Die Schuldrechtliche Vereinbarung, die aus der Tarifeinigung vom 9. Dezember 2023 hervorgeht, sieht vor, dass studentische Beschäftigte für mindestens 12 Monate eingestellt werden – außer in begründeten Ausnahmefällen.1
Diese Regelung war für die Hilfskräfte der CAU ein großer Gewinn! Dennoch sahen wir von Anfang an die Gefahr in der Formulierung „begründete Ausnahmefälle“. Ohne klare Vorgaben vom Land, konnte die Universität weiterhin frei entscheiden, wer einen Jahresvertrag bekommt und wer nicht.
So bemängelten in einer gemeinsamen Stellungnahme2 die Initiative TVStud und der Allgemeine Studierendenausschuss sowie das Studierendenparlament der Universität Kiel bereits im Juli vergangenen Jahres, die Umsetzung sei uneinheitlich und inkonsequent. Das Land wurde aufgefordert in einem Dialog mit den Beschäftigten einheitliche Ausnahmegründe festzulegen, sodass kurze Verträge, tatsächlich eine Ausnahme bleiben würden.
Auch in ihrem Positionspapier3 warnte die Initiative TVStud davor, dass es weiterer Ausarbeitung unter Einbezug aller Parteien bedarf, die Schuldrechtliche Vereinbarung im Sinne der Beschäftigten umzusetzen.
4Die Antwort auf die Kleine Anfrage der SPD-Fraktion zeigt nun, dass unsere Befürchtungen sich bewahrheitet haben. Fast ein Jahr nach Inkrafttreten der Vereinbarung haben rund 75% der studentisch Beschäftigten an der CAU einen Vertrag, kürzer als 12 Monate. Das kann nicht sein!
Die von der Zentralen Verwaltung der CAU verfasste Richtlinie zu Ausnahmeregelungen5 lässt also den Spielraum für ganze 75 % Ausnahmen.
Gleichzeitig werden darin Gründe aufgeführt, die keine Ausnahme darstellen sollten, wie z.B. Dauer der Vorlesungszeit oder nur begrenzt zur Verfügung stehende Mittel. Trotzdem sind uns genug Fälle bekannt, in denen aus genau diesen Gründen kürzere Verträge ausgestellt werden.
So kann es für uns nicht weitergehen! Wir fordern die Landesregierung auf, die konsequente Durchsetzung der Schuldrechtlichen Vereinbarung an den Hochschulen zu unterstützen und durchzusetzen und wir fordern, endlich in diesen Dialog eingebunden zu werden!
Lisa Gelfman, Beauftragte für Studentische Beschäftigte AStA CAU Kiel
Kontakt: stube@asta.uni-kiel.de
Initiative TVStud Schleswig-Holstein
Kontakt: schleswig-holstein@tvstud.de
- IX. 1.a) https://www.tdl-online.de/fileadmin/user_upload/231209_Einigungspapier_v._9.12.2023_-_finale_Fassung.pdf ↩︎
- https://asta.uni-kiel.de/stellungnahme-zu-den-antraegen-ein-tarifvertrag-fuer-studentisch-beschaeftigte-in-schleswig-holstein-drucksache-20-2132-und-tarifvertrag-fuer-studentisch-beschaeftigte/ ↩︎
- S. 3 https://tvstud-sh.de/2024/07/21/positionspapier-der-initiative-tvstud-schleswig-holstein/ ↩︎
- https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/drucks/02700/drucksache-20-02722.pdf ↩︎
- https://www.uni-kiel.de/personal/de/informationsangebot/allgemein/dateien-informationsangebot-hiwis/arbeitsvertragslaufzeiten-fuer-studentische-und-wissenschaftliche-hilfskraefte ↩︎
Bildquellen
- Foto von Vertragsdokumenten auf einem Tisch: Foto von Pavel Danilyuk auf pexels.com