BAföG-Beratung
Die BAföG- und Sozialberatung ist ein kostenloses, parteiliches und unabhängiges Beratungsangebot des AStA. Die Beratung ist vertraulich und anonym: Es werden grundsätzlich keine Aufzeichnungen aufbewahrt bzw. keine Akten geführt.
Du bist bei uns mit allen Fragen zum BAföG richtig. Wir unterstützen dich bei Fragen zu den Formularen, bei der Formulierung von Anträgen und wenn es z.B. um
- Formblatt 5 (Leistungsnachweis)
- Fachrichtungswechsel
- Ende der Förderungshöchstdauer
- Hilfe zum Studienabschluss
geht.
In allen anderen sozialen und sozialrechtlichen Angelegenheiten kannst du uns ebenfalls ansprechen, wenn es sich z.B. um andere Sozialleistungen für Studierende, allgemeine Studienfinanzierung, um akute Schwierigkeiten und spezielle Lebenslagen im Studium oder um ein Urlaubssemester handelt.
Unsere Beratung kann nur Hilfe zur Selbsthilfe sein, wir können euch aber Lösungsansätze aus unserer Erfahrung aufzeigen. Können wir eine Frage nicht beantworten, versuchen wir, euch eine entsprechende Beratungsstelle auf dem Campus oder in Kiel und Umgebung zu nennen. Grundsätzlich ist es sowieso immer anzuraten, sich eine zweite Meinung einzuholen.
FAQ zum BAföG
Wie funktioniert das mit dem Leistungsnachweis?
Einmal grob zum Ablauf beim Thema Leistungsnachweis generell an der Uni:
- Weiterförderungsantrag stellen
- wenn alle Noten des relevanten Semesters vorliegen: Vom zuständigen Prüfungsamt/Prüfungsämtern aktuelle Leistungsübersicht ausstellen lassen
- Formblatt 5 von BAföG-Beauftragten des Faches/der Fächer ausfüllen lassen und beim BAföG-Amt einreichen
- Bei der FH fällt das Formblatt 5 weg
Generell gilt: Spätestens im vierten Monat des fünften Semesters müssen die Leistungen der ersten vier Semester (mit Formblatt 5) nachgewiesen werden. Ab dem 5. Semester hängt die Förderung davon ab, ob du den geforderten Nachweis deines Leistungsstandes erbracht hast oder nicht. Praktisch bedeutet das: Ab dem fraglichen Zeitpunkt gehört Formblatt 5 oder ein Beleg über deine ECTS-Credits zwingend zu deinem BAföG-Antrag.
Nützliche Links zum Thema Leistungsnachweis
Kann ich den Leistungsnachweis aufschieben?
- Bei negativ ausgestelltem Leistungsnachweis (auch bei einem von zwei Fächern) Nachweis + eigene Erklärung für die Gründe der Verlängerung beim BAföG-Amt einreichen
- Die möglichen Gründe reichen von Krankheit über Behinderung bis Schwangerschaft
Mehr Infos zum Aufschub und allen möglichen Gründen bei “Studis Online”
Wie kann ich die Förderungshöchstdauer verlängern?
Wie du vorgehst:
- Weiterförderungsantrag stellen
- Dieses ergänzende Formblatt ausfüllen/ausfüllen lassen
- Nachweis + eigene Erklärung für Verlängerung einreichen
Gründe zur Verlängerung der Förderdauer reichen, ganz ähnlich wie bei den Gründen zum Aufschub des Leistungsnachweises, von Krankheit über Behinderung bis zur Schwangerschaft.
Alles zu den Gründen und allgemeinen Informationen findest du bei “Studis Online” unter folgenden Links:
Alles zum Attest bei Krankheit als Grund für Aufschub des Leistungsnachweises oder Verlängerung der Förderdauer
Bei Krankheit als Grund (in Kiel) nach unserem Wissensstand aktuell folgende Anforderungen an das ärztliche Attest:
- Es sollte drinstehen, dass Student*in im Zeitraum von xxx bis xxx (der Zeitraum muss natürlich relevante Semester beinhalten, die Corona-Semester sind hier irrelevant, da es für diese ja eh schon eine Verlängerung gab) aus gesundheitlichen Gründen nur eingeschränkt studier- und prüfungsfähig war.
- Der Verlauf der Erkrankung/Symptome war zu keinem Zeitpunkt absehbar.
- Außerdem soll „Art und Schwere” der Erkrankung geschildert bzw. die Diagnose genannt werden (aber nicht „zu schlimm”, es soll niemand auf die Idee kommen, die Person könnte aktuell nicht studierfähig sein), und dass bzw. inwieweit die Erkrankung kausal/ursächlich für die Verzögerung war. Dann hätte das BAföG-Amt wenn möglich auch gern noch Maßnahmen, die zur Verbesserung ergriffen wurden (z. B. ambulante Therapie/Reha etc., das kann im Zweifelsfall aber auch der private Austausch mit anderen Betroffenen sein oder das weitere Durchführen von irgendwelchen Übungen, die empfohlen wurden).
- Wichtig ist außerdem, dass das Attest direkt für den Zeitraum gelten muss, in dem du bestimmte Prüfungsleistungen nicht erbringen konntest:
- Wenn du zum Beispiel seit Studienbeginn krank bist, und du jedes Semester nicht genug Leistungspunkte erhalten hast, müsste es ein Attest über den gesamten bisherigen Studien-Zeitraum sein, um die Erkrankung als Grund für das Fehlen der Leistungspunkte geltend zu machen.
- Anders wäre es, wenn du z.B. nur in einem Semester relevante Leistungspunkte verpasst hast, dann würde ein Attest für den Zeitraum des Semesters oder der Prüfungsphase ausreichen.
- Bei chronischen Erkrankungen ist eine Zeitangabe „Seit xxx” ausreichend.
Terminbuchung
Bitte beachtet vor der Terminbuchung folgende Hinweise:
- Die Beratung kann telefonisch, als Videokonferenz oder in Präsenz stattfinden.
- Bei einem Termin in Präsenz findest du uns an der Uni Kiel im AStA Beratungsbüro, Leibnizstr. 15, Physikzentrum.
- Die Beratung richtet sich auch an Studierende der Fachhochschule Kiel.
- Alle Termine werden erst 7 Tage im Voraus zur Buchung freigeschaltet.
Beratungstermine an der FH Kiel
Ansprechpersonen
Justus Grönecke
Sylvia Hohmann
Diana Kaufmann
Caroline Nentwig
Corinna Rehders
Kontakt
E-Mail: bafoegberatung@asta.uni-kiel.de
Beratungsort:
AStA-Beratungszentrum
Leibnizstr. 15
24118 Kiel
Links neben dem Eingang des Physikzentrums
Beratungszeiten:
Beratung nach Terminvereinbarung (über das Formular auf dieser Seite):
Montags: 10:00 – 11:30 Uhr bei Sylvia
Mittwochs: 10.00 – 14.00 Uhr bei Diana
Donnerstags: 10.00 – 14.00 Uhr bei Diana
Rechtlicher Hinweis
Die Beratungsangebote des AStA sind kostenfrei.
Für die Richtigkeit der in den Beratungen gegebenen Informationen können wir aus juristischen Gründen keine Gewähr leisten!