Job- und Lohnsteuerberatung

Aktuelle Hinweise

Deutscher Hinweis

Englischer Hinweis

Jobben neben dem Studium, ist heute für die meisten Studierenden Realität. Ein Nebenjob kann helfen, euer Studium zu finanzieren oder euren Lebensunterhalt zu sichern. Für alle, die neben dem Studium jobben, gibt es einiges zu beachten, ab wann überhaupt wieviel Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen, was es vor allem mit der Rentenversicherung auf sich hat, welche Auswirkungen Einnahmen etwa auf die Familienversicherung haben und wie es mit der Lohnsteuer ist.

Alle Studierenden müssen grundsätzlich – unabhängig von ihrem Job – in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert sein. Vor der Aufnahme einer Beschäftigung muss die Krankenkasse informiert werden.

Wer neben dem Studium jobbt, sollte auf jeden Fall die Einkommensgrenzen beachten, damit andere Leistungen nicht gekürzt werden oder wegfallen.

Generell zeichnen sich Jobs neben dem Studium dadurch aus, dass die Haupttätigkeit weiterhin das Studium ist und der Job eine Nebentätigkeit. Damit das gewährleistet ist, darfst du in den regulären Studienzeiten maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten.

Die 20-Stunden-Grenze darf nur während der vorlesungsfreien Zeit und mit nicht mehr als 26 Wochen innerhalb des Zeitjahres überschritten werden. Die Beschäftigung muss entweder im Voraus vertraglich befristet oder nach Art des Beschäftigungsverhältnisses begrenzt sein. Neben einem Semesterferien-Job ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (auch als Minijob oder 556-Euro-Job bekannt) möglich. Beide Beschäftigungen werden nicht zusammengerechnet.

Für eine Beschäftigung während der Semesterferien muss der gesetzlich festgelegte Mindestlohn gezahlt werden.

Ab dem 01.01.2025 wurde die Verdienstgrenze für Minijobs auf 556 Euro monatlich angehoben.

Der gesetzliche Mindestlohn stieg auf 12,82 € pro Stunde.

Ihr könnt aber auch in einem weitaus geringeren Maße neben dem Studium arbeiten

Kommt gern in die Beratung.

Terminbuchung

Bitte beachtet vor der Terminbuchung folgende Hinweise:

  • Die Beratung findet jeden Mittwoch von 09:00 – 12:00 Uhr statt.
  • Der Termin kann per Telefon, als Videokonferenz oder in Präsenz stattfinden. Sollte dir der Tag nicht passen, melde dich gerne per E-Mail.
  • Die Termine werden erst 7 Tage im Voraus zur Buchung freigeschaltet.

Aktuelle Hinweise

Deutscher Hinweis

Englischer Hinweis

Ansprechpartnerin

Sylvia Hohmann

Kontakt

E-Mail: sylvia@asta.uni-kiel.de

Betreff: @Jobberatung

Beratungsort:

AStA-Beratungsbüro

Leibnizstr.15
24118 Kiel

Links neben dem Eingang des Physikzentrums

Beratungszeiten:

Mittwochs: 09:00 – 12:00 Uhr

Rechtlicher Hinweis

Die Beratungsangebote des AStA sind kostenfrei.

Für die Richtigkeit der in den Beratungen gegebenen Informationen können wir aus juristischen Gründen keine Gewähr leisten!