Studierendenparlament
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Stellungnahme zum Kommunikationsverhalten des Präsidiums im Rahmen der Vollversammlung am 16.01.2025
Am 25.11.2024 hat das Studierendenparlament beschlossen, den Allgemeinen Studierendenausschuss mit der Planung und Durchführung einer Vollversammlung der Studierendenschaft zu Verwaltungsgebühren zu beauftragen. Dazu heißt es im Hochschulgesetz § 72 Abs.
Beitragsbild: Foto: Jürgen Haacks / Uni Kiel






