Studierendenparlament
Stellungnahme zum Kommunikationsverhalten des Präsidiums im Rahmen der Vollversammlung am 16.01.2025
Am 25.11.2024 hat das Studierendenparlament beschlossen, den Allgemeinen Studierendenausschuss mit der Planung und Durchführung einer Vollversammlung der Studierendenschaft zu Verwaltungsgebühren zu beauftragen. Dazu heißt es im Hochschulgesetz § 72 Abs. 3 unmissverständlich: „Es [das Studierendenparlament] kann im Semester bis zu zwei Vollversammlungen einberufen; in dieser Zeit finden keine Lehrveranstaltungen statt.“ Der Allgemeine Studierendenausschuss hat die…
Beitragsbild: Foto: Jürgen Haacks / Uni Kiel