Der AStA der Universität zu Kiel kritisiert die Auflagen des Denkmalschutzes bezüglich des Rückbaus diverser Bauten rund um die Mensa 1, welche die Qualität des Campuslebens massiv einschränken werden.
“Wir haben erfahren, dass unter anderem die sehr erfolgreiche Fahrradreparaturstation weichen muss, weil sie den unverfälschten Ensembleblick stört. Stattdessen soll diese direkt neben den Gastronomieabfällen hinter der Mensa oder auf den Autoparkplatz verlagert werden. Orte, an denen keine Radfahrer*innen vorbeikommen oder die Angsträume darstellen, da sie weder gut beleuchtet noch attraktiv zugänglich sind. Außerdem müssen alle Wegweiser, Beklebungen an Scheiben, Geschäftsschilder und sechs schlichte Picknicktische entfernt werden, was die ohnehin knappen Aufenthaltsflächen für Studierende weiter abbaut,” so Julian Schüngel, Vorstand AStA CAU zu Kiel.
Grundlage der Entscheidung des Denkmalschutzes war das Ziel das Bild der ursprünglichen Baugestaltung des Campusgeländes der 70er Jahre auf dem Christian- Albrechts-Platz zu erhalten.
“Das einzige Interesse des Denkmalschutzes ist die Bewahrung der ‘hübschen’ 70er Jahre Waschbetonbauten. Dabei missachten sie komplett die Bedürfnisse und Anforderungen der Menschen, die sich hier täglich aufhalten und diesen Ort mit Leben füllen. Der Denkmalschutz vergisst dabei, dass wir uns im Jahr 2018 befinden und es sich hier um ein Gelände handelt, welches sich beständig weiterentwickelt, weil es zum lebendigen Hochschulbetrieb gehört. Mit der Veränderung des Hochschulwesens, Anforderungen an Inklusion und der Veränderung der Studierendenschaft müssen sich auch die räumlichen Gegebenheiten ändern können. Das erfordert Mitdenken und nicht nur “mal denken” seitens des Denkmalschutzes,” so Julian Schüngel weiter.
Pressekontakt
Als Ansprechpartner für die Presse steht der Vorstand des AStA der CAU zu Kiel zur Verfügung.
Hintergrundinformationen
Der Allgemeine Studierendenausschuss der CAU zu Kiel ist die hochschulweite Interessenvertretung der 25.000 Studierenden an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Er wird jährlich vom Studierendenparlament der Universität gewählt. Seine Aufgaben bestehen darin, die hochschulpolitischen Belange der Studierenden zu vertreten, die politische Bildung und das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein der Studierenden sowie ihre Bereitschaft zum Einsatz für die Grund- und Menschenrechte und zur Toleranz auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung zu fördern, zu Fragen Stellung zu nehmen, die sich mit der Anwendung der wissenschaftlichen Erkenntnisse auf und der Abschätzung ihrer Folgen für Gesellschaft und Natur beschäftigen, die wirtschaftlichen und sozialen Belange der Studierenden wahrzunehmen, die geistigen und kulturellen Interessen der Studierenden zu unterstützen, den Studierendensport zu fördern, die überregionalen und internationalen Beziehungen der Studierenden zu pflegen und an Verfahren zur Qualitätssicherung in der Lehre mitzuwirken.