Kategorie: Beratung

  • Hilfe bei Studienorganisation und Stundenplan: So startest Du erfolgreich ins Wintersemester 23/24

    Hilfe bei Studienorganisation und Stundenplan: So startest Du erfolgreich ins Wintersemester 23/24

    Der AStA bietet auch in diesem Jahr wieder Beratungen in verschiedenen Formaten an, die euch den Einstieg ins Studium erleichtern sollen.

    Videos

    Die Videos sind auf YouTube hochgeladen und bieten eine Einführung in die Gestaltung und Zeitplanung des Studiums.

    In den Videos werden Beratungen und Hilfestellungen für Erstsemester an der CAU vorgestellt. Es werden zentrale Begriffe erläutert (Module, Leistungspunkte etc.), ein Überblick über die Prüfungsverfahren und Studienpläne gegeben und die Anmeldemodalitäten zu den Kursen benannt.

    An Beispielen wird die Erstellung eines Stundenplans gezeigt.

    Die Teilnehmer*innen können sich so ihren Plan selbst erstellen und bei Interesse die Stundenpläne an den Berater schicken – sie kommen dann mit Anmerkungen oder Vorschlägen zurück.

    Die Veranstaltungen richten sich insbesondere an Studierende der Bachelor- und Master-Studiengänge.

    Zoom-Meetings

    Es werden Offene Fragerunden zum Thema und den Videos über Zoom angeboten. Die Meetings finden an folgenden Dienstagen statt:  5.9., 12.9., 19.9., 26.9.,10.10., 17.10., 24.10. jeweils von 12-14 Uhr statt. Den Zoom-Meetings kann über diesen Link beigetreten werden.

    Infoveranstaltungen Studienorganisation und Studienstart

    Es werden zwei Präsenzveranstaltungen angeboten, in denen zu vielfältigen Themen Informationen vermittelt werden, z.B. Stundenplan, Prüfungen an der CAU, Zeitplanung im Studium, externe Praktika, Planung von Auslandsaufenthalten, Studienfinanzierung u.a.m. Es sollen also offene Fragen geklärt werden.

    Donnerstag, 5. 10., 12.00 – 14.00 Uhr, Otto-Hahn-Hörsaal, Otto-Hahn-Platz 2

    Donnerstag, 12.10., 12.00 – 14.00 Uhr, Otto-Hahn-Hörsaal, Otto-Hahn-Platz 2

    Einzelberatungen

    Darüber hinaus können Fragen zur Studienorganisation und Stundenplan in Einzelgesprächen geklärt werden:

    Freie Sprechstunde (telefonisch oder in Präsenz): Mo-Fr, 10.30 – 14.00 Uhr

    Mit Terminvergabe: Mo-Fr, 8.00 – 10.00 Uhr und Mi 15.00 – 16.30 Uhr

    Zusätzlich vom 28.8. bis 27.10.: Mo, Di, Do, Fr 14.30 – 16.00 Uhr

    Die Sprechstunden nach Terminvergabe erfolgen auf Wunsch in Präsenz oder online über BigBlueButton.

    Mehr Infos zur Studienberatung gibt es hier.

  • 100 mal 25€ gewinnen: Umfrage zur Finanzierung des Studiums

    100 mal 25€ gewinnen: Umfrage zur Finanzierung des Studiums

    Liebe Studierende,
    wir laden Euch herzlich ein, an einer Studie zur Finanzierung des Studiums, speziell zum BAföG teilzunehmen. Jede*r Studierende kann teilnehmen, egal ob BAföG-Bezieher*in oder nichtUnter den Teilnehmenden werden 100 mal 25€ verlost. Die Bearbeitung dauert ca. 15 Minuten.
    Die Teilnahme an der Studie erfolgt über eine Online-Umfrage, welche vom Max-Planck-Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern in Bonn durchgeführt wird. Uns als AStA werden die Ergebnisse zur Verfügung gestellt, welche keine Rückschlüsse auf einzelne Personen zulassen, damit wir Euch gezielt vor Ort helfen können.
    Die Umfrage läuft noch bis zum 31. Mai und ist über den untenstehenden Link erreichbar. Die Teilnahme an der Studie ist freiwillig und anonym. Die Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich für Forschungszwecke verwendet.
    Die Umfrage ist bereits geschlossen. Vielen Dank an alle Teilnehmenden!
    Wir hoffen, dass sich viele von Euch für die Teilnahme an dieser Studie entscheiden und damit einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Situation für Studierende leisten.

     

    Liebe Grüße
    Euer Team von der BAföG- & Sozialberatung
  • Tipps zum Studienabbruch – Quit Restart

    Tipps zum Studienabbruch – Quit Restart

    Im Artikel „Tipps zum Studienfachwechsel“ auf dieser Webseite werden Euch Hinweise gegeben, wie Ihr mit der Überlegung eines Studienfachwechsels umgehen könnt. Der Beitrag unterbreitet Euch Vorschläge zur Überprüfung Eurer bisherigen Studienentscheidung und möglicher Alternativen. Die Zugangsweisen zum neuen Studiengang und Finanzaspekte eines Wechsels (BAföG etc.) werden vorgestellt. Schließlich enthält der Artikel Ratschläge, wie Ihr Eure Recherche über einen möglichen Neustart systematischer betreiben könnt.

    Studienabbruch – das Eingeständnis des persönlichen Versagens?

    Nun kann sich für den Einzelnen auch die Frage stellen, ob das Studium nicht ganz abgebrochen werden soll.

    Im Unterschied zum Studiengangwechsel ist der Ausstieg aus dem Studium eine weit gravierendere Entscheidung. Wer seinen Studiengang (oder einen Teil davon) wechselt, orientiert sich um, bleibt aber im System Hochschule. Ein Abbruch hingegen stellt die bisherige (Lebens-) Planung grundsätzlich in Frage. Dies geht häufig mit beträchtlichen Ängsten einher und mit einer Herabsetzung des Selbstwertes. Ein Abbruch erscheint als persönliches Scheitern – ursprüngliche Erwartungen hinsichtlich der eigenen Karriere drohen zerstört zu werden. Der Wunsch nach Selbstverwirklichung im Berufsleben, die Erlangung des Traumberufs rücken in weite Ferne.

    Hinzu kommt, dass die gesellschaftlichen Rahmenbedingen den Eindruck des Scheiterns verstärken. Eine akademische Ausbildung gilt als der Schlüssel zur sozialen Anerkennung und Sicherheit. Die Diskussion über den Akademiker*innenmangel befördert den Eindruck, dass sich eine berufliche Zukunft ohne Hochschulexamen nur schwer realisieren lässt. Zudem besteht die Befürchtung, dass der Studienabbruch bei späteren Bewerbungen als Makel angesehen wird – „Was sollen Arbeitgeber von mir denken?“, wird nicht selten in der Studienberatung gefragt.

    Das eigene Umfeld trägt häufig genug zur Verunsicherung bei: Da sind die Mitstudierenden, die scheinbar mühelos die Studienanforderungen packen und „straight“ ihre Ziele verfolgen; da sind die ehemaligen Mitschüler*innen, die bei Zusammentreffen über ihre Erfolge in Studium und Beruf berichten; da sind nicht zuletzt die Eltern, die ihre Hoffnungen und Erwartungen auf ihre Kinder richten und schließlich auch die Finanzierung oft genug sicherstellen.

    All diesen Einflüssen sehen sich die Studierenden gegenüber, was oft genug den Eindruck des eigenen Versagens verstärkt.

    Im Gegenzug „die Verhältnisse“ für den eigenen Misserfolg verantwortlich zu machen, hilft da nur wenig. Zwar kann und muss über die Rahmenbedingen des Studiums gestritten werden – über Konkurrenzverhältnisse, Prüfungsdruck und soziale Selektion im Bildungswesen. Und sicher ist es so, das zahlreiche Studierende aus äußeren Gegebenheiten (z.B. Finanznot) ihre Hoffnungen auf einen Studienabschluss begraben müssen. All das ist sicher veränderungsbedürftig und auch veränderbar. Sicher ist aber auch, dass dieser Wandel nicht durch individuelle Bildungsentscheidungen eintreten wird.

    Für den Einzelnen muss es in dieser Situation darum gehen, die Gründe für den möglich gewordenen Abbruch zu analysieren, um den augenblicklichen Status definieren zu können. Zum zweiten geht es um eine (Neu-) Bewertung der eigenen Ziele und Fähigkeiten. Für diese sollten in einem weiteren Schritt mögliche (Ausbildungs-) Wege erforscht werden. In diesem Zusammenhang sind Finanzaspekte bedeutsam, die für den möglichen Neuanfang oder auch bei der Aufgabe des Studierendenstatus relevant sein können. Am Ende sollte eine Entscheidung stehen, die Euch ermöglicht, Euren Interessen und Fähigkeiten ein neues, realistisches Ziel zu setzen.

    Gründe für den Studienabbruch – was hat nicht geklappt?

    Über verschiedene Studienprobleme ist im Artikel zum Studienfachwechsel ausführlich die Rede.

    Zusammenfassend können hier Gründe vorgestellt werden, die zum Abbruch der akademischen Ausbildung führen.

    In einer Studie des Hochschulinformtionssystems (HIS) von 2010 werden Motive klassifiziert, die die Befragten als wesentlich für den Studienabbruch benannt haben.

    31 Prozent geben aufgrund erkannter Leistungsmängel des Studium auf oder nachdem Prüfungen nicht bestanden wurden.

    19 Prozent geben Finanzierungsprobleme als entscheidenden Grund für die Studienaufgabe an – in diese Gruppe fallen auch diejenigen, die ihre notwendige Erwerbstätigkeit nicht mehr mit dem Studium vereinbaren konnten.

    18 Prozent geben Motivationsprobleme als Ursache an – hier wird insbesondere die Diskrepanz zwischen den Erwartungen an das Fach und der tatsächlichen Studienrealität genannt.

    Als weitere Gründe wurden die Studienbedingungen (12 Prozent), die berufliche Neuorientierung (10 Prozent) und familiäre Probleme (7 Prozent) genannt.

    Die Prozentwerte geben an, welche Gründe als letztlich ausschlaggebend für den Abbruch eingeschätzt wurden – natürlich spielen für den Einzelnen häufig genug mehrere Motive eine Rolle.

    Es ist für Euch nun bedeutsam, Eure eigenen Überlegungen zum Abbruch genauer zu fassen, um mögliche Alternativen präzisieren zu können:

    Zunächst gibt es sicherlich äußere Umstände, die zu einem Studienabbruch führen. Wer die Finanzierung der Hochschulausbildung nicht (mehr) sicherstellen kann, gesundheitliche oder familiäre Probleme hat, muss ggf. ungewollt, aber notgedrungen sein Studium ohne Abschluss beenden.

    Bei vorhandenen Leistungsproblemen gilt es – wie beim Thema Studienfachwechsel ausführlich beschrieben – danach zu differenzieren, ob diese fachimmanent sind oder es generelle Schwierigkeiten bei Stoffaneignung und Prüfungen gibt. Letzteres sollte grundsätzlich geklärt werden, da auch Berufsausbildungen Leistungsanforderungen stellen, die gemeistert werden müssen.

    Bezogen auf die Erwartungen an den Studiengang ist zu klären, was genau Euch enttäuscht hat:

    • War das Interesse am Fach doch zu gering?

    • Gab es unzureichende Vorinformationen über den gewählten Studiengang?

    • Hat sich mein ursprüngliches Berufsziel als unrealistisch oder auch als uninteressant herausgestellt?

    • Sind die Arbeitsmarktchancen falsch eingeschätzt worden?

    • War das Studium zu sehr an den Grundlagen orientiert?

    Hier können durchaus Anhaltspunkte dafür zu finden sein, wie eine künftige Recherche betrieben werden muss, damit am Ende tatsächlich eine Ausbildung gefunden wird, die den eigenen Neigungen und Fähigkeiten entspricht.

    Wer die Studienbedingungen als Grund zum Abbruch anführt, sollte für sich klären, ob diese Belastungen in anderen Zusammenhängen ähnlich auftreten können. Unter dem Stichwort Studienbedingungen werden in der angeführten Studie u.a. der fehlende Praxisbezug, eine mangelhafte Betreuung, die Anonymität der Hochschule und die Unübersichtlichkeit der Studienstruktur zusammengefasst. Auch derartige Kritikpunkte an der Hochschulausbildung lassen sich als Hinweise nehmen, ob eine andere Berufswahl den eigenen Neigungen und Fähigkeiten eher entspricht.

    Quintessenz bei alledem sollte sein, dass ihr aus dem Befund Eurer derzeitigen Situation einen Maßstab für die Recherche möglicher Berufsalternativen entwickelt.

    Was für Erfahrungen und Kenntnisse habe ich aber erworben?

    Zu dieser Recherche gehört auch, dass Ihr den aufgetretenen Problemen Eure vorhandenen Qualifikationen gegenüber stellt. Häufig macht man sich diese gar nicht bewusst. Unter den Qualifikationen sind hier zunächst konkrete Fertigkeiten zu verstehen. Dazu gehören die erworbenen Kenntnisse im Studium und ggf. Berufserfahrungen vor und neben dem Studium. Darunter fallen aber auch Computerkenntnisse und Sprachqualifikationen.

    Darüber hinaus sind aber jene Befähigungen gemeint, die in den letzten Jahren unter dem Begriff „Schlüsselqualifikationen“ eine beachtliche Karriere gemacht haben. Gemeint sind Kompetenzen, die unabhängig vom jeweiligen Gegenstandsbezug der Arbeit relevant sind. Hierzu zählen soziale, persönliche und methodische Komprtenzen. Benannt werden dabei z.B. Teamfähigkeit, soziale Sensitivität, Überzeugungs- und Durchsetzungsfähigkeit, die Eigeninitiative, Belastbarkeit und Zielorientierung und auch Zeitmanagement, Arbeits- und Präsentationstechniken. Googelt man den Begriff der Schlüsselqualifikation, stößt man auf eine unübersehbare Flut an Anforderungen – wer soll die alle erfüllen?

    Es kann aber lohnend sein, sich die eigenen Fähigkeiten zu vergegenwärtigen. Dazu könnt Ihr Euch fragen: Was hat mir in meinem Studium Spaß gemacht? Worin war ich während meiner Schulzeit besonders erfolgreich? Welche positiven Erfahrungen habe ich aus Jobs und Praktika gewonnen? Welchen Freizeitinteressen und Hobbys gehe ich nach?

    Nicht zu vergessen: Fragt Eure „peers“ (Familie, Freunde, Bekannte), wie diese Euch einschätzen. Ihr werdet Euch wundern, welche Talente und Fähigkeiten diese an Euch feststellen, die Euch selbst noch gar nicht aufgefallen sind.

    Schließlich solltet Ihr Eure persönlichen Ziele und Wünsche abstecken und sie in Beziehung zu einem möglichen Beruf setzen. Fragen hierzu könnten sein:

    • Wo sehe ich mich in 10 Jahren?

    • Was strebe ich privat an – Familiengründung, Reisen, Freizeitinteressen?

    • Welche materiellen Wünsche habe ich – finanziell und/oder in Bezug auf den sozialen Status?

    • Wie soll meine Beschäftigung organisiert sein – angestellt oder selbstständig?

    • Welche Arbeitsinhalte kommen für mich in Frage – z.B. produzierend oder organisierend?

    • Möchte ich kreativ tätig sein oder lieber beratend?

    Recherche Arbeitsmarkt – Welcher Beruf, welche Ausbildung passt zu mir?

    Deine Erfahrungen und Deine Fähigkeiten sollen nun dazu dienen, den riesigen Markt an Berufen daran zu messen: Was gehört zu mir und was nicht?

    Da der Studiengangwechsel bereits an anderer Stelle ausführlich beschrieben wurde, stehen im Folgenden Hinweise zu Ausbildung und Jobsuche außerhalb der Hochschulen im Mittelpunkt.

    In der „klassischen“ betrieblichen Ausbildung, z.B. zur Bankkauffrau oder zum Werbegrafiker, schließt Ihr mit einem öffentlichen oder privaten Unternehmen einen Ausbildungsvertrag. Die Ausbildung erfolgt i.d.R. dual im Betrieb und durch Schulbesuch und wird finanziell vergütet.

    Neben der dualen Ausbildung erfolgt für zahlreiche Berufe die Qualifikation über Fachschulen (z.B. MTA oder Krankenpflege). Bei privaten Schulträgern sind hier vom Auszubildenden Schulgelder zu entrichten.

    Der Öffentliche Dienst bildet (z.B. für die Steuer- oder Rentenverwaltung) in speziellen Fachhochschulen den Nachwuchs für den gehobenen Dienst aus. Die Ausbildung enthält praktische Phasen in der Verwaltung. Sie ähnelt damit dem dualen Studium an Berufsakademien. Hier wird mit einem Unternehmen ein Ausbildungsvertrag geschlossen, der die Voraussetzung für den Besuch der Berufsakademie (z.B. Wirtschaftsakademie S-H für den Abschluss Betriebswirtschaft BA) ist. Beide Ausbildungen sind also im eigentlichen Sinne ein Studium

    Beim Quereinstieg in den Beruf wechseln Studienabbrecher*innen direkt in eine Berufstätigkeit. Dieser Wechsel ist gar nicht so selten. Eine Reihe von Studierenden haben sich neben dem Studium über Praktika, Jobs oder freie Mitarbeit eine Berufsperspektive aufgebaut und der Abbruch ist da nur die letzte Konsequenz. Unter Umständen kann eine mehrjährige Berufspraxis auch dazu führen, dass man von den Kammern zu Abschlussprüfungen (sog. Externenprüfungen) zugelassen wird und so einen qualifizierten Berufsabschluss erwirbt.

    Schließlich machen sich Studierende aus der Hochschule heraus selbstständig und betreiben eine Existenzgründung. Auch hier wurden die Grundlagen durch die Aktivitäten neben der Universität gelegt, die in die Gründung einer Firma (z.B. im Bereich IT-Support) münden.

    Neben den Angeboten gilt es auch zu prüfen, ob es ggf. finanzielle Unterstützungen für Euren Neustart gibt.

    Das BAföG kann auch bei schulischen Berufsausbildungen (Schüler-BAföG) gewährt werden, ggf. fällige Schulgelder werden jedoch nicht übernommen. Informationen zum Schüler-Bafög erteilt das Amt für Schulen, Sachbereich BAföG der Stadt Kiel, Neues Rathaus, Andreas-Gayk-Str. 31.

    Über die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) können Auszubildende unterstützt werden, wenn die Finanzierung über Ausbildungsvergütung und/oder durch Eltern oder Ehepartner_innen nicht zureichend ist. Anträge und Infos über das BAB und über weitere Fördermöglichkeiten gibt es über die Arbeitsagentur.

    Infos zum Schüler-BAföG und zur BAB bekommt Ihr auch in der BAföG- und Sozialberatung des AStA.

    Zur Recherche Eurer möglichen Chancen sollte Ihr Euch dringend beraten lassen. Ansprechpartner*innen für Eure Fragen sind die Berater*innen des Teams Akademische Berufe der Bundesagentur für Arbeit. Sie bieten Beratung auch speziell für Studienabbrecher an.

    Kontakt findet Ihr über das

    Büro des Teams akademische Berufe

    Westring 391b (neben dem Audimax).

    Sprechzeiten:

    Di 13.00 – 15.00 Uhr, Mi 8,30 – 12.00 Uhr, Do 8.30 –  11.00 Uhr

    Tel. während der Sprechzeiten 0431/709-2022

    Dort erhaltet Ihr auch eine umfangreiche Broschüre zum Thema, dem dieser Artikel auch viele Informationen verdankt. Das Team bietet zudem Seminare zum Studienabbruch an.

    Über das Berufsinformationszentrum BIZ

    Gaardener Ring 3

    Öffnungszeiten: Mo bis Fr 7.30 – 12.30 Uhr, Mo und Mi auch 14.00 – 16.00 Uhr

            Kontakt: 0431/709-1230

    erhaltet Ihr Zugang zu umfangreichen (Online-) Recherchequellen rund um Ausbildungsplatz und Jobsuche.

    Über Termine bei der Berufsberatung könnt Ihr Hilfestellungen bei der Berufsfindung erhalten und auch am Selbsteinschätzungstest Explorix kostenlos teilnehmen.

    berufenet ist die umfangreiche Datenbank der Arbeitsagentur, die Ihr über Suchmaske oder auch alphabetisch nach Infos über Ausbildungen, Berufe und Zugangsweisen durchforschen könnt. Unter

    kursnet steht Euch eine Datenbank mit Weiterbildungsangeboten zur Verfügung.

    Einige weitere Online-Angebote zum Thema sind:

    Das Buch „Studien- und Berufswahl“ ist Euch aus der Schulzeit bekannt – unter www.studienwahl.de erhaltet Ihr umfangreiche Infos zu Ausbildungsberufen, Fachschulausbildungen, Berufsakademien und Ausbildungen für den Öffentlichen Dienst.

    Unter www.abi.de steht die Online-Fassung des Abi-Magazins der Arbeitsagentur. Über die Suchmaske erhaltet Ihr Zugang zu den Beiträgen der letzten Jahre – hilfreich hier sind insbesondere die Branchenreports und weiterführende Links für die eigene Recherche.

    www.ausbildung.net ist ein kommerzielles Info-Portal, das Euch übersichtlich viele nützliche Informationen zu Berufswahl, Bewerbung und Vorstellungsgespräch, Finanzierung usw. bietet.

    www.studienabbrecher.com ist ein Portal für diese Zielgruppe. Es enthält hauptsächlich Aus- und Weiterbildungsangebote sowie Unternehmensprofile.

    Über diese Informationswege solltet Ihr genügend Anhaltspunkte für Eure Neuorientierung erhalten. Hinzu kommen selbstverständliche die Recherchewege, die bereits beim Thema Studiengangwechsel empfohlen wurden. Verschafft Euch einen Einblick in die Berufspraxis, über die Anforderungen, Ausbildungswege, Karrierechancen etc., in dem Ihr Euch mit Leuten aus der Praxis unterhaltet. Praktika sind hier eine gute Gelegenheit, das Arbeitsfeld näher kennen zu lernen.

    Was ist bei einer Exmatrikulation zu beachten?

    Und wenn sich als Alternative nicht ein anderes Studium anbietet, stellt sich irgendwann die Frage der Exmatrikulation. Die Aufgabe des Studierendenstatus hat einige Konsequenzen für Sozialleistungen und – versicherungen. Wendet Euch bei weiteren Fragen dazu an die BAföG- und Sozialberatung des AStA.

    BAföG-Bezieher*innen müssen ihren Studienabbruch unverzüglich dem BAföG-Amt melden. Das BAföG-Amt hat die Möglichkeit der Rückforderung, da die Leistung an den Hochschulbesuch geknüpft ist.

    Eine spätere Neuaufnahme eines Studiums unterliegt den Bestimmungen über den Fachrichtungswechsel.

    Die Rückzahlung des unverzinslichen Darlehensanteils beim BAföG beginnt regulär 5 Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer. Sofern dann kein ausreichendes Einkommen vorliegt, kann eine Freistellung von der Rückzahlung beantragt werden. Es ist also nicht so, wie vielfach befürchtet, dass bei einem Studienabbruch das BAföG sofort zurückzuzahlen ist (zum Thema BAföG siehe auch das ausführliche Info des AStA, das in einer Neuauflage im Herbst 2016 erscheinen wird).

    Wer Studienkredite bezieht, kann aus den jeweiligen Vertragsbedingungen die Modalitäten der Rückzahlung beim Studienabbruch entnehmen. Hier sind die Fristen der Rückzahlung i.d.R. erheblich kürzer.

    Das Kindergeld wird altersabhängig (25 Jahre) an Auszubildende gezahlt. Wenn Ihr also nach dem Studienabbruch eine Ausbildung beginnt, könnt Ihr grundsätzlich weiterhin Kindergeld beziehen. Das Kindergeld kann auch für bis zu 4 Monate in einer Übergangszeit vor Antritt der Ausbildung gezahlt werden oder für eine Zeit der Ausbildungsplatzsuche. Wichtig ist aber, dass der Studienabbruch der Kindergeldstelle bekannt gemacht wird.

    Die gesetzliche Krankenversicherung der Studierenden endet einen Monat nach dem letzten Studiensemester. Der anschließende Versicherungsstatus ist abhängig davon, was Ihr in der Folge unternehmt. Auszubildende werden über das Ausbildungsverhältnis versichert – gleiches gilt natürlich, wenn Ihr eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmt. Bezieher*innen von Arbeitslosengeld I können über den Leistungsbezug pflichtversichert werden. Für das ALG II gilt dies allerdings nur, solange ihr zuvor nicht privat versichert wart.

    Wer unter 23 Jahre alt und nicht erwerbstätig ist, kann weiterhin über die gesetzliche Familienversicherung mitversichert werden.Sollte das nicht auf Euch zutreffen, könnt Ihr Euch unter Umständen auch freiwillig versichern – Informationen erteilt Euch dazu Eure Krankenversicherung.

    Der Bezug von Arbeitslosengeld 1 ist nur für diejenigen unter Euch möglich, die innerhalb der letzten 2 Jahre vor Antragstellung wenigstens 360 Tage sozialversicherungspflichtig tätig waren. Die überwiegende Zahl der Studi-Jobs ist allerdings versicherungsfrei. Für die meisten Studienabbrecher*innen kommt daher das Arbeitslosengeld 2 (auch Hartz IV genannt) in Frage. Dieses kann gewährt werden, wenn Ihr „hilfebedürftig“ und „erwerbsfähig“ seid.

    Seid Ihr älter als 25 Jahre, darf die Behörde keinen Elternunterhalt mehr fordern. Habt Ihr jedoch das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet, muss Euch das Jobcenter erstens prinzipiell sofort einen Job oder eine Trainingsmaßnahme vermitteln. Lebt Ihr noch bei Euren Eltern, bildet Ihr mit diesen zweitens zwangsweise eine sog. „Bedarfsgemeinschaft“ mit weitgehendem Einkommens- und Vermögenseinsatz – bis Ihr 25 werdet, ist dann ein Umzug in eine eigene Wohnung im Leistungsbezug nur noch im Ausnahmefall möglich. Lebt Ihr nicht mehr zuhause, fordert die Behörde drittens Elternunterhalt, wenn Ihr noch keine berufliche Erstausbildung absolviert habt. Informiert Euch vor einem ALG 2-Antrag auch bei unabhängigen Beratungsstellen, die die für Euch relevanten kommunalen Besonderheiten kennen (Verzeichnis siehe z.B. www.tacheles-sozialhilfe.de).

    Der Unterhaltsanspruch den Eltern gegenüber erlischt mit dem Abbruch des Studiums. Unter Umständen können die Eltern verpflichtet werden, eine andere Ausbildung zu finanzieren. Zum sehr komplexen Thema Unterhaltsrecht findet Ihr eine detaillierte Übersicht bei www.studis-online.de unter dem Button Studienfinanzierung. Fragen hierzu beantwortet auch die Allgemeine Rechtsberatung im AStA.

    Der Zeitpunkt des Abbruchs – wann ziehe ich die Reißleine?

    Dass der Entschluss zum Abbruch möglichst früh getroffen werden sollte, ist ein Allgemeinplatz und konkret wenig hilfreich. Interessant ist aber, dass durch die Einführung von Bachelor und Master ein deutlicher Wandel beim Zeitpunkt des Abbruchs eingetreten ist. Lag in den alten Abschlüssen die durchschnittliche Studienzeit lt. der HIS-Studie vor dem Verlassen der Hochschule bei 6,7 Semestern, liegt sie beim Bachelor nunmehr bei 2,3 Semestern. Ursächlich sind zum einen die geänderten Studienbedingungen der neuen Abschlüsse. Durch die ständige Leistungsüberprüfung erfahren Studierende sehr früh die Anforderungen des Faches. Nicht verschwiegen werden soll hier, dass die Sache durchaus System hat: „Die Unis prüfen haufenweise Leute raus“ vermeldete in ZEIT-online die Leiterin der psychosozialen Beratungsstelle des Studentenwerks Göttingen.

    Die rigiden Prüfungsvorgaben und die allgemeine Situation auf dem Arbeitsmarkt führen zu einem weiteren Effekt: In den alten Abschlüssen wurde der Abbruch während des Studiums über einen längeren Zeitraum vorbereitet. Durch – wie oben erwähnt – berufspraktische Aktivitäten neben dem Studium bauten sich Studierende oftmals ihre Alternativen auf. „Für die Bachelor-Studiengänge gibt es erste Indizien dafür, dass die Alternativen heute nicht mehr so einfach sind. Es gibt aufgrund der veränderten Studienbedingungen kaum mehr die Möglichkeit, mit dem Studienabbruch so lange zu warten, bis man sich neue Alternativen erarbeitet hat“, zitierte die Stuttgarter Zeitung den Autor der HIS-Studie Ulrich Heublein.

    In der AStA-Studienberatung bekomme ich in diesem Zusammenhang vermehrt Anfragen von angehenden Abbrechern und Abbrecherinnen mit, die nach kurzem Aufenthalt an der Uni auf Pläne zurückgreifen, die oftmals Abiturienten und Abiturientinnen umsetzen – ein Freiwilliges Soziales Jahr, ein Auslandsaufenthalt über Au-Pair oder Work&Travel. Solche Aktivitäten sind grundsätzlich sinnvoll – sie geben Anregungen und Erfahrungen und können – nicht zuletzt – ein toller Lebensabschnitt sein. Für wichtig halte ich aber auch, dass man sich mit solchen Aktionen nicht vor überfälligen Entscheidungen drückt.

    Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt bei einem Studienausstieg

    Die Chancen jenseits einer Hochschulausbildung auf dem Arbeitsmarkt zu bestehen stehen im Übrigen sehr gut. Der viel besprochene Fachkräftemangel betrifft nicht wesentliche die akademischen Berufe, sondern die „mittlere“ Ebene: Gesundheitsberufe, Handwerk, Techniker*innen, Dienstleistung. Und so gibt es mittlerweile intensive Bestrebungen von Politik, Kammern (IHK und Handwerk) und der Arbeitsverwaltung für diese Berufe auch bei Studierenden Werbung zu machen, die sich mit einen Studienabbruch beschäftigen. So kann u.a. eine Verkürzung der Ausbildung den Umstieg in eine neue Laufbahn erleichtern.

    Zu diesen Möglichkeiten bieten die Hochschulen in Schleswig-Holstein, die Kammern und die Arbeitsagentur die Informationsveranstaltung „Kursänderung – Berufliche Perspektive trotz Studienabbruchs“ an. Genauere Angaben finden sich auf der Webseite der CAU.

    Die Handwerkskammer Lübeck bietet sogar eine eigene Beratung für Studienaussteiger an der Uni Kiel an. Die Offene Sprechstunde findet dienstags, von 10.00 – 13.00 im Beratungszentrum des Studentenwerks, Mensa 2, Leibnizstr. 14, statt

    Zum Schluss…

    … möchte ich auf die eingangs zitierte Frage zurück kommen, die ich sehr häufig von Ratsuchenden höre: „Was sollen mögliche Arbeitgeber von mir denken, wenn ich mein Studium abgebrochen habe?“

    Inzwischen neige ich zu der Gegenfrage: „Was hältst Du denn vor Dir selbst?“

    Obiger Artikel sollte verdeutlichen, dass es viele Gründe gibt, das Hochschulstudium ohne Abschluss zu beenden und nicht immer ist man dafür selbst verantwortlich. Aber selbst wenn Ihr Euch verkalkuliert habt, bringt es nichts, mit Selbstvorwürfen und schlechtem Gewissen auf der Stelle zu treten. Und der Eindruck den man auf andere macht, ist an dieser Stelle erst einmal irrelevant. Hingegen glaube ich, dass Ihr durch Euer bisheriges Studium und den Misserfolg darin viel über Euch lernen könnt. Dies kann Euren Blick auf Eure weiteren Planungen schärfen und zu für Euch realistischen Konsequenzen führen. Nicht zuletzt: Einen solchen Prozess mit Neugier und Konsequenz zu durchlaufen, ist allemal gut für das Selbstbewusstsein. Und wenn dieser neue Weg Euch überzeugt, könnt Ihr auch andere überzeugen.

    Solltet Ihr zu alldem Fragen haben, wendet Euch an die im Artikel genannten Stellen – oder kommt einfach in die Studienberatung des AStA Solltet Ihr nach Möglichkeiten suchen, Euer Studium fortzusetzen oder das Fach zu wechseln und habt dazu Fragen – dann natürlich auch!

    Volker Röhrich

    (der sich für die Unterstützung bei Roland Schulz von der BAföG- und Sozialberatung des AStA bedankt.

    Allgemeine Studienberatung AStA Uni Kiel

    Wilhelm-Seelig-Platz 3
    24118 Kiel
    Tel.: 0431/880-1519
    E-Mail:studienberatung@asta.uni-kiel.de
    Öffnungszeiten: Mo-Fr 10.30 -14.00 Uhr (freie Sprechstunde)
    sowie Mo-Fr. 8-10 und Mi 15-17.00 (nach tel. Vereinbarung)

    Tipps zum weiterlesen:

    Piolot, Peter. Studienabbruch und Alternativen, Stuttgart 2014

    Die bereits im Text erwähnte Broschüre des Teams Akademische Berufe Kiel

    „Studium abgebrochen? Neue Chancen ergreifen!!!“

    Im Uni-Büro des Teams erhältlich oder online.

    (so lernt Ihr gleich die Webseiten der Arbeitsagentur kennen – schon wieder eine Qualifikation 😉

    Viele nützliche Infos stehen zudem auf den Seiten des bereits erwähnten Portals www.studis-online.de

    Copyright: Volker Röhrich, AStA CAU Kiel

  • Checkliste Studienstart

    Checkliste Studienstart

    Wunschfach noch nicht bekommen?

    Einschreibung erfolgreich?

    • BAföG-Antrag stellen – www.studentenwerk.sh – das BAföG-Amt bietet bis Ende September erweiterte Öffnungszeiten für den Erstantrag an: Erste Hilfe!
    • Auf Wohnungssuche gehen – Infos hier
    • Prüfungsordnungen und Studienpläne besorgen – nach diesen Vorschriften ist Dein Studium organisiert.
    • Anmeldefristen für Kurse in Erfahrung bringen – Webseiten der Institute
    • Stundenplan erstellen – insbesondere bei 2-Fach-Bachelorstudiengängen, in denen mehrere Anforderungen koordiniert werden müssen, sollte man es alsbald selbst versuchen. Bei auftretenden Problemen kann man in den Fachstudienberatungen und bei den Fachschaften gezielter Fragen stellen. Wenn es nicht gelingt: Allgemeine Studienberatung des AStA. Stundenplancheck per E-Mail unter studienberatung@asta.uni-kiel.de
    • Gibt es Vorkurse für mein Fach? – Infos dazu über https://www.studium.uni-kiel.de/de/studienbeginn/vorkurse, im Vorlesungsverzeichnis UnivIS und an den Fachbereichen
    • Orientierungseinheiten und -veranstaltungen der Fachschaften besuchen – zum Semesterstart die wesentliche Hilfe für Studienanfänger*innen – Kontaktdaten zu den Fachschaften stehen hier.
    • Informationsveranstaltungen der Fächer besuchen. Die Termine stehen auf der Webseite Informationen und Orientierungsveranstaltungen „Zum Studienbeginn“ der CAU
    • Uni selbst erkunden – nach den Orientierungseinheiten noch offene Fragen klären, Angebote der Mensen, des Hochschulsports, der Uni-Bibliothek, des Rechenzentrums u.v.a.m. nutzen.
    • Eigenen Zeitplan erstellen – neben dem Stundenplan sollte Zeit für die Vor- und Nachbereitung eingeplant werden und natürlich: Freizeitaktivitäten nicht vergessen!
    • Bei Zeit und Notwendigkeit: auf Jobsuche gehen. Hilfestellung leistet das Jobportal des Studentenwerks.
  • Tipps zum Studienfachwechsel – Auf zu neuen Ufern?

    Tipps zum Studienfachwechsel – Auf zu neuen Ufern?

    „Schwund ist immer“, sagt eine bekannte Redewendung und auch bezogen auf Studierende ist von Schwund die Rede. Er meint hier den Anteil der Studierenden, die ihr Studienfach wechseln oder gar ganz das Studium abbrechen. Hinter der Schwundquote verbirgt sich ein Bündel von unterschiedlichen Ursachen, Eine im Jahre 2010 veröffentlichte Studie des Hochschulinformationssystems (HIS) benennt u.a. Leistungsprobleme, mangelnde Studienmotivation, unzureichende Studienbedingungen und berufliche Neuorientierung als Gründe für den Studienabbruch

    Für den Einzelnen äußern sich diese höchst differenzierten Motivlagen zunächst oftmals als ein allgemeines Unbehagen.

    Der Weg zur Uni fällt schwerer, der Prüfungsdruck wird stärker wahrgenommen, das Interesse an einem spielerischen Umgang mit dem Fach nimmt ab.

    Im Folgenden soll es darum gehen, wie diese Unzufriedenheit konkretisiert und in Handlungsschritte übersetzt werden kann. Dies kann zu einer Beibehaltung der Studienentscheidung führen oder den Entschluss bewirken, den Studiengang (oder einen Teil davon) zu wechseln.

    Eine weitere mögliche Konsequenz wäre auch der Studienabbruch – Konsequenzen und Chancen dieser Entscheidung behandelt ein anderer Artikel.

    Habe ich die richtige Entscheidung getroffen?

    Die Leistungsanforderungen

    Für die meisten Studierenden stellt sich erst im Studium heraus, ob das Fach für sie geeignet ist oder ob sie selbst für das Fach geeignet sind.

    Auch ein Leistungskurs in Mathe garantiert noch keinen Erfolg im Studienfach Mathematik. Der Umfang der Statistikausbildung im Fach Psychologie stellt sich erst im Studium selbst heraus und die Altsprachenanforderungen bestimmen in vielen Fächern die ersten Semester. Das Bemühen der Uni, via Webseite, Beratungen und Infotage die Studieninhalte im Vorweg bekannt zu machen, kann den Erfahrungsschock zu Studienbeginn nur teilweise dämpfen. Doch bereits hier gilt es zu differenzieren. In den ersten Semestern werden die Grundlagenwissenschaften und die Methoden des Faches gelehrt. Dies ist häufig naturgemäß dröge und praxisfern. Zudem setzen einige Fächer und Dozenten diese Phase auch gerne noch als zweiten NC ein, um die Zahl der Studierenden zu reduzieren. Das muss man beileibe nicht billigen oder hinnehmen – auf jeden Fall sollte man sich davon nicht beeindrucken lassen.

    Wenn Ihr bzgl. des Leistungspensums Schwierigkeiten bekommt, versucht im Kontakt mit den Studienfachberatern und Studienfachberaterinnen und den Mitstudierenden, diesen Problemen auf den Grund zu gehen. Gerade durch Gespräche, AGs oder Tutorien mit anderen Studierenden werdet Ihr in die Lage versetzt, Euren Leistungsstand zu überprüfen und Probleme gezielter anzugehen.

    Zudem gilt es zu klären, ob sich die Bedingungen im Studienverlauf ändern. Setzt Euch also in Vorlesungen für die Fortgeschrittenen ‚mal dazu, unterhaltet Euch mit Studierenden aus höheren Semestern und nehmt auch dazu die Studienfachberatungen wahr. So könnt Ihr Euch über den Fortgang Eures Studiums informieren.

    Schließlich solltet Ihr in Erfahrung bringen, ob hier auftretenden Schwierigkeiten an anderen Hochschulen ähnlich zu erwarten sind. Die Studiengänge bilden an den einzelnen Universitäten Schwerpunkte und Studienrichtungen aus – die Hochschule X setzt mehr auf Anwendungsbezug, die Hochschule Y mehr auf Methodenkompetenz. Dies kann auch zur einer Verschiebung im Leistungsprofil führen. Ihr habt somit evtl. die Möglichkeit, durch einen Hochschulwechsel den gewählten Studiengang eher erfolgreich abschließen zu können.

    Die Form des Studiums

    Eine weitere Unterscheidung gilt es vorzunehmen. Ihr solltet Euch Klarheit darüber verschaffen, ob auftretende Leistungsprobleme fachimmanent sind, oder Ihr Schwierigkeiten mit der Studierweise generell habt. Im Unterschied zur Schulerfahrung seid Ihr an der Uni mehr auf Euch gestellt – das fängt bei der Kurswahl an und hört bei den Prüfungen auf, die i.d.R. am Ende eines Semesters sich ballen. Ihr müsst Euch die Zeit nun selbst einteilen, das Lernpensum überschauen und zwischen Wesentlichem und Unwesentlichem unterscheiden lernen. Das fällt zu Beginn Vielen nicht leicht. Aber auch hier kann man sich Unterstützung suchen. In den Studienberatungsstellen – auch in der AStA-Studienberatung – erhaltet Ihr Informationen über Studientechniken – vom Zeitmanagement bis zu Lernmethoden; an der Uni werden von verschiedenen Einrichtungen spezifische Kurse angeboten – vom Anfertigen einer Hausarbeit bis zur Rhetorik bei Referaten.

    Wesentlich ist, dass Ihr Probleme in diesem Bereich grundsätzlich klärt – sie können sonst leicht nach einem Fachwechsel wieder auftreten und auch eine Berufsausbildung nach einem Studienabbruch will bestanden sein.

    Für durchaus zahlreiche Studierende türmen sich die Probleme derart auf, dass sie den Überblick verlieren: Liegen die Schwierigkeiten in einzelnen Studienfragen oder hat man doch mit erheblichen persönlichen Problemen zu kämpfen? Wenn es Euch so geht, dann scheut Euch nicht, psychologische Unterstützung aufzusuchen. Diese kann Euch der AStA nicht bieten, dazu sind wir nicht qualifiziert. Ansprechpartner gibt es aber z.B. beim Studentenwerk – dort wird man sich gerne Euren Problemen annehmen.

    Das Studienziel

    Der Schwerpunkt der ersten Semester auf Methoden und Grundlagen führt häufig dazu, dass die ursprünglichen Studieninteressen verloren gehen. Diese bestehen aber für Viele eben nicht nur in den konkreten Studieninhalten, sondern sie verbinden mit dem Studium ein bestimmtes Berufsziel. Hier ist es nun von Bedeutung, dass nicht auch dieses Ziel im Alltagsstress der Uni aus dem Fokus gerät. Hingegen kann es sehr nützlich sein, den Kontakt zur Berufswelt aufzubauen oder zu halten. Ihr seht so, zu welchem Zweck Ihr Eure Anstrengungen betreibt. Dies kann helfen, auftretende Probleme zu relativieren. Ihr müsst so nicht Eure Sinnerfüllung im Ablegen des Latinums sehen – wenn dies aber nun einmal zu den Voraussetzungen für das Lehramt im Fach Französisch gehört und Ihr Spaß und Interesse am Unterrichten habt, solltet Ihr Eure Motivation aus dem Berufsziel gewinnen. Und wenn an der Uni Kiel entsprechende Schulpraktika unverständlicherweise erst sehr spät angeboten werden, könnt Ihr z.B. über Kontakte zu Lehrern und Lehrerinnen aus Eurer Schulzeit,über Nachhilfe oder über die Organisation von Jugendfreizeiten Eure Berufsentscheidung für das Lehramt überprüfen. Dieses Beispiel lässt sich auch auf andere Studienfächer übertragen.

    Durch die Hinwendung auf die Praxis könnt Ihr aber auch den gegenteilige Entschluss fassen. Er besteht möglicherweise in der Feststellung, dass das angestrebte Ziel den ganzen Aufwand nicht lohnt. Aber dann ist eine Entscheidung getroffen, die Euch in den Stand setzt, Euch neue Ziele zu setzen. Diese können dann zu einer Neuwahl des Studienganges oder aber auch zu einem wohlbegründeten Studienabbruch führen.

    Was bietet mir der neue Studiengang?

    Mit der o.g. Auswertung Eurer Erfahrungen im bisherigen Studiengang entwickelt Ihr einen Maßstab, den Ihr an mögliche Studienalternativen anlegen könnt. Ihr seid nun imstande realistischer zu beurteilen:

    • Entspricht das neue Fach meinen Interessen?

    • Bringe ich ich verlangte Qualifikationen mit (Sprachen, Praktika etc.)?

    • Bin ich den Leistungsanforderungen gewachsen?

    • Wie ist der tatsächliche Zeitaufwand bis zum Examen, im Semester?

    • Wie lassen sich meine privaten Wünsche mit dem neuen Studium verbinden?

    • Bietet die bisherige Hochschule meinen Interessen adäquate Angebote?

    • Kommt für mich ein Wechsel an eine Fachhochschule in Frage?

    • Wie sieht das künftige Berufsfeld aus?

    • Wie sind die Arbeitsmarktchancen in dem neuen Berufsfeld einzuschätzen?

    Durch Euer bisheriges Studium sind Euch die Informationswege an den Hochschulen wohl vertraut. Ihr kennt die einschlägigen Webseiten, die Beratungsstellen der Uni und die Wege zu den Studienfachberatern und Studienfachberaterinnen. Ihr habt die Möglichkeit, Euch in die Vorlesungen der Wunschfächer zu setzen. Bei den kleineren Veranstaltungen (Seminare, Übungen, Praktika) fragt vorher die Lehrenden, ob sie damit einverstanden sind. Viele freuen sich, wenn jemand aus Interesse kommt und nicht, weil er muss.

    Die bei dieser Recherche gewonnenen Eindrücke und Informationen könnt Ihr nun an Eure bisherigen Erfahrungen im Studium anlegen.

    Und Ihr solltet das Pferd auch von der anderen Seite aufzäumen und Euch die Praxis anschauen. Durch Gespräche mit der Arbeitsagentur, mit Berufstätigen und durch die Ableistung von Praktika gewinnt Ihr einen Einblick in den Arbeitsalltag des neuen Berufsfeldes.

    Der Zugang zum neuen Studiengang

    Wenn ein Alternativstudium in die engere Wahl geraten ist, gilt es die Zugangsweisen zum neuen Wunschfach zu klären.

    Wollt Ihr Euch für das erste Semester des neuen Faches bewerben, gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei Eurem ersten Studium hinsichtlich der Zulassungsbeschränkungen, der Bewerbungsfristen oder der Studienqualifikationen (Sprachen, Praktika etc.).

    Wichtig ist, das bisherige Studienzeiten nicht als Wartesemester angerechnet werden. Entgegen einem vielfach geäußerten Missverständnis habt Ihr aber auch nicht die vor dem Studium angesammelte Wartesemester verloren.

    Durch Euer bisheriges Studium habt Ihr evtl. die Möglichkeit, Euch für ein höheres Semester zu bewerben oder einzuschreiben. Beim Quereinstieg werdet Ihr aufgrund Eurer vorliegenden Studienleistungen für ein bestimmtes Semester eingestuft. Ihr könnt Euch bei zulassungsbeschränkten Fächern dann auf Plätze bewerben, die frei werden, weil andere Studierende ihr Studium aufgegeben oder die Hochschule gewechselt haben. Diese Studienleistungen sind u.U. auch einzubringen, wenn Ihr im gewünschten Studiengang noch nicht eingeschrieben seid. Auch nach Einführung von Bachelor und Master gilt die Freiheit des Studiums. Dozenten und Dozentinnen können Euch die Absolvierung von Modulen gestatten – einen Anspruch darauf habt Ihr allerdings nicht. Ihr dürft Euch auch nicht – da nicht im Fach eingeschrieben – über das Prüfungsamt für solche Modulprüfungen anmelden. Aber die Dozenten und Dozentinnen können Euch Leistungsnachweise ausstellen, die für die Einstufung in ein Fachsemester herangezogen werden können.

    Solltet Ihr einen Quereinstieg planen, lasst Euch vorher – z.B. in der Allgemeinen Studienberatung des AStA – beraten.

    Falls eine Einstufung und Bewerbung in ein höheres Semester nicht möglich oder sinnvoll ist, könnt Ihr Euch trotzdem ggf. bereits absolvierte Prüfungen auf den neuen Studiengang anrechnen lassen.

    In jedem Fall bietet Euch – wie oben bereits erwähnt – die Teilnahme an Lehrveranstaltungen einen realistischen Einblick in die Studierweise und Anforderungen des Wunschfaches.

    Über Studienfachwahl, Bewerbung und Zulassung siehe auch den Ratgeber Studienstart, den Ihr auf der Homepage des AStA im Kapitel Beratung findet.

    Noch ein Hinweis zu den Kombinationsstudiengängen (2-Fach-Bachelor Fachergänzung oder Lehramt)

    Es ist nicht so, wie vielfach in der Beratung befürchtet, dass der Wechsel eines Faches ein grundsätzliches Problem ist. Ihr seid dann halt in den beiden Fächern in unterschiedlichen Fachsemestern. Aber Ihr habt eh keine gemeinsame Abschlussprüfung, zu der Ihr Euch melden müsst, sondern sammelt Eure Modulprüfungen und seid dann eben später fertig. Es gibt in einigen Fächern die Möglichkeit, bestimmte Module vorzuziehen und Ihr könnt die Bachelor-Arbeit bereits anfertigen, wenn Ihr mind. 120 LP erworben habt. Den zeitlichen Verlust könnt Ihr also evtl. in Grenzen halten. Ob dies im Einzelnen so wichtig oder nicht ein gründliches Studium vorzuziehen ist, sollte tatsächlich individuell in der Beratung geklärt werden.

    Bei alledem: Die Finanzierung klären

    Ein Wechsel des Studiengangs ist häufig mit zusätzlichen Kosten verbunden. Sofern der Wechsel nicht in das Folgesemester des neuen Studiengangs erfolgt, verlängert sich das Studium und entsprechend später startet Ihr in das Berufsleben. Für die meisten von Euch sind die Eltern die wichtigste Finanzierungsquelle. Und den Eltern gegenüber einen Wechselwunsch verständlich zu machen, ist sicher nicht immer einfach. Aber je mehr Ihr selbst von dem Wechsel überzeugt seid, um so leichter wird es Euch fallen, den eigenen Eltern begreiflich zu machen, das der Umstieg keine fixe Idee, kein leichtfertiges Springen von einem Fach zum nächsten ist. Eltern haben zumeist das Glück ihrer Kinder im Auge, müssen oftmals aber auch lernen, Entwicklungsprozesse nachzuvollziehen.

    Für BAföG-Bezieher_innen ist ein Fachwechsel ebenfalls von Bedeutung. Ein erster Wechsel nach max. 2 Semestern ist in der Regel problemlos und muss dem BAföG-Amt nicht einmal mehr begründet werden. Erfolgt der Wechsel innerhalb dieses Zeitraums geht der Gesetzgeber davon aus, das ein wichtiger Grund (Neigungswandel oder Eignungsmängel) vorliegt.

    Bei einem späteren Wechsel müssen wichtige Gründe erläutert oder gar unabweisbare Gründe (z.B. gesundheitliche) dokumentiert werden. Die Regeln sind nicht so einfach und deshalb ist es unbedingt erforderlich, dass Ihr Euch bei einem Wechselwunsch umfassend informiert, so dass Ihr immer wisst, welcher Schritt von Euch welche Konsequenzen für das BAföG hat. Dazu empfiehlt es sich, die BAföG- und Sozialberatung des AStA aufzusuchen.

    Bedeutsam ist der Studienfachwechsel auch für diejenigen unter Euch, die Ihr Studium über einen Bankenkredit (teil-)finanzieren – z.B. über die KfW. Die Kreditgeber wollen nach i.d.R. 5 Semestern einen Leistungsnachweis, wobei – anders als beim BAföG, nicht die Fachsemester gewertet werden, sondern die Fördersemester. Wer also bereits einen Kredit bezieht, sollte dies in die Überlegungen einbeziehen. Wer erst für den neuen Studiengang einen Kredit beantragen muss, ist davon unberührt.

    Wie treffe ich die Entscheidung?

    Aus alledem ergibt sich: Ein Studienfachwechsel ist eine komplexe Entscheidung und will gut durchdacht sein.

    Zur Entscheidungsfindung empfiehlt sich ein planvolles Vorgehen. Wenn Ihr Euch also mit einem Wechselwunsch tragt, kann sich Folgendes anbieten:

    Schreibt Euch Eure Erfahrungen und Wünsche auf.

    Die Verschriftung hilft Euch, unbestimmte Gefühle und Eindrücke zu konkretisieren und damit – im wahrsten Sinne des Wortes – vor Augen zu führen.

    So könnt Ihr auf einem Blatt Eure Lebensziele, privaten Wünsche und Interessen aufführen.

    Ein weiteres Blatt kann Eure Wünsche an den bisherigen Studiengang hinsichtlich von Inhalten, Anforderungen und Berufsaspekten aufnehmen. Auf einem dritten Blatt solltet Ihr Eure Erfahrungen mit dem bisherigen Studiengang dokumentieren.

    Schließlich gehören auf ein viertes Blatt Eure Erwartungen an die (Studien-) Alternative.

    Mit diesen Aufzeichnungen gelingt es Euch einfacher, Beziehungen zwischen Euren Wünschen, Qualifikationen und Zielen zu erkennen oder eben auch auszuschließen.

    Macht Euch einen Zeitplan

    Bei Eurer möglichen Umorientierung habt Ihr es mit einer Reihe von zeitlichen Vorgaben zu tun, die Euch hier helfen können, Euren Entscheidungsprozess zu strukturieren.

    So gibt es Bewerbungsfristen für Studienfächer, Berufsausbildungen oder freiwillige Dienste die zu beachten sind. Bestimmte Fächer erwarten Sprachnachweise oder Praktika, die ggf. zu erbringen sind.

    Bei alledem kann es Euch passieren, dass zu o.g. Terminen Eure Entscheidung noch nicht gefallen ist – dann muss man eben die Entscheidung mit Grund verschieben und die Recherche weiter betreiben – auch dafür solltet Ihr offen sein.

    Legt Euch Arbeitsschritte fest

    Wenn Ihr Euch einen zeitlichen Rahmen gesteckt habt, solltet Ihr Euch konkrete Aufgaben vornehmen.

    Auch das geschieht in schriftlicher Form besonders gut.

    So könnt Ihr Euch einen Wochenplan erstellen, in dem Ihr Euch am Montag früh aufschreibt, was Ihr in dieser Woche unternehmen wollt. Dazu gehört die Anmeldung für und der Besuch von Beratungen, die Sichtung schriftlicher Informationen und der Check von Vorgaben (Fristen, Adressen etc.)

    Nehmt Euch für die Woche nicht zu viel vor und mischt die unterschiedlichen Recherchewege. Drei schwergewichtige Beratungen an zwei Tagen können eher verwirren als zur Klärung beitragen, wenn nicht die Zeit zur Auswertung und Reflexion bleibt. Am Freitag der Woche bilanziert ihr Eure Aktivitäten schriftlich und legt die Aufgaben für die nächste Woche fest. So sammelt sich peu à peu ein Stapel von Erfahrungsberichten, die dann in Eure Entscheidung einfließen.

    Ziel ist dabei, dass Ihr Euch vor eine konkrete Entscheidungssituation stellt. Ihr setzt Euch so in den Stand, zwischen zwei (oder ggf. mehreren) Alternativen wählen zu können, über die Ihr Euch hinsichtlich von Interessenslage, Zugangsweise, Arbeitsaufwand, Zeitvorgaben und (Berufs-)Perspektiven präzise informiert habt.

    Dies ist nur ein Vorschlag zur Methode – andere Herangehensweisen sind möglich – für entscheidend halte ich Folgendes:

    Es geht darum,dass Ihr das Unbehagen bzgl. Eurer bisherigen Studienentscheidung um widmet in Richtung Neugier.

    Ihr wollt für Euch herausfinden, welchen Weg Ihr in Studium und Beruf künftig einschlagen wollt. Es kann der alte mit neuer Entschlossenheit und mehr Freude verfolgt werden, oder aber auch eine Abzweigung zu einem neuen Ziel führen.

    Diese Recherche in eigener Sache kann – bei aller anfänglichen Unsicherheit – auch viel Spaß machen.

    Und wenn Ihr bei diesem Weg Rat und Unterstützung benötigt, dann meldet Euch einfach!

    Volker Röhrich

    Allgemeine Studienberatung
    AStA CAU Kiel
    Wilhelm-Seelig-Platz 3
    24118 Kiel
    Tel.: 0431/880-1519
    E-Mail: studienberatung@asta.uni-kiel.de
    Web: www. asta.uni-kiel.de
    Öffnungszeiten: Mo-Fr 10.30 -14.00 Uhr (freie Sprechstunde)
    sowie Mo-Fr. 8-10 und Mi 15-16.30 (nach tel. Vereinbarung)

    Copyright: Volker Röhrich, AStA CAU Kiel

  • Ratgeber Studienstart

    Ratgeber Studienstart

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    Von der Studienentscheidung zum Studienbeginn: Die wichtigsten Fragen und Antworten für Studieninteressierte und Erstsemester

    Diese Ratgeberseiten sollen euch eine Orientierung vor und kurz nach dem Studienbeginn bieten und können hoffentlich viele eurer Fragen beantworten. Für alle weiteren, könnt ihr euch gerne an unsere Allgemeine Studierendenberatung wenden.[/vc_column_text][vc_tta_tour][vc_tta_section title=“1. Welches Fach soll ich studieren?“ tab_id=“1457652002554-e6ffb67e-994a“][vc_toggle title=“1.1. Schriftliche Informationen“ style=“square_outline“ color=“black“ size=“lg“ el_id=“1457725809868-981504eb-ad7f“]

    „Studien- und Berufswahl“

    Dieses grün gebundene Buch gibt es bei den Arbeitsagenturen oder im Buchhandel für wenige Euro. Im Regelfall wird es in den 12. Jahrgängen weiterführender Schulen kostenlos abgegeben. Dieses Buch ist eine wesentliche Orientierungshilfe. Dort erhaltet Ihr u.a. Informationen über:

    • Aufbau und Inhalte der Studiengänge
    • die Studienangebote der Hochschulen
    • die Bewerbungsverfahren
    • die Anschriften der Hochschulen u.a.

    Die Internetpräsenz dieses Buches findet Ihr unter www.studienwahl.de.

    [/vc_toggle][vc_toggle title=“1.2. Internet“ style=“square_outline“ color=“black“ size=“lg“ el_id=“1457726129928-21e724dd-2a03″]

    Auf den Webseiten der Hochschulen findet Ihr Infos über die Bewerbungsverfahren, die Studiengänge und die Beratungsstellen. Die Webadressen sind weitestgehend vereinheitlicht und lauten bei den Universitäten www.uni-städtename.de und bei den Fachhochschulen www.fh-städtename.de. Die Webseite der CAU Kiel findet Ihr somit unter www.uni-kiel.de. Im Kapitel Studium sind einige Seiten benannt, die Euch selbstverständlich auch schon bei Eurer Studienentscheidung unterstützen können. Zur Studienorientierung dienlich sind die Seiten der Zentralen Studienberatung (auch bei anderen Hochschulen). Infos zu Zugangsweisen und Bewerbungsverfahren bieten die Zulassungsstellen und Sekretariate der Hochschulen – an der CAU Kiel der Studierendenservice.

    Für die konkrete Studienfachsuche empfiehlt sich hochschulkompass.de – die Serviceseite der Hochschulrektorenkonferenz. Wenn Ihr bei der Fachsuche Euer Wunschfach eingebt, erhaltet Ihr eine Auflistung der möglichen Studienorte. Bei den Angaben zu den Studienorten findet Ihr dann u.a. Informationen zum Studiengang, den Bewerbungsfristen, Schwerpunkten im Studium und Beratungsstellen der Hochschule und auch der Fachbereiche.

    Gleichfalls im Internet steht das umfangreiche Informationsangebot der Arbeitsagentur. Unter www.berufenet.arbeitsagentur.de findet Ihr Informationen zu sämtlichen Studienfächern, aber auch zu allen Ausbildungsberufen. Unter www.abi.de steht die Onlinefassung der Zeitschrift der Arbeitsagentur.

    Neben vielen weiteren Seiten zur Studien- und Berufswahl – siehe Linklisten anbei – stehen auch die Hochschulrankings, die „Hitparaden“ der Hochschulen, im Netz. Die am meisten verbreitete Untersuchung stammt vom „Centrum für Hochschulentwicklung“ (www.che.de) und wird von der Wochenzeitung „Die Zeit“ veröffentlicht. Rankings können Fingerzeige dafür sein, dass Ihr Euch bestimmte Hochschulen genauer anschaut. Eure Recherche vor Ort können sie nicht ersetzen, denn die Ergebnisse müssen genau betrachtet werden. So kann eine eher „schlecht“ gerankte Hochschule trotzdem für Euch die Richtige sein, wenn z.B. dort Eure speziellen Interessen besonders stark im Fach vertreten sind. Bei der späteren Arbeitsplatzsuche spielen die Rankings in Deutschland übrigens eine eher untergeordnete Rolle. Nach einer 2017 in der Wirtschaftswoche veröffentlichen Studie schätzen lediglich 25 % der befragten Arbeitgeber die Platzierung der Herkunftshochschule in einem Ranking als hilfreiches Einstellungskriterium ein. Eine Bestandsaufnahme über den den Sinn und Gehalt der Rankings sowie eine Zusammenstellung neuerer Hitlisten stehen unter http://www.studis-online.de/StudInfo/uniranking.php.

    [/vc_toggle][vc_toggle title=“1.3. Tests“ style=“square_outline“ color=“black“ size=“lg“ el_id=“1457726182972-c21d564c-3acb“]

    Ebenfalls im Internet findet Ihr eine Reihe von Testverfahren, mit deren Hilfe Ihr einen genaueren Aufschluss über Eure Stärken und Fähigkeiten erhaltet und die Euch Hinweise auf Studienrichtungen geben können. Empfehlenswert sind hier der Test der Zeitschrift Unicum (http://abi.unicum.de/abi-und-dann/kostenloser-jobtest) und auch der Test der Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitesagentur.de). Letzterer ist kostenpflichtig – Ihr könnt diesen Test aber auch im Zusammenhang mit einer Beratung bei der Arbeitsagentur kostenlos machen. Wesentlich ist hier, dass derartige Tests eine Beratung nicht ersetzen, aber durchaus Hinweise geben können, denen in der Beratung oder auch in Gesprächen mit Verwandten und Freunden nachgegangen werden kann.

    Eine Übersicht über diese und andere Tests findet Ihr bei studis-online.

    Während Ihr bei diesen Selbsttests Euren Befähigungen und Neigungen nachspürt, werden durch Studieneignungstests konkrete Kenntnisse abgefragt. Über das OSA-Portal stehen Euch Self-Assessments zahlreicher Hochschulen zur Verfügung, die Euch die inhaltlichen Anforderungen der Fächer vorstellen und Euch einen Einblick in die Studierweise und die Berufsperspetiven von Studiengängen geben.

    Tests können auch zur Auswahl in den Bewerbungsverfahren herangezogen werden. Der Bekannteste ist sicher der TMS – der Test für die medizinischen Studiengänge. Dieser wird auch von der CAU verwendet, genauso wie der PhaSt – der Pharmazie-Studieneignungstest. In jedem Fall bieten auch sie einen Einblick in die Studienanforderungen.

    Einen Sonderfall stellt der Online Mathematik Brückenkurs OMB+ dar. Er dient Euch sowohl zur Orientierung als auch zu konkreten Studienvorbereitung. Für ca. 60 Stunden konzipiert, bietet dieser Kurs auch eine Betreuung über virtuelle Tutorien und durch ein Call-Center. Studieninteressierten der Natur- und Wirtschaftswissenschaften, der Informatik und Medizin sowie der Ingenieurwissenschaften ist dieser Kurs ausdrücklich empfohlen.

    [/vc_toggle][vc_toggle title=“1.4. Recherche an der Hochschule“ style=“square_outline“ color=“black“ size=“lg“ el_id=“1457726237205-2bddca24-0447″]

    Zur Informationsgewinnung solltet Ihr zudem die gewünschte Hochschule selbst aufsuchen. Die Studieninformationstage der Hochschulen sind dazu ein erster Schritt – zu weiteren Anlaufstellen solltet Ihr auch allein gehen. So könnt Ihr als Gasthörer*innen bereits an Lehrveranstaltungen teilnehmen und die Beratungen der Hochschule, der Fachbereiche und der studentischen Vertretungen in Anspruch nehmen. So sammelt Ihr bereits im Vorfeld persönliche Eindrücke von einem Studiengang. An der CAU sind bestimmte Lehrveranstaltungen extra ausgewiesen, die auf den Besuch von Studieninteressierten eingestellt sind. Die Liste dieser Vorlesungen findet Ihr der Homepage der Uni im Kapitel „Schnupperstudium Hereinspaziert„. Zudem könnt Ihr über „Ask a student“ einen Informationstag mit Studierenden Eures Wunschfaches verbringen.

    Besonders begabten Schüler*innen öffnen mehr und mehr Hochschulen zudem die Pforten für ein Juniorstudium. Voraussetzungen dafür sind die Empfehlung der Schule, das Einverständnis der Fächer und – bei Minderjährigen – auch das Einverständnis der Eltern. Ihr könnt so an ausgewählten Kursen an der Uni teilnehmen und unter Umständen sogar Prüfungen ablegen. Welche Fächer an der CAU dafür zur Verfügung stehen und welche Zugangskriterien bestehen, erfahrt Ihr hier.

    [/vc_toggle][vc_toggle title=“1.5. Individuelle Beratungen“ style=“square_outline“ color=“black“ size=“lg“ el_id=“1457726248372-c7639cdb-8606″]

    Eine ganz wesentliche Hilfestellung können Euch individuelle Studienberatungen bieten. Sie werden von den meisten Hochschulen zentral für alle Studiengänge angeboten. Darüber hinaus könnt Ihr die Beratung der Arbeitsagentur in Anspruch nehmen und Euch dort über die Arbeitsmarktchancen und Tätigkeitsfelder Eurer Fächer und über die mögliche Alternative einer Berufsausbildung informieren. Die Kontaktdaten zu diesen Einrichtungen und zu zahlreichen anderen Beratungsangeboten bietet die die CAU auf einer Überblicksseite der Beratungen.

    Vom AStA der Uni Kiel wird seit vielen Jahren eine Allgemeine Studienberatung angeboten, in der es u.a. um die Abklärung Eurer Qualifikationen und Interessen geht und auf dieser Grundlage nach geeigneten Studiengängen mit Euch gesucht wird. Ihr erhaltet einen Überblick über die Inhalte und Anforderungen der Fächer. Es werden Spezialisierungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten (z.B. Masterstudiengänge) vorgestellt und Euch Informationsmaterial über den Arbeitsmarkt zusammengestellt. Die Kontaktdaten zu der AStA-Beratung findet Ihr unter https://asta.uni-kiel.de und am Ende dieses Beitrages.

    Auch bei Beratungen zu Studienentscheidungen gilt: Holt Euch eine Zweitmeinung ein. Ihr habt so ein größeres Informations- und Meinungsspektrum zur Verfügung.

    [/vc_toggle][vc_toggle title=“1.6. Praxiserfahrungen sammeln“ style=“square_outline“ color=“black“ size=“lg“ el_id=“1457726249600-f2d495c8-dfa4″]

    Ein Blick in die spätere Berufspraxis ist sicherlich lohnend. Kontakte erhaltet Ihr über die Arbeitsagentur, die Berufsverbände, die Handelskammern oder auch die Gelben Seiten, um in Gesprächen mit Personalabteilungen die Anforderungen des Arbeitsmarktes kennen zu lernen.

    Empfehlenswert sind zudem Praktika in dem gewünschten Berufsfeld – für einige Studiengänge (z.B. an Fachhochschulen) ist die Absolvierung eines Praktikums sogar Voraussetzung für das Studium (siehe weiter unten). Durch Praxiserfahrungen könnt Ihr das gewünschte Berufsfeld mit Euren Qualifikationen, Interessen und Zielen abgleichen. Zudem hilft Euch ein realistisches Bild vom späteren Beruf dabei, Anforderungen des Studiums besser zu meistern. Ihr wisst besser, wofür Ihr das Studium betreibt und könnt so leichter einschätzen, wofür sich der Aufwand lohnt – oder eben auch nicht!

    [/vc_toggle][vc_toggle title=“1.7. Studienfinanzierung klären“ style=“square_outline“ color=“black“ size=“lg“ el_id=“1457726254182-2d419ac5-6fcf“]

    Ob ein Studium für Euch in Frage kommt, hängt nicht zuletzt auch von der Möglichkeit der Finanzierung ab.

    Unter www.studentenwerk.sh findet Ihr ein ausführliches Kapitel zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz: BAföG), dem Ihr die Anspruchsvoraussetzungen, Förderungsmöglichkeiten, Bedarfssätze etc. entnehmen könnt. Zum Thema BAföG veröffentlicht der AStA der CAU ein ausführliches BAföG-Info. Viele relevante Informationen findet Ihr auch unter www.bafoeg-rechner.de.

    Ein kleiner Teil der Studierenden wird von Stiftungen über Stipendien unterstützt. Informationen darüber findet Ihr über die Webseiten der Hochschulen – der AStA der CAU hat dazu auch ein Stipendien-Info veröffentlicht.

    Der überwiegende Teil der Studierenden arbeitet neben dem Studium, um sich den Lebensunterhalt zu verdienen. Einige nehmen sogar einen KfW-Kredit auf. Wichtig ist, dass Ihr Euch rechtzeitig vor Aufnahme Eures Studiums über diese verschiedenen Möglichkeiten informiert.

    [/vc_toggle][/vc_tta_section][vc_tta_section title=“2. Wie erhalte ich einen Studienplatz?“ tab_id=“1457649624685-97b8b773-cc45″][vc_toggle title=“2.1. Was berechtigt zu einem Studium?“ style=“square_outline“ color=“black“ size=“lg“ el_id=“1457727049822-952e7a98-c83c“]

    Das Abitur, werden viele antworten und liegen damit sicher grundsätzlich richtig. Aber so einfach und so absolut ist der Punkt der Hochschulzugangsberechtigung dann doch nicht.

    So gilt für Fachhochschulen bereits der Nachweis der Fachhochschulreife als ausreichend für eine Bewerbung. Den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerbt Ihr z.B. durch die erfolgreiche Absolvierung der 12. Schuljahre (bei G9) bzw. des 11. Schuljahres (bei G8). Ganz wichtig ist aber auch noch der berufspraktische Teil, der z.B. durch ein einjähriges Praktikum oder eine Berufsausbildung nachgewiesen werden kann.

    Auch bei der Bewerbung an einer Uni werden – neben der Allgemeinen Hochschulreife durch das Abi – auch andere Bildungsabschlüsse anerkannt. So kann durch ein Fachabitur (hier fehlt die zweite Fremdsprache im Schulabschluss) eine Auswahl für bestimmte Studienfächer erfolgen. Das Fachabitur wird z.B. an Berufsoberschulen erworben und ist nicht mit der Fachhochschulreife gleichzusetzen.

    Schließlich gibt es auch für besonders beruflich Qualifizierte eine Möglichkeit zum Hochschulzugang, z.B. über eine Meisterprüfung oder einen vergleichbaren Abschluss. Wer keinen derartigen Abschluss nachweisen kann, hat als nach bestimmten beruflichen Qualifikationen aber auch die Möglichkeit, an einer Eignungsprüfung teilzunehmen und so für einzelne Studiengänge die Zulassung zu erhalten. Des Weiteren bietet die CAU bei zulassungsfreien Studiengängen Interessierten mit beruflichen Qualifikationen auch ein Probestudium an.

    Zusammenfassende Informationen für die Studienberechtigung an der CAU stehen hier.

    Neben der schulischen Vorbildung sind für einzelne Fächer weitere Qualifikationen als Voraussetzung für die Bewerbung (oder für die Einschreibung – siehe dort) relevant. Für einzelne Fachhochschulstudiengänge wird die Absolvierung eines fachbezogenen Praktikums als Zugangsvoraussetzung verlangt. An der CAU wird für die sportwissenschaftlichen Studiengänge der Nachweis eines bestandenen Eignungstestes verlangt. Zum Beispiel muss für einzelne Fächer der Uni Kiel bei der Einschreibung von den jeweiligen Fachbereichen bestätigt werden, dass die künftigen Studierenden aufgrund von Schulnoten oder Zertifikaten bestimmte Sprachen beherrschen.

    Diese – und andere – Regelungen können bei den verschiedenen Hochschulformen und in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich sein. Deshalb informiert Euch eingehend bei den Zulassungsstellen der Hochschulen. Denn ganz entscheidend beim Punkt Studienberechtigung ist es, dass Ihr bei Euren eigenen Bildungsentscheidungen (welche Kurse belege in in der Schule?; gehe ich vor dem Abi von der Schule?; mache ich ein Berufsausbildung?; besuche ich eine Berufsfachschule? etc.) immer im Auge habt, welche weiteren Bildungswege Ihr Euch damit eröffnet oder erschwert. Es gibt viele Übergänge zwischen den Ausbildungen, aber Ihr könnt nur die Wege planen, die Ihr auch kennt.

    Internationale Studieninteressierte mit einem ausländischen Schulabschluss klären ihre besonderen Fragen zur Hochschulzugangsberechtigung über die International Center oder entsprechenden Offices der in Frage kommenden Hochschulen – diese Zugangsverfahren sind im Rahmen dieses Artikels nicht berücksichtigt. Für die CAU gibt es die Infos beim International Center.

    [/vc_toggle][vc_toggle title=“2.2. Nach welchen Kriterien wird ausgewählt?“ style=“square_outline“ color=“black“ size=“lg“ el_id=“1457727135052-5380451c-6336″]

    Nachdem geklärt ist, ob Ihr die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, geht es nun darum, ob Ihr nun auch Euren Wunschstudiengang erhaltet. In vielen Fächern gibt es erfahrungsgemäß mehr Interessierte als Studienplätze. Dann können Zulassungsbeschränkungen erlassen werden. Für diese beschränkte Anzahl gibt es den Begriff Numerus Clausus (NC).

    Die folgenden Angaben beziehen sich ausschließlich auf die Bewerbung zum 1. Fachsemester der grundständigen Studiengänge. Bewerbungen für ein höheres Fachsemester oder den Master sind hier nicht angesprochen.

    Ausführliche Infos zu den Bewerbungsverfahren erhaltet Ihr auf den Webseiten der Hochschulen und bei hochschulstart.de.

    Für die meisten Studiengänge sind die wesentlichen Auswahlkriterien der Notendurchschnitt und die Wartezeit.

    Den Notendurchschnitt können einige von Euch noch durch Schulleistungen beeinflussen – mit der Ablegung der Hochschulreife steht dieser aber fest. Eine Verbesserung des Notendurchschnitts kann im Nachhinein nur durch Sonderanträge erwirkt werden, wenn Ihr bspw. über Schulgutachten und Atteste nachweist, aus gesundheitlichen Gründen kein besseres Abitur gemacht zu haben (z.B. Erkrankung im 12. Schuljahr).

    Nach dem Schulabschluss beeinflussen könnt Ihr hingegen die Wartezeit. Als Wartezeit wird die Zeit in Semestern (Halbjahren) gewertet, die Ihr nach dem Erwerb der Hochschulzulassungsberechtigung verbracht habt. Dabei ist wichtig, dass Studienzeiten an deutschen Hochschulen nicht als Wartesemester berechnet werden. Ein Studium im Ausland ist in der Regel nicht wartezeitschädlich, aber auch hier können einzelne Hochschulen andere Regelungen haben. Auch zur Verbesserung der Wartezeit können ggf. weitere Sonderanträge gestellt werden, wenn man z.B. nachweislich aus gesundheitlichen Gründen ein Schuljahr wiederholen musste. Weitere Infos zur Wartezeit stehen unter Punkt 2.4.1.

    Neben dem Notendurchschnitt und der Wartezeit können im Einzelnen weitere Auswahlkriterien und weitere Voraussetzungen für die Bewerbung herangezogen werden.

    So kann zunächst der Notendurchschnitt durch die besondere Gewichtung einzelner Schulnoten, die für das gewünschte Fach besonders relevant sind, neu ermittelt werden.

    Insbesondere bei musischen oder künstlerischen Studiengängen entscheidet eine Aufnahmeprüfung über die Zuteilung eines Studienplatzes.

    Für die Sportwissenschaften wird von den Hochschulen eine sportliche Eingangsprüfung verlangt, die, wie oben bereits für die Uni Kiel erläutert, bei Bestehen eine Bewerbung erst ermöglicht. An anderen Hochschulen, wie z.B. in Köln, entscheidet das Testergebnis gar über die Zulassung zum Studium.

    Des Weiteren werden in einigen Fällen die Studienplätze über Auswahlgespräche vergeben, in denen die Bewerber*innen ihre besondere Motivation zum und/oder ihre Vorerfahrungen im angestrebten Studienfeld vortragen sollen.

    Schließlich können berufliche Vorbildungen auch bei der Auswahl von Studierenden eine Rolle spielen. Häufiger werden diese allerdings insbesondere bei den Fachhochschulen als Voraussetzung für die Einschreibung gesetzt (siehe dort).

    Neben diesen Auswahlkriterien sind auch Studienqualifikationen zu beachten, die einzelne Fächer über die Hochschulzugangsberechtigung hinaus als Voraussetzung zum Studium setzen. Diese sind unabhängig davon zu erfüllen, ob das Fach einem Numerus Clausus unterliegt oder nicht.

    So werden für bestimmte Fächer bereits zur Einschreibung der Nachweis von Sprachqualifikationen (z.B. Englisch oder Latein) verlangt. Dieser muss über Schulnoten oder Zertifikate erbracht werden.

    Für die Sportwissenschaften wird von den Hochschulen eine sportliche Eingangsprüfung verlangt, die, wie oben bereits für die Uni Kiel erläutert, bei Bestehen eine Bewerbung erst ermöglicht. An anderen Hochschulen, wie z.B. in Köln, entscheidet das Testergebnis gar über die Zulassung zum Studium.

    Ihr seht also, dass viele Wege zum ersehnten Studiengang führen können – um so wichtiger ist es für Euch, dass Ihr Euch rechtzeitig über die verschiedenen Zugangsverfahren informiert, damit Ihr Eure Zulassungschancen in etwa einschätzen könnt und ggf. noch durch eigenes Zutun verbessert.

    [/vc_toggle][vc_toggle title=“2.3. Wie erfolgt die Auswahl?“ style=“square_outline“ color=“black“ size=“lg“ el_id=“1457727255091-e2760e6b-39d3″]

    Die zur Verfügung stehenden Studienplätze werden in Quoten aufgeteilt. Zunächst werden die sog. Vorabquoten abgezogen, die für Zweitstudienbewerber*innen, Härtefälle und ausländische Bewerber*innen mit ausländischer Studienberechtigung vorgesehen sind. Von dem großen Rest werden dann in vielen Fällen (siehe oben) drei Quoten gebildet – eine für den Notendurchschnitt (an der CAU 20 %), eine für die Wartezeit (an der CAU 20 %). und eine Quote “Auswahlverfahren der Hochschulen” (an der CAU 60%). In dieser letzten und größten Quote haben die Studienfächer die Möglichkeiten, weitere Kriterien der Auswahl zu bestimmen, z.B. die Gewichtung von Fachnoten, die Durchführung von Auswahlgesprächen und/oder Tests, die Berücksichtigung fachspezifischer Berufsausbildungen etc.). Oftmals werden aber keine besonderen Auswahlkriterien angewendet, sondern in dieser Quote alleinig der Notendurchschnitt herangezogen. Dies wird auch wieder bei der CAU Kiel zum kommenden Wintersemester 2023/24 der Fall sein. Ausnahmen sind das Fach Pharmazie und die medizinischen Studiengänge, die eine einschlägige Berufsausbildung und das Ergebnis des PhaST bzw. des TMS (s.o.) – einbeziehen. Der Anteil der Plätze, die in den jeweiligen Quoten vergeben werden, schwankt zwischen den Hochschulen. Auch wird von einigen Hochschulen auf die dritte benannte Quote verzichtet.

    Nach Bewerbungsende bekommen die Bewerber*innen in jeder Quote einen Rangplatz. Die Rangplätze werden nun durchnummeriert und somit ermittelt, wer einen Platz bekommen kann und wer nicht. Entgegen häufigen Vermutungen wird also im Regelfall nicht die Wartesemesterzahl mit der Durchschnittsnote gewichtet, sondern die Auswahl erfolgt in den Quoten getrennt. Es kann aber z.B. in einer Notendurchschnittsquote die Zahl der Wartesemester eingesetzt werden, um zu entscheiden, wer bei gleichem Notendurchschnitt noch einen Platz bekommen kann. Weitere Entscheidungskriterien in solchen Fällen sind ein abgeleisteter Dienst oder das Los.

    [/vc_toggle][vc_toggle title=“2.4. Welche Bewerbungsverfahren gibt es?“ style=“square_outline“ color=“black“ size=“lg“ el_id=“1457727256424-b2229a67-9706″]

    Seit einigen Jahren ist vielfach in der Presse vom „Bewerbungschaos“ um die Studienplätze die Rede. Und in der Tat: Aufgrund unterschiedlicher Verfahren und Fristen bei Bewerbung, Zulassung und Einschreibung dauert es viele Wochen, bis die Plätze besetzt sind. Zahlreiche Bewerber*innen sind lange im Unklaren darüber, wo sie denn nun ihr Studium beginnen können. Eine bessere terminliche Koordinierung und eine Vereinfachung des Bewerbungsverfahrens soll das „dialogorientierte Serviceverfahren“ leisten. Leider hat aus organisatorischen und technischen Gründen die flächendeckende Einführung dieses Systems bislang noch nicht geklappt.

    Die Verwirrungen bei der Studienplatzvergabe gehen weiter. Auch zum kommenden Wintersemester gibt es wieder mehrere Zulassungsverfahren. Welche Auswahlverfahren die Studiengänge an den jeweiligen Hochschulen haben, findet Ihr auf der Webseite hochschulkompass.de dargestellt.

    2.4.1. Zentrale Vergabeverfahren von hochschulstart.de (ZV)

    Für einige wenige Studiengänge ist nach wie vor die Bewerbung über das Zentrale Vergabeverfahren von hochschulstart.de notwendig. Es betrifft die Fächer Medizin, Pharmazie, Tiermedizin und Zahnmedizin.

    Nach Abzug der Vorabquoten (Härtefälle, Zweitstudienbewerber*innen, Bildungsausländer*innen) werden die übrigen Studienplätze zu 30% nach Qualifikation über die Abiturbestenquote vergeben.

    10% der Studienplätze werden über die neue Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) vergeben. In dieser Quote werden schulnotenunabhängige Kriterien herangezogen, die von den Hochschulen bestimmt werden. Hier können Eingungstest, Auswahlgespräche oder berufliche Qualifikationen einbezogen werden. Mit dieser neuen Quote wurde die bisherige Wartesemesterquote abgeschafft und damit einem höchstrichterlichen Urteil gefolgt, das diese Quote für die medizininschen Studiengänge und Pharmazie für verfassungswidrig erklärt hat.

    60% der Studienplätze werden schließlich über das Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) vergeben. Die Teilnehmer*innen werden unter den Bewerber*innen bestimmt, die in den Quoten Notendurchschnitt und ZEQ keinen Platz bekommen haben. Als Auswahlkriterium der Hochschulen wird in vielen Fällen der Notendurchschnitt herangezogen. Ebenfalls möglich ist die besondere Berücksichtigung einzelner Fachnoten. Weitere Kriterien können wie bei der ZEQ Testergebnisse, Ergebnisse von Auswahlgesprächen und berufliche Vorqualifikationen sein.

    Die Bewerbung erfolgt von der Webseite von hochschulstart.de über das Bewerbungsportal AntOn – Antrag Online.

    Informationen dazu stehen auch auf den Webseiten der Hochschulen – für die CAU hier.

    2.4.2. Studienplatzvergabe der Hochschulen

    Bis auf die wenigen Fächer des allgemeinen Auswahlverfahrens von hochschulstart.de erfolgt die Auswahl der Plätze für die meisten Studiengänge von den Hochschulen direkt.

    Die Auswahlkriterien bestimmen hier die Hochschulen selbst. Informiert Euch bitte rechtzeitig über die Zulassungskriterien und -modalitäten Eurer Wunschfächer. Für die CAU findet Ihr auf den Webseiten eine Fächerübersicht und Informationen über die Bewerbungsverfahren.

    Direkt von der Uni Kiel werden die zulassungsbeschränkten Fächer 2-Fach-Bachelor-Studiengänge in den drei Profilen Lehramt, Wirtschaftspädagogik und Fachergänzung vergeben. Auf den Webseiten der CAU ist der Zugang zu diesen Studiengängen unter Landesintere Auswahlverfahren erläutert.

    Parallelbewerbungen sind möglich, sofern Ihr Euch bei mehreren Einrichtungen bewerben wollt. So könnt Ihr Euch bei mehreren Hochschulen direkt bewerben und Euch zudem auch am Zentraglen Vergabeverfahren von hochschulstart.de beteiligen und auch an dem Dialogorientierten Serviceverfahren.

    2.4.3. Dialogorientiertes Serviceverfahren (DoSv)

    Diese Einrichtung soll die Auswahlverfahren der einzelnen Hochschulen vereinfachen und koordinieren. Dabei verbleibt aber die inhaltliche Bestimmung über das Verfahren (Quoten, Auswahlkriterien etc.) bei den einzelnen Hochschulen. An der CAU Kiel werden die Studienplätze für die Ein-Fach-Bachelor-Studiengänge und das Fach Rechtswissenschaft in diesem Verfahren vergeben. Informationen zum DoSv sind auf den Webseiten der Uni Kiel veröffentlicht.

    Beim dialogorientierten Serviceverfahren (DoSv) registriert Ihr Euch bei hochschulstart.de und bewerbt Euch dann über dieses Portal oder – abhängig von den Wünschen der Hochschulen – auch direkt bei diesen selbst. Ihr könnt in dieses Verfahren auch mehrere Studienwünsche und Hochschulen einbeziehen – es sind maximal 12 Studienwünsche möglich. Ein Studienwunsch ist dabei die Kombination von Studienfach und Studienort. Für die Uni Kiel können zwei Zulassungswünsche benannt werden. Hochschulstart.de sammelt nun die Zulassungsangebote der Hochschulen und stellt sie Euch über das Portal zur Verfügung. Ihr könnt durch eine Priorisierung eine Rangfolge Eurer Wünsche erstellen und den Stand Eurer Bewerbungen über das Portal einsehen. Mehrfachzulassungen und damit verbundene langwierige Nachrückverfahren sollen damit vermieden werden und Euch so frühmöglichst die Zulassung für den Studienplatz ermöglichen.

    2.4.4. Zulassungsfreie Fächer

    Bei sog. “zulassungsfreien Fächern“ braucht Ihr Euch nicht zu bewerben, sondern müsst Euch nur zu festgesetzten Fristen einschreiben (siehe unter 3.).

    [/vc_toggle][vc_toggle title=“2.5. Welche Formalia sind zu beachten? – Bewerbungsfristen und -unterlagen“ style=“square_outline“ color=“black“ size=“lg“ el_id=“1457727257743-45577522-d26b“]

    An Universitäten wird das Jahr zumeist in Wintersemester (1.Oktober bis 31. März) und Sommersemester (1. April bis 30. September) geteilt. Bei Fachhochschulen und z..B. der Universität Flensburg gelten andere Einteilungen.

    Für die Zulassung zum Wintersemester 23/24 an der Christian-Albrechts-Universität läuft die Bewerbungsfrist vom 1.Juni bis zum 15. Juli.

    Für die Zulassung zum Sommersemester läuft die Bewerbungsfrist vom 1. Dezember bis zum 15. Januar.

    Wichtig: Keine Regel ohne Ausnahme!

    Und diese sind in den letzten Jahren zahlreich und vielfältig geworden:

    Ausnahme beim Zentralen Vergabeverfahren von hochschulstart.de (medizinische Studiengänge und Pharmazie): Bewerber*innen für das kommende Wintersemester 23/24, die ihr Abitur vor dem 16. Januar 2023 erworben haben („Altbewerber*innen“), müssen ihren Antrag bis zum 31.5.. einreichen. Für Neu-Abiturient*innen läuft die Bewerbungsfrist vom 1.6. bis 15.7.

    Für das folgende Sommersemester gilt die Altbewerber*innenregelung nicht – hier endet Bewerbungsfrist ebenfalls am 15. Januar.

    Ausnahmen bei einzelnen Hochschulen: Einzelne Hochschulen (z.B. die Universitäten Flensburg und Leipzig) haben ebenfalls Altbewerber*innenregelungen übernommen und setzen eine vorverlegte Frist denjenigen Bewerber*innen, die die Hochschulzugangsberechtigung schon etwas länger haben. Diese abweichenden Fristen können auch andere als die des Allgemeinen Auswahlverfahrens bei hochschulstart.de sein.

    Ausnahmen bei einzelnen Studiengängen: Insbesondere bei künstlerischen und sportwissenschaftlichen Studiengängen werden zur Auswahl der Bewerber*innen Aufnahmeprüfungen eingesetzt. Hier müsst Ihr Euch ggf. für die Prüfungen zu einer gesonderten Frist anmelden. Auch in anderen Fächern werden Tests angeboten oder verlangt.

    Da sich die Bewerbungsverfahren und damit auch die Bewerbungsfristen weiter differenzieren, empfehlen sich unbedingt die Einträge im hochschulkompass.de. Nachdem Ihr dort bei der Fachsuche Euch die Ergebnisliste Eure Studien- und Hochschulwünsche habt anzeigen lassen, findet Ihr bei den Einträgen der Studienorte auch immer die Bewerbungsfristen. Zudem gibt es eine pdf-Fristenübersicht auf der Webseite des Hochschulkompass.

    Die Bewerbung erfolgt bei hochschulstart.de und bei den meisten Hochschulen online. An der Uni Kiel geschieht dies über das CAU-Portal. Sehr unterschiedlich ist allerdings, welche Unterlagen zur Bewerbung eingereicht werden müssen. Erwarten z.B. einige Einrichtungen bereits bei der Bewerbung eine beglaubigte Kopie vom Abi-Zeugnis, ist dies bei Direktbewerbungen an die CAU – außer in einigen Ausnahmefällen – erst bei der Einschreibung erforderlich. Achtet deshalb unbedingt darauf, dass Ihr diese Formalia einhaltet. Es ist mehr als ärgerlich, wenn Ihr aufgrund eines Formfehlers einen Studienplatz nicht erhaltet.

    [/vc_toggle][vc_toggle title=“2.6. Was tun bei einer Absage?“ style=“square_outline“ color=“black“ size=“lg“ el_id=“1457727259336-4e1827f0-b8b5″]

    Aufgrund der Zulassungsbeschränkungen kann es Euch passieren, dass Eure Bewerbung keinen Erfolg hat. Solltet Ihr Euch an mehreren Hochschulen für Euren Studiengang beworben, aber nicht Euren Wunschort erhalten haben, könnt Ihr ggf. an einer anderen Hochschule Euer Studium beginnen und versuchen, den Ort zu wechseln (siehe weiter unten unter Punkt 6). Sicher ist dies nicht, so dass Ihr evtl. auch am nicht so geliebten Ort verbleiben müsst, sollte Euch der Studiengang wichtiger sein als der Studienort.

    Sollten auch nach Nachrück- und Restplätzeverfahren noch Kapazitäten frei geblieben sein, werden die dann noch verbliebenen Studienplätze im Losverfahren vergeben. An vielen Hochschulen (so auch an der CAU Kiel) könnt Ihr am Losverfahren teilnehmen, auch wenn Ihr Euch vorher nicht um den Studienplatz beworben habt. Auf den Webseiten der Hochschulen und bei den Zulassungsstellen erfahrt Ihr die Termine und Formalia des Losverfahrens. Die Hochschulrektorenkonferenz bietet eine zentrale Studienplatzbörse an, an die die Hochschulen frei gebliebene Studienplätze melden. Unter http://www.hochschulkompass.de/studienplatzboerse.html könnt Ihr dann die Restplätze einsehen und so vielleicht doch noch Euren Wunschstudiengang erhalten.

    Erwähnt werden soll an dieser Stelle auch die Möglichkeit eines Widerspruchs- bzw. Klageverfahrens. Ihr habt ein sogar grundgesetzlich verbrieftes Recht auf freie Berufswahl. Dieses Recht kann Euch nur vorenthalten werden, wenn die Kapazitäten nicht zureichend sind, um Euch auszubilden. Bei einer Ablehnung könnt Ihr also Widerspruch einlegen und ggf. eine Kapazitätenklage einleiten. Über die Aussichten, Verfahren und Kosten informieren Euch die Studierendenvertretungen – eine vorgehende Beratung ist hier sehr sinnvoll. Eine informative Übersicht über das Widerspruchs- und Klageverfahren findet Ihr bei studis-online.

    Es kann aber geschehen, dass auch nach Ausschöpfung dieser Möglichkeiten Euer Studienwunsch unerfüllt bleibt. Es gilt dann nach alternativen Wegen zu suchen, z.B. über den Erwerb von Wartesemestern, den Versuch des Quereinstiegs (siehe Punkt 5), die Suche nach Studienalternativen oder anderen Ausbildungswegen. Hier ist es nun besonders wichtig, dass Ihr Euch qualifiziert beraten lasst, damit Ihr zu einer realistischen Einschätzung Eurer Chancen kommt.

    [/vc_toggle][/vc_tta_section][vc_tta_section title=“3. Einschreibung“ tab_id=“1457649623277-fb9ee88b-8340″][vc_column_text]

    Wenn Eure Bewerbung erfolgreich war oder Ihr ein zulassungsfreies Fach studieren wollt, erhaltet Ihr den Studienplatz erst durch die Einschreibung, auch Immatrikulation genannt. Die Zulassung ist also nur die Mitteilung über das Anrecht auf den Studienplatz. Erst durch die Einschreibung tretet Ihr den Platz an. Dies gilt auch für die Studiengänge des Vergabeverfahrens bei hochschulstart.de und des dialogorientierten Serviceverfahrens. Die Termine zur Einschreibung werden im Zulassungsbescheid bzw. von den Hochschulen mitgeteilt. Auf diesem Wege erfahrt Ihr auch, in welcher Form die Einschreibung zu erfolgen hat (online und/oder per Post) und welche Unterlagen Ihr zur Immatrikulation einzureichen habt.

    Zu diesen Unterlagen gehören für einige Fächer auch die Nachweise über absolvierte Praktika und erbrachte Sprachqualifikationen. Auch hier ist eine gründliche Vorinformation dringend erforderlich, damit Ihr diese Nachweise auch rechtzeitig beibringen könnt.

    Dieses Hinweise gelten selbstverständlich auch für die zulassungsfreien Studiengänge. Hier musstet Ihr nicht ein Auswahlverfahren durchlaufen, aber trotzdem gelten auch hier verbindliche Regelungen wie Form (online oder Brief), Fristen und erforderliche Unterlagen. Auch hier schützt Euch nur eine rechtzeitige Informationsgewinnung vor bösen Überraschungen.

    [/vc_column_text][/vc_tta_section][vc_tta_section title=“4. Tipps zum Studienstart“ tab_id=“1457649621803-a05ca11e-f5c3″][vc_toggle title=““ style=“square_outline“ color=“black“ size=“lg“ open=“true“ el_id=“1457729210173-6936ba32-f1bf“]

    Der erste Schritt ist getan – mit der Einschreibung seid Ihr nun Studierende.

    Neben vielen anderen Aufgaben (Wohnungssuche, BAföG-Antrag, Stadt und Leute kennen lernen etc.) geht es jetzt hauptsächlich darum, einen Überblick über die Anforderungen des ersten Studienabschnitts zu gewinnen und einen Studienplan für das erste Semester zu erstellen.

    Ihr stellt Euch Euren Stundenplan zusammen, in dem Ihr die Anforderungen aus den Prüfungsordnungen mit dem Lehrangebot aus dem Vorlesungsverzeichnis abgleicht. Dazu gibt es von den meisten Instituten Studienplanempfehlungen, die Euch ein gründliches und zügiges Studieren ermöglichen sollen.

    Das klingt sicherlich alles recht kompliziert. Zum Trost: Das ist es auch! Im Folgenden soll beschrieben werden, wie Ihr Euch die notwendigen Informationen besorgt und wer Euch bei der Organisation Eures Studiums helfen kann.

    Wo gibt es Informationen?

    [/vc_toggle][vc_toggle title=“4.1. Internet“ style=“square_outline“ color=“black“ size=“lg“ el_id=“1457729304036-2f874938-9b62″]

    Die Internetseiten der Uni Kiel bieten Euch, neben anderen nützlichen Informationen, Erläuterungen zu den einzelnen Studiengängen. Unter www.studium.uni-kiel.de  stehen viele Hinweise für Euren Studienstart. Das Studienangebot der CAU listet die Fächer an der CAU mit den entsprechenden Studieninformationsblättern auf. Diese enthalten eine Kurzbeschreibung des betreffenden Faches, die Gliederung des Studiums, eine Auflistung der verlangten Studienleistungen und die Namen der Ansprechpartner*innen am Fachbereich, den Studienfachberater*innen. Diese sind mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse und auch mit den Sprechstunden aufgeführt. Die Infoblätter der Uni bieten Euch insbesondere eine lesbare Zusammenfassung der rechtsverbindlichen Satzungen Eures Studiums.

    Über die Fakultäten findet Ihr Links zu Euren Instituten. Auf diesen Seiten stellt sich Euer Fachbereich vor, werden Veranstaltungen angekündigt, wird über Forschungsprojekte informiert und werden weitere Kontaktmöglichkeiten benannt.

    [/vc_toggle][vc_toggle title=“4.2. Fachschaftsvertretung“ style=“square_outline“ color=“black“ size=“lg“ el_id=“1457729437134-457d5a12-f53c“]

    Besonders zum Studieneinstieg, aber auch später, empfiehlt sich ein Besuch bei der Fachschaftvertretung (kurz „Fachschaft“). Die Fachschaft ist die studentische Interessenvertretung am Fachbereich und Ihr habt dort die Möglichkeit, Leute zu treffen, die Euer Fach selbst studieren. Die Fachschaften organisieren Erstsemesterberatungen und -wochenenden und können Empfehlungen für die Gestaltung des Studienbeginns geben. Zudem stehen Euch die Fachschaften bei Problemen während Eures Studiums zu Verfügung und bieten verschiedene Serviceleistungen an, wie z.B. Vorlesungsskripte, archivierte Prüfungsfragen u. ä. Für Euch jetzt vermutlich am wichtigsten: Viele Fachschaften organisieren Orientierungseinheiten. Eine Auflistung der Fachschaften an der CAU findet Ihr hier.

    [/vc_toggle][vc_toggle title=“4.3. Orientierungseinheiten und Vorkurse“ style=“square_outline“ color=“black“ size=“lg“ el_id=“1457729438902-ae4021b8-eec0″]

    Vor Vorlesungsbeginn oder in der ersten Semesterwoche werden an zahlreichen Fachbereichen Orientierungsphasen durchgeführt, die zumeist von den Fachschaften organisiert werden. Im Rahmen dieser Tage werden Euch die Institute vorgestellt, die Studienpläne erläutert, das Lehrpersonal bekannt gemacht und die Räumlichkeiten an der Uni gezeigt. Ihr erhaltet einen Überblick über das Angebot und die Öffnungszeiten der Mensen, der verschiedenen Bibliotheken, des Sportforums und anderer Einrichtungen. Und: Ihr habt die Möglichkeit, Mitstudierende kennen zu lernen, erste Erkundungen gemeinsam anzustellen und natürlich auch das Freizeitangebot in Kiel zu erproben.

    Das Informationsangebot „Zum Studienbeginn“ listet alle Einführungsveranstaltungen an den Fachbereichen auf. Darin sind die Veranstaltungen der Institute enthalten, aber auch die der Fachschaften und von zentralen Einrichtungen (Zentrum für Lehrerbildung, AStA u.a.).

    Ebenfalls vor Studienbeginn werden an etlichen Fachbereichen Vorkurse angeboten. Sie sollen bspw. mathematische Grundlagen aus der Schulzeit wiederholen und zusammenfassen oder die Anforderungen und die Studierweise eines Faches vorstellen. Eine Aufstellung dieser Kurse findet sich ebenfalls unter „Zum Studienbeginn„.

    [/vc_toggle][vc_toggle title=“4.4. Personal- und Vorlesungsverzeichnis“ style=“square_outline“ color=“black“ size=“lg“ el_id=“1457729467260-41d63483-428a“]

    Das Universitäts-Informations-System (UnivIS) stellt Euch das Vorlesungsverzeichnis über das Internet zur Verfügung. Von der Startseite der CAU unter den Quicklinks anwählbar, ist dort das gesamte Lehrangebot der CAU für das jeweilige Semester mit Ort und Zeitangabe aufgeführt. Das Verzeichnis ist nach Fakultäten geordnet und gliedert für jedes Fach die Veranstaltungen nach den Studienabschnitten und den verschiedenen Formen der Lehrveranstaltungen. Zudem können die Lehrenden ausführliche Informationen zu den einzelnen Veranstaltungen angeben, so dass Ihr auch erfahrt, welche Inhalte durchgenommen werden und welche Literatur empfehlenswert ist. Über den Nutzen von UnivIS bei der Stundenplanerstellung erfahrt Ihr weiter unten mehr.

    Im UnivIS sind auch die Termine und Raumangaben zu den Vorkursen zu finden, die vor Vorlesungsbeginn angeboten werden.

    [/vc_toggle][vc_toggle title=“4.5. Fachbereich“ style=“square_outline“ color=“black“ size=“lg“ el_id=“1457729469080-7114aeb3-447f“]

    Die erste Anlaufstelle für Studieninformationen nach der Einschreibung ist Euer Fachbereich, den Ihr vorzugsweise schon vorher online aufgesucht habt. Über den Fachbereich erreicht Ihr die Ansprechpartner*innen Eurer Fächer: die oben erwähnten Studienfachberater*innen und die studentischen Fachschaften (s.u.). Insbesondere solltet Ihr am Fachbereich in Erfahrung bringen, ob Anmeldefristen für Lehrveranstaltungen existieren, innerhalb derer Ihr Euch für Kurse eintragen müsst.

    Zahlreiche Fachbereiche geben kommentierte Vorlesungsverzeichnisse heraus. Sie beschreiben, ausführlicher als das allgemeine Vorlesungsverzeichnis der Universität, den Inhalt der einzelnen Lehrveranstaltung, geben Literaturempfehlungen, informieren über die zu erbringenden Leistungen, benennen evtl. vorhandene Eingangskriterien (Vorprüfungen, erfolgreich bestandene Module, Teilnehmer*innenliste u. ä.).

    Wichtige Informationsquelle ist zudem das Schwarze Brett am Fachbereich. Hier findet Ihr, neben der Auflistung der Lehrveranstaltungen, Termin- und Ortsänderungen, die Sprechzeiten der Dozent*innen u. a. Ein regelmäßiger Besuch dieser Bretter empfiehlt sich also dringend.

    Besonders soll an dieser Stelle nochmals auf die Studienfachberatung hingewiesen werden. Sie wird von Dozent*innen abgehalten – die Termine erfahrt Ihr im Geschäftszimmer, am Schwarzen Brett und auf der Webseite des Institutes und der CAU. In der Beratung erhaltet Ihr Empfehlungen über die Studienleistungen im ersten Semester, aber auch über Schwerpunktsetzungen im Studium, Spezialisierungsmöglichkeiten, Berufsaspekte u. ä. Häufig werden von den Fachbereichen auch Einführungsveranstaltungen zu Semesterbeginn angeboten.

    [/vc_toggle][/vc_tta_section][vc_tta_section title=“5. Studienorganisation“ tab_id=“1457649620074-97b517dc-09ae“][vc_toggle title=““ style=“square_outline“ color=“black“ size=“lg“ open=“true“ el_id=“1457729824797-d4babff6-0826″]

    Mit diesen Informationen ausgestattet, könnt Ihr Euch nun an die Planung Eures Studiums machen.

    [/vc_toggle][vc_toggle title=“5.1. Studienaufbau“ style=“square_outline“ color=“black“ size=“lg“ el_id=“1457729860242-accd4fc0-b677″]

    Der überwiegende Teil der Studierenden wird künftig das Studium nach den Vorschriften des Bachelorabschlusses bestreiten. Davon werden einige Studierende zudem einen Masterabschluss anstreben. Schließlich bleiben noch für einige Fächer die alten Abschlüsse gültig.

    5.1.1. Bachelor

    Dieser Abschluss soll Euch nach bereits sechs (in einzelnen Studiengängen auch sieben oder acht) Semestern einen berufsqualifizierenden Abschluss bieten. In Kiel werden der Ein-Fach- und der Zwei-Fach-Bachelor angeboten.

    Beim Ein-Fach-Bachelor studiert Ihr Euer Studienfach (z.B. Informatik), indem Ihr mind. sechs Semester lang Lehrveranstaltungen besucht, die in der Regel zu Modulen (z.B. eine Vorlesung mit einer vertiefenden Übung) zusammengefasst werden. Für die erbrachten Leistungen in diesen Lehrveranstaltungen (z.B. Klausuren oder Hausarbeiten) erhaltet Ihr Leistungspunkte (kurz LP, auch credits genannt). Mit den LP soll Euer Arbeitsaufwand (neudeutsch: workload) bemessen werden. Dabei soll ein LP dem Aufwand von 25 – 30 Arbeitsstunden (inkl. Besuch der Lehrveranstaltung) entsprechen.

    Für eine erfolgreiche Absolvierung eines sechssemestrigen Bachelorstudiums benötigt Ihr 180 LP, wobei 12 LP auf die Abschlussarbeit entfallen. Einige wenige Studiengänge verlangen 210 LP in 7 Semestern.

    Im Zwei-Fach-Bachelor teilen sich je 70 LP auf die beiden Studienfächer. Die Bachelorarbeit wird mit 10 LP veranschlagt. Die verbleibenden 30 LP werden im Profilbereich erworben. Lehramtsstudierende erwerben hier Grundlagen im pädagogischen Bereich, absolvieren zwei Schulpraktika und erhalten Einführungen in die Fachdidaktik. Wer nicht auf Lehramt studiert, hat das Profil Fachergänzung gewählt. Hier werden die 30 fehlenden LP in zusätzlichen Wahlmodulen der Fächer erbracht. Des Weiteren gibt es Angebote berufsqualifizierender Art, wie z. B. in den Sprachen, in BWL oder den Informations- und Kommunikationstechnologien. Auch im Profil Fachergänzung wird ein Praktikum verbindlich vorgeschrieben, das mit 10 LP veranschlagt wird und in den Semesterferien abgeleistet werden soll.

    Ein wesentliches Kennzeichen des Bachelorabschlusses ist, dass Ihr Euen Abschluss nicht durch eine große Abschlussprüfung am Ende Eures Studiums abschließt, sondern durch den Erwerb der LP in den Modulen. Ihr belegt z.B. im Fach Geschichte das Basismodul Alte Geschichte, bestehend aus einer Vorlesung und einem Proseminar. Mit bestandener Klausur und Hausarbeit erwerbt Ihr für dieses Modul zusammen 11 von den 180 zu erbringenden LP. Die Noten, mit denen Ihr die Modulprüfungen besteht, werden dann nach den Vorschriften der einzelnen Fächer mit den Leistungspunkten gewichtet. In einigen Fächern gehen alle Prüfungsleistungen in die Examensnote ein – andere Fächer bestimmen einzelne Prüfungsleistungen als notenbildend. Als gesonderte Leistung gegen Ende des Studiums bleibt somit nur noch die Bachelorarbeit übrig, zu der Ihr Euch aber bereits melden könnt, wenn Ihr wenigstens 120 LP „zusammen habt“.

    5.1.2. Master

    Während der Bachelor Grundlagenkenntnisse und die Methoden des Faches vermittelt, soll daran anschließend der Master die Wissenschaft vertiefen, Spezialisierungen anbieten und/oder auf das Berufsfeld stärker vorbereiten. Er soll im Regelfall 4 Semester dauern. Auch der Master ist für bestimmte Fächer als Zwei-Fach-Abschluss möglich.

    Für den Master werden 120 LP verlangt, von denen 30 (20 bei zwei Fächern) auf die Masterarbeit entfallen.

    Für den Master wird ein erster akademischer Abschluss (im Wesentlichen der Bachelor) vorausgesetzt. Es können evtl. auch vergleichbare Qualifikationen eingebracht werden. Der Master ist an weitere Zulassungsvoraussetzungen gebunden, d.h. es besteht keine automatische Übernahme von einem Bachelor- in einen Masterstudiengang. So kann eine Mindestnote im ersten Abschluss erforderlich sein. Zudem können besondere Sprachanforderungen (z.B. Englisch-Zertifikate oder das Latinum) gestellt werden. Schließlich: Aus kapazitären Gründen können auch Masterstudiengänge zulassungsbeschränkt sein. Es wird also in diesem Fall eine nochmalige Bewerbung notwendig, bei der dann z.B. die Note des Bachelorabschlusses über die Zulassung entscheidet.

    Für Eure Planungen in den nächsten Semestern ist von Bedeutung, dass Ihr Euch rechtzeitig überlegt, ob und welchen Master Ihr an den Bachelor anschließen wollt. Dabei ist nicht nur Eure Note relevant, sondern vordringlich, ob Euer Bachelorabschluss für den Master hinreichend qualifiziert und ob es weitere Zugangsbedingungen (z.B. Sprachnachweise) gibt. Daher empfiehlt sich bei diesbezüglichen Fragen der Kontakt mit den zuständigen Prüfungsämtern und/oder den Studienfachberater*innen.

    5.1.3. Traditionelle Abschlüsse: Staatsexamen, Kirchliches Examen, Diplom

    In Kiel bietet die Theologische Fakultät das Kirchliche Examen und das Diplom als Abschlüsse an. Die Studienordnungen wurden aber bereits modularisiert, so dass die Studierweise den neuen Abschlüssen angeglichen wurde

    Anders verhält es sich bei den Staatsexamina der medizinischen Studiengänge, Pharmazie und Jura. Gemeinsam ist diesen Studiengängen, dass hier nicht – wie in den Bachelor- und Masterabschlüssen – Leistungspunkte gesammelt werden, sondern die Studien- und Prüfungsordnungen dieser Fächer Euch den Erwerb von Leistungs- und Teilnahmenachweisen (Scheinen) vorschreiben, die Euch zur Teilnahme an den Zwischenprüfungen und Examina berechtigen.

    Die Zwischenprüfung und die Abschlussexamina bestehen aus mündlichen und schriftlichen Prüfungen und ggf. der Anfertigung einer Abschlussarbeit. Die Abschlussnote wird aus diesen Prüfungsteilen ermittelt, wobei die Noten der Zwischenprüfungen im Examen nicht berücksichtigt werden.

    [/vc_toggle][vc_toggle title=“5.2. Die verschiedenen Formen von Lehrveranstaltungen“ style=“square_outline“ color=“black“ size=“lg“ el_id=“1457730283540-a0445ea7-135b“]

    Bei der Lektüre der schriftlichen Studieninformationen werdet Ihr feststellen, dass es an der Uni – anders als an der Schule – unterschiedliche Formen von Lehrveranstaltungen gibt. Am wichtigsten sind:

    Vorlesungen

    führt in das Fach oder ein Teilgebiet ein und gibt einen Überblick über den Forschungsstand. In Vorlesungen werden theoretische Grundlagen vermittelt, die vom Studierenden durch Selbststudium vertieft werden sollen. Vorlesungen werden von Professor*innen oder Habilitierten (besonders qualifizierte Hochschullehrer*innen) in der Form von Vorträgen gehalten.

    Seminare

    In Seminaren sollen Teilgebiete des Faches vertieft vorgestellt werden. Dabei sollen die Studierenden zu einer selbständigen und kritischen Auseinandersetzung mit dem Wissensstoff und den Forschungsergebnissen angeleitet werden. Seminare können auch von wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen gehalten werden. Je nach erreichtem Studienabschnitt der Zielgruppe heißen sie auch Proseminare (Grundstudium) oder Haupt- und Oberseminare (Hauptstudium). In Seminaren geht es insbesondere um die aktive Beteiligung der Studierenden.

    Übungen

    Hier werden Kenntnisse aus Teilgebiete der Wissenschaft und ihren Methoden durch (praktische) Eigenarbeit der Studierenden vertieft und eingeübt, z.B. Sprachpraxis oder mathematische Verfahren.

    Praktika

    In Praktika sollt Ihr in wissenschaftliche Experimente eingeübt werden (vom Analysieren bis Programmieren).

    Ein Praktikum ist aber nicht nur eine Form der Lehrveranstaltung, sondern meint auch den (zumeist nicht durch die Studienordnungen vorgeschriebenen) Schritt während des Studiums in die Wirtschafts- und Arbeitswelt.

    Tutorien

    Durch die Tutorien soll den Studierenden die Möglichkeit gegeben werden, den Lernstoff in kleinen Gruppen intensiver zu bearbeiten. Tutorien werden häufig von Studierenden höherer Semester gehalten. In Tutorien einzelner Fächer können sogar Leistungspunkte erworben werden.

    Module

    In den meisten Studiengängen werden Lehrveranstaltungen zu themenspezifischen Modulen zusammengefasst. So besteht z.B. das Einführungsmodul Alte Geschichte aus einer Vorlesung und einem Proseminar.

    [/vc_toggle][vc_toggle title=“5.3. Stundenplan“ style=“square_outline“ color=“black“ size=“lg“ el_id=“1457730304041-93d741cd-bd98″]

    Mit den Vorgaben der Studien- und Prüfungsordnungen und den Veranstaltungshinweisen des Vorlesungsverzeichnisses könnt Ihr Euch nun an die Anfertigung Eures Stundenplanes machen. An der CAU findet Ihr im Vorlesungsverzeichnis UnivIS auch die Möglichkeit, den Stundenplan online zu erstellen. Unterstützung erhaltet Ihr dabei von den Fachschaften, den Studienfachberater*innen und an der CAU Kiel auch von der Allgemeinen Studienberatung des AStA. Im Campus-Guide des AStA werden auch Tipps gegeben, es finden rechtzeitig vor Vorlesungsbeginn Informationsveranstaltungen des AStA statt, Ihr könnt zur Beratung kommen oder auch Eure Stundenpläne per E-Mail gegenlesen lassen.

    Ganz allgemein solltet Ihr, wie oben erwähnt, das Lehrangebot mit Euren Studienanforderungen vergleichen und zunächst die verbindlich vorgeschriebenen Veranstaltungen belegen. Dabei sollten die

    Pflichtlehrveranstaltungen

    bevorzugt werden, in denen Ihr die festgelegten Modulprüfungen absolviert bzw. Leistungs- oder Teilnahmenachweise erwerbt. Dieses Vorgehen sollten BAföG-Empfänger*innen besonders beachten, da diese nach einer bestimmten Anzahl von Semestern eine bestimmte Anzahl von Nachweisen vorlegen müssen (siehe auch das ausführliche AStA-BAföG-Info). Anderenfalls setzt der Bezug von BAföG aus. In diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, dass nicht notwendigerweise jede Lehrveranstaltung in jedem Semester angeboten wird, so dass evtl. versäumte Kurse nicht einfach im nächsten Semester nachgeholt werden können. Die meisten Fächer geben Euch Studienplanempfehlungen – es ist durchaus sinnvoll, sich zunächst auch daran zu halten. Ihr lernt im Laufe der Zeit, eigene Schwerpunkte und Interessen zu berücksichtigen.

    Neben diesen Pflichtveranstaltungen weisen die meisten Studienordnungen einen

    Wahlpflichtbereich

    aus. Hier sollt Ihr Euch aus dem Veranstaltungsangebot selbständig Module, Vorlesungen oder Seminare aussuchen (die Pflicht zur Wahl). Im Wahlpflichtbereich geht Ihr stärker Euren Interessen nach und bildet Schwerpunkte aus. So könnt Ihr beispielsweise im Fach Deutsch durch die Belegung von Vertiefungs- und Spezialisierungsmodulen wählen, ob Euer Schwerpunkt in der Neueren Deutschen Literatur und Medien, der Älteren Deutschen Literatur oder der Deutschen Sprachwissenschaft liegen soll. BAföG-Bezieher*innen haben hier zu beachten, dass ggf. auch eine gewisse Anzahl von Leistungspunkten aus dem Wahlpflichtbereich für das Amt nachgewiesen werden müssen.

    Mit den Veranstaltungen aus dem Pflicht- und Wahlpflichtbereich habt Ihr Eure Modulprüfungen und damit auch eine gewisse Stundenzahl zu absolvieren. Diese

    Semesterwochenstunden (SWS)

    bezeichnen den Zeitaufwand für eine Lehrveranstaltung, die in einem Semester angeboten wird. Wird im Vorlesungsverzeichnis ein Seminar mit Mittwoch 10-12 Uhr angegeben, bedeutet es, dass Ihr in der Vorlesungszeit jeden Mittwoch dort zu erscheinen habt und die Veranstaltung dann mit 2 SWS ausgewiesen wird. Gemeint sind dabei immer Schulstunden, also 45 Minuten. In dem genannten Beispiel findet das Seminar von 10.15 – 11.45 Uhr statt (akademisches Viertel !).

    Anwesenheitspflicht

    Wenngleich Ihr an der Universität grundsätzlich die Freiheit habt, welche Veranstaltungen Ihr besucht und wie häufig, so gibt es in den meisten Studiengängen Veranstaltungen, die ihr regelmäßig besuchen müsst. Für Schleswig-Holstein wurde im Dezember 2015 eine sehr weitgehende Anwesenheitspflicht für Lehrveranstaltungen aus dem Hochschulgesetz gestrichen. Dies gilt aber nicht für alle Lehrveranstaltungen. Hierunter fallen bestimmte Übungen und Praktika. Die einzelnen Fächer haben unterschiedliche Fehlzeitenregelungen, sodass Ihr Euch zu Beginn des Semesters darüber informieren solltet. Erfüllt Ihr die Anwesenheitspflicht nicht, so müsst Ihr die betreffende Veranstaltung wiederholen. Wichtig: durch die Corona-Pandemie wurde die Anwesenheitspflicht sehr weitgehend aufgehoben. Ob das für das kommende Wintersemester 21/22 noch gelten wird, wird auf den Webseiten der CAU kommuniziert werden.

    An dieser Stelle noch einige Worte zu den 2-Fach-Bachelor/Masterstudiengängen: Mit diesem Abschlussziel habt ihr jedes Semester zwei Studienordnungen zu koordinieren. Außerdem tritt der Profilierungsbereich mit dem Profil „Lehramt“ oder „Fachergänzung“ hinzu. Etliche Fächer der Philosophischen und Theologischen Fakultät verlangen zudem altsprachliche Kenntnisse, die Ihr ggf. nachholen müsst. Zeitliche Überschneidungen von Pflichtmodulen sollen zwar vermieden werden, können aber auch nicht ausgeschlossen werden. In diesem Fall müsst Ihr dann selbst entscheiden, welche Veranstaltung Euch wichtiger ist: Dabei kann eine Rolle spielen, ob die betreffenden Lehrveranstaltungen regelmäßig angeboten werden, ob sie Voraussetzung für Kurse in folgenden Semestern sind, ob sie dem Pflicht- oder Wahlpflichtbereich angehören u. a. m.

    Bei der Entscheidung ist eine Beratung dringend empfehlenswert, damit es nicht zu weiteren, unnötigen Verzögerungen Eures Studiums kommt.

    Hilfestellung durch UnivIS

    Durch das Onlineangebot UnivIS habt Ihr die Gelegenheit, Euren Stundenplan über den PC zu erstellen. Die Veranstaltungshinweise lassen sich anklicken und graphisch darstellen. Dadurch erkennt Ihr bspw. sehr schnell, ob sich Lehrveranstaltungen zeitlich überschneiden, so dass Ihr Euch zeitig nach Alternativen umsehen könnt.

    Und so geht es: Ihr legt neben Euren Rechner die Studienanforderungen (Prüfungsordnung, Studienplan vom Fachbereich oder dem Studieninformationsblatt der CAU), denen Ihr entnehmen könnt, was Ihr zu belegen habt. Dann geht Ihr in das Vorlesungsverzeichnis der Uni (http://univis.uni-kiel.de) . Von dieser Seite begebt Ihr Euch über den Button Vorlesungsverzeichnis auf eine Auflistung der Fakultäten.

    Nachdem Ihr Eure Fakultät ausgewählt habt, gelangt Ihr nun zu den Verzeichnissen Eurer Studienfächer. Auf der Übersicht Eures Faches werdet Ihr feststellen, dass das Lehrangebot in beispielsweise die einzelnen Fachsemestern und in die verschiedenen Veranstaltungsformen unterteilt ist. Solltet Ihr also im ersten Semester das Modul „Einführung in die XY“ (Vorlesung mit Übung) besuchen, sucht Ihr zunächst die Vorlesung dort auf und markiert sie. Untenstehend findet Ihr die Aufforderung „Auswahl zur Sammlung hinzufügen“, die Ihr mit einem Mausklick bestätigt.

    In der oberen Leiste von UnivIS wählt Ihr nun den Button „Sammlung/Stundenplan“ an, hinter dem die Liste der von Euch ausgesuchten Veranstaltung erscheint. Diese solltet Ihr dann sichern (Button links). Nachdem Ihr die Sicherung bestätigt habt, könnt Ihr Euch Euren Stundenplan ansehen (Button links). Durch den Button Vorlesungsverzeichnis gelangt Ihr dorthin zurück und sucht unter den zur Vorlesung zugehörigen Übungen Euch eine aus und fügt diese gleichfalls Eurer Sammlung hinzu.

    Auf Youtube gibt es inzwischen verschiedene Präsentationen, die Euch den Umgang mit UnivIS demonstrieren. Der AStA hat zahlreich Erklärvideos zur Studienorganisation und Stundenplan veröffentlicht: https://www.youtube.com/watch?v=i_uN15qE2UY&list=PLmgijsp7E0GtE20FKbtYfgyh4kvtNvfT3

    Ihr werdet zu Beginn einige Mühe haben, die Lehrveranstaltungen zu finden, aber es übt und geht in späteren Semestern ganz fix. Auch kann ein derartiges Angebot eine Beratung zum Stundenplan nicht ersetzen. Versucht Euch aber bitte daran, umso gezielter könnt Ihr bei Bedarf bei den Fachschaften, den Fachstudienberaterinnen und -beratern und selbstverständlich auch in der Studienberatung des AStA offene Fragen klären.

    [/vc_toggle][vc_toggle title=“5.4. Anmeldung zu Lehrveranstaltungen“ style=“square_outline“ color=“black“ size=“lg“ el_id=“1457730308792-95de0257-5a48″]

    Zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen müsst Ihr Euch in vielen Fächern noch einmal getrennt anmelden. Hier gibt es bei den Fächern unterschiedliche Verfahren. Einige Fächer nutzen dafür Onlinesysteme – in anderen Fächern läuft die Anmeldung über den Eintrag in Listen oder über eine E-Mail. Über die Zugangsweisen zu den Lehrveranstaltungen informieren die Studieneingangsberatungen und selbstverständlich auch die Orientierungsveranstaltungen der Fachschaften.

    [/vc_toggle][vc_toggle title=“5.5. Anmeldung zu den Prüfungen und Prüfungsverwaltung“ style=“square_outline“ color=“black“ size=“lg“ el_id=“1457730307324-7e514cb5-3381″]

    In den Bachelor-/Masterstudiengängen ist die Anmeldung – und ggf. auch die Abmeldung – für die Modulprüfungen erforderlich. Da jedes Modul prüfungsrelevant ist, müssen Eure Studiendaten verwaltet werden. Es muss festgehalten werden, ob Ihr zu Prüfungen angetreten seid, ob Ihr diese bestanden habt, welche Noten Ihr erzielt habt und wie viele Versuche Ihr noch habt, um ein Modul abzuschließen. Diese Daten werden von dem für Euch zuständigen Prüfungsamt verwaltet. Über die zentrale Webseite der CAU für die Prüfungsangelegenheiten der Bachelor- und Master-Studiengänge (http://www.studium.uni-kiel.de/de/pruefungen) findet Ihr den Link zu Eurem Prüfungsamt. Außerdem gibt Euch diese Seite die Anmeldetermine und Prüfungszeiträume bekannt, erläutert Euch das Prüfungsverfahren und stellt Euch Informationen für den Orts- und Fachwechsel sowie für den Wechsel zum Master zur Verfügung. Über das CAU-Portal meldet Ihr Euch für Eure Prüfungen an und ggf. auch wieder ab. Ihr erhaltet darüber Informationen über Termine, Uhrzeit und Räume der Prüfungen und natürlich auch über die Prüfungsergebnisse. Über das CAU-Portal habt Ihr somit die Möglichkeit, kontinuierlich die Dokumentation Eures Studienverlaufs zu kontrollieren. Die Dozenten und Dozentinnen tragen dort Eure Prüfungsergebnisse ein, so dass Ihr sehen könnt, wie viele Leistungspunkte Ihr bereits erworben habt und wie diese benotet wurden. So seid Ihr imstande, etwaige Unklarheiten umgehend mit dem Prüfungsamt zu klären.

    [/vc_toggle][vc_toggle title=“5.6. Prüfungsverfahren im Bachelor (und Master)“ style=“square_outline“ color=“black“ size=“lg“ el_id=“1457730305757-66ea79c5-6573″]

    Unter http://www.studium.uni-kiel.de/de/pruefungen findet Ihr umfassende Informationen zum Verfahrensablauf der Prüfungen. Es ist unbedingt notwendig, dass Ihr Euch im Laufe des ersten Semesters über die geltenden Regularien Eurer Fachprüfungsordnung und der Prüfungsverfahrensordnung sowie allgemein über Abläufe von Prüfungen an der CAU informiert.

    An dieser Stelle soll daher nur beispielhaft zu Eurer Orientierung vorgestellt werden, wie üblicherweise das Prüfungsverfahren am Ende eines Semesters abläuft.

    Für jedes Semester gibt es zwei Prüfungszeiträume – einen am Ende des Semesters, den anderen zu Beginn des nächsten Semesters (Ausnahmen gibt es bei einzelnen Studiengängen der Technischen Fakultät). Die Zeiträume bestehen aus jeweils zwei Wochen, in denen die Klausuren geschrieben werden. Diese Zeiträume sind gleichwertig, Ihr seid also nicht unbedingt verpflichtet, alle Klausuren für den ersten Zeitraum anzumelden. Wichtig ist aber, dass Ihr Euch für Prüfungen, die Ihr bereits im Semester vollbracht habt (z.B. Referate) und für Prüfungen, die Ihr in den Semesterferien ableisten wollt (z.B. Hausarbeiten), im ersten Zeitraum meldet. Den Prüfungszeiträumen vorgeschaltet ist jeweils eine ca. vierwöchige Anmeldephase, die etwa zwei Wochen vor den Prüfungen endet. In diesen vier Wochen könnt Ihr Eure Anmeldungen auch wieder stornieren – bei Klausuren auch noch bis eine Woche vor dem Klausurtermin. Danach ist eine Abmeldung nur aus triftigem Grund (z.B. ärztliches Attest) möglich. Die Anmeldung erfolgt für die meisten Fakultäten über das CAU-Portal beim zuständigen Prüfungsamt. Die Prüfungsämter kontrollieren nun Eure Meldungen (z.B. nach den Teilnehmer*innenlisten der Kurse) und lassen Euch zur Prüfung zu. Ihr seid verpflichtet, diese Zulassung in den zwei Tagen vor den Prüfungen zu überprüfen. Diese Kontrolle erfolgt ebenfalls über das Portal. Bei Unklarheiten setzt Euch bitte sofort mit Eurem Prüfungsamt in Verbindung.

    Bei Krankheit und weiteren triftigen Gründen, die unmittelbar vor oder an dem Prüfungstermin auftreten, habt Ihr die Möglichkeit, einen Antrag auf Rücktritt von der Prüfung zu stellen. Hierzu müsst ihr entsprechende Nachweise und das offizielle Formular (http://www.studium.uni-kiel.de/de/pruefungen/formulare) unverzüglich beim zuständigen Prüfungsamt (http://www.studium.uni-kiel.de/de/pruefungen/ba-ma) einreichen. Bei Krankheitsfällen ist das Attestformular der CAU zu nutzen (http://www.studium.uni-kiel.de/de/pruefungen/formulare). Eine „Krankschreibung“, wie sie z.B. einem Arbeitgeber vorgelegt wird (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung), wird nicht akzeptiert.

    Nach den Prüfungen seht Ihr dann die Ergebnisse über das Portal ein, wobei Prüfungsleistungen nach spätestens sechs Wochen bewertet sein sollen. Solltet Ihr eine Klausur nicht bestanden haben oder nicht angetreten sein, könnt Ihr Euch zum 2. Prüfungszeitraum anmelden. Eine automatische Wiederanmeldung bei nicht bestandener Prüfung erfolgt also nicht! Selbstverständlich könnt Ihr auch einen späteren Zeitraum wählen, in dem dieses Modul geprüft wird. Es ist in den Fächern unterschiedlich geregelt, ob dann der Kurs wiederholt werden muss, in einigen Fällen ist dies zumindest empfehlenswert. Modulprüfungen in Bachelor- und Masterstudiengängen können zweimal wiederholt werden. Das sieht zunächst nach viel aus – es ist es aber nicht. Der letzte Versuch kommt schneller als Ihr glaubt, und dann liegen häufig genug die Nerven blank. Deshalb nehmt bitte bereits den ersten Versuch ernst. In Eurer gesamten Studienzeit an der CAU könnt Ihr für zwei Modulprüfungen einen vierten Versuch beantragen („Joker“-Regelung). Ein Joker ist also die letzte Möglichkeit ein Modul doch noch zu bestehen. Es gibt abseits davon keine Härtefallregelungen. Ganz wichtig: Der Joker muss rechtzeitig beantragt werden, und zwar bis 30 Tage nach Ende des Überprüfungszeitraums der zum dritten Mal nicht bestandenen Prüfung. Ihr müsst dann aber nicht zum nächstmöglichen Termin antreten, sondern könnt Euch bei Bedarf dafür Zeit lassen.

    Eine Wiederholungsmöglichkeit zur Notenverbesserung (Freischuss) habt Ihr in den Bachelor- und Masterstudiengängen nicht. Wenn Ihr mit einem Prüfungsergebnis nicht einverstanden seid, lasst Euch in der Allgemeinen Studienberatung des AStA über einen möglichen Widerspruch beraten. Solltet Ihr den fachlichen Anforderungen eines Moduls nicht gewachsen sein, informiert Euch bei der Studienfachberatung und bei den Fachschaften.

    Hervorzuheben ist an dieser Stelle, dass Ihr bei Euren Planungen darüber, wann Ihr zu den Prüfungen antreten wollt, immer im Blick haben solltet, welche Konsequenzen sich ergeben, wenn ein Modul (noch) nicht bestanden ist. Ist es Voraussetzung für ein anderes Modul? Wann kann ich dieses (oder evtl. ein vergleichbares) Modul wiederholen? Wird sich dadurch das Studium verlängern? Ist die Leistungsbescheinigung für BAföG-Bezieher*innen dadurch gefährdet? Bei derartigen Fragen empfiehlt sich sicher der Weg zur Studienfachberatung, zur Fachschaft und natürlich auch zur AStA-Studienberatung.

    [/vc_toggle][/vc_tta_section][vc_tta_section title=“6. Probleme mit dem Studium?“ tab_id=“1457649601362-61d9942e-8714″][vc_column_text]

    Zahlreiche Studierende haben in den ersten Semestern den Eindruck, eine falsche Studienwahl getroffen zu haben. Dabei können Probleme im Studium unterschiedliche Ursachen haben:

    Zunächst können die Leistungsanforderungen zu hoch sein. Dann ist sicherlich eine frühzeitige Umorientierung sinnvoll. Oder es stellt sich heraus, dass die Erwartungen an den Studiengang nicht mit der tatsächlichen Ausbildungssituation überein stimmen. Auch entwickeln sich die Interessen von Studierenden in neue, andere Richtungen. Hier ist dann zu prüfen, ob etwaige Studienalternativen den eigenen Ansprüchen und Fähigkeiten eher Rechnung tragen.

    Davon sind allerdings Probleme zu unterscheiden, die im mangelnden Selbstmanagement liegen. Derartige Schwierigkeiten müssen grundsätzlich geklärt werden und lassen sich nicht durch einen Wechsel der Ausbildung beheben. So ist zu überprüfen, ob bspw. Lerntechniken genutzt werden können oder Hilfestellungen bei der Organisation des Studienalltags vonnöten sind. Ähnliches gilt für Probleme im Prüfungsprozess selbst. Wer unter Prüfungsangst leidet, wird auch in einer neuen Ausbildung vor eine solche Situation gestellt werden. Hier hilft es also nicht, vor einer anstehenden Prüfung in eine neue Ausbildung zu „flüchten“.

    Schließlich führen persönliche Probleme und Belastungen im privaten Umfeld häufig zu Leistungs- und Motivationsdefiziten im Studium. So kann es erforderlich werden, der eigenen gesundheitlichen und sozialen Situation mehr Raum zu geben und auch Unterstützung in solchen Lebenslagen zu suchen.

    Nicht immer erscheinen den Studierenden ihre Probleme so einfach gegliedert und vielfach sind sie es auch nicht. Oftmals spüren sie eine Unzufriedenheit und Belastung, ohne die Ursachen genau zu kennen. Dann ist es hilfreich, sich Rat zu suchen. Häufig helfen schon Gespräche mit Mitstudierenden, um auf neue Wege zu kommen. Für inhaltliche Fragen zum Studium stehen Euch die Studienfachberater*innen zur Verfügung. Wenn Ihr Entscheidungshilfen benötigt und Unterstützung bei der Strukturierung Eurer Lösungsschritte könnt Ihr Euch gerne an die Allgemeine Studienberatung des AStA wenden. Hier können wir uns zudem auch über den weiteren Studienverlauf, Fachalternativen oder auch Angebote anderer Hochschulen unterhalten. Nicht zuletzt gibt es auch die Psychologische Beratung beim Studentenwerk, die Euch u.a. bei Studienproblemen (Arbeitsstörungen, Prüfungsängsten), aber auch bei andern persönlichen Problemen helfen kann.

    Dabei gilt vor allem: Scheut Euch bitte nicht, bei Fragen und Problemen die genannten Stellen aufzusuchen!

    [/vc_column_text][/vc_tta_section][vc_tta_section title=“7. Fachwechsel“ tab_id=“1457649630863-6d294617-2c4d“][vc_column_text]

    Bevor Ihr also einen Fachwechsel vornehmt, solltet Ihr Euch klar gemacht haben, warum Ihr den bisherigen Studiengang aufgebt. Ihr solltet zweitens klare Vorstellungen von den (Studien-) Alternativen haben und drittens weitestgehend ausschließen können, dass Probleme, die zum Abbruch des ersten Studienganges führten, im neuen wieder auftauchen. Um Studienalternativen zu überprüfen, könnt Ihr bereits an Vorlesungen des Wunschfaches teilnehmen (die sind zumeist hochschulöffentlich) und Euch dadurch einen inhaltlichen Eindruck verschaffen. Ihr habt die Möglichkeit, Euch durch die Studienfachberater*innen informieren zu lassen und auch den Arbeitsmarkt und Berufsalltag über Praktika und Gespräche mit der Arbeitsagentur zu erkunden. Besonders wichtig: BAföG-Bezieher*innen sollten sich über die Konsequenzen eines möglichen Wechsels bei der BAföG-Beratung des AStA erkundigen.

    Solltet Ihr Euch zu einem Wechsel entschlossen haben, müsst Ihr Euch zu den festgelegten Terminen umschreiben bzw. bewerben, wobei allerdings Eure bereits abgeleisteten Studienzeiten nicht als Wartezeit anerkannt werden.

    In einigen Fällen ergibt sich auch die Möglichkeit des Quereinstiegs. Ein Quereinstieg ist dann möglich, wenn in dem Wunschfach Kapazitäten frei werden oder sind und Ihr in Eurem bisherigen Studium Modulprüfungen absolviert bzw. Leistungsnachweise erworben habt, die für das gewünschte Fach relevant sind. Auf dieser Grundlage werdet Ihr von dem Wunschfach für ein bestimmtes höheres Fachsemester eingestuft. Für die Zulassung in dieses höhere Fachsemester müsst Ihr Euch dann bei zulassungsbeschränkten Fächern bewerben oder Ihr könnt Euch einfach umschreiben, sollte keine Zulassungsbeschränkung existieren. Da die Chancen dafür bei den einzelnen Fächern sehr unterschiedlich sind, empfiehlt sich eine gründliche Beratung durch den Fachbereich bzw. die Fachschaft. Auch hier haben BAföG-Bezieher*innen darauf zu achten, dass eine weitere Förderung genehmigt wird.

    Umfangreiche Informationen zum Thema Studienfachwechsel findet Ihr auf der AStA-Homepage im Kapitel der Allgemeinen Studienberatung.

    [/vc_column_text][/vc_tta_section][vc_tta_section title=“8. Ortswechsel“ tab_id=“1457649632371-e20cb22f-2963″][vc_column_text]

    Die Freundin studiert Brauereiwesen an der Bierakademie Weihenstephan? Der Freund lernt Modezeichner in Düsseldorf? Gründe für einen Studienortswechsel gibt es zuhauf. Wenn Ihr an einer anderen Universität weiter studieren wollt, gibt es zunächst die Möglichkeit der Direktbewerbung. Sie ist dann erforderlich, wenn an Eurem Wunschort in Eurem Fach eine Zulassungsbeschränkung existiert. Ihr müsst Euch in diesem Fall zu den üblichen Fristen (in der Regel 15. Januar für das Sommersemester und 15. Juli für das Wintersemester) bei der jeweiligen Hochschule bewerben. Grundlage dafür sind die Modulprüfungen, Leistungsnachweise oder Zwischenprüfungen, die Ihr bislang erworben habt und das Semester, in dem Ihr Euch befindet. Wichtig ist dabei, dass nicht notwendigerweise alle Nachweise von Eurer Wunschuniversität anerkannt werden müssen, sondern dort ggf. einer Gleichwertigkeitsprüfung unterliegen. Auch ist zu beachten, dass durch die o.g. Bewerbungsfristen nicht immer alle erbrachten Leistungen Berücksichtigung finden. So wird von einigen Hochschulen nur das einbezogen, was bis bspw. zum 15. Juli vorliegt. Leistungen, die erst zum Ende eines Semesters erbracht werden, fallen da unter den Tisch. Ihr solltet Euch daher rechtzeitig über die Bewerbungskriterien und -chancen informieren. Ihr seid so in der Lage, Euer Studium an der Herkunftshochschule gezielt auf den Wechselwunsch ausrichten.

    Bei Studierenden von Fächern des bundesweiten Auswahlverfahrens (medizinische Studiengänge und Pharmazie) ist zudem ein Studienplatztausch möglich (auch zum 1. Semester). Auch hier ist i. d. R. die Semester- und Scheingleichheit der Tauschwilligen erforderlich. Tauschpartner*innen könnt Ihr über Kleinanzeigen oder Aushänge suchen. Zudem gibt es eine Organisation, die sich um die Vermittlung von Tauschpartner*innen und bemüht: Die Anträge vom VSB erhaltet Ihr online unter www.studienplatztausch.de.

    BAföG-Bezieher*innen sollten auf jeden Fall die Auswirkungen des Hochschulwechsels auf die Förderung beachten. Der Wechsel ist natürlich dem BAföG-Amt mitzuteilen, vielleicht liegt sogar ein Fachrichtungswechsel vor oder es gibt Probleme mit dem Leistungsnachweis. Daher bietet es sich an, derartige Fragen vorab mit der BAföG-Beratung des AStA zu klären.

    [/vc_column_text][/vc_tta_section][vc_tta_section title=“Zum Schluss: Wer fragt, gewinnt!“ tab_id=“1457649637249-ae3829fa-dca8″][vc_column_text]

    In diesem Ratgeber findet Ihr die Kontaktdaten zahlreicher Einrichtungen an der CAU, die Euch in den unterschiedlichsten Lebenslagen unterstützen können. Nutzt bitte diese Angebote.

    Und Ihr könnt Euch selbstverständlich gerne an die Allgemeine Studienberatung des AStA wenden. Sie findet als freie Sprechstunde (telefonisch oder in Präsenz)

    Montag – Freitag, 10.30 – 14.00 Uhr im Seminargebäude Wilhelm-Seelig-Platz 3 statt.

    Zusätzlich werden ausführliche Einzelgespräche (Mo-Fr, 8.00-9.30 Uhr und Mi 15.00-17.00 Uhr) nach Vereinbarung angeboten. Hier könnt Ihr gerne auch schon vorab bei der Anmeldung Eure Fragen und Wünsche angeben, so dass ich mich auf unser Gespräch vorbereiten kann. Die Termine finden dann in Präsenz oder über BigBlueButton statt.

    Anfragen können auch per E-Mail unter studienberatung@asta.uni-kiel.de gestellt werden.

    Ich wünsche Euch einen guten Start an die Hochschule und viel Spaß, wo immer Ihr studieren werdet – vielleicht ja an der Uni in Kiel!

    Volker Röhrich

    [/vc_column_text][/vc_tta_section][/vc_tta_tour][/vc_column][/vc_row]

  • Jobs für Studierende – einige Tipps

    Jobs für Studierende – einige Tipps

    Wer sein Studium ganz oder teilweise selbst finanzieren muss oder sich einfach zusätzlich etwas leisten möchte, kommt zumeist um die Jobsuche nicht herum. Hier dazu einige Hinweise:

    Eine Verbindung von Job und Studium bietet die Beschäftigung als studentische (oder wissenschaftliche) Hilfskraft. Angebote dafür findet Ihr an den Schwarzen Brettern und den Homepages der Institute.

    Eine Verbindung zum Studium sowie Qualifikationen, Praxiserfahrung und Kontakte vermitteln auch andere Jobs: Das sind z.B. die Pflegedienste und Extrawachen für die Medizinstudent*innen oder die Meinungs- und Konsumentenforschung in den Sozialwissenschaften. Informatikstudierende arbeiten z.B. bereits in der IT-Beratung, Studierende der Betriebswirtschaft oder der Ingenieurwissenschaften haben Verträge als Werkstudent*innen. Tipps für solche Jobs können besonders Mitstudierende geben – Angebote dafür gibt es aber auch über die unten angegebenen Online-Jobbörsen.

    Ob der Job nun einen Bezug zu Eurem Studium haben soll oder nicht, Ihr solltet vorab festlegen, wie viel Zeit Ihr für den Job (und für das Studium!) zur Verfügung und welchen unbedingten Finanzbedarf Ihr habt. So lassen sich leichter Studium und Job in Einklang bringen.

    In den Semesterferien könnt Ihr z.B. besser bezahlte Jobs in der Industrie zu erhalten. Gerade im Sommer benötigt man dort Urlaubsvertretungen. Einen erhöhten Personalbedarf hat im Sommer auch der Tourismus und die Gastronomie.

    Egal ob Ferien-, Dauer- oder Kurzzeitjob: es stehen Euch zahlreiche Suchmöglichkeiten zur Verfügung. Nur einige können hier genannt werden:

    An den Schwarzen Bretter in der Mensa und beim AStA könnt Ihr Jobangebote einsehen. Auf der AStA-Webseite www.asta.uni-kiel.de stehen im Servicebereich Kleinanzeigen u.a. für Jobs.

    Das Studentenwerk S-H stellt unter Das Studentenwerk S-H stellt unter jobportal-kiel.de eine Plattform zur Verfügung, auf der Ihr nach Jobs für Studierende und AbsolventInnen, Praktika und Trainees suchen könnt.eine Plattform zur Verfügung, auf der Ihr nach Jobs für Studierende und AbsolventInnen, Praktika und Trainees suchen könnt.

    Die Kieler Nachrichten veröffentlicht in der Printausgabe Jobangebote. Im Online-Auftritt www.kn-jobs.de findet Ihr unter Nebenjobs, Minijobs oder Aushilfe Kiel zahlreiche Angebote.

    Die Arbeitsagentur stellt unter http://jobboerse.arbeitsagentur.de/ ein Portal zur Verfügung, auf dem Ihr ebenfalls unter z.B. den Begriffen Geringfügig Beschäftigte/Minijobs die Angebote filtern könnt.

    Selbstverständlich stehen Euch die Online-Jobbörsen zur Recherche zur Verfügung:

    Über www.Monster.de könnt Ihr z.B. durch die Eingabe von „Studentenjob“ und der gewünschten Region nach Angeboten fahnden. Gleiches gilt für www.jobpilot.de

    Weitere Portale verlangen eine Registrierung oder auch das Anlegen eines Profils. Dabei liegt es natürlich an Euch, welche Daten ihr preisgeben wollt. Informiert Euch zudem über die Datenschutzbestimmungen der Plattformen. Eine Registrierung verlangen z.B.

    https://www.jobmensa.de/studentenjobs/kiel

    https://www.jobruf.de/studentenjobs.html

    https://www.studentjob.de

    https://de.jobsora.com

    oder

    www.jobs.de

    Bei einer Google-Suche findet Ihr auch eine Reihe von Portalen, die eine Nutzungsgebühr erheben. Schaut Euch deshalb die Konditionen der Anbieter vorab genau an – so könnt Ihr evtl. Kostenfallen vermeiden.

    Tipps zur Bewerbung gibt es auf den o.a. Plattformen und auf

    http://berufsstart.monster.de/bewerbungstipps/home.aspx

    Nicht zuletzt sind die sozialen Netzwerke eine wachsenden Plattform für die Jobsuche – sie sind auch einsetzbar, wenn es um Jobs für Studierende geht. Das in Deutschland größte Netzwerk für den Berufsmarkt ist Xing. Der Erfahrungsaustausch mit anderen Studierenden und das Knüpfen Kontakten kann insbesondere für die spätere Karriere sinnvoll sein. Tipps für das Erstellen eines Xing-Profil findet Ihr bei der Wirtschaftswoche:

    http://www.wiwo.de/erfolg/jobsuche/soziale-netzwerke-bei-der-jobsuche-17-tipps-fuer-ein-gelungenes-xing-profil/8162288.html

    Bewerbung aus eigener Initiative

    Auf einen Weg zum Job sei hier noch hingewiesen: Sprecht mögliche Arbeitgeber direkt an. Insbesondere im Einzelhandel oder in der Gastronomie bietet es sich an, persönlich nachzufragen. Häufig werdet Ihr an die Verantwortlichen weiter vermittelt und Ihr habt so schon „einen Fuß in der Tür“. In anderen Branchen recherchiert Ihr die Webseiten der Firmen. Oftmals sind dort bereits Ausschreibungen veröffentlicht. Wenn nicht solltet Ihr Euch aber auch da direkt nach der zuständigen Person erkundigen und initiativ eine Bewerbung an die Firma richten.

    Volker Röhrich

    studienberatung@asta.uni-kiel.de

    Copyright: Volker Röhrich, AStA CAU Kiel

  • Checkliste Studienorientierung

    Checkliste Studienorientierung

    Welche Interessen und Fähigkeiten habe ich?

    Lieblingsfächer und Leistungskurse in der Schule, soziale Kompetenzen, kreative Neigungen, Hobbys, ehrenamtliches Engagement; welch ein Lerntyp bin ich; unter welchen Bedingungen kann und möchte ich lernen; welchen Arbeitsstil bevorzuge ich?
    Wer hilft weiter? Gespräche im Familien- und Freundeskreis, Gespräche mit Lehrer*innen, Eignungstests (z.B. bei der Arbeitsagentur), Besuch von Orientierungsveranstaltungen der Hochschulen, individuelle Studienberatung (z.B. bei der AStA-Studienberatung an der Uni Kiel)

    Wie soll mein Beruf aussehen?

    Welche Art von Tätigkeit strebe ich an (entwerfend oder organisierend, angestellt oder selbständig, kreativ oder beratend); welche Art von Ausbildung ist für mich geeignet (Studium, Lehre oder duales System)?
    Welche Vorstellungen habe ich von meinem Karriereweg; welche Erwartungen habe ich an Einkommen und sozialen Status; welche privaten Wünsche habe ich: Familiengründung, Partnerschaft, Freizeitinteressen, Reisen etc; wo sehe ich mich in 10 Jahren?
    Wer hilft weiter? Gespräche mit Familie und Freunden, Gespräche und Tests bei der Arbeitsagentur
    Ganz wichtig: Erkundung des Berufsfeldes, Praktika

    Welche Studienangebote gibt es?

    Wo kann ich studieren; wie ist das Studium aufgebaut; welchen Abschluss erwerbe ich; wie kann ich mich weiter qualifizieren oder spezialisieren; welches fachliche Anspruchsniveau existiert; benötige ich weitere Kompetenzen – z.B. Sprachkenntnisse; mit welchen Studienzeiten habe ich zu rechnen; bringe ich die notwendigen Fähigkeiten mit; komme ich so meinem Berufsfeld näher?
    Wer hilft weiter? Webrecherche über hochschulkompass.de oder studienwahl.de, Webseiten der Hochschulen
    Ganz wichtig: Teilnahme an Lehrveranstaltungen, Gespräche mit (Fach-)Studienberatungen

    Welche sozialen Rahmenbedingungen habe ich?

    Welche Möglichkeiten der Studienfinanzierung habe ich (Eltern, BAföG, Stipendien, Bildungskredit, Jobben); wo kann ich wohnen (Wohnheim, WG, eigene Wohnung), was kostet das Studium (Lehrmittel, Sozialbeiträge, Studiengebühren)?
    Wer hilft weiter? Studentenwerk und Beratungen des AStA

    Wie bewerbe ich mich?

    Wo muss ich mich bewerben; welche Bewerbungsfristen gibt es; wie läuft das Bewerbungsverfahren; wie lag der NC in den letzten Jahren; benötige ich zur Bewerbung/Einschreibung weitere Qualifikationen, z.B. Praktika, Sprachnachweise oder Eingangstests; welche weiteren Wege zum Wunschstudium gibt es (Quereinstieg, Auslandsstudium etc.)?
    Wer hilft weiter? www.hochschulstart.de, Webseiten der Hochschulen, Beratungsstellen der Hochschulen

    Wunschfach noch nicht bekommen?

    Über Widerspruchs- und Klageverfahren informieren, über Möglichkeiten und Chancen des Quereinstiegs informieren, über alternative Studiengänge/Ausbildungen informieren.
    Wer hilft weiter? Studienberatungsstellen der Hochschule und AStA-Studienberatung

    Wie schreibe ich mich ein?

    Welche Unterlagen benötige ich, welche Fristen habe ich zu beachten; wie schreibe ich mich für zulassungsfreie Fächer ein, benötige ich zur Einschreibung zusätzliche Qualifikationsnachweise?
    Wer hilft weiter? Infos in den Zulassungsbescheiden, Webseiten der Hochschulen

    Einschreibung erfolgreich? Los geht’s!

  • Geldwerte Tipps zum Studienbeginn – „Das könnt Ihr Euch sparen!“

    Geldwerte Tipps zum Studienbeginn – „Das könnt Ihr Euch sparen!“

    Versicherungen

    Die Hochschulen wollen von Euch schon bei der Einschreibung den Nachweis Eurer Krankenversicherung sehen. Bis zum Alter von 25 Jahren – plus etwaige Freiwilligendienste – könnt Ihr über die Eltern familienversichert sein. Sofern diese privat versichert sind (z.B. bei Beamt*innen) tretet Ihr damit allerdings auch selbst in die Private Krankenkasse ein. Eine Rückkehr in die gesetzliche ist dann i.d.R. nur über eine sozialversicherungsplichtige Beschäftigung, zumeist erst nach dem Studium, möglich. Überlegt Euch also die Vor- und Nachteile.

    Bei Überschreiten dieser Altersgrenze versichert Ihr Euch bei den gesetzlichen Kassen zum Tarif der studentischen Krankenversicherung – der Grundbetrag liegt zum Wintersemester 16/17 bei 66,33 Euro monatlich. Hinzu kommen die Zusatzbeiträge der einzelnen Versicherung. Ebenfalls muss zusätzlich ein Betrag zur Pflegeversicherung entrichtet werden.

    Ab dem Alter von 30 Jahren (oder nach dem 14. Fachsemester) könnt Ihr Euch freiwillig in der gesetzlichen KV zu deren Mindestbeitrag versichern, dies gilt aber nicht für vorher privat Versicherte.

    Für die Krankenversicherung bei Studierenden gibt es eine Vielzahl von Regelungen, z.B, auch bei eigenem Einkommen/Jobs – informiert Euch also ausführlich. Gute Zusammenfassungen findet Ihr bei studis-online.de und bei students-at-work.de. Dort werden Eure Anfragen auch per E-Mail beantwortet.

    Bei den genannten Stellen findet Ihr zudem Infos zu weiteren Versicherungen, wie z.B. der Haftpflichtversicherung. Auch hier könnt Ihr u.U. über die Eltern mitversichert sein.

    Umzug zum Studienort

    Die Gründung eines eigenen Hausstands ist sicher ein großer Kostenfaktor. Unnötige Aufwendungen können vermieden werden:

    Sofern Ihr bereits in einer Wohnung wohnt, kündigt diese rechtzeitig. Der*die Vermieter*in kann Nachmieter*innen akzeptieren, muss es aber nicht. Hinterlasst die Wohnung sauber – je nach Mietvertrag müsst Ihr sie auch noch streichen. Legt ein Übergabeprotokoll an, in dem der Zustand und etwaige Mängel aufgeführt sind. Ebenso sollten die Zählerstände für Strom, Wasser, Heizung etc. erfasst werden. Eure Kaution sollte nach drei bis sechs Monaten rückerstattet worden sein.

    Auch beim Einzug achtet auf eine umfassende Protokollierung des Zustands der neuen Wohnung. Das erspart späteren Ärger und Kosten. Nehmt Euch bei der Übergabe der Wohnung Zeugen mit und fertigt mit dem*der Vermieter*in ein Protokoll an. Die Mietkaution muss von der*dem Vermieter*in für Euch angelegt werden – neben dieser Barkaution gibt es z.B. auch die Möglichkeit einer Verpfändung oder einer Mietkautionsversicherung – letztlich legt die Art der Sicherheitsleistung der Mietvertrag fest.

    Zum Umzug gehört die Anmeldung am neuen Ort. Dies macht Ihr bei der Meldebehörde der neuen Stadt/Gemeinde und zwar unverzüglich nach Eurem Umzug. Einige Hochschulstädte geben dafür auch ein Begrüßungsgeld.

    Vergünstigungen für Studierende

    Mit der Einschreibung erhaltet Ihr einen Studierendenausweis  – an der CAU ist dies die CAU Car. Zudem könnt Ihr Euch Studienbescheinigungen selbst ausdrucken. Mit diesen Nachweisen erhaltet Ihr zahlreiche Ermäßigungen:

    • Essen. Die Studentenwerke unterhalten an den Hochschulen Mensen, die kostengünstige Gerichte anbieten.
    • Banken. Zahlreiche Banken geben Studierenden für die Kontoführung spezielle Konditionen. Empfehlenswert ist hier der „Studentenkontorechner“ bei studis-online.
    • Sport. Das Hochschulsportprogramm bietet für vergleichsweise wenig Geld ein großen Angebot an Aktivitäten. Zudem haben viele Sportvereine günstige Beiträge für Studierende.
    • Kultur/Freizeit. Theater, Museen, kommunale Kinos etc. geben Ermäßigungen bei den Eintrittspreisen.
    • Presse. Zeitungen und Zeitschriften können Studierende zu deutlich geringeren Preisen abonnieren.
    • Rundfunkbeitrag. Als BAföG-Empfänger*in, Studierende*r mit Beeinträchtigung und in besonderen Härtefällen könnt Ihr Euch unter Umständen vom Rundfunkbeitrag, bekannt als „GEZ“, befreien lassen. Hierzu stellt Ihr einen Antrag, den Ihr unter www.rundfunkbeitrag.de findet.
    • Verkehrsmittel. Das Semesterticket gibt es an den meisten Studienorten. Zudem könnt Ihr bis zum Alter von einschl. 26 Jahren eine vergünstigte BahnCard erwerben.
    • Ausland. Viele dieser Vergünstigungen könnt Ihr auch bei Reisen ins Ausland mit dem „Internationalen Studentenausweis“ (ISIC-Card) erhalten. Diesen bekommt Ihr bei den Studentenwerken und in einzelnen Reisebüros.

    Zusammenstellung

    Volker Röhrich

    studienberatung@asta.uni-kiel.de

    Copyright: Volker Röhrich, AStA CAU Kiel

  • Promovieren geht über studieren – Stipendien und die Finanzierung der Promotion

    Promovieren geht über studieren – Stipendien und die Finanzierung der Promotion

    1. Vorbemerkung

    Mit dem Studienabschluss stellt sich für viele Absolvent*innen die Frage, ob sie den direkten Berufseinstieg wählen oder eine Fortsetzung der wissenschaftlichen Qualifikation über eine Promotion anstreben sollen. Für die Entscheidung zur zweiten Alternative gibt es viele Gründe:

    • Wer eine wissenschaftliche Laufbahn anstrebt, kommt im nächsten Schritt an der Promotion nicht vorbei.
    • In einigen Studiengängen ist die Promotion eher der Regelabschluss, sofern man im eigentlichen Berufsfeld tätig werden will (Chemie oder Kunstgeschichte).
    • Für bestimmte Tätigkeiten ist der Doktortitel ein Plus (beratende Berufe in Wirtschaft und Kanzleien).
    • Nicht wenige Absolvent*innen wollen ihr Abschlussthema weiter verfolgen – das Interesse am Forschungsgegenstand überwiegt vor reinen Berufsaspekten.
    • Schließlich glauben einige Absolvent*innen, durch eine Promotion momentanen Engpässen auf dem Arbeitsmarkt ausweichen zu können. Andere wollen durchaus auch die

    Konfrontation mit den Anforderungen der Berufswelt vermeiden, indem sie den Student*innenstatus verlängern.

    Diese (und andere) Motivationen für eine Promotion sollen hier nicht abgewogen und diskutiert werden. Auch geht es hier nicht um Ratschläge zur formalen Organisation und inhaltlichen Gestaltung des Promotionsvorhabens. Im Folgenden sollen verschiedene Formen der Finanzierung aufgezeigt werden, die eine Promotion überhaupt erst ermöglichen. Dabei wird der Schwerpunkt hier auf den Stipendien liegen, auch wenn diese nicht den bedeutendsten Finanzierungsbeitrag leisten. Lediglich etwa 12 Prozent der Promovierenden beziehen ein Stipendium. Circa 70% hatten eine Mitarbeiter*innenstelle innehat, gut 7% befanden sich in strukturierten Programmen (Graduiertenkollegs). Die Übrigen finanzierten sich als externe Promovierende ihre Doktorarbeit selbst (vgl. Stock et. al. 2014, S. 73).

    2. Finanzierung über Beschäftigung

    2.1. Qualifikationsstellen

    Die Promotion läuft in der Regel über eine Stelle für Assistent*innen an einer Universität. Sie sind einem Lehrstuhl zugeordnet und dienstrechtlich unterstellt. Die Mitarbeiter*innenstellen werden tarifrechtlich nach TV-L 13 (ehemals BAT 2a) vergütet, und werden für Promovierende in der Regel als halbe Stellen vergeben. Im Rahmen dieses Beschäftigungsverhältnisses nehmen die Mitarbeiter*innen Aufgaben der Lehre wahr (2 bis 4 Stunden), beaufsichtigen und korrigieren Klausuren, sitzen als Zweitprüfer*innen in akademischen Prüfungen, unterstützen die*den Professor*in bei Forschungsaufgaben und beteiligen sich an der akademischen Selbstverwaltung. Die Stellen sind befristet. Die Zeitdauer beträgt – von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich – zwischen 2 und 5 Jahren. Die Vorteile dieser Promotionsfinanzierung liegen auf der Hand. Die Promovierenden halten engen Kontakt zur „scientific community“ und werden im Job in die Handlungs- und Verfahrensweisen einer akademischen Tätigkeit eingeführt. Die Wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen sind einbezogen in die betriebliche Mitbestimmung und können ihre Rechte als Arbeitnehmer*innen im Konfliktfall auch vor dem Arbeitsgericht geltend machen. Zudem sind sie voll sozialversichert, d.h. die Beiträge für Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung werden über das Beschäftigungsverhältnis entrichtet (jeweils anteilig). Nachteilig kann sich eine große Abhängigkeit von der Institution auswirken. Zudem klagen Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen häufig, dass ihnen bei den Belastungen durch die Aufgaben am Institut für ihr Promotionsvorhaben nicht genügend Zeit bleibt.

    2.2. Drittmittelstellen

    Eine weitere große Gruppe promoviert auf Stellen, die nicht über die regulären Haushalte der Hochschulen getragen werden. Nach Angaben des Wissenschaftsrates wird knapp die Hälfte der Stellen für Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen über Drittmittel finanziert (vgl. Darstellung im GEW-Handbuch „Promovieren mit Perspektive“, S. 152ff. – Literaturangaben siehe unten). Dies sind Stellen, die für bestimmte wissenschaftliche Projekte von „Dritten“ (Deutsche Forschungsgemeinschaft, Stiftungen, Wirtschaft) finanziert werden. Drittmittel werden von Hochschullehrer*innen oder universitären Institutionen eingeworben und bieten eine themenbezogene Anstellung. Dienstrechtlich und materiell sind diese Stellen vergleichbar mit den Qualifikationsstellen.

    Als Vorteil wird von Promovierenden hier gesehen, dass der thematische Bezug des Drittmittelprojektes mit dem Promotionsthema unmittelbar gegeben ist. Das Anfertigen der Doktorarbeit erfolgt also nicht „nebenbei“.

    2.3. Externe Promotion

    Eine Reihe von Promotionen wird in Kooperation mit externen Stellen durchgeführt. Diese sind außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die öffentlichen getragen werden (Max-Planck Institute, Fraunhofer-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren, Leibniz-Gemeinschaft u.a.). Wichtig ist hier, dass das Promotionsrecht einzig bei den Universitäten liegt, deshalb ist eine entsprechende Anbindung dieser Projekte notwendig. Der Vorteil einer Promotion bei außeruniversitären Einrichtungen besteht darin, dass die Promovierenden den Verpflichtungen der Beschäftigung an einer Hochschule (Lehr- und Prüfungstätigkeit) entbunden sind. Sie können sich so stärker auf ihr wissenschaftliches Vorhaben konzentrieren. Andererseits fehlt ihnen die Praxiserfahrung in der Lehre, was bei einer angestrebten Karriere an einer Hochschule nachteilig werden kann. Die Möglichkeit einer Externen Promotion besteht auch über Wirtschaftsunternehmen. So werden von einzelnen Firmen Beschäftigungen angeboten, innerhalb derer eine Dissertation angefertigt kann – das oben erwähnte alleinige Promotionsrecht der Universitäten bleibt selbstverständlich bestehen.

    2.4. Recherche

    Hier eine Reihe von Links für die Suche nach Promotionsstellen an Universitäten, bei Drittmittelprojekten und externen Anbieter*innen:

    Ausschreibungen der Kieler Universität: http://www.uni-kiel.de/personal/de/stellenausschreibungen

    Bundesweite Stellenausschreibungen finden sich in der Wochenzeitung „Die Zeit“

    Wissenschaftsorganisationen

    Deutsche Forschungsgemeinschaft, http://www.dfg.de

    Fraunhofer Gesellschaft, http://www.fraunhofer.de

    Helmholtz-Gemeinschaft, http://www.helmholtz.de

    Max-Planck-Gesellschaft, http://www.mpg.de

    Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz, http://www.wgl.de

    3. Stipendien

    Im Gegensatz zu einer Berufstätigkeit, in deren Rahmen eine Promotion betrieben werden kann, bieten die Stipendien die Möglichkeit, sich weitestgehend auf das Promotionsvorhaben zu konzentrieren. Auch ist ein Stipendium eine Form der Auszeichnung, dass sich bei späteren Bewerbungen positiv auswirken kann. Der Nachteil besteht – wie noch gezeigt wird – in materiellen Einschränkungen. Auch vermittelt das Stipendium keine Berufserfahrung.

    3.1. Begabtenförderungswerke

    Stellen Stipendien im Studium nur eine anteilig geringe Finanzierungsquelle dar, erhalten sie bei Promotionsvorhaben eine besondere Bedeutung. Wie oben erwähnt werten 23 Prozent der Promovierenden über Stipendien finanziert. Besonders in den Geistes- und Sozialwissenschaften, wo Mitarbeiter*innenstellen nur dünn gesät sind, sind Stipendien eine wesentliche Unterstützung – hier wird etwa ein Drittel der Promotionen so finanziert. Maßgebliche Fördereinrichtungen sind hier die Begabtenförderungswerke, die vorn im Heft ausführlich vorgestellt wurden. Von diesen Einrichtungen werden jährlich 3000 Promotionsvorhaben finanziert (insgesamt erhielten 2006 etwa 7000 Promovierende ein Stipendium). Die Webseiten der Stiftungen geben über die Förderkriterien ausführlich Auskunft. Unter http://www.stipendiumplus.de findet man eine Übersicht über alle bundesweiten Begabtenförderungswerke. Im Folgenden werden einige gemeinsame Anforderungen und Leistungen genannt.

    Promotionsvorhaben werden in der Regel über 2 Jahre finanziert. Dabei kann diese Förderung zweimal um jeweils 6 Monate verlängert werden. Die Höhe der Förderung beträgt 1050,- Euro monatlich. Zusätzlich wird eine Forschungskostenpauschale von 100,- Euro monatlich gewährt. Auslandsbesuche zur Recherche oder Teilnahme an Tagungen können u. U. auf Antrag ebenfalls unterstützt werden. Bei dem Förderbetrag ist zu beachten, dass er zwar steuerfrei ist, aber durch ein Stipendium – anders als im Beschäftigungsverhältnis an einer Universität – keine Sozialversicherungspflicht eintritt. Den Promovierenden bleibt in der Regel die Möglichkeit, sich freiwillig gesetzlich oder privat krankenzuversichern. Wie auch bei den Studienstipendien gibt es eine ideelle Förderung, die u. a. eine Betreuung durch den*die Vertrauensdozent*in und ein gemeinsames Programm mit den anderen Stipendiat*innen der Stiftung umfasst. Ebenfalls wie bei den Studienstipendien sollen die Antragsstellenden durch ihre persönliche Einstellung und ihr Verhalten den ideellen Anliegen der Stiftung nahe kommen. Das bedeutet nicht zwangsweise eine entsprechende (Partei-)Mitgliedschaft. Allerdings erwartet das Cusanus-Werk die Mitgliedschaft (und das Engagement) in der Katholischen Kirche. Bewerbungen können auch an mehrere Stiftungen gerichtet werden – sie müssen aber im Antragsschreiben auch benannt werden. Hier sollten jedoch Parallelbewerbungen bei deutlich unterschiedlichen Einrichtungen (z.B. Adenauer- und Luxemburg-Stiftung) vermieden werden. Laut Auskunft der Stiftungen hat die Zahl der Parallelbewerbungen deutlich zugenommen.

    Nicht gefördert wird die Abschlussphase einer Promotion. Wessen Promotionsstelle also ausläuft, kann den Abschluss der Dissertation nicht über eine dieser Stiftungen finanzieren. Auch werden Postdoc-Programme nicht über diese Einrichtungen unterstützt. Außerdem soll die Altersgrenze von 32 Jahren nicht überschritten sein. Für die Antragsstellung schreiben die Stiftungen auf ihren Webseiten Fristen aus. Dem Antrag sind meist folgende Unterlagen beizufügen:

    • Anschreiben
    • Bewerbungsantrag – formalisiert – online erhältlich
    • Exposé
    • Lebenslauf
    • Zeugnisse (Abi, Examen)
    • zwei Fachgutachten von Hochschullehrer*innen
    • ggf. aussagekräftige Leistungsnachweise
    • Praktika- und Ausbildungsbescheinigungen
    • Nachweis über die Registrierung als Doktorand*in bei der

    Fakultät

    • Studienbescheinigung bei Einschreibung als Promotionsstudent*in
    • Erklärung über die eigene wirtschaftliche Situation
    • nicht zu vergessen: ein Foto.

    Nach erfolgter Bewerbung und ggf. einer Vorauswahl erfolgen Einladungen zu Vorstellungsgesprächen und -runden (auch Assessment Center oder Workshop genannt), nach denen dann die Vergabe der Stipendien erfolgt.

    3.2. Graduiertenkollegs und Exzellenzinitiative

    Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fördert aus Mitteln nicht direkt Promotionswillige, finanziert aber an den Hochschulen Graduiertenkollegs. Diese werden von mehreren Lehrstühlen einer Hochschule bei der DFG beantragt und haben eine Laufzeit von maximal neun Jahren. Die Kollegs können sich an einem Thema eines Faches orientieren – häufig sind diese Einrichtungen aber interdisziplinär ausgerichtet. Die Kollegs bestehen aus ca. 5-15 Professor*innen sowie Hochschullehrer*innen und ca. 10-30 Promovierenden. Letztere werden angestellt oder über Stipendien finanziert. Diese Stipendien werden über 2 Jahre gewährt – der Zeitraum kann um ein Jahr verlängert werden. Die Förderung beträgt ca. 1000 – 1365 Euro monatlich. Gewährt wird zudem eine Forschungspauschale von ca. 100 Euro. Zuschläge werden zudem an Verheiratete und für die Erziehung von Kindern gewährt. Der Vorteil an der Teilnahme an einem derartigen Kolleg besteht in dem (interdisziplinären) Austausch mit den Professor*innen sowie den Kollegiaten. Deshalb gibt es bei Kollegs auch die Residenzpflicht. Die Promovierenden müssen ihre Forschungsresultate den anderen präsentieren und finden so Korrektur und Anregung für ihre Arbeit. Zudem wird die Teilnahme an Tagungen und ggf. Auslandsaufenthalten gefördert. Voraussetzung für die Aufnahme in ein Kolleg ist – neben einem sehr guten Abschluss – der inhaltliche Bezug des Promotionsvorhabens zum Thema des Kollegs. Stipendien für die Graduiertenkollegs werden in der Zeitung „Die Zeit“ ausgeschrieben. – es besteht dafür aber keine Verpflichtung, so dass einige Ausschreibungen über andere Publikationen laufen. Eine Gesamtdarstellung der laufenden Graduiertenkollegs gibt es auf der Webseite der DFG (www.dfg.de).

    Infos über aktuelle Ausschreibungen für Promotionsstellen in Kieler Graduiertenkollegs und -programmen finden sich auf den Webseiten des Graduiertenzentrums.

    3.3. Landesstipendien

    (Die Informationen zu den Landesstipendien sind im Wesentlichen der Webseite der CAU Kiel entnommen.)

    Neben den von der DFG geförderten Graduiertenkollegs werden von den Bundesländern nach unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben Stipendien vergeben. Nach dem „Gesetz über die Förderung des wissenschaftlichen künstlerischen Nachwuchses des Landes Schleswig- Holstein“ stellt das Land Stipendien zur Verfügung, die an der CAU Kiel von den Fakultäten vergeben werden. Dabei sind ein „herausragend“ guter Abschluss und entsprechende Studienleistungen notwendig. Auch soll die Dissertation einen wichtigen Beitrag zur Forschung leisten. Das Stipendium wird zunächst für ein Jahr bewilligt. Dabei besteht die Möglichkeit der Verlängerung um ein weiteres Jahr. Die Fördersumme beträgt in der Regel 900,- Euro monatlich. Die Anträge werden an das jeweilige Dekanat gerichtet. Daraufhin treffen Fachkommissionen eine Vorauswahl der Bewerber*innen. Im zweiten Verfahren trifft die Zentrale Graduiertenkommission die Entscheidung über die Stipendienvergabe. Die Stipendien werden jährlich ausgeschrieben. Anträge müssen bei den Dekanaten bis zum 28.2. (Förderungsbeginn 1.7.) und zum 30.9. (Förderungsbeginn 1.1. des Folgejahres) eingereicht werden.

    Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

    1. Bewerbung (formlos)
    2. Examenszeugnis in Kopie
    3. Lebenslauf (tabellarisch)
    4. Darstellung des Promotionsvorhabens (Exposé)
    5. Kurzdarstellung des Exposés (maximal 1/3 Seite)
    6. 2 Fachgutachten von Hochschullehrer*innen
    7. Ausgefülltes Formular „Ergänzende Angaben“ in dem u.a. die finanzielle Bedürftigkeit erklärt werden muss.

    Ausführliche Informationen und die Kontaktdaten für Beratung und Antragsstellung stehen auf der Seiten des https://www.graduiertenzentrum.uni-kiel.de/de/foerderung/cau-interne-foerderung.

    3.4. Weitere Stiftungen

    Neben den oben genannten Stipendienangeboten gibt es eine Vielzahl von Stiftungen und anderen Einrichtungen, die Promotionsvorhaben fördern. Umfangreiche Sammlungen samt Suchmaschine gibt es auf

    http://www.stiftungen.org

    http://www.stifterverband.info/

    http://www.stiftungsindex.de

    Eine alphabetische Linkliste findet sich auch beim Graduiertenzentrum der CAU: https://www.graduiertenzentrum.uni-kiel.de/de/foerderung/cau-interne-foerderung

    3.5. Weitere Förderungsmöglichkeiten

    Förderung von Auslandsaufenthalten während der Promotion

    Ein vollständiges Promotionsvorhaben von deutschen Promovierenden im Ausland wird vom Deutschen Akademischen Austausch Dienst (DAAD) nur in einzelnen, fachlich besonders zu begründenden Ausnahmefällen gefördert. Der DAAD bietet aber die Unterstützung von bis zu einjährigen Forschungsaufenthalten und Kurzzeitstipendien (z.B. für Bibliotheks- und Archivaufenthalte) an. Der Bezug zur Dissertation an einer deutschen Hochschule muss dabei vorhanden sein. Als Auswahlkriterien werden dabei akademische Qualifikation (Abschlussnoten, Studienzeiten) und die Qualität des Promotionsvorhaben selbst genannt. Für die Bewilligung von DAAD-Stipendien spielt es eine Rolle, wie die Bewerber*innen ihre Promotion in Deutschland finanzieren. So stehen DAAD-Mittel für Stipendiat*innen der Begabtenförderungswerke nicht zur Verfügung, da diese selbst Auslandsaufenthalte fördern können. Auch können sich Stipendiat*innen der Graduiertenkollegs nur für Kurzzeitstipendien bewerben oder aber sie müssen den Nachweis führen, dass ihr DFG-Stipendium während des Auslandsaufenthaltes ruht. Neben den DAAD-Stipendien gibt es noch eine Reihe von weiteren Förderungsmöglichkeiten im Ausland, die von anderen Einrichtungen getragen werden. Auskunft darüber gibt die Stipendiensuchmaschine auf den Webseiten des DAAD. In jedem Fall ist es erforderlich, etwaige Auslandsaufenthalte möglichst frühzeitig in die Planungen einzubeziehen und entsprechende Beratungen aufzusuchen. So können die Finanzierungsmöglichkeiten mit den verschiedenen beteiligten Institutionen (Universitäten, DFG, DAAD, Stiftungen) abgestimmt werden.

    Hier weitere Quellen zur Recherche:

    Allgemeine Infos

    Deutscher Akademischer Austauschdienst, https://www.daad.de

    und natürlich das

    International Center der CAU, www.international.uni-kiel.de

    Förderungen für Promovierende mit Kind

    Bei promovierenden Eltern gelten – sofern sie sich in Beschäftigungsverhältnissen befinden – alle rechtlichen Bestimmungen hinsichtlich von Mutterschutz, Elterngeld und Elternzeit. Wird ein Stipendium bezogen, geben viele Stiftungen Zuschläge für die Kinderbetreuung – manche bieten sogar eine Verlängerung der Förderungsdauer an. Da Stipendien nicht als Einkommen gelten, kann auch Elterngeld von der Kommune in Höhe des Sockelbetrags bezogen werden. Eine umfassende Beratung empfiehlt sich hier besonders – die Hochschulen bieten über die Familienservice-Büros Informationen und Beratung an: http://www.familienservice.uni-kiel.de

    Förderung für Promovierende mit Beeinträchtigung

    Für Promovierende mit Beeinträchtigung und/oder chronischen Erkrankungen greifen ebenfalls gesetzliche Regelungen, die für Beschäftigungsverhältnisse gelten. Wer also über Promotionsstellen die wissenschaftliche Qualifikation betreibt, kann dementsprechende Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. Ansprechpartner hierfür ist die Arbeitsagentur. Anders sieht es aber aus, wenn über Stipendien das Promotionsvorhaben finanziert werden soll. Hier stehen Eingliederungshilfen nach dem Sozialgesetzbuch i.d.R. nicht mehr zur Deckung des behinderungsspezifischen Mehrbedarfs zur Verfügung. Diese Unterstützungen beschränken sich auf die Phase des Studiums. Umso mehr ist es wichtig, sich rechtzeitig beraten zu lassen. Einen guten Einstieg bietet das Angebot des Studentenwerk mit der „IBS- Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung“ https://www.studierendenwerke.de/themen/studieren-mit-behinderung

    Neben den großen Begabtenförderungswerken stehen Promovierenden mit Beeinträchtigung noch Stipendiengeber*innen mit spezifischen Förderangeboten zur Verfügung. Eine Zusammenstellung darüber findet sich auf der Homepage der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft unter https://www.gew.de/bildung-politik/bildungsfinanzierung/studienfinanzierung/stipendien

    3.6. Recherche

    Community:

    http://www.e-follows.net

    http://www.doktorandenforum.de

    http://www.thesis.de/

    Zentrale Seiten:

    Bundesministerium für Bildung und Forschung

    http://www.bmbf.de

    Deutsche Forschungsgemeinschaft DFG

    www.dfg.de

    ELFI-Servicestelle für elektronische Forschungsförderungsinformation

    https://www.elfi.info/dhv.php

    Stiftungsindex

    http://stiftungsindex.de

    weitere Recherchemöglichkeiten finden sich auf der Webseite des Graduiertenzentrums der CAU unter https://www.graduiertenzentrum.uni-kiel.de/de/foerderung/foerdmoeglichkeit

    4. Abschlussförderung

    Die meisten Stipendien werden, wie oben gezeigt, über 2, maximal 3 Jahre gewährt. Die Promotionsvorhaben dauern aus unterschiedlichen Gründen länger. Ehemalige Stipendiat*innen, aber auch andere Promovierende sind daher oftmals gezwungen, die Endphase ihrer Promotion anderweitig zu finanzieren. Hier wird oftmals auf Studienkredite oder Bildungsfonds zurückgegriffen. Für Studienkredite gelten z. B. das Alter der Antragssteller*innen und die Abschlussnote als Auswahlkriterium. Mit der Rückzahlung des Darlehens muss nach einer Karenzzeit von z.B. 6 Monaten bis zu 2 Jahren begonnen werden. Die Frist für die Rückzahlung liegt zwischen maximal 5 und 25 Jahren. Bei Bildungsfonds erfolgt die Rückzahlung nach dem Eintritt in den Beruf. Dabei muss bestimmter Prozentsatz (etwa zwischen 4 und 10 Prozent) vom Einkommen monatlich rückentrichtet werden. Der Zeitraum der Rückzahlung beträgt zwischen 3 und 9 Jahren. Weil mit beiden Modellen eine z.T. erhebliche Verschuldung verbunden ist, empfiehlt sich eine vorherige neutrale Beratung. Viele ASten haben qualifizierte Sozialberatungen und auch die Verbraucherzentralen kennen sich mit Krediten bestens aus. Für einen überschaubaren Zeitraum kann aber eine Kreditfinanzierung sinnvoll sein. Über http://www.studienkredite.org ist eine Übersicht über Darlehen und Bildungsfonds verfügbar.

    Zum Schluss: Beratung und Information

    Ansprechpartner für Promotionsinteressierte an der CAU Kiel ist das Graduiertenzentrum. Es befindet sich in der Leibnizstr. 3.

    Das Service-Büro des Graduiertenzentrums ist telefonisch unter 880-3218 und per E-Mail unter consulting@gz.uni-kiel.de erreichbar

    Promovierende können sich hier über alle Fragen rund um die Promotion – auch über die Finanzierung – beraten lassen. Hilfreiche Tipps und Informationen sind auf der Webseite des Zentrums unter http://www.graduiertenzentrum.uni-kiel.de zu finden.

    Besonders empfehlenswert: Das Graduierenzentrum organisiert jedes Semester Veranstaltungen zum Thema „Bewerben auf Promotionsstipendien“ an.

    Auch der AStA bietet – in Zusammenarbeit mit der Doktorand_innenvertretung und dem Graduiertenzentrum – eine Beratung an. Kontakt über promovierende@asta.uni-kiel.de und die AStA-Homepage www.uni-kiel.de

    Literaturempfehlung

    Abschließend zwei Buchempfehlungen, die meines Erachtens aus der Flut der Ratgeber-Literatur herausragen. In diesen Büchern finden sich anschauliche und praxisnahe Beiträge zu den verschiedensten Fragen, die sich im Zusammenhang mit einem Promotionsvorhaben stellen: Von Planung (Themenstellung und –eingrenzung) über die formalen Richtlinien (Promotionsordnungen und organisatorischer Ablauf) und die Finanzierung bis hin zur Veröffentlichung der Dissertation und Informationen zur weiteren Karriereplanung reichen hier die Themen. Die Bücher gibt es in Uni- und Fachbibliotheken und lohnen sich für den Einen oder die Andere auch als Anschaffung:

    Koepernik, Claudia/Moes, Johannes/Tiefel, Sandra (Hrsg.): GEW-Handbuch Promovieren mit Perspektive. Ein Ratgeber von und für DoktorandInnen. Bielefeld 2012

    Stock, Steffen/Schneider, Patricia/Peper, Elisabeth/Molitor, Eva (Hrsg.): Erfolgreich promovieren. Ein Ratgeber von Promovierende für Promovierende. Dritte wesentliche überarbeitete und erweiterte Auflage. Berlin Heidelberg 2014

    Volker Röhrich

    Allgemeine Studienberatung

    AStA CAU Kiel

    Tel.: 0431/880-1519

    studienberatung@asta.uni-kiel.de

    Copyright: Volker Röhrich, AStA CAU Kiel

  • Bewerben für ein Stipendium

    Bewerben für ein Stipendium

    Nach der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks bezogen im Jahr 2016 lediglich 5 Prozent der Studierenden ein Stipendium. Dies ist ein ausgesprochen kleiner Teil der Studierenden, insbesondere wenn sie mit der Zahl der BAföG-Empfänger*innen verglichen wird. Im gleichen Jahr wurden 25% der Studierenden ganz oder teilweise durch BAföG gefördert. Wenn auch die Diskussion über eine gerechte Studienfinanzierung für alle Interessierten in der Gesellschaft weiter geführt werden muss, liegt hier der Fokus auf die bestehenden Angebote an Stipendien.

    Denn für die Geförderten hat der Bezug eines Stipendiums deutliche Vorteile:

    • der Lebensunterhalt ist zumindest zum Teil finanziert und somit bietet sich der Freiraum für die Konzentration auf das Studium;
    • im Gegensatz zum BAföG ist das Stipendium ein Vollzuschuss, also auch nicht teilweise zurück zu zahlen;
    • besonders bei den großen Stiftungen werden die Stipendiaten*innen betreut – es besteht also Möglichkeit zum Kontakt mit den Vertrauensdozenten*innen;
    • die ideelle Förderung beinhaltet auch den Austausch mit anderen Stipendiaten und die Nutzung des Netzwerks der Stiftung;
    • für ein späteres Promotionsvorhaben ist eine Studienförderung schon ein Fuß in der Tür für eine spätere Förderung der Doktorarbeit;
    • bei späteren Bewerbungen ist der Nachweis eines Stipendiums ganz sicher eine Referenz.

    Die Begabtenförderungswerke

    Derzeit fördern über 1700 Einrichtungen Studierende über Stipendien. Die bekanntesten sind die dreizehn großen Begabtenförderungswerke.

    Diese Einrichtungen erhalten die finanziellen Mittel aus staatlichen Geldern – sie sollen die Förderung des akademischen Nachwuchses auf eine breite gesellschaftlich Basis stellen.

    Die Förderung ist dabei sehr ähnlich. Es wird ein Vollstipendium vergeben, dass z. Zt, max. 670,- Euro im Monat beträgt. Hinzu können ein Familienzuschlag und ein Zuschlag für Kinderbetreuungskosten kommen. Zudem wird ein Büchergeld in Höhe von monatlich 300, Euro gezahlt, das unabhängig vom Elterneinkommen gewährt wird. Schließlich gibt es eine ideelle Förderung – die Stipendiaten*innen werden von Vertrauensdozenten*innen betreut, halten Kontakt untereinander und nehmen an gemeinsamen Aktivitäten teil, z.B. Besuche im Bundestag oder Europaparlament.

    Im Unterschied zum BAföG besteht bei einem Stipendium kein Rechtsanspruch. Stipendien werden gewährt, und zwar an diejenigen Bewerber*innen, die die Stiftung als förderungswürdig auswählt.

    Das heißt, dass die Bewerber*innen den Werten der Stiftung entsprechen sollen. Bei den parteinahen Stiftungen bedeutet dies nicht notwendigerweise eine Mitgliedschaft – aber eine ideelle Nähe zur Einrichtung sollte gegeben sein. Das Cusanuswerk fördert allerdings ausschließlich Mitglieder der katholischen Kirche.

    Die Bewerbungsverfahren sind sehr ähnlich – die Bewerbung ist zu ein oder zwei Terminen im Jahr möglich – die genauen Fristen sind den Webseiten zu entnehmen. Viele Stiftungen ermöglichen dabei eine Bewerbung schon vor Aufnahme des Studiums –

    Zum schriftlichen Antrag gehören:

    • Zeugnisse (Abi, Uni-Prüfungen, Leistungsübersichten etc.)
    • Tätigkeitsnachweise von sozialem oder politischen Engagement
    • Lebenslauf
    • Gutachten von Lehrern und/oder Professoren

    Motivationsschreiben

    Im Motivationsschreiben soll ausgeführt werden, welches Studienvorhaben aus welchen Gründen aufgenommen wurde, warum die Bewerbung für diese Stiftung eingereicht wurde, welches Engagement die Bewerber*innen aufweisen, welche Zielvorstellungen die Bewerber*innen haben und wie dieses Stipendium dabei unterstützen kann.

    Es ist wichtig, sich bei der Frage des sozialen oder politischen Engagements nicht einschüchtern zu lassen. Hier muss eben nicht bereits eine Parteilaufbahn erfolgreich eingeschlagen worden sein – es werden auch Aktivitäten in Vereinen, beim Sport, in den Schülervertretung, der Nachhilfe oder in der Kirchengemeinde berücksichtigt.

    Auch die Bedeutung der Noten ist zu relativieren. Während bspw. die Studienstifungen des Deutschen Volkes stark die Schulnoten berücksichtigt, legen andere Einrichtungen darauf nicht ein so großes Gewicht.

    Nach einer Vorauswahl schließt sich dann ein persönliches Auswahlverfahren an, in dem die Bewerber*innen an Assessment Centern teilnehmen, schriftliche Prüfungen absolvieren und in Einzelgesprächen nach Motivation und Eignung befragt werden.

    Weitere Stiftungen

    Neben diesen große Begabtenförderungswerken gibt es noch eine Vielzahl weiterer Einrichtungen, die Studierende mit einem Stipendium unterstützen. Zwei sollten an dieser Stelle hervorgehoben werden: Die „Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung-SBB“ fördert Studienvorhaben von Arbeitnehmer*innen.

    Relativ neu ist das Deutschlandstipendium, dass nicht von allen Hochschulen angeboten wird, aber an der CAU Kiel Studierende fördert.

    Die meisten Stiftungen unterstützen Studierende einzelner Fächer, aus bestimmten Regionen oder der jeweiligen Hochschule/des jeweilige Fachbereichs. Förderungen gibt es für Studierenden in besonderen Lebenssituationen, wie Migranten, Studierende mit Kindern oder für Studierenden mit Beeinträchtigungen. Um da den Überblick zu behalten, gibt es online verschiedene Suchmöglichkeiten:

    www.mystipendium.de

    Stipendium Ratgeber + Selbsttest

    www.schreiben.net/stipendium-erhalten-behalten

    Stipendium erhalten und behalten

    www.e-fellows.net

    Hier ist ebenfalls eine Datenbank zu nutzen. Außerdem bietet die e-follows eigene Angebote für Online-Stipendien und Teilnahme an der Community.

    www.arbeiterkind.de

    Diese Initiative richtet sich an alle Studierende, die als erste in der Familie einen Studienabschluss anstreben. Neben einer Auflistung von Stipendiengebern und -suchmaschinen unterstützt Arbeiterkind durch Mentoren*innen auch die Bewerbung.

    www.stifterverband.info

    Im Kapitel „Stiftungen&Stifter“ findet sich eine A-Z-Suche, aber auch eine thematische Suchmöglichkeit in der Datenbank des Verbandes.

    www.stiftungen.org

    Der Bundesverband Deutscher Stifungen bietet im Kapitel „Studienstifungen“ einen Sammlung von Datenbanken und Suchmöglichkeiten.

    www.enableme.de

    Diese Webseite gibt im Kapitel „Studieren mit Behinderung“ eine Zusammenfassung von spezifischen Stipendienangebote für Studierende mit Beeinträchtigung oder chronische Erkrankungen.

    https://www.forschung.uni-kiel.de/de/forschungsfoerderung/stipendien

    Zentrale Seite der CAU Kiel für Angebote des Deutschlandsstipendiums und andere Förderungsmöglichkeiten. Hier werden auch die spezifischen Angebote für Studierende der CAU vorgestellt.

    Zum Weiterlesen: Eine sehr empfehlenswerte Webseite zu vielen Fragen rund um’s Studium ist www.studis-online. Zum Thema Stipendien finden sich dort inhaltliche Erläuterungen und Links zu Stiftungen und Datenbanken.

    Auf dem Buchmarkt empfiehlt sich: Borrek, Max-Alexander – Bruckmann, Jan: Der Weg zum Stipendium. Tipps zur Bewerbung für 400 Stipendien und Förderprogrammen. 2, erweiterte und vollständig überarbeitete Fassung. Meckenheim 2011.

    Beratung

    Wer zu alledem Fragen hat, kann sich gerne in der Allgemeinen Studienberatung des AStA beraten lassen. Voraussetzung für eine solche Beratung ist aber, dass Ihr Euch schon vorab mit dem Thema auseinandergesetzt habt. Recherchiert also selbst und sucht nach passenden Förderungsmöglichkeiten. Wenn dann zur Vorbereitung eines Bewerbungsverfahrens Fragen sind, meldet Euch, damit wir einen Termin abmachen können.