Online-Antrag auf Erstattung des Semesterbeitrags
Ab sofort kannst du den “Antrag auf Erstattung des Semesterbeitrags” auch über das Online-Formular auf dieser Seite stellen.
Weitere Informationen und Regelungen für die Rückerstattung findest hier.
Bei Fragen oder Problemen, schreib uns bitte eine E-Mail an info@asta.uni-kiel.de.
Hinweise zum Ausfüllen des Antrags auf Erstattung des Semesterticketbeitrages
Im ersten Feld bitte das betreffende Semester eintragen, für das der eingezahlte Beitrag erstattet werden soll. Die postalische Adresse sollte die sein, unter der wir dich aktuell erreichen können.
Landesweites Semesterticket:
Solltest du dich für ein Papierticket statt Online-Ticket entschieden haben, benötigen wir dieses als Nachweis für die Bearbeitung deines Antrages.
Erstattungsgründe:
- Bei der Angabe „Exmatrikulation/Aufhebung der Immatrikulation“ bitte eine KOPIE der jeweiligen Bescheinigung sowie den Überweisungsbeleg für das beantragte Semester zur Rückerstattung beilegen.
- Bei der Angabe „Beurlaubung“ bitte eine KOPIE der Studienbescheinigung mit dem Vermerk „beurlaubt“ beilegen.
- Bei der Angabe „Doppelstudium“ bitte die entsprechenden Immatrikulationsnachweise der CAU und der anderen Hochschule aus Schleswig-Holstein beilegen.
- Bei der Angabe „unentgeltliche Beförderung wegen Behinderung“ bitte eine KOPIE des entsprechenden Ausweises beilegen.
- Bei der Angabe „Nichtnutzung des ÖPNV wegen Behinderung“ bitte eine KOPIE des entsprechenden Ausweises beilegen.
- Bei der Angabe „Studienabschnitt außerhalb des Semesterticketeinzugsbereichs” bitte eine KOPIE der Studienbescheinigung, sowie des entsprechenden Nachweises beilegen (Erasmus- Formular/Praktikumsvertrag/Bestätigung der anderen Hochschule/etc.). Wir müssen erkennen können, dass du dich studien- oder forschungsbedingt nicht im Semesterticketeinzugsbereich aufhältst. Dies gilt auch für Promotionen.
- Bei der Angabe „Einreisehindernis: Visaprobleme, unverschuldet nicht nach Deutschland einreisen können” bitte entsprechende Nachweise oder eine KOPIE der entsprechenden Nachweise beilegen (VISA Mailverkehr, Aufenthaltstitel, Screenshot Flugverbote, Screenshot Einreiseverbote, ggf. Attest Krankheit/etc.). Wir müssen erkennen können, dass du dich unverschuldet nicht im Semesterticketeinzugsbereich aufhältst.
Die Angaben, dass du das Semesterticket nicht brauchst oder nicht in Kiel wohnst, reichen für eine Rückerstattung nicht aus.
Fristen zur Antragseinreichung: Grundsätzlich bis zum Ende des ersten Semestermonats (April/Oktober)!
Ausnahme: Bei Exmatrikulation kann der Antrag bis zum 28.02. bzw. 31.08. eingereicht werden, unter der Maßgabe, dass die Exmatrikulation spätestens im ersten Semestermonat (April/Oktober) erfolgte.