Stellungnahme

Stellungnahme zum Nachteilsausgleich

Die aktuelle Situation für Studierende, die einen Nachteilsausgleich stellen wollen, ist unzumutbar.

Studierende wissen nicht ausreichend über die Möglichkeit eines Nachteilsausgleiches Bescheid. Die vorhandenen Informationen erreichen die Studierenden nicht. Status quo ist, dass Studierende jeweils mit neuem ärztlichem Attest bei den verschiedenen Prüfungsämtern einen Nachteilsausgleich beantragen müssen. Dies geht einerseits mit einem massiven Verwaltungsaufwand in den einzelnen Prüfungsämtern einher. Hier ließen sich Kosten einsparen durch geringeren Personalaufwand. Andererseits führt der massive Verwaltungsaufwand zu einer zusätzlichen Belastung der Studierenden. Ziel ist eine Zentralisierung der Nachteilsausgleiche. Eine Erkrankung ändert sich nicht dadurch, dass man Module in unterschiedlichen Fakultäten oder Importmodule aus anderen Fakultäten belegt.

Die Universität sollte dafür sorgen, dass die Barrieren für Studierende abgebaut werden, die einen Nachteilsausgleich stellen wollen. Ideal hierfür wäre eine zentrale Sammelstelle aller Informationen, sowie eine zentrale Anlaufstelle für die Bearbeitung der Nachteilsausgleiche. Aktuell sind die Informationen leider nur schwer zugänglich und erreichen nur einen Bruchteil der Studierenden. Dozierende klären auch nicht über Nachteilsausgleiche ausreichend auf oder sind nicht ausreichend über Nachteilsausgleiche aufgeklärt. Hier sollte die Universität Angebote für Dozierende schaffen, um sensibilisiert und aufgeklärt zu werden. Vielen Dozierenden fehlt das grundlegende Wissen über gängige Erkrankungen und Behinderungen, sowie deren Auswirkungen auf den Alltag. Ein Angebot, was die Dozierenden hierüber aufklärt, könnte auch Teil des Fortbildungscurriculums werden.

Wie Nachteilsausgleiche gestellt werden, ist nicht verständlich erklärt und nur erschwert auf der Uniwebsite zu finden. Hier wäre eine Vereinfachung der Anstragsstellung für die Studierenden hilfreich. Dies könnte ein Beispielsantrag oder ein Vordruck (ausfüllbares PDF) sein, was die Studierenden nur noch auszufüllen haben. Somit stehen die Studierenden auch nicht vor der Frage, ob sie überhaupt ein Anrecht auf den Nachteilsausgleich haben oder welche Möglichkeiten es für sie gibt. Da auch während des Studiums Erkrankungen neu auftreten können, ist es uns ein Anliegen, Studierende vor jedem Prüfungszeitraum über die Möglichkeit eines Nachteilsausgleichs aufzuklären. Hierfür kann die schon bestehende Erinnerungsmail der Uni genutzt werden. Hier wäre gleichsam eine Vorschlagsliste von Vorteil, bei denen häufig vorkommenden Erkrankungen mögliche Maßnahmen eines Nachteilsausgleiche vorgeschlagen werden. Viele Studierende wissen nicht, welche Ausgleichsmaßnahmen mit ihrer individuellen Erkrankung überhaupt in Frage kommen.

Die Prüfung von beantragten Nachteilsausgleichen sollte von medizinischem Fachpersonal erfolgen, welches extra hierfür eingestellt wird (beispielsweise eine MTA oder ähnlich einem betriebsärztlichen Dienst). In der Vergangenheit ist es bereits mehrfach dazu gekommen, dass selbst innerhalb von einzelnen Fakultäten die Nachteilsausgleiche von Dozierenden zu Dozierenden sich unterschieden haben. Die Studierenden sind von dem Wohlwollen der einzelnen Dozierenden abhängig. Die Stelle der Beauftragten Person für Behinderte und chronisch erkrankte Studierende sollte auf den Stundenumfang einer Vollzeitstelle ausgeweitet werden, sodass einerseits die Telefonsprechzeiten ausgeweitet werden können. Stand jetzt (27.02.2023) beschränken sich die Telefonsprechzeiten auf ein Zeitfenster am Dienstag von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr. Die Beratungsangebote erfüllen nicht den Bedarf, den die Studierenden haben. Hier wäre eine Ausweitung des Beratungsangebot vorteilhaft.

Daher fordern wir konkret:

  • eine zentrale, fachlich qualifizierte Sammel- und Anlaufstelle für die Nachteilsausgleichantragstellung und -bearbeitung,
  • eine einfache Vorlage eines Antrags zur Nachteilsausgleiches,
  • Personal, welches die passende medizinische Expertise hat, um die Nachteilsausgleiche zu prüfen,
  • eine Ausweitung des Beratungsangebotes,
  • einen Einsatz für die Verminderung von Stigmatisierungen chronisch erkrankter und behinderter Studierender

„Alle Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung haben grundsätzlich ein Recht darauf, diskriminierungsfrei und chancengleich zu studieren und damit einen Rechtsanspruch auf einen Nachteilsausgleich., mit dem lediglich die Nachteile ausgeglichen werden sollen, die sich für Sie individuell durch die jeweilige Erkrankung studienerschwerend auswirken (nicht mehr, aber auch nicht weniger).“

Im Leitbild Diversität wird davon geschrieben, dass die Universität einen aktiven Beitrag zu einem inklusiven und respektvollen Miteinander auf allen Ebenen leisten möchte. Das wäre ein Schritt in diese Richtung. Zurzeit ist die Universität noch weit davon entfernt.