Aktueller Hinweis:
Bearbeiungsverzögerungen beim BAföG-Antrag für das WS 23/24
Aufgrund personeller Engpässe beim BAföG-Amt kann es zu Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung kommen. Bitte stellt euren Antrag für das Wintersemester 2023/24 daher am Besten bereits jetzt.
Die BAföG- und Sozialberatung ist ein kostenloses, parteiliches und unabhängiges Beratungsangebot des AStA. Die Beratung ist vertraulich und anonym: Es werden grundsätzlich keine Aufzeichnungen aufbewahrt bzw. keine Akten geführt.
Du bist bei uns mit allen Fragen zum BAföG richtig. Wir unterstützen dich bei Fragen zu den Formularen, bei der Formulierung von Anträgen und wenn es z.B. um
- Formblatt 5 (Leistungsnachweis)
- Fachrichtungswechsel
- Ende der Förderungshöchstdauer
- Hilfe zum Studienabschluss
geht.
In allen anderen sozialen und sozialrechtlichen Angelegenheiten kannst du uns ebenfalls ansprechen, wenn es sich z.B. um andere Sozialleistungen für Studierende, allgemeine Studienfinanzierung, um akute Schwierigkeiten und spezielle Lebenslagen im Studium oder um ein Urlaubssemester handelt.
Unsere Beratung kann nur Hilfe zur Selbsthilfe sein, wir können euch aber Lösungsansätze aus unserer Erfahrung aufzeigen. Können wir eine Frage nicht beantworten, versuchen wir, euch eine entsprechende Beratungsstelle auf dem Campus oder in Kiel und Umgebung zu nennen. Grundsätzlich ist es sowieso immer anzuraten, sich eine zweite Meinung einzuholen.
Aktuelle Infos
Wer hat Anspruch?
Studierende, die zwischen Oktober 2021 und März 2022 mindestens einen Monat Anspruch auf BAföG hatten und außerhalb der elterlichen Wohnung wohnten.
Höhe des Zuschusses: 230 €
Studierende, die Wohngeld erhalten, bekommen auch einen Zuschuss.
Bekommt diese Person Leistungen nach dem BAföG und Wohngeld, erhält die Person den Zuschuss nur einmalig.
Höhe des Heizkostenzuschusses für Wohngeldhaushalte wird nach Haushaltsgröße gestaffelt:
-
bei einer Person 270 Euro
-
bei zwei Personen 350 Euro
-
für jede weitere Person 70 Euro
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt irgendwann ab Juni 2022 automatisch.
Solltest du im SoSe 2022 kein BAföG mehr bezogen haben, teile dem BAföG-Amt bei Änderung deiner Bankverbindung die neue Kontonummer mit und wenn es nötig ist, deine neue Adresse. Sonst kommt dein Geld nicht bei dir an.
Wer hat Anspruch?
Studierende, die zwischen September 2022 und Dezember 2022 mindestens einen Monat Anspruch auf BAföG hatten und außerhalb der elterlichen Wohnung wohnten.
Höhe des Zuschusses: 345 €
Studierende, die Wohngeld erhalten, bekommen auch einen Zuschuss.
Bekommt diese Person Leistungen nach dem BAföG und Wohngeld, erhält die Person den Zuschuss nur einmalig.
Höhe des Heizkostenzuschusses für Wohngeldhaushalte wird nach Haushaltsgröße gestaffelt:
- bei einer Person 415 Euro
- bei zwei Personen 540 Euro
- für jede weitere Person 100 Euro
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt automatisch am Ende des Jahres 2022 oder Anfang des Jahres 2023.
Wer?
Alle Studierenden, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, können die Einmalzahlung beantragen. Dazu zählen auch Promotionsstudierende und internationale Studierende.
Wie viel?
200 €
Wann?
Die Anträge können ab sofort gestellt werden. Das Geld ist dann innerhalb weniger Tage auf eurem Konto.
Wird die Pauschale besteuert oder angerechnet?
Die 200 € werden nicht besteuert. Sie soll weder bei einkommensabhängigen Leistungen und Sozialleistungen noch bei Sozialversicherungsbeiträgen berücksichtigt werden und unpfändbar sein.
Anleitung zur Energiepauschale für Studierende
Die Einmalzahlung in Höhe von 200 € kann jetzt auf der Seite www.einmalzahlung200.de beantragt werden.
Schritt 1: BUND – ID anlegen
Zur Beantragung benötigst du eine Bund-ID,
die du entweder mit dem Elster-Zertifikat, mit der Online-Funktion deines Personalausweises/Aufenthaltstitels oder der EU-Identität, einrichten kannst.
Diese sind für die Beantragung aber nicht zwingend erforderlich. Es gibt auch die Möglichkeit, wie bei anderen Online-Nutzerkonten Nutzername und Passwort zu wählen und eine E-Mail-Adresse anzugeben. Folgende Daten müssen ebenfalls ergänzt werden: Geburtstag, Geburtsort und Adresse.
Anschließend erhälst du eine E-Mail, in der du aufgefordert wirst, deine Registrierung per Klick auf einen Link zu bestätigen.
Schritt 2: Zugangsdaten von der Uni Kiel erhalten
Ab März 2023 erhalten die Studierenden über das CAU Portal – Campusmanagementsystem HisInOne einen Zugangscode sowie eine PIN (für den Identifikationsnachweis bei der Beantragung).
Dazu klickst du nach dem Einloggen auf den Reiter „Mein Studium” und “Studienservice” und wählst anschließend den Navigationspunkt “Bescheide / Bescheinigungen” aus. Daraufhin kannst du durch das Anklicken der Dokumente “PIN-Brief für Energiepreispauschale” und “Zugangscode für Energiepreispauschale” diese herunterladen.
Schritt 3: Energiepreispauschale – 200 € beantragen
Bitte diese Homepage aufrufen & wie folgt vorgehen:
In der Anmeldemaske auf der Seite muss zuerst der Zugangscode eingegeben werden.
Wer sich bei bundID nur das einfache Konto mit Nutzername und Passwort zugelegt hat (ohne Personalausweis oder Elsterzertifikat), verwendet als Identifikationsnachweis die PIN, die er oder sie zusätzlich zum Zugangscode im CAU Portal – Campusmanagementsystem HisInOne erhalten hat.
Diese PIN wird ebenfalls in der Anmeldemaske unter einmalzahlung200.de eingegeben.
Mit dem nächsten Klick gelangt man zu bundID, meldet sich dort mit der vorher gewählten Methode an und es öffnet sich die Antragsseite.
Nun noch ein paar wichtige Daten eingeben: Bankverbindung (IBAN), mehrere Häkchen setzen, wie z.B.: „Ich versichere, dass ich die Einmalzahlung (…) nur einmal beantrage“ und absenden.
Die Energiepauschale in Höhe von 300 € steht Personen zu, die im Jahr 2022 Einkünfte erzielt haben, z. B. durch einen Minijob, selbstständige Tätigkeit usw. Viele Studierende, die sich zum Zeitpunkt des 1. Septembers in einem Job befanden, haben diese Pauschale im September oder Oktober 2022 in der Regel über den*die Arbeitgeber*in erhalten.
300 € Energiepauschale über die Steuerklärung 2022 erhalten:
Auch Studierende, die nur an einem einzigen Tag im Jahr 2022 Gewinneinkünfte oder Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit mit Lohnsteuerklasse 1 bis 5 oder als Minijobber*innen erzielen, kommen in den „Genuss“ der EPP in Höhe von 300 Euro.
Personen, die diese Pauschale also nicht über den*die Arbeitgeber*in erhalten haben, obwohl sie im Jahr 2022 gearbeitet haben, können die Pauschale über die Steuererklärung für das 2022 im Jahr 2023 geltend zu machen.
Wie funktioniert dies für Nicht-Selbstständige?
Ihr müsst lediglich eine Steuererklärung abgeben. Dazu benötigt ihr in der Regel nur den Mantelbogen (Hauptvordruck ESt 1a 2022) und die »Anlage Sonstiges«. In der »Anlage Sonstiges« sind nur die Zeilen 13 und 14 auszufüllen. Das Finanzamt prüft dann automatisch, ob ein Anspruch auf die Energiepauschale besteht. Die Energiepauschale erhältst du dann als Steuerrückerstattung.
Wie funktioniert dies für Selbstständige?
Selbstständige sind verpflichtet, eine Steuererklärung mit den erforderlichen Anlagen (z. B. S,EÜR usw.) digital über Elster abzugeben. Das Finanzamt berücksichtigt die Pauschale dann automatisch.
Wichtig für euch:
Alle Pauschalen können nebeneinander bezogen werden.
Seit dem 01.03.2020 ist zusätzliches Einkommen von Studierenden aus einer Tätigkeit in einem systemrelevanten Beruf vorübergehend nicht förderschädlich.
Die Anrechnungsfreistellung von Erwerbseinkünften BAföG-Geförderter in systemrelevanten Bereichen gilt bis Ende Dezember 2022. Das gilt sowohl für eine neu übernommene Tätigkeit wie für eine Aufstockung der bisherigen Tätigkeit. Wer schon vorher eine solche Tätigkeit – z.B. in der Schule oder Krankenhaus – wahrgenommen hat, deren Einkommen wird weiter in der bisherigen Höhe angerechnet. Es bleibt jedoch das Einkommen aus zusätzlich übernommenen Stunden anrechnungsfrei.
Für Prüfungen, die dem Wintersemester 2021/2022 zugeordnet sind sowie abgelegt und nicht bestanden wurden, wird ein zusätzlicher Prüfungsversuch gewährt, wenn die in der jeweiligen Fachprüfungsordnung festgelegte Prüfungsart durch eine andere, nicht in der Fachprüfungsordnung vorgesehene Prüfungsart, ersetzt wurde. Z.B. wenn in der Fachprüfungsordnung ausschließlich eine Klausur vorgesehen ist, und diese durch eine Hausarbeit ersetzt wird.
Für Studierende, die Kinder unter 14 Jahren pflegen oder betreuen und deren Lern- oder Prüfungssituation wegen der Schließung von Schulen und Kindertageseinrichtungen wesentlich erschwert ist, gilt jede im Wintersemester 21/22 abgelegte und nicht bestandene Prüfung als Freiversuch. Studierende können sich für den Fall, dass eine Prüfung nicht bestanden wurde, an das zuständige Prüfungsamt wenden, damit nachträglich ein Freiversuch verbucht werden kann. Allerdings ist ein entsprechender Nachweis (Kopie der Geburtsurkunde des Kindes und ein (einfacher) Nachweis über Schließung von Schulen und/oder Kindertageseinrichtungen) erforderlich.
Achtung: Die Freiversuchsregelung bezieht sich auf die universitären Prüfungen!!!
Weitere Informationen zu den Prüfungen findet ihr unter diesem Link auf der Homepage der Uni Kiel
Das WS 2021/22 wird ebenso wie das SoSe 2021, WS 2020/21 und SoSe 2020 förderungsrechtlich nicht als Fachsemester gewertet, § 103 Abs. 1 HSG iVm § 4 HEVO. Die Förderungshöchstdauer wird für die Studierenden, die an einer Hochschule in SH eingeschrieben und nicht beurlaubt waren, somit um ein (weiteres) Semester heraufgesetzt. Deine BAföG-Förderungshöchstdauer verlängert sich automatisch.
Nach einer BAföG-Novelle veröffentlichen wir zudem ein ausführliches BAföG-Info. Die letzte Ausgabe findet ihr hier:
Information in English
Who is entitled?
All Students who were entitled to BAföG for at least one month between October 2021 and March 2022 and who lived outside their parents’ home.
Amount of the allowance: 230€
Students who receive housing benefits („Wohngeld“) also receive an allowance.
If this person receives benefits according to BAföG and housing benefits („Wohngeld“), the person receives the allowance only once.
The amount of the heating cost allowance for households that receive housing benefits („Wohngeld“) is graduatedaccording to the size of the household:
- € 270 for one person
- € 350 for two persons
- € 70 for each additional person
The allowance will be paid automatically after June 2022.
If you did not receive BAföG in the summer semester of 2022 and your bank details and/or address has changed since then, please inform the BAföG office about your new account number and address. Otherwise you won’t receive the money.
Who is entitled?
Students who were entitled to BAföG for at least one month between September 2022 and December 2022 and who lived outside their parents’ home.
Amount of the allowance: 345€
Students who receive housing benefits („Wohngeld“) also receive an allowance.
If this person receives benefits according to BAföG and housing benefits („Wohngeld“), the person receives the allowance only once.
The amount of the heating cost allowance for households that receive housing benefits („Wohngeld“) is graduatedaccording to the size of the household:
- € 415 for one person
- € 540 for two persons
- € 100 for each additional person
The allowance will be paid automatically at the end of 2022 or the beginning of 2023.
Who?
All students who were enrolled in a higher education institution in Germany by 1 December 2022 and who have their domicile or habitual residence in Germany can apply for the one time payment. This also includes PhD students and international students.
How much?
€ 200
When?
You can send in your application now! Then it only takes a few days for your money to arrive.
Will the flat rate be taxed or credited?
The € 200 will not be taxed. It is not to be taken into account for income-related benefits and social security contributions, it is to be unseizable.
Instructions to apply for the 200€
The one-off payment of 200 € can now be applied for on einmalzahlung200.de.
Step 1: Create a BUND ID
To apply, you need a Bund-ID, which you can either create with the Elster certificate, with the online function of your identity card/residence permit or the EU identity.
However, these are not absolutely necessary for the application. As with other online user accounts, you can also choose a user name and password and enter an e-mail address. The following data must also be completed: Birthday, place of birth and address.
You will then receive an email asking you to confirm your registration by clicking on a link.
Step 2: Receive access data from Kiel University
From March 2023, students will receive an access code and a PIN (for proof of identification when applying) via the CAU portal – campus management system HisInOne.
To do this, click on the tab “My studies” and “Student Services” after logging in and then select the navigation point “Bescheide / Bescheinigungen”. You can then download the documents “PIN letter for flat-rate energy fee” and “Access code for flat-rate energy fee” by clicking on them.
Step 3: Apply for the energy flat rate 200 €
Please go to this homepage & proceed as follows:
In the registration mask on the page, the access code must first be entered.
If you have only purchased the simple account with user name and password at bundID (without an ID card or Elster certificate), use the PIN that you received in addition to the access code in the CAU Portal – Campus Management System HisInOne as proof of identification.
This PIN is also entered in the login mask at einmalzahlung200.de.
The next click takes you to bundID, where you log in using the previously selected method and the application page opens.
Now enter some important data: Bank details (IBAN), set several ticks, such as: “I assure that I will apply for the one-off payment (…) only once” and send it off.
Many students who were employed at the time of 1 September 2022 received the energy flat rate of € 300 in September or October 2022, usually via their employer.
Receive € 300 energy flat rate via the 2022 tax return (if not already received):
Students who earned an income for only one single day in 2022 through self-employed or non-self-employed work with income tax class 1 to 5 or as mini-jobbers are also entitled to the energy flat rate of € 300.
So people who did not receive the flat rate through their employer even though they had a job can request it via the tax return for year 2022 in 2023.
How does it work?
You only have to file a tax return, there’s no need to submit a separate application. The tax office will automatically check if you are entitled to the energy flat rate. You will then receive the energy flat rate as a tax refund.
Important: All payments can be received independently.
Terminreservierung
Bitte beachtet vor der Terminbuchung folgende Hinweise:
- Die Beratung kann telefonisch, als Videokonferenz oder in Präsenz stattfinden.
- Bei einem Termin in Präsenz findest du uns an der Uni Kiel im AStA Beratungsbüro, Leibnizstr. 15, Physikzentrum.
- Jeden dritten Donnerstag im Monat finden die Termine an der FH Kiel im AStA der FH, Moorblöcken 1a, 24149 Kiel, statt. Beratungstermine an der FH Kiel findest du über den Link weiter unten.
- Alle Termine werden erst 7 Tage im Voraus zur Buchung freigeschaltet.
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Beratungstermine an der FH Kiel
Ansprechpartner*innen
Sylvia Hohmann
Diana Kaufmann
Corinna Rehders
Kontakt zur Beratung
E-Mail: bafoegberatung@asta.uni-kiel.de
Beratungszeiten und -ort
AStA-Beratungsbüro im Physikzentrum LS 15, Zugang über Innenhof links neben dem Eingang der LS 15
Derzeit erfolgt die Beratung telefonisch, per Email, als Videokonferenz oder in Präsenz.
nur nach Terminvereinbarung (über diese Seite, s.u.):
Montags, 09:00 – 13:00 Uhr
Dienstags, 09:00 – 14:00 Uhr
Mittwochs, 10:00 – 14:00 Uhr & 14:00 – 18:00 Uhr
Donnerstags, 10:00 – 14:00 Uhr
Freitags, 10:00 – 14:00 Uhr
Rechtlicher Hinweis
Die Beratungsangebote des AStA sind kostenfrei.
Für die Richtigkeit der in den Beratungen gegebenen Informationen können wir aus juristischen Gründen keine Gewähr leisten!