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Ablehnung des Antrags gegen Verwaltungsgebühren – CAU-AStA übt Kritik an CDU und Grünen

Wir kritisieren die Ablehnung des Antrags gegen die Verwaltungsgebühr durch die Fraktionen der CDU und der Grünen aufs Schärfste. Der von den Fraktionen der FDP, SSW und SPD eingebrachte Antrag zum Stopp der Verwaltungsgebühren war gut und notwendig, um die Koalition zu einer klaren Stellungnahme zu diesem Thema zu bringen. Bisher versuchte man, diese Gebühren möglichst an den Studierenden vorbei durchzudrücken, weshalb die studentischen Vertretungen – anders als in den Vorjahren – nicht zur Novellierung des Hochschulgesetzes (HSG) befragt wurden. Wir finden ein solches Verhalten schwierig und fordern die Beteiligung von Studierenden an dem Verfahren.

„Dass die gesamte Opposition gemeinsam einen Antrag gegen die Verwaltungsgebühr eingebracht hat, zeigt, wie unsozial und kurzsichtig in Bezug auf den Studienstandort Schleswig-Holstein dieses Konzept ist“

, kommentiert Laura Falk, Mitglied des AStA Vorstandes der CAU, die Situation im Landtag.

Die aktuelle Gesetzesvorlage der Landesregierung zwingt die Hochschulen faktisch dazu, Verwaltungsgebühren von Studierenden zu erheben. Auch wenn ein direkter gesetzlicher Zwang möglicherweise nicht ausdrücklich formuliert ist, entsteht durch die drohenden finanziellen Engpässe ein enormer Druck auf die Hochschulen. Sie stehen vor der Wahl: Entweder sie belasten die Studierenden oder sie müssen erhebliche Haushaltslöcher selbst ausgleichen. Es ist daher zweitrangig, wie die Hochschulen mit der Gesetzesvorlage umgehen – das Problem ist politisch erzeugt und lässt die Hochschulen alleine mit der Finanzierungssituation.

Vor diesem Hintergrund verbieten sich die Aussagen des Grünen-Fraktionsvorsitzenden Lasse Petersdotter, der im Hinblick auf das Präsidium der Christian-Albrechts-Universität Kiel sagte:

„Mich wundert aber, dass das Präsidium der Christian-Albrechts-Universität Kiel so tut, als würden wir die Universitäten zwingen, Geld anzunehmen. Wenn sich die Präsidien jetzt hinstellen und sagen, wir wollen das gar nicht, dann sehe ich nicht den politischen Mehrwert dieser Maßnahme.“1

Im Endeffekt ist dies eine Anweisung an die Hochschulpräsidien, ohne Widerworte Kürzungen in Millionenhöhe zu akzeptieren, die nun von der schwächsten Statusgruppe getragen werden müssen: den Studierenden. Dabei sind die Hochschulen seit Jahren chronisch unterfinanziert und nun wird der Landeshaushalt aus deren Geldbeuteln finanziert. Die
Hochschulpolitik des Landes Schleswig-Holstein ist in einem Zustand angekommen, in dem lediglich ausgelotet wird, wie wenig Geld für Hochschulen ausgegeben werden kann, ohne dass das System kollabiert. Ein solches Vorgehen schadet sowohl dem Hochschul- als auch dem Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein massiv und verhindert eine nachhaltige Entwicklung.

„Wer nicht ‚alleine verprügelt‘ werden möchte, wie es Herr Petersdotter sagt, der sollte sich überlegen, ob man tausende protestierende Studierende übergehen möchte und mit der Brechstange eine Mehrbelastung der Studierenden einführen will“

, kommentiert AStA-Vorstand Fritz Herkenhoff die Situation.

Besonders tragisch ist diese Situation vor dem Hintergrund, dass sich die Grünen der sozialen Problematik bewusst sind und sich eingestehen, dass die Einführung der Verwaltungsgebühren die prekäre Lage der Studierendenschaft verschlimmern wird. In einer Pressemitteilung vom 26.02.2025 schreibt Malte Krüger, bildungspolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion:

„Es ist richtig, dass die Verwaltungskostenbeiträge eine Mehrbelastung für Studierende sind. Es ist richtig, dass Studierende nicht wissen, wie sie diese zusätzliche Belastung (…) stemmen sollen (…)2.“

Trotzdem nehmen die Grünen genau diese Belastung in Kauf und haben bislang keine Konzepte vorgelegt, um finanziell schwächere Studierende vor der Gebühr zu schützen. Bereits vor Monaten hatten die Studierendenvertretungen in Schleswig Holstein die bildungspolitischen Sprecher*innen der Koalitionsfraktionen und das Ministerium darum gebeten, Härtefallregelungen zu prüfen. Doch bisher blieb jegliche Reaktion – auch seitens der Grünen – aus.

Des Weiteren möchten wir auf die in der Debatte mehrfach gefallene Äußerung eingehen, die Verwaltungsgebühren würden verhindern, dass an Lehre und Forschung gespart werden müsse. Die Äußerung von Herrn Balasus „Ebenso wird die Grundfinanzierung der Hochschulen nicht angetastet und stabil gehalten“3 und von Herrn Krüger „Die Mittel aus den Verwaltungskostenbeiträgen tragen auch dazu bei, notwendige Strukturen an den Hochschulen aufrechtzuerhalten, ohne in diesen Bereichen Kürzungen vornehmen zu müssen“4, sind schlicht falsch.
Dadurch, dass die Entnahme aus den Grundhaushalten auf Studierendenzahlen vom WS 2022/23 basiert und diese Zahlen im Rahmen des leeren Abiturjahrgangs 2026 weiter sinken werden, findet eine faktische Kürzung in den Grundhaushalten aller Universitäten in Schleswig-Holstein statt. Die CAU rechnet im Jahr 2026 mit deutlichen Mindereinnahmen und geht von einem langfristigen Verlust von 7,5 Millionen Euro im Grundhaushalt aus. Diese Verwaltungsgebühr ist nicht nur unsozial gegenüber den Studierenden, sondern sie basiert auch auf falschen Annahmen, weshalb sie eine faktische Kürzung darstellt.

  1. Verwaltungsgebühr an CAU in Kiel: Grüne kritisieren Uni-Präsidium ↩︎
  2. Malte Krüger zu Verwaltungskostenbeiträgen ↩︎
  3. Martin Balasus: TOP 18: Beitrag ist notwendig und zumutbar ↩︎
  4. Malte Krüger zu Verwaltungskostenbeiträgen ↩︎

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