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  • Zahlen bitte! – Land bittet Studierende zur Kasse

    Zahlen bitte! – Land bittet Studierende zur Kasse

    Ende September wurde der neue Haushaltsentwurf für 2025 vorgestellt: Es zeichnet sich eindeutig ab, dass die finanzielle Situation des Landes äußerst angespannt ist und sich in den kommenden Jahren weiter verschärfen wird. In zahlreichen Bereichen stehen Kürzungen bevor und es gibt eine allgemeine Deckungslücke von 200 Millionen Euro zu überbrücken. Trotz des Versprechens im Koalitionsvertrag, Stress und Überforderung im Studium zu reduzieren, sollen an Hochschulen ab 2026 Verwaltungsgebühren von 60 Euro pro Kopf eingeführt werden. Für viele Studierende wird dies jedoch zusätzlichen Stress verursachen. Der Semesterbeitrag stellt für eine Vielzahl der Studierenden bereitseine erhebliche finanzielle Belastung dar, die durch die Maßnahmen des Landes weiter verschärft wird.

    Die Hochschulen in Schleswig-Holstein sind seit Jahren von chronischer Unterfinanzierung betroffen. Die aktuelle Haushaltslage wird schwerwiegende Auswirkungen auf den Hochschulalltag haben. Studierende spüren bereits erste Auswirkungen dieser finanziellen Engpässe in ihrem Studienalltag. Zudem wird den neuen Erstsemestern eine unvollständige und unfertige Umgebung präsentiert. Da Länder für die Hochschulen zuständig sind, fällt dementsprechend auch die Finanzierung ebendieser in den Verantwortungsbereich der Länder. Die Finanzierung von Hochschulen besteht zu rund 90 % aus öffentlicher Hand, der Föderalismus macht Bildung zur Landessache. Die restlichen 10% werden durch öffentliche Mittel oder Drittmittel organisiert. Doch ist diese Grundfinanzierung für viele Universitäten bundesweit nicht ausreichend.

    Als AStA fordern wir vom Land eine bessere Finanzierung der Hochschulen, die nicht zulasten der Studierenden ausfällt. Wir lehnen die Einführung von Studien- oder Verwaltungsgebühren entschieden ab. Bildung darf nicht vom Geldbeutel abhängen, sondern muss für alle gleichermaßen zugänglich bleiben. Verwaltungs- oder Studiengebühren sind keine geeigneten Maßnahmen, um Finanzierungslücken zu schließen. Sie erhöhen vielmehr den finanziellen Druck auf Studierende, von denen fast jede*r Dritte von Armut betroffen ist und bereits jetzt Schwierigkeiten hat, die Lebenshaltungskosten zu decken. Statt den finanziellen Druck auf Studierende weiter zu erhöhen, sollte sich die Landesregierung ihre Fehler der Unterfinanzierung der Hochschulen eingestehen und Verantwortung übernehmen.

    „Es kann nicht sein, dass die Studierenden für die Deckungslücken im Haushalt aufkommen müssen. Die Erhebung der Verwaltungsgebühren bietet keinen Vorteil, da diese die Qualität der Lehre nicht erhöhen. Ergo gewinnt niemand, die Studierenden verlieren aber haushoch,“

    betont Janina Sinemus, AStA Vorstand.

    Die Studierendenschaft der CAU sowie anderer Hochschulen spüren deutlich die Folgen der langjährigen Unterfinanzierung im Hochschulbereich. Es mangelt an ausreichender Ausstattung, die Räumlichkeiten reichen nicht aus und die Aufenthaltsqualität des Campus lässt zu wünschen übrig. Das Bildungsministerium konzentriert sich vor allem auf die schulische Ausbildung – im Hochschulsektor hat die Forschung Vorrang. Obwohl oft vom Wissenschaftsstandort oder der „Science City Kiel“ die Rede ist, bleiben die Fragen, wie eine hochwertige wissenschaftliche Ausbildung und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses aussehen sollen, zweitrangig. Anstatt eine Ausfinanzierung der Hochschulen zu gewährleisten und sich vorrangig mit der Lehre und Studium der Bildungseinrichtung zu beschäftigen, wird der Fokus auf andere Schwerpunkte gelegt.

    „Die Lehre braucht eine bessere Ausfinanzierung, die Forschung darf nicht zum Mittelpunkt der Universität werden, um die Unterfinanzierung durch Drittmittel und Überschüsse dieser auszugleichen,“

    verdeutlicht Fritz Herkenhoff, AStA Vorstand.

  • Selbstbestimmte Schwangerschaft – Infoveranstaltung am 28.10.24

    Selbstbestimmte Schwangerschaft – Infoveranstaltung am 28.10.24

    Was bedeutet es, eine Schwangerschaft selbstbestimmt zu erleben? Welche Hürden stellt der §218? Gemeinsam wollen wir über den rechtlichen Rahmen, den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen und das Recht auf körperliche Autonomie sprechen.

    Mit dabei ist ein*e Expert*in von pro familia, die uns über die Beratung und medizinische Versorgung bei ungewollten Schwangerschaften informieren wird. Die Veranstaltung bietet einen sicheren Raum für Austausch und Information. Ein Awareness-Team ist vor Ort, falls ihr Unterstützung benötigt.

    Kommt vorbei und informiert euch umfassend über dieses wichtige Thema!

    Wo und wann?

    • 28.10.2024
    • 18:00 Uhr
    • Audimax, Hörsaal K
  • Neues Mitglied im AStA Vorstand (Update: 31.12.2024)

    Neues Mitglied im AStA Vorstand (Update: 31.12.2024)

    Update: Janina ist am 31.12.2024 zurückgetreten und ist folglich nicht mehr Teil des Vorstands.

    Foto AStA Vorstand 24/25
    Der AStA Vorstand für die Legislatur 24/25: Laura Falk und Fritz Herkenhoff (von links nach rechts)

    Ursprünglicher Beitrag

    Für die Amtszeit ergänzt Janina Sinemus den AStA Vorstand und arbeitet zusammen mit Laura Falk und Fritz Herkenhoff in der Hochschulpolitik für die Amtszeit 2024/25.

    Janina studiert Pädagogik im Master und gehört keiner politischen Hochschulgruppe an. Die drei werden im kommenden Jahr die Studierenden der CAU vertreten und sich für die studentischen Belange auf und außerhalb des Campus einsetzen.

    „Von der Hochschulpolitik bekommt man leider wenig im alltäglichen Studium mit. Dass Studierende eine Selbstverwaltung und Vertretung haben, ist vielen nicht bewusst. Daher möchte ich mich für mehr Sichtbarkeit des AStA und der Hochschulpolitik stark machen“,

    betont Janina.

    „Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und die neue Perspektive von außen, welche Janina einbringt. Die studentische Selbstverwaltung und Hochschulpolitik brauchen mehr Präsenz und engagierte Menschen mit neuen Ideen“,

    ergänzt Fritz.


    Als neuer Vorstand haben die drei die Schwerpunkte für die kommende Legislatur auf die Sichtbarkeit und Unterfinanzierung der Hochschulen sowie den studentischen Raum gesetzt.

    Wir berichteten bereits am 02. Juli vom neuen AStA Vorstand.

  • Stellungnahme für eine Umbenennung des Professor-Hallermann-Hauses

    Stellungnahme für eine Umbenennung des Professor-Hallermann-Hauses

    Seit Januar ist auf der Website des Campusradio Kiel zu lesen, dass das Studentenwerk eine Überprüfung zur NS-Belastung von Wilhelm Hallermann eingeleitet hat. In diesem Zusammenhang wird über eine mögliche Umbenennung des PHH nachgedacht.1 Anlass für diese Überprüfung ist das Theaterstück „LebensWert“. Es bringt ans Licht und arbeitet deutlich heraus, was eigentlich längst bekannt sein müsste: Wilhelm Hallermann war nicht nur Mitglied der NSDAP, der SA und des Nationalsozialistischen Deutschen Ärztebundes2, sondern erstellte auch mehr als die Hälfte aller Gutachten für das Sondergericht Kiel, das im Dritten Reich eingesetzt worden war. Nur acht der von ihm mitbeurteilten Fälle führten zu Freisprüchen, wobei nur vier dieser Freisprüche auf seine Gutachten zurückzuführen sind.

    Eine Analyse seiner Gutachten zeigt, dass er „bei ‚Heimtückeverfahren’ keineswegs generell auf Strafmilderung oder Freispruch hinarbeitete.“3 Vielmehr belastete er die Angeklagten unnötigerweise zusätzlich durch wertende Charakterisierungen.4

    Zudem wusste Hallermann von Werner Heyde, dessen Pseudonym und dessen Beteiligung an den Euthanasiemorden, wie DER SPIEGEL bereits 1962 berichtete.5 Dennoch erklärte er 1964 wider besseres Wissen, in den Krankenakten der 216 verstorbenen Kinder keine Auffälligkeiten erkennen zu können, als er ein Gutachten zu den Euthanasiemorden der Kinderfachabteilung Schleswig erstellte. Dadurch war er (mit-)verantwortlich dafür, dass die Staatsanwaltschaft Kiel damals keine Anklage erhob.6 Hallermann war zudem ein Befürworter der Zwangskastration.7

    Bildnis von Wilhelm Hallermann (1901-1975)
    Wilhelm Hallermann (1901-1975)
    Foto Hallermann Haus
    Das Professor-Hallermann-Haus in der Johann-Fleck-Straße

    Das Studentenwerk hat gegenüber dem Campusradio Kiel geäußert, dass Wilhelm Hallermann zwar als „diskutable Persönlichkeit“8 bekannt sei, doch das Ausmaß seiner NS-Belastung bislang nicht klar gewesen wäre. Nun werde auf ein Gutachten der CAU zu Kiel gewartet. Jeder der genannten Punkte für sich genommen ist Grund genug, sich vom Tun des Wilhelm Hallermann zu distanzieren und in diesem Zuge insbesondere das Studierendenwohnheim schnellstmöglich umzubenennen. Das Studentenwerk darf nicht länger zögern, sondern sollte eine sofortige Umbenennung veranlassen.

    1. Campusradio Kiel, „Kieler Studierendenwohnheim nach Nazi benannt?,“ 21. Januar 2024.  ↩︎
    2. „Wilhelm Karl Friedrich Hallermann“, Kieler Gelehrtenverzeichnis, o. D. ↩︎
    3. Uli Poppe, „’Wie der Sachverständige treffend sagt…‘: Überlegungen zur Bedeutung Gerichtsmedizinischer Gutachten für den Verfahrensablauf vor dem Sondergericht 1941-45,“ Standgericht der inneren Front, 1998. ↩︎
    4. Ebenda ↩︎
    5. Hoffmann, „Die Schatten weichen“, DER SPIEGEL, 6. Februar 1962. ↩︎
    6. Forschungsstelle für regionale Zeitgeschichte und Public History [frzph], „Die ‚Kinderfachabteilung‘ Schleswig,“ vimu.info: Das virtuelle Museum, o. D., https://web.archive.org/web/20151210110401/http://www.vimu.info/fb.jsp?id=for_10_5_8_fb_hesterberg_de_doc&lang=de&u=child&flash=true (archiviert). ↩︎
    7. Esther Geißlinger, „Dokumentartheater ‚LebensWert‘: Verbrecher in Weiß,“ TAZ Verlags- Und Vertriebs GmbH, 21. März 2024. ↩︎
    8. Campusradio Kiel, „Kieler Studierendenwohnheim nach Nazi benannt?,“ 21. Januar 2024.  ↩︎
  • Stellungnahme zu den Anträgen „Ein Tarifvertrag für studentisch Beschäftigte in Schleswig-Holstein“ (Drucksache 20/2132) und „Tarifvertrag für studentisch Beschäftigte“ (Drucksache 20/2169)

    Stellungnahme zu den Anträgen „Ein Tarifvertrag für studentisch Beschäftigte in Schleswig-Holstein“ (Drucksache 20/2132) und „Tarifvertrag für studentisch Beschäftigte“ (Drucksache 20/2169)

    Allgemeiner Studierendenausschuss der Universität Kiel
    Studierendenparlament der Universität Kiel
    Initiative TVStud Schleswig-Holstein

    An den
    Vorsitzenden des Bildungsausschusses
    Herrn Martin Habersaat
    via E-Mail

    Sehr geehrter Herr Vorsitzender Habersaat,
    sehr geehrte Damen und Herren,

    mit diesem Schreiben kommen wir Ihrer Bitte um Stellungnahme zu den oben genannten Anträgen der Fraktionen von SPD sowie Bündnis 90/Die Grünen und CDU nach, um die Sie in Ihrer E-Mail vom 18. Juni 2024 gebeten haben. Wir bedanken uns für die Möglichkeit, Stellung zu nehmen und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung. Dies ist eine gemeinsame Stellungnahme von TV-Stud, des AStA sowie vom Studierendenparlament der Universität Kiel.

    Die Lage studentisch Beschäftigter ist weiterhin prekär und erfordert dringend Handlungen der Landesregierung. Wir als TVStud fordern unverändert eine Tarifierung aller studentisch Beschäftigten. Wir begrüßen den Antrag der SPD-Fraktion, da er die Landesregierung in die Pflicht nimmt, sich mit der Lebenssituation von jungen Menschen im prekären Wissenschaftssystem auseinanderzusetzen und sich die im Koalitionsvertrag gesteckten Ziele ins Gedächtnis zu rufen.

    In Schleswig-Holstein arbeiten ca. 3500 studentisch Beschäftigte. Sie sind eine tragende Säule des akademischen Betriebes. Dennoch gelten 78,1 % der studentisch Beschäftigten als armutsgefährdet.1 Außerdem geben 34,2 % der studentisch Beschäftigten aus Schleswig- Holstein an, in den letzten zwölf Monaten neben ihrem Vollzeitstudium und ihrer Tätigkeit als studentisch Beschäftigte eine weitere bezahlte Tätigkeit ausgeübt zu haben.2 Diese Zahlen sind ein deutliches Signal, dass Handlungsbedarf besteht. CDU und Grüne haben sich die Tarifierung der studentisch Beschäftigten im Koalitionsvertrag zwar vorgenommen, sind in der letzten

    Tarifrunde mit dieser Position aber gescheitert. Aus unserer Sicht ist es nun Zeit, für kurzfristige Verbesserungen zu sorgen. Die Schuldrechtliche Vereinbarung, auf die sich die Tarifparteien im Dezember 2024 geeinigt haben, ist ein erster Kompromiss, kann aber nicht das erklärte Ziel sein. Anders als bei einem Tarifvertrag können die Beschäftigten die Ansprüche aus der Schuldrechtlichen Vereinbarung nämlich nicht einklagen. Zudem lässt die Schuldrechtliche Vereinbarung großen Interpretationsspielraum: Sie sieht vor, dass Verträge künftig „in der Regel“ eine Laufzeit von zwölf Monaten haben.3 Dass bisher nicht rechtlich bestimmt wurde, in welchen Fällen von der Regel abgewichen werden kann, führt in der Praxis dazu, dass die Regelvertragslaufzeit nicht konsequent umgesetzt wird. So werden für das kommende Wintersemester Verträge ausgegeben, welche die Regelvertragslaufzeit von zwölf Monaten unterschreiten, was in Kettenverträge und finanzielle Unsicherheit für die Beschäftigten mündet.

    So kann es nicht weitergehen! Es gibt aber Möglichkeiten zur Verbesserung, die jetzt schon umgesetzt werden könnten:

    • Wir fordern, dass Studierende, die im Wissenschaftssystem angestellt und dort für den Betrieb unverzichtbar sind, genug zum Leben verdienen. Die TdL hat ihre Richtlinie nach der letzten Tarifrunde aktualisiert und gibt ihren Mitgliedern darin ausdrücklich die Möglichkeit, den studentisch Beschäftigten höhere Stundenlöhne als die in der Schuldrechtlichen Vereinbarung festgesetzten zu zahlen und ihnen eine Jahressonderzahlung zu gewähren.4 Davon sollte Schleswig-Holstein dringend Gebrauch machen.
    • Die Umsetzung der Schuldrechtlichen Vereinbarung ist uneinheitlich und inkonsequent. Das Land als Arbeitgeber ist aufgefordert, für die schleswig-holsteinischen Hochschulen einheitlich zu definieren, welche Ausnahmegründe zur Unterschreitung der Regelvertragslaufzeit von einem Jahr in Betracht kommen. Dies sollte aus unserer Sicht im engen Dialog mit den Beschäftigten geschehen. Welche Ausnahmegründe aus unserer Sicht abzulehnen sind, haben wir jüngst in einem Positionspapier dargestellt.5
    • Um Verträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr zu ermöglichen, muss die Höchstbefristungsgrenze in § 69 Absatz 3 Hochschulgesetz SH gestrichen werden.

    Seit Inkrafttreten der Schuldrechtlichen Vereinbarung haben uns Meldungen erreicht, dass die Stundenumfänge der Verträge studentisch Beschäftigter bei gleichbleibendem Arbeitsaufwand gekürzt oder Verträge aus finanziellen Gründen nicht verlängert werden. Statt bei den Beschäftigten zu sparen, sollten Land und Hochschulen sich anstrengen, die gestiegenen Personalkosten aufzubringen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Im Namen der Studierendenschaft

    1. vgl. Hopp et al. 2013, S. 69. ↩︎
    2. vgl. Hopp et al. 2013, S. 66. ↩︎
    3. vgl. Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder 2023, Ziffer IX,1,a.  ↩︎
    4. vgl. Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte vom 28. Februar 2024, Ziffern I,1,4 und I,3. ↩︎
    5. Positionspapier der Initiative TVStud Schleswig-Holstein vom 19.07.2024 ↩︎
  • Wir stellen vor: Der neue AStA Vorstand für 2024/25

    Wir stellen vor: Der neue AStA Vorstand für 2024/25

    Gestern Abend wurden Fritz, Laura und Stella auf der konstituierenden Sitzung des 82. Studierendenparlaments (StuPa) einstimmig, mit 21 von 21 Stimmen, zu unserem neuen Vorstand für die Legislaturperiode 2024/2025 gewählt. Weiterhin wurden das neue StuPa-Präsidium und die Ausschüsse des Gremiums besetzt.

    Foto AStA Vorstand 24/25
    Der neue AStA Vorstand für die Legislatur 24/25: Fritz Herkenhoff, Laura Falk und Stella Thomsen (von links nach rechts)

    Laura (Bachelor VWL) war bereits in der letzten Legislatur zusammen mit Stella (Master Biologie) im AStA-Vorstand und ist hochmotiviert, dieses Amt weiter betreuen zu dürfen:

    „Für die nächste Legislatur stehen wir vor großen Aufgaben; die Unterfinanzierung von Hochschulen wird uns stark beschäftigen. Weiterhin werden wir an Möglichkeiten eines Studierendenhauses arbeiten.“

    Fritz (Bachelor Sozio-Ökonomik) hat sich als Vorstandsmitglied der CampusGrünen bereits mit hochschulpolitischen Themen auseinandergesetzt und engagierte sich im Hochschulausschuss des StuPa. Er freut sich auf die Verantwortung, sich für die Studierendenschaft einzusetzen:

    „Ich freue mich, gerade in Hinblick auf die kommenden Herausforderungen, beispielsweise dem bundesweiten Semesterticket, den AStA-Vorstand mit meiner Arbeit zu ergänzen.“

    Stella war bereits in den letzten beiden Amtsperioden Teil des Vorstands und bleibt vorerst kommissarisch im Amt, bis ein weiteres Mitglied gefunden wurde:

    „Wir befinden uns gerade auf der Suche nach einer neuen Person, die dann ab August meine Nachfolge antreten wird. Wir freuen uns auf Bewerbungen von interessierten Studierenden, die sich für die studentischen Belange einsetzen wollen.“

  • Jetzt abstimmen: Landesweites oder bundesweites Semesterticket?

    Jetzt abstimmen: Landesweites oder bundesweites Semesterticket?

    Ab dem Sommersemester 2024 gibt es von der Bundesebene das Angebot eines Deutschlandsemestertickets (DE-SeTi) für Studierendenschaften. Für uns als Studierendenschaft der CAU Kiel war es aufgrund der Fristen unmöglich das DE-SeTi bereits im SoSe 24 einzuführen. Aus diesem Grund wird das DE-SeTi bei uns erst zum Wintersemester 24/25 (1. Oktober 2024) eingeführt. Bis dahin bleibt das landesweite Semesterticket bestehen.

    Da es sich beim DE-SeTi, um eine vorraussichtlich längerfristige Entwicklung handelt und Mobilität ein essentielles Thema für die meisten Studierenden ist, wollen wir hierzu eine möglichst breite Resonanz aus der Studierendenschaft einholen. Die Studierendenbefragung hierfür wird in den nächsten Jahren die Entscheidungsgrundlage der Studierendenschaft im Bereich des Semestertickets bilden.

    Um euch im Vorfeld alle nötigen Informationen an die Hand zu geben und um all eure Fragen zu beantworten, wird es am 30. Mai von 13-15 Uhr eine Vollversammlung im Audimax geben! In diesem Zeitraum werden alle Lehrveranstaltungen abgesagt!

    Konditionen:

    Generell handelt es sich beim DE-SeTi um ein vergünstigtes Deutschlandticket, mit einer direkten Preiskopplung an eben dieses. Der Preis des DE-SeTis beträgt 60 Prozent des Preises des Deutschlandtickets (49 Euro * 0,6 = 29,4 Euro). Heißt wenn das Deutschlandticket im Preis steigt, steigt auch automatisch das DE-SeTi. Der Geltungsbereich des DE-SeTi erstreckt sich auf alle ÖPNV Angebote des gesamten Bundesgebietes. Das landesweite Semesterticket vorher beinhaltete “nur” den Geltungsbereich Schleswig-Holstein, sowie Hamburg AB. Außerdem waren die Sylt Busse und teilweise die Kieler Fähren ausgenommen. Das DE-SeTi setzt stark auf ein digitales Semesterticket via Handy und bietet somit nur in Ausnahmen eine Alternative zur digitalen Version. Eine Alternative zum digitalem Semesterticket ist damit aber weiterhin (wenn auch erschwert) möglich.

    Preis:

    Der Umstieg vom landesweitem Semesterticket (SH-SeTi) auf das DE-SeTi bedeutet im WiSe 24/25 lediglich eine Erhöhung von 5,30 Euro im Semester. Also kostet das DE-SeTi 176,40 € statt 171,10 € (SH-SeTi). Jedoch ist der Preis für die zukünftigen Semester unsicher und könnte sich je nach bundespolitscher Entwicklung entsprechend erhöhenDaraus folgend, ist es zukünftig durchaus wahrscheinlich, dass wir für bundesweite Mobilität einen höheren Aufpreis als die jetzigen 5,30 Euro zahlen müssten.

    Umstiegsvariationen:

    Die Verträge des DE-SeTis lassen es problemlos zu, wieder auf das landesweites Semesterticket zurückzufallen (bspw. wegen Preissteigerung). Jedoch ist es beim SH-SeTi ab dem SoSe 25 nicht mehr möglich die Upgrademöglichkeit anzubieten. Außerdem müsste im Falle eines Rückfalls zum Landesweiten Semesterticket, nach dem WiSe 25/26 aufgrund der Preisfortschreibungen neu verhandelt werden.

    Pro und Contra Liste DE-SeTi:

    Pro:

    • Bundesweite Nutzung des ÖPNV (anstatt “nur” SH)
    • Nutzung der Kieler Fähren auch am Wochenende
    • Nutzung von Bussen auf Sylt
    • vergleichsweise günstiger Preis für bundesweite Mobilität
    • Eine Rückkehr zum landesweitem Semesterticket ist bis zum WiSe 25/26 ohne weiteres möglich, danach müsste neu verhandelt werden

    Contra:

    • höcherer Preis als das landesweite Semesterticket
    • unklare Preisentwicklung in der Zukunft, jedoch ist die Rückkehr zum landesweitem Semesterticket möglich
    • nach dem WiSe 25/26 muss im Falle eines Rückfalls zum Landesweiten Semesterticket ein neuer Vertrag verhandelt werden.
    • Alternative zum digitalen Semesterticket auf dem Handy ist zwar weiterhin möglich, wird aber erschwert.

    Weitere Informationen zum DE-Semesterticket gibt es hier!

  • Studentischer Raum: Vollversammlung am 11.06.24

    Studentischer Raum: Vollversammlung am 11.06.24

    Die Projektstelle „Studentischer Raum“ lädt ein: Save the date! Wir stellen die Ergebnisse der größten Befragung und Erhebung studentischer Bedarfe, die es je an der CAU gab, auf der Vollversammlung am 11.06.2024 vor!

    Ihr seid alle herzlich eingeladen zu kommen!

    Live-Stream der Vollversammlung

    Während Vollversammlungen dürfen uniweit keine (Lehr-)Veranstaltungen stattfinden (an diesem Tag von 12 bis 15 Uhr) – ihr habt also Zeit in die Mensa zu gehen und um 13 Uhr im Audimax zu sein.

    Wir freuen uns auf euch und bereiten Spannendes vor!

    via @nestbau_cau auf Instagram

  • Stellungnahme zur Debattenkultur an der Uni

    Stellungnahme zur Debattenkultur an der Uni

    Der Diskurs um den Nahostkonflikt findet auch auf dem Campus statt, hierbei stellen wir fest, dass dieser Diskurs sich in Extremen bewegt. Es kommt zu Anfeindung und Studierende fühlen sich nicht sicher. Die Universität sollte ein Ort sein an dem Austausch ermöglicht wird und die Angehörigen und Besuchenden Respekt im Umgang miteinander erfahren. Die Auseinandersetzung mit weltpolitischen Themen ist alltäglich, dabei stoßen oft unterschiedliche Meinungen aufeinander.

    Als Allgemeiner Studierendenausschuss setzen wir uns für eine vielfältige Universität ein, an der sich alle Personen unabhängig von ihrer Zugehörigkeit sicher fühlen sollen. Die Absage der Veranstaltung mit Wieland Hoban sehen wir als richtige Maßnahme, da sich Herr Hoban in der Vergangenheit mehrfach offen antizionistisch geäußert hat. Durch diese Äußerungen disqualifiziert sich Herr Hoban als Referent für einen Vortrag an dieser Universität. 

    Unsere Universität muss ein Raum sein, welcher Personen, die andere diskriminieren, keine Plattform bietet. Daher kritisieren wir Veranstaltungen mit menschenrechtsverachtenden Inhalten. Die Kommunikation mit den Mitgliedern der Universität, was auch Studierende und Hochschulgruppen einschließt, sollte offen und transparent sein. Das bedeutet, dass dargelegt werden muss, warum Veranstaltungen abgesagt werden, bzw. die Raumvergabe zurückgezogen wird.

    Es muss möglich sein, über die Politik eines Landes zu diskutieren, ohne dessen Existenzberechtigung abzuerkennen. Gleichzeitig sollte es erlaubt sein, Kritik an der Politik und am Vorgehen im Krieg zu äußern und darüber zu debattieren.

    Eine positive, respektvolle und konstruktive Debattenkultur auf dem Campus ist zu fördern und zu fordern, eine mögliche Grundlage bieten die IHRA-Regelungen und die Antidiskriminierungsrichtline der Universität. Die Tendenz zu einer unreflektierten Debattenkultur nimmt in der Gesellschaft zu und alle Menschen der Institution Universität sollten dazu beitragen, dieser entgegenzuwirken.

  • Sustainability Days 2024

    Sustainability Days 2024

    Gemeinsam mit der Stabsstelle Umwelt und dem AStA möchten wir, vom neu gegründeten Green Office an der CAU, Sie herzlich zu den Sustainability Days vom 23. bis 25. April 2024 an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel einladen. 

    Im Zentrum der Aktionstage steht das Thema Nachhaltigkeit. Über drei Tage hinweg möchten wir Ihnen durch eine Vielzahl von Aktivitäten, Veranstaltungen und Informationsmöglichkeiten einen tieferen Einblick in dieses wichtige Thema an der CAU bieten. Seit Jahren engagiert sich die CAU mit dem Klimakonzept 2030 aktiv für eine nachhaltige Entwicklung und möchte mit den Aktionstagen für ein nachhaltiges und gemeinsames Engagement der Universitätsgemeinschaft motivieren.

  • Ab Wintersemester 2024/25: Der Wechsel zum bundesweiten Deutschland-Semesterticket kommt!

    Ab Wintersemester 2024/25: Der Wechsel zum bundesweiten Deutschland-Semesterticket kommt!

    Die Studierendenvertreter*innen der Hochschulen in Kiel, Flensburg und Lübeck haben beschlossen, dass ab dem kommenden Wintersemester 2024/25 zum bundesweiten Deutschland-Semesterticket zu wechseln. Die Entscheidung für die Studierendenschaft der CAU hat das Studierendenparlament auf der Sitzung am Freitag, den 23.02, getroffen. Es wurde sich einstimmig für den Umstieg zum Wintersemester 24/25 ausgesprochen. Weiterhin wurde sich im Parlament geeinigt, eine ausgiebige Informationskampagne zu organisieren, damit die Studierendenschaft über die neuen Konditionen aufgeklärt werden.

    Im November 2023 haben sich Bund und Länder geeinigt, den Studierenden eine vergünstigte Version des Deutschlandtickets anzubieten. Der Wechsel vom landesweiten zum bundesweiten Semesterticket erfolgt mit einer Erhöhung des Semesterticketpreises. Es wird folglich für das Wintersemester 2024/25 der Preis von 171,10€ des landesweiten Tickets auf 176,40€ für ein deutschlandweites Ticket steigen. Die Studierendenschaften sehen vor allem die Vorteile für die Studierenden, die durch das Deutschlandticket entstehen: Das Ticket garantiert die Nutzung des ÖPNV deutschlandweit sowie die Wochenend-Nutzung der Fähren in Kiel und Lübeck. Auch der ÖPNV auf Sylt ist miteingeschlossen.

    Die Ausgabe des Tickets erfolgt in Anlehnung an das reguläre Deutschlandticket und wird somit vorrangig als digitales Ticket zur Verfügung gestellt. Alternativ besteht die Möglichkeit auf die Ausstellung einer Chipkarte, von der jedoch aufgrund des manuellen Aufwands für Studierende und Stadtverkehrsunternehmen abgeraten wird.

    „Das Angebot eines Deutschlandticket für Studierende muss sich im besten Fall auch an der Lebensrealität der Studierenden orientieren“

    , so Stella Thomsen, AStA Vorstand. Die Kosten des Deutschland-Semestertickets sind an den Preis des regulären Deutschlandtickets gebunden und belaufen sich auf 60 % ebendieses. Diese Preisbindung sehen die Studienvertreter*innen kritisch und verweisen darauf, eine potenziell künftige Preiserhöhung zu evaluieren und dementsprechend zu reagieren.

    „Unter den Studierendenschaften und Verkehrsunternehmen besteht darüber hinaus Einigkeit, dass auf einheitlichen Wunsch der Studierendenschaften in Schleswig-Holstein eine Rückkehr zum landesweiten Semesterticket möglich sein soll“

    , verdeutlicht Jonathan Borchers, Referent für Intrastruktur des AStA.

    Der zukünftige Verbleib des Deutschland-Semestertickets soll in einer Umfrage im Sommersemester 2024 von der Studierendenschaft entschieden werden.