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Ein gutes Studium braucht keine Anwesenheitspflicht

Der aktuell debattierten und im Koalitionsvertrag verankerten Idee, die gesetzlich so gut wie abgeschaffte Anwesenheitspflicht im Studium einer Überprüfung zu unterziehen, erteilt der Allgemeine Studierendenausschuss der CAU eine klare Absage.

“Das Argument seitens der Landeshochschulrektorenkonferenz, dass die Prüfungslast durch die Einführung von Anwesenheitspflichten gemindert wird, ist hanebüchen. Bachelor-/Masterstudiengänge unterliegen ohnehin der Maßgabe, dass es nicht mehr als eine Prüfung pro Modul geben darf, um die Prüfungslast zu verringern. Die Prüfung muss auch nicht immer eine Klausur sein. Wenn sich Hochschulen daran hielten, wäre Studierenden deutlich mehr geholfen als durch Einführung von Anwesenheitspflichten,” fordert Teresa Jütten, AStA-Vorstand.

“Gute Lehre, gute didaktische Ansätze und gute Studienbedingungen brauchen keine Anwesenheitspflicht. Wenn die Landesregierung die Studienabbrecher*innenquote senken will, sollte sie an diesen Punkten ansetzen,” erklärt Julian Schüngel, AStA-Vorstand. “Die Studienabbrecher*innenquote wird nicht durch die Rückkehr zur Präsenzpflicht sinken. Dafür sind eine gute Studienberatung, eine Entschleunigung des Studiums und eine bessere Studienfinanzierung notwendig. Wer eine Anwesenheitspflicht für Studierende bei Lehrveranstaltungen einführen will, verkennt die studentische Lebensrealität. Studierende sind zu großen Teilen dazu gezwungen, neben dem Studium zu jobben, um sich ein Studium überhaupt finanzieren zu können. Präsenzpflichten setzen Studierende hier nur unter noch größeren Druck.”

 

Hintergrundinformationen 

Der Allgemeine Studierendenausschuss der CAU zu Kiel ist die hochschulwite Interessenvertretung der 25.000 Studierenden an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Er wird jährlich vom Studierendenparlament der Universität gewählt. Seine Aufgaben bestehen  darin, die hochschulpolitischen Belange der Studierenden zu vertreten, die politische Bildung und das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein der Studierenden sowie ihre Bereitschaft zum Einsatz für die Grund- und Menschenrechte und zur Toleranz auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung zu fördern, zu Fragen Stellung zu nehmen, die sich mit der Anwendung der wissenschaftlichen Erkenntnisse auf und der Abschätzung ihrer Folgen für Gesellschaft und Natur beschäftigen, die wirtschaftlichen und sozialen Belange der Studierenden wahrzunehmen, die geistigen und kulturellen Interessen der Studierenden zu unterstützen, den Studierendensport zu fördern, die überregionalen und internationalen Beziehungen der Studierenden zu pflegen und an Verfahren zur Qualitätssicherung in der Lehre mitzuwirken.