eine entsprechende Beratungsstelle auf dem Campus oder in Kiel und Umgebung zu nennen. Grundsätzlich ist es sowieso immer anzuraten, sich eine zweite Meinung einzuholen.

Aktuelle Infos

Änderungen im BAföG ab WS 22/23

Änderungen im BAföG ab WS 22/23

Einkommensanrechnung beim BAföG von Nebenjobs bei Studierenden

Seit dem 01.03.2020  ist zusätzliches Einkommen von Studierenden aus einer Tätigkeit in einem systemrelevanten Beruf vorübergehend nicht förderschädlich.

Die Anrechnungsfreistellung von Erwerbseinkünften BAföG-Geförderter in systemrelevanten Bereichen gilt bis Ende Dezember 2022. Das gilt sowohl für eine neu übernommene Tätigkeit wie für eine Aufstockung der bisherigen Tätigkeit. Wer schon vorher eine solche Tätigkeit – z.B. in der Schule oder Krankenhaus – wahrgenommen hat, deren Einkommen wird weiter in der bisherigen Höhe angerechnet. Es bleibt jedoch das Einkommen aus zusätzlich übernommenen Stunden anrechnungsfrei.

Freisemester & BAföG

Das WS 2021/22 wird ebenso wie das SoSe 2021, WS 2020/21 und SoSe 2020 förderungsrechtlich  nicht als Fachsemester gewertet, § 103 Abs. 1 HSG iVm § 4 HEVO. Die Förderungshöchstdauer wird für die Studierenden, die an einer Hochschule in SH eingeschrieben und nicht beurlaubt waren, somit um ein (weiteres) Semester heraufgesetzt. Deine BAföG-Förderungshöchstdauer verlängert sich  automatisch.

BAföG-Broschüre

Nach einer BAföG-Novelle veröffentlichen wir zudem ein ausführliches BAföG-Info. Die letzte Ausgabe findet ihr hier:

BAföG Info 2018

Terminbuchung

Bitte beachtet vor der Terminbuchung folgende Hinweise:

  • Die Beratung kann telefonisch, als Videokonferenz oder in Präsenz stattfinden.
  • Bei einem Termin in Präsenz findest du uns an der Uni Kiel im AStA BeratungsbüroLeibnizstr. 15Physikzentrum.
  • Die Beratung richtet sich auch an Studierende der Fachhochschule Kiel.
  • Alle Termine werden erst 7 Tage im Voraus zur Buchung freigeschaltet. 

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Beratungstermine an der FH Kiel

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Ansprechpersonen

Sylvia Hohmann

Diana Kaufmann

Corinna Rehders

Beratungsort:

AStA-Beratungsbüro

Leibnizstr. 15
24118 Kiel

Links neben dem Eingang des Physikzentrums

Beratungszeiten:

Beratung nur nach Terminvereinbarung (über das Formular auf dieser Seite)

Montags: 09:00 – 13:00 Uhr

Dienstags: 09:00 – 14:00 Uhr

Mittwochs: 10:00 – 14:00 Uhr
& 14:00 – 18:00 Uhr

Donnerstags: 10:00 – 14:00 Uhr

Freitags, 10:00 – 12:00 Uhr

Rechtlicher Hinweis

Die Beratungsangebote des AStA sind kostenfrei.

Für die Richtigkeit der in den Beratungen gegebenen Informationen können wir aus juristischen Gründen keine Gewähr leisten!