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Neues Hochschulgesetz: Das moderne ABC der Hochschulpolitik | 18.12.2015

Zum heute im Schleswig-Holsteinischen Landtag verabschiedeten Hochschulgesetz erklärt Sophia Schiebe, Vorstand des AStA der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel:

“Das heute verabschiedete Hochschulgesetz tut gut! Es tut Studierenden gut, die selbstbestimmt und freiheitlich studieren wollen. Es tut Studierenden gut, die ihre Hochschulen gleichberechtigt mitgestalten wollen. Es tut allen Studierenden gut, da die Hochschulen mit der Förderung des Diversity-Ansatzes offener werden für eine heterogene Studierendenschaft. Es tut Beschäftigten durch die Verankerung eines Kodex’ zur guten Arbeit gut. Es tut gut, da aus Drittmitteln finanzierte Forschungsvorhaben nun transparenter einsehbar sind. Wir begrüßen dieses neue Gesetz
ausdrücklich, denn es zeigt auch, dass am Ende gute Argumente entscheiden. Wir haben das Gesetzgebungsverfahren von Beginn an mit unseren Forderungen und Argumenten begleitet und mussten daher nicht kurz vor Toreschluss in panische Eskalation verfallen. Dieses Gesetz bringt die Hochschulen und das Studium in die richtige Richtung voran, wenngleich es erst der Auftakt zu einem grundlegenden Wandel sein kann. Der paritätisch besetzte erweiterte Senat muss mit weiteren Kompetenzen ausgestattet werden, die Abschaffung der Anwesenheitspflicht ausgestaltet werden. Dafür werden wir uns hochschulintern und gegebenenfalls landespolitisch weiter einsetzen.”

AStA-Vorstand Paulina Spiess kommentiert die heutige politische Auseinandersetzung im Landtag: “CDU und FDP unterstellen Studierenden entweder pauschal zu lange in der Kneipe zu sitzen oder nicht rechtzeitig aufstehen zu wollen und deshalb die Abschaffung der Anwesenheitspflicht zu fordern. Die PIRATEN unterstellen den größten und derzeit gleichzeitig benachteiligten Gruppen der Hochschule Partikularinteressenvertretung zu betreiben. Diese Unterstellungen sind bösartig. Sie fußen offenbar auf eigener Erfahrung – mit dem heutigen Vollzeitjob Studium hat dies alles nichts zu tun. Auch die blanke Unkenntnis über die Vergabe von Leistungspunkten im Bachelor-/Masterstudiensystem wurde offensichtlich, wenn die FDP behauptet, für bloße Anwesenheit bekäme man Punkte. Dafür sind vor und nach dem neuen Hochschulgesetz Prüfungen notwendig. Gleichzeitig müssen 63% der Studierenden arbeiten, um sich ihr Studium finanzieren zu können. Studierende mit Kindern, zu pflegenden Angehörigen oder anderen familiären Verpflichtungen und auch auf allen anderen Studierenden lastet neben dem Schreiben von Hausarbeiten oder Lernen für die Klausuren ein enormer Druck. Ein Teil dieses unproduktiven Drucks wird mit dem neuen Hochschulgesetz genommen.”

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