Rückerstattung & Unterstützungsfond
Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten, sich vom Semesterticket befreien zu lassen: Die Rückerstattung und die Härtefallregelung. Bei der Rückerstattung wird das Ticket zurückgegeben. Man bekommt den Beitrag erstattet, kann aber auch nicht mehr mit dem Ticket fahren.
Für Studierende, die unter die Härtefallregelung fallen, übernimmt die Studierendenschaft den Beitrag für das Semesterticket. Sie können dann weiterhin mit dem Semesterticket fahren.
Wichtig ist, dass du zunächst den kompletten Semesterbeitrag überweist, damit du immatrikuliert werden kannst. Danach wird dir der Beitrag zum Semesterticket gegebenenfalls erstattet.
Rückerstattung
Die Regelungen für die Rückerstattung findest du in §7 und §8 der “Beitragssatzung der Studierendenschaft”. Du kannst deinen Semesterticketbeitrag erstatten lassen, wenn du vom Studium offiziell beurlaubt bist, wenn du ein Semester im Ausland, einen Studienabschnitt außerhalb des Semesterticketeinzugbereichs verbringen musst oder wenn du aufgrund einer Behinderung zur Rückerstattung berechtigt bist.
Deinen Rückertstattungsantrag, die notwendigen Bescheinigungen/Nachweise sowie den Nachweis über die Überweisung der Semestergebühr kannst du im AStA-Infobüro vorbeibringen, per Post einsenden, per E-Mail an info@asta.uni-kiel.de oder ab sofort auch als Online-Antrag an uns schicken. Der Antrag für das jeweilige Semester ist bis zum 30.04. (Sommersemester) bzw. 31.10. (Wintersemester) zu stellen. Bei Exmatrikulationen kann der Antrag bis zum 28.02. (Wintersemester) oder 31.08. (Sommersemester) eingereicht werden, unter der Maßgabe, dass die Exmatrikulation spätestens im ersten Semestermonat (Oktober/April) erfolgte.
Wenn du das landesweite Semesterticket als Papierticket nutzt, sende bitte auch dieses per Post mit ein, bzw. bring es vorbei.
Bei Fragen erreichst du uns per Mail an info@asta.uni-kiel.de.
Seit dem Sommersemester 2020 benötigen wir die CAU-Card nicht mehr für die Rückerstattungen.
Ab sofort: “Antrag auf Erstattung des Semesterbeitrags” ganz einfach online ausfüllen!
Unterstützungsfond
Unterstützungsanträge (ehemals Härtefall) werden von der Kommission für den finanziellen Unterstützungsfond bearbeitet, die vom Studierendenparlament gewählt wurde. Die Regelungen für den Unterstützungsfond, anhand derer der AStA die Anträge bearbeitet, findest du ab §9 der “Beitragssatzung der Studierendenschaft”. Reiche hierfür einen vollständigen Antrag, d.h. mit allen notwendigen Nachweisen (z.B. Kopie von Kontoauszug, Mietvertrag, Arbeitsvertrag, etc.), ein.
Deinen Unterstützungsantrag und die notwendigen Bescheinigungen/Nachweise kannst du im AStA-Infobüro vorbeibringen, per Post einsenden oder digital an unterstuetzungsfond@asta.uni-kiel.de schicken. Unterstützungsanträge können bis zum 31.10. (für das Wintersemester), bzw. 30.04. (für das Sommersemester) gestellt werden. Bei näheren Fragen dazu erreichst du uns ebenfalls über diese Mail-Adresse.
Du willst wissen, ob du unter die Unterstützungsfondregelung fällst?
Falls du nicht sicher bist, ob die Understützungsfondregelung bei dir greift, nutze einfach unseren praktischen Online-Rechner. So erhältst du einen ersten Überblick darüber, ob es sich für dich lohnt, einen Antrag zu stellen.