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Geldwerte Tipps zum Studienbeginn – “Das könnt Ihr Euch sparen!”

Versicherungen

Die Hochschulen wollen von Euch schon bei der Einschreibung den Nachweis Eurer Krankenversicherung sehen. Bis zum Alter von 25 Jahren – plus etwaige Freiwilligendienste – könnt Ihr über die Eltern familienversichert sein. Sofern diese privat versichert sind (z.B. bei Beamt*innen) tretet Ihr damit allerdings auch selbst in die Private Krankenkasse ein. Eine Rückkehr in die gesetzliche ist dann i.d.R. nur über eine sozialversicherungsplichtige Beschäftigung, zumeist erst nach dem Studium, möglich. Überlegt Euch also die Vor- und Nachteile.

Bei Überschreiten dieser Altersgrenze versichert Ihr Euch bei den gesetzlichen Kassen zum Tarif der studentischen Krankenversicherung – der Grundbetrag liegt zum Wintersemester 16/17 bei 66,33 Euro monatlich. Hinzu kommen die Zusatzbeiträge der einzelnen Versicherung. Ebenfalls muss zusätzlich ein Betrag zur Pflegeversicherung entrichtet werden.

Ab dem Alter von 30 Jahren (oder nach dem 14. Fachsemester) könnt Ihr Euch freiwillig in der gesetzlichen KV zu deren Mindestbeitrag versichern, dies gilt aber nicht für vorher privat Versicherte.

Für die Krankenversicherung bei Studierenden gibt es eine Vielzahl von Regelungen, z.B, auch bei eigenem Einkommen/Jobs – informiert Euch also ausführlich. Gute Zusammenfassungen findet Ihr bei studis-online.de und bei students-at-work.de. Dort werden Eure Anfragen auch per E-Mail beantwortet.

Bei den genannten Stellen findet Ihr zudem Infos zu weiteren Versicherungen, wie z.B. der Haftpflichtversicherung. Auch hier könnt Ihr u.U. über die Eltern mitversichert sein.

Umzug zum Studienort

Die Gründung eines eigenen Hausstands ist sicher ein großer Kostenfaktor. Unnötige Aufwendungen können vermieden werden:

Sofern Ihr bereits in einer Wohnung wohnt, kündigt diese rechtzeitig. Der*die Vermieter*in kann Nachmieter*innen akzeptieren, muss es aber nicht. Hinterlasst die Wohnung sauber – je nach Mietvertrag müsst Ihr sie auch noch streichen. Legt ein Übergabeprotokoll an, in dem der Zustand und etwaige Mängel aufgeführt sind. Ebenso sollten die Zählerstände für Strom, Wasser, Heizung etc. erfasst werden. Eure Kaution sollte nach drei bis sechs Monaten rückerstattet worden sein.

Auch beim Einzug achtet auf eine umfassende Protokollierung des Zustands der neuen Wohnung. Das erspart späteren Ärger und Kosten. Nehmt Euch bei der Übergabe der Wohnung Zeugen mit und fertigt mit dem*der Vermieter*in ein Protokoll an. Die Mietkaution muss von der*dem Vermieter*in für Euch angelegt werden – neben dieser Barkaution gibt es z.B. auch die Möglichkeit einer Verpfändung oder einer Mietkautionsversicherung – letztlich legt die Art der Sicherheitsleistung der Mietvertrag fest.

Zum Umzug gehört die Anmeldung am neuen Ort. Dies macht Ihr bei der Meldebehörde der neuen Stadt/Gemeinde und zwar unverzüglich nach Eurem Umzug. Einige Hochschulstädte geben dafür auch ein Begrüßungsgeld.

Vergünstigungen für Studierende

Mit der Einschreibung erhaltet Ihr einen Studierendenausweis  – an der CAU ist dies die CAU Car. Zudem könnt Ihr Euch Studienbescheinigungen selbst ausdrucken. Mit diesen Nachweisen erhaltet Ihr zahlreiche Ermäßigungen:

  • Essen. Die Studentenwerke unterhalten an den Hochschulen Mensen, die kostengünstige Gerichte anbieten.
  • Banken. Zahlreiche Banken geben Studierenden für die Kontoführung spezielle Konditionen. Empfehlenswert ist hier der “Studentenkontorechner” bei studis-online.
  • Sport. Das Hochschulsportprogramm bietet für vergleichsweise wenig Geld ein großen Angebot an Aktivitäten. Zudem haben viele Sportvereine günstige Beiträge für Studierende.
  • Kultur/Freizeit. Theater, Museen, kommunale Kinos etc. geben Ermäßigungen bei den Eintrittspreisen.
  • Presse. Zeitungen und Zeitschriften können Studierende zu deutlich geringeren Preisen abonnieren.
  • Rundfunkbeitrag. Als BAföG-Empfänger*in, Studierende*r mit Beeinträchtigung und in besonderen Härtefällen könnt Ihr Euch unter Umständen vom Rundfunkbeitrag, bekannt als „GEZ“, befreien lassen. Hierzu stellt Ihr einen Antrag, den Ihr unter www.rundfunkbeitrag.de findet.
  • Verkehrsmittel. Das Semesterticket gibt es an den meisten Studienorten. Zudem könnt Ihr bis zum Alter von einschl. 26 Jahren eine vergünstigte BahnCard erwerben.
  • Ausland. Viele dieser Vergünstigungen könnt Ihr auch bei Reisen ins Ausland mit dem “Internationalen Studentenausweis” (ISIC-Card) erhalten. Diesen bekommt Ihr bei den Studentenwerken und in einzelnen Reisebüros.

Zusammenstellung

Volker Röhrich

studienberatung@asta.uni-kiel.de

Copyright: Volker Röhrich, AStA CAU Kiel