Blog

  • Pressemitteilung zur neuen Bildungsministerin Schleswig-Holstein Dorit Stenke

    Pressemitteilung zur neuen Bildungsministerin Schleswig-Holstein Dorit Stenke

    Gut für Schleswig-Holstein, schlecht für Deutschland

    Karin Prien verlässt das Bildungsministerium Schleswig-Holsteins und folgt dem Ruf von Friedrich Merz nach Berlin. Damit steht ein Führungswechsel im Ministerium bevor. Die Schulen und Hochschulen des Landes sehen sich derzeit großen Herausforderungen gegenüber.

    Die Studierendenschaft hat die Arbeit von Frau Prien insbesondere in den letzten Monaten kritisch begleitet. Ein Beispiel dafür ist die geplante Einführung eines Verwaltungskostenbeitrags, durch den Studierende zur Schließung von Haushaltslücken herangezogen werden sollen – eine der letzten Initiativen Priens im Amt.

    In ihrer Amtszeit legte die ehemalige Bildungsministerin den Schwerpunkt deutlich auf den schulischen Bereich, während die Belange der Hochschulen und der wissenschaftlichen Bildung oft zu kurz kamen.

    Auf Bundesebene wird Prien sich künftig nicht vorrangig um Hochschulthemen kümmern – diese Zuständigkeit übernimmt Dorothee Bär (CSU). Wichtig wird dort sein, die Wettbewerbsverzerrung im Rahmen der Exzellenzstrategie zu korrigieren. Denn das aktuelle System bevorzugt insbesondere Universitäten mit bereits solider finanzieller Ausstattung, während finanzschwächere Hochschulen in diesem Wettbewerb benachteiligt bleiben.

    Die ausreichende Finanzierung der Hochschullandschaft in Schleswig-Holstein bleibt weiterhin eine zentrale Forderung – sowohl an Priens Nachfolgerin als auch an Finanzministerin Silke Schneider. Nur mit einer verlässlichen finanziellen Ausstattung können Lehre und Forschung auf hohem Niveau gewährleistet und der Wissenschaftsstandort Schleswig-Holstein zukunftsfähig gestaltet werden.

    Als Studierendenschaft erwarten wir eine engagierte Nachfolgerin, die sich der Bedeutung ihrer Zuständigkeit bewusst ist – und die Hochschulen in ihrer Arbeit nicht aus dem Blick verliert. Denn Bildung endet nicht mit dem Schulabschluss. Auch die Belange der Studierenden und Auszubildenden müssen ernst genommen und in bildungspolitische Prozesse eingebunden werden.

    Mit Dorit Stenke übernimmt nun eine neue Bildungsministerin dieses verantwortungsvolle Amt.

    „Wir blicken gespannt auf Dorit Stenke und darauf, wie sie die Aufgaben der Bildungsministerin angehen wird. Die Rolle der*des Bildungsminister*in ist entscheidend für die künftige Entwicklung der Hochschullandschaft. Es ist dabei unerlässlich, die Interessen der Studierendenschaft zu berücksichtigen und uns aktiv in die Gestaltung dieser Prozesse einzubeziehen“,

    sagt Fritz Herkenhoff vom AStA Vorstand.

  • Ablehnung des Antrags gegen Verwaltungsgebühren – CAU-AStA übt Kritik an CDU und Grünen

    Ablehnung des Antrags gegen Verwaltungsgebühren – CAU-AStA übt Kritik an CDU und Grünen

    Wir kritisieren die Ablehnung des Antrags gegen die Verwaltungsgebühr durch die Fraktionen der CDU und der Grünen aufs Schärfste. Der von den Fraktionen der FDP, SSW und SPD eingebrachte Antrag zum Stopp der Verwaltungsgebühren war gut und notwendig, um die Koalition zu einer klaren Stellungnahme zu diesem Thema zu bringen. Bisher versuchte man, diese Gebühren möglichst an den Studierenden vorbei durchzudrücken, weshalb die studentischen Vertretungen – anders als in den Vorjahren – nicht zur Novellierung des Hochschulgesetzes (HSG) befragt wurden. Wir finden ein solches Verhalten schwierig und fordern die Beteiligung von Studierenden an dem Verfahren.

    „Dass die gesamte Opposition gemeinsam einen Antrag gegen die Verwaltungsgebühr eingebracht hat, zeigt, wie unsozial und kurzsichtig in Bezug auf den Studienstandort Schleswig-Holstein dieses Konzept ist“

    , kommentiert Laura Falk, Mitglied des AStA Vorstandes der CAU, die Situation im Landtag.

    Die aktuelle Gesetzesvorlage der Landesregierung zwingt die Hochschulen faktisch dazu, Verwaltungsgebühren von Studierenden zu erheben. Auch wenn ein direkter gesetzlicher Zwang möglicherweise nicht ausdrücklich formuliert ist, entsteht durch die drohenden finanziellen Engpässe ein enormer Druck auf die Hochschulen. Sie stehen vor der Wahl: Entweder sie belasten die Studierenden oder sie müssen erhebliche Haushaltslöcher selbst ausgleichen. Es ist daher zweitrangig, wie die Hochschulen mit der Gesetzesvorlage umgehen – das Problem ist politisch erzeugt und lässt die Hochschulen alleine mit der Finanzierungssituation.

    Vor diesem Hintergrund verbieten sich die Aussagen des Grünen-Fraktionsvorsitzenden Lasse Petersdotter, der im Hinblick auf das Präsidium der Christian-Albrechts-Universität Kiel sagte:

    „Mich wundert aber, dass das Präsidium der Christian-Albrechts-Universität Kiel so tut, als würden wir die Universitäten zwingen, Geld anzunehmen. Wenn sich die Präsidien jetzt hinstellen und sagen, wir wollen das gar nicht, dann sehe ich nicht den politischen Mehrwert dieser Maßnahme.“1

    Im Endeffekt ist dies eine Anweisung an die Hochschulpräsidien, ohne Widerworte Kürzungen in Millionenhöhe zu akzeptieren, die nun von der schwächsten Statusgruppe getragen werden müssen: den Studierenden. Dabei sind die Hochschulen seit Jahren chronisch unterfinanziert und nun wird der Landeshaushalt aus deren Geldbeuteln finanziert. Die
    Hochschulpolitik des Landes Schleswig-Holstein ist in einem Zustand angekommen, in dem lediglich ausgelotet wird, wie wenig Geld für Hochschulen ausgegeben werden kann, ohne dass das System kollabiert. Ein solches Vorgehen schadet sowohl dem Hochschul- als auch dem Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein massiv und verhindert eine nachhaltige Entwicklung.

    „Wer nicht ‚alleine verprügelt‘ werden möchte, wie es Herr Petersdotter sagt, der sollte sich überlegen, ob man tausende protestierende Studierende übergehen möchte und mit der Brechstange eine Mehrbelastung der Studierenden einführen will“

    , kommentiert AStA-Vorstand Fritz Herkenhoff die Situation.

    Besonders tragisch ist diese Situation vor dem Hintergrund, dass sich die Grünen der sozialen Problematik bewusst sind und sich eingestehen, dass die Einführung der Verwaltungsgebühren die prekäre Lage der Studierendenschaft verschlimmern wird. In einer Pressemitteilung vom 26.02.2025 schreibt Malte Krüger, bildungspolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion:

    „Es ist richtig, dass die Verwaltungskostenbeiträge eine Mehrbelastung für Studierende sind. Es ist richtig, dass Studierende nicht wissen, wie sie diese zusätzliche Belastung (…) stemmen sollen (…)2.“

    Trotzdem nehmen die Grünen genau diese Belastung in Kauf und haben bislang keine Konzepte vorgelegt, um finanziell schwächere Studierende vor der Gebühr zu schützen. Bereits vor Monaten hatten die Studierendenvertretungen in Schleswig Holstein die bildungspolitischen Sprecher*innen der Koalitionsfraktionen und das Ministerium darum gebeten, Härtefallregelungen zu prüfen. Doch bisher blieb jegliche Reaktion – auch seitens der Grünen – aus.

    Des Weiteren möchten wir auf die in der Debatte mehrfach gefallene Äußerung eingehen, die Verwaltungsgebühren würden verhindern, dass an Lehre und Forschung gespart werden müsse. Die Äußerung von Herrn Balasus „Ebenso wird die Grundfinanzierung der Hochschulen nicht angetastet und stabil gehalten“3 und von Herrn Krüger „Die Mittel aus den Verwaltungskostenbeiträgen tragen auch dazu bei, notwendige Strukturen an den Hochschulen aufrechtzuerhalten, ohne in diesen Bereichen Kürzungen vornehmen zu müssen“4, sind schlicht falsch.
    Dadurch, dass die Entnahme aus den Grundhaushalten auf Studierendenzahlen vom WS 2022/23 basiert und diese Zahlen im Rahmen des leeren Abiturjahrgangs 2026 weiter sinken werden, findet eine faktische Kürzung in den Grundhaushalten aller Universitäten in Schleswig-Holstein statt. Die CAU rechnet im Jahr 2026 mit deutlichen Mindereinnahmen und geht von einem langfristigen Verlust von 7,5 Millionen Euro im Grundhaushalt aus. Diese Verwaltungsgebühr ist nicht nur unsozial gegenüber den Studierenden, sondern sie basiert auch auf falschen Annahmen, weshalb sie eine faktische Kürzung darstellt.

    1. Verwaltungsgebühr an CAU in Kiel: Grüne kritisieren Uni-Präsidium ↩︎
    2. Malte Krüger zu Verwaltungskostenbeiträgen ↩︎
    3. Martin Balasus: TOP 18: Beitrag ist notwendig und zumutbar ↩︎
    4. Malte Krüger zu Verwaltungskostenbeiträgen ↩︎
  •  Der Campus ist kein Ort für Antisemitismus

     Der Campus ist kein Ort für Antisemitismus

    Gerade erst am 27. Januar fand der Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus statt, gerade erst wurde an den dunkelsten Punkt der deutschen Geschichte erinnert – an eine Zeit, in der unterschiedliche Minderheiten verfolgt und getötet wurden. Vor allem die jüdische Bevölkerung musste um ihre Existenz und Sicherheit fürchten. Diese Angst setzt sich gerade wieder fest, da auch heute noch antisemitische Vorfälle immer wieder auftreten. 

    Nur wenige Wochen nach dem Gedenktag tauchen auf dem Campus Kreideschriften auf, die das jüdische Leben auf dem Campus in Frage stellen. Einige dieser Kreidezeichnungen sind pro-palästinensisch, etwa mit Aussagen wie „Save Gaza“. Andere hingegen, wie „Make Israel small again“, sind antizionistisch. Dabei wird das Recht des jüdischen Volkes auf Sicherheit und Selbstbestimmung massiv infrage gestellt. In manchen dieser Aussagen lassen sich antisemitische Motive erkennen, da israelbezogener Antisemitismus oft die De-Realisierung und Zerstörung Israels fordert. 

    Als Studierendenvertretung stehen wir ganz klar gegen Antisemitismus und für das jüdische Leben auf dem Campus. Wir wollen einen Campus, der allen Menschen unabhängige Freiheit bietet und den man ohne Sorge um die eigene Sicherheit betreten kann. Jüdische Studierende haben – wie alle anderen Studierenden auch – ein Anrecht auf Sicherheit. Daher solidarisiert sich der AStA mit den betroffenen Studierenden. 

    Der Campus ist ein Ort der Meinungsfreiheit. Doch wenn es zu Gewaltandrohungen wie „Zionisten boxen“ oder zur Verherrlichung von Gewalt und Krieg, etwa mit Parolen wie „Glory Hamas“, kommt, ist diese Meinungsfreiheit nicht mehr gerechtfertigt. Regierungen – auch die israelische Regierung – dürfen und sollen kritisiert werden. Dabei ist es jedoch wichtig, sich zu fragen, ob andere Regierungen mit derselben Schärfe kritisiert würden. Nicht jede Kritik an Israel ist antisemitisch, aber die Grenze ist oft schmal. Staaten und ihre Regierungen müssen umfassender Kritik unterliegen und für ihr Handeln zur Verantwortung gezogen werden. Gleichzeitig sollten jedoch die Handlungen einer Regierung nicht mit der gesamten Bevölkerung gleichgesetzt werden. 

    Sollten weitere Kreidezeichnungen auftauchen, bitten wir darum, diese bei uns zu melden, damit wir sie dokumentieren und entfernen lassen können. 

  • Demokratie statt Spaltung: Warum die AfD keine Alternative ist

    Demokratie statt Spaltung: Warum die AfD keine Alternative ist

    Stellungnahme zu den Bundestagswahlen 2025

    Die bevorstehende Bundestagswahl stellt eine richtungsweisende Entscheidung für die Zukunft Deutschlands dar. In Zeiten, in denen demokratische Grundwerte unter Druck geraten, ist es wichtiger denn je, sich klar für Demokratie, Vielfalt und Freiheit auszusprechen. Als Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA), Studierendenparlament (StuPa) und Fachschaftsvertretungskonferenz (FVK) sehen wir es als unsere Pflicht, für diese Werte einzutreten, und jeglichen Versuchen, sie zu untergraben, entschieden entgegenzutreten. Auch vor dem Hintergrund, dass eine an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) arbeitende Person als Direktkandidat für die Alternative für Deutschland (AfD) im Wahlkreis Altenholz/Kiel/Kronshagen antritt, sehen wir uns in der Pflicht, uns zu dieser Partei zu äußern.

    Die Ereignisse der letzten Wochen haben gezeigt, dass es Parteien im Deutschen Bundestag gibt, die sich in ihrer Arbeit nicht an den demokratischen Grundwerten und den Grund- und Menschenrechten orientieren. Ein besonders alarmierendes Beispiel ist der jüngste Antrag zum Asylrecht, der nicht nur die Rechte von Geflüchteten einschränkt, sondern auch die Sicherheit internationaler Studierender infrage stellt. Hinzu kommt, dass jüdische Studierende seit einigen Jahren zunehmend ein Gefühl der Angst erleben. Wenn politische Entscheidungen bewusst gegen Grundrechte getroffen werden sich aus diskriminierenden Motiven speisen, ist es unsere Pflicht als Studierendenvertretung, dagegen zu protestieren.

    Ein offener und inklusiver Campus ist für Lehre und Wissenschaft wichtig. Der Austausch auf internationaler Ebene ist essenziell in einer global vernetzten Welt.

    Unsere Universität bekennt sich mit ihrem Gründungsmotto Pax optima rerum – Frieden ist das höchste Gut – zu Demokratie, Weltoffenheit und Völkerverständigung. Die Forderungen der AfD stehen diesen Grundsätzen direkt und unvereinbar entgegen.

    Zur Förderung des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studierenden und zum Schutz unserer freiheitlichen Demokratie erachten wir es als wichtig, dass die Studierendenschaft Stellung dazu bezieht. Parteien wie die AfD stellen in vielerlei Hinsicht eine Bedrohung für Bildung und Wissenschaft in Deutschland dar. Hinzu kommt die Gefahr für die Demokratie. Eine Partei, welche bewusst Desinformationen verbreitet und nationalsozialistisches Unrecht relativiert, das auch in der Vergangenheit der CAU eine große Rolle spielt und jüdische Universitätsmitglieder getroffen hat, hat kein Interesse am Erhalt der Demokratie. Für uns gilt weiterhin, dass wir uns klar gegen Antisemitismus positionieren.

    Die Chancengleichheit beim Zugang zur Hochschulbildung will die AfD einschränken. Nach dem Willen der AfD sollten Hochschulen Bewerbende mit „standardisierten Eignungstests und Aufnahmeprüfungen“ auswählen. Derart strengere Zugangsbeschränkungen erschweren den Bildungsweg für sozial benachteiligte Gruppen. Bildung ist ein Grundrecht und darf nicht eingeschränkt werden!

    Die AfD behauptet, sich für die Freiheit von Lehre und Forschung einzusetzen, fordert aber parallel die Abschaffung der Genderstudies. Die Rechte von queeren Menschen und deren Existenz sind nicht in Frage zu stellen. Weiterhin leugnet die AfD wissenschaftliche Erkenntnisse wie den Klimawandel und wertet diese als „ideologisch“ ab.

    Die CAU hat neben der zentralen Gleichstellungsbeauftragung und Diversitätsbeauftragung auch für jede Fakultät separate Beauftragungen für Gleichstellung und Diversität– ein Alleinstellungsmerkmal – und fördert damit die Gleichstellung und Diversität in Lehre, Forschung, Wissenschaft, Technik und Verwaltung. Die AfD hingegen fordert die Abschaffung dieser und positioniert sich damit offen gegen Artikel 3 des Grundgesetzes.

    Daher bekräftigen wir unsere klare Haltung: 

    Nein zur AfD und zur Zusammenarbeit mit rechten und extremistischen Parteien.

    Wir appellieren an alle demokratischen Parteien, insbesondere unsere Vertreter*innen aus Schleswig-Holstein, Studierende und alle Mitglieder dieser Universität sich ihrer Verantwortung bewusst zu sein und politische Entscheidungen stets auf Basis von Grund- und Menschenrechten zu treffen. Eine Partei, welche sich offen rassistisch, sexistisch und antidemokratisch äußert, ist, wie bereits das Studierendenparlament festgestellt hat, „keine Alternative, sondern der Rückwärtsgang in der Bildungspolitik“.

  • Gegen Queerfeindlichkeit: Für einen inklusiven und toleranten Campus

    Gegen Queerfeindlichkeit: Für einen inklusiven und toleranten Campus

    Stellungnahme des AStA der Uni Kiel

    In den letzten Monaten wurden die Prideflaggen an verschiedenen Hochschulen in Schleswig-Holstein geklaut. Dahinter stecken queerfeindliche und rechts-politische Motive. Vor kurzem kam es wiederholt zu einem Vorfall an der Muthesius Kunsthochschule. Es wurde erneut das Progress-Pride-Banner über dem Kesselhaus entwendet und diesmal durch eine Deutschlandflagge ausgetauscht. Der AStA der Muthesius hat daraufhin am Sonntagabend eine Kundgebung gegen eine queerfeindliche und für eine antifaschistische Welt abgehalten.

    Das intolerante, ausgrenzende und angreifende Verhalten nimmt immer mehr zu, auch an deutschen Hochschulen. Diese Entwicklung ist äußerst erschreckend und darf nicht toleriert werden. Daher solidarisiert sich der AStA der CAU mit den Betroffenen und wird sich weiterhin für queere Themen und Belange einsetzen. Als Studierendenschaft sehen wir es als wichtigen Grundpfeiler der Demokratie, dass Menschen nicht für ihre geschlechtliche Identität oder sexuelle Orientierung diskriminiert oder angegriffen werden. Hiermit soll eine klare Grundhaltung für Toleranz, Gleichberechtigung, Sicherheit und Solidarität ausgesprochen werden und sich gegen die Einschränkung der Vielfalt richten. Als AStA wollen wir uns für eine inklusive und diskriminierungsarme Gesellschaft einsetzen. Der Campus soll ein progressiver und offener Ort sein, an dem sich Menschen unabhängig ihrer Identität sicher fühlen.

    „Wir stehen für einen Campus, auf dem jede*r, unabhängig von sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität, sicher und respektiert leben kann“

    , so Sara Karies (Referent*in Queerfeminismus)

    Mit dem Leitbild Diversität positioniert sich auch die CAU für einen offenen und toleranten Campus. So heißt es im Leitbild: „Die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) versteht Vielfalt als Stärke. Sie sieht in der Diversität ihrer Mitglieder und Angehörigen mit ihren unterschiedlichen Erfahrungen und Begabungen eine zentrale Voraussetzung für ihre Exzellenz und einen Gewinn für die gesamte Entwicklung der Universität.“

    „Für die Studierendenschaft wollen wir einen vielfältigen Campus haben, nicht einen Campus, an dem sich Menschen unwohl fühlen. Alle Menschen haben das Recht auf eine freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit und dafür werden wir uns einsetzen!“

    sagt Laura Falk (AStA-Vorstand).

    Diskriminierung ist ein intersektionales Thema, denn neben Queerfeindlichkeit können noch andere Arten der Diskriminierung zusätzlich dazu kommen. Viele queere Personen sind daher von sogenannter Mehrfachdiskriminierung betroffen.

    Falls du oder eine Person, die du kennst, von Queerfeindlichkeit betroffen ist, oder du einen Vorfall mitbekommst, kannst du dich per Mail an unser Queerfeminismus-Referat oder die folgenden Angebote wenden:

  • 75 % sind keine Ausnahme – Wie sich die CAU davor drückt, die Schuldrechtliche Vereinbarung für studentische Beschäftigte durchzusetzen

    75 % sind keine Ausnahme – Wie sich die CAU davor drückt, die Schuldrechtliche Vereinbarung für studentische Beschäftigte durchzusetzen

    Die Schuldrechtliche Vereinbarung, die aus der Tarifeinigung vom 9. Dezember 2023 hervorgeht, sieht vor, dass studentische Beschäftigte für mindestens 12 Monate eingestellt werden – außer in begründeten Ausnahmefällen.1

    Diese Regelung war für die Hilfskräfte der CAU ein großer Gewinn! Dennoch sahen wir von Anfang an die Gefahr in der Formulierung „begründete Ausnahmefälle“. Ohne klare Vorgaben vom Land, konnte die Universität weiterhin frei entscheiden, wer einen Jahresvertrag bekommt und wer nicht.

    So bemängelten in einer gemeinsamen Stellungnahme2 die Initiative TVStud und der Allgemeine Studierendenausschuss sowie das Studierendenparlament der Universität Kiel bereits im Juli vergangenen Jahres, die Umsetzung sei uneinheitlich und inkonsequent. Das Land wurde aufgefordert in einem Dialog mit den Beschäftigten einheitliche Ausnahmegründe festzulegen, sodass kurze Verträge, tatsächlich eine Ausnahme bleiben würden.

    Auch in ihrem Positionspapier3 warnte die Initiative TVStud davor, dass es weiterer Ausarbeitung unter Einbezug aller Parteien bedarf, die Schuldrechtliche Vereinbarung im Sinne der Beschäftigten umzusetzen.

    4Die Antwort auf die Kleine Anfrage der SPD-Fraktion zeigt nun, dass unsere Befürchtungen sich bewahrheitet haben. Fast ein Jahr nach Inkrafttreten der Vereinbarung haben rund 75% der studentisch Beschäftigten an der CAU einen Vertrag, kürzer als 12 Monate. Das kann nicht sein!

    Die von der Zentralen Verwaltung der CAU verfasste Richtlinie zu Ausnahmeregelungen5 lässt also den Spielraum für ganze 75 % Ausnahmen.

    Gleichzeitig werden darin Gründe aufgeführt, die keine Ausnahme darstellen sollten, wie z.B. Dauer der Vorlesungszeit oder nur begrenzt zur Verfügung stehende Mittel. Trotzdem sind uns genug Fälle bekannt, in denen aus genau diesen Gründen kürzere Verträge ausgestellt werden.

    So kann es für uns nicht weitergehen! Wir fordern die Landesregierung auf, die konsequente Durchsetzung der Schuldrechtlichen Vereinbarung an den Hochschulen zu unterstützen und durchzusetzen und wir fordern, endlich in diesen Dialog eingebunden zu werden!

    Lisa Gelfman, Beauftragte für Studentische Beschäftigte AStA CAU Kiel
    Kontakt: stube@asta.uni-kiel.de

    Initiative TVStud Schleswig-Holstein
    Kontakt: schleswig-holstein@tvstud.de

    1. IX. 1.a) https://www.tdl-online.de/fileadmin/user_upload/231209_Einigungspapier_v._9.12.2023_-_finale_Fassung.pdf ↩︎
    2. https://asta.uni-kiel.de/stellungnahme-zu-den-antraegen-ein-tarifvertrag-fuer-studentisch-beschaeftigte-in-schleswig-holstein-drucksache-20-2132-und-tarifvertrag-fuer-studentisch-beschaeftigte/ ↩︎
    3. S. 3 https://tvstud-sh.de/2024/07/21/positionspapier-der-initiative-tvstud-schleswig-holstein/ ↩︎
    4. https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/drucks/02700/drucksache-20-02722.pdf ↩︎
    5. https://www.uni-kiel.de/personal/de/informationsangebot/allgemein/dateien-informationsangebot-hiwis/arbeitsvertragslaufzeiten-fuer-studentische-und-wissenschaftliche-hilfskraefte ↩︎
  • Stellungnahme zum Kommunikationsverhalten des Präsidiums im Rahmen der Vollversammlung am 16.01.2025

    Stellungnahme zum Kommunikationsverhalten des Präsidiums im Rahmen der Vollversammlung am 16.01.2025

    Am 25.11.2024 hat das Studierendenparlament beschlossen, den Allgemeinen Studierendenausschuss mit der Planung und Durchführung einer Vollversammlung der Studierendenschaft zu Verwaltungsgebühren zu beauftragen.

    Dazu heißt es im Hochschulgesetz § 72 Abs. 3 unmissverständlich:

    „Es [das Studierendenparlament] kann im Semester bis zu zwei Vollversammlungen einberufen; in dieser Zeit finden keine Lehrveranstaltungen statt.“

    Der Allgemeine Studierendenausschuss hat die Mitglieder des Senats auf dessen Sitzung am 11.12.2024 über seine Absicht informiert, eine Vollversammlung stattfinden zu lassen und am 13.12.2024 per E-Mail an das Präsidium der Universität sowie die Dekane über das Datum und die Startzeit der geplanten Vollversammlung in Kenntnis gesetzt.

    Da in den folgenden Wochen keine weitere Kommunikation des Präsidiums gegenüber den Dozierenden bezüglich der Vollversammlung erfolgte, sah sich der Vorstand des AStA schließlich gedrungen, am Donnerstag, den 09.01.2025 um 13:13 Uhr eine erste E-Mail mit Informationen über den Verteiler [cau-info] an alle Beschäftigten der Universität zu versenden. Dieser Verteiler wird durch das Präsidium moderiert und die Mail wurde erst am darauffolgenden Montag (13.01.) um 12:28 Uhr freigegeben.

    Kurz darauf folgte die Bitte des Präsidiums, „den Studierenden die Möglichkeit zur Teilnahme zu geben und in diesem Zeitraum von der Lehre mit Anwesenheitspflicht zu entbinden.“ Diese Bitte ist löblich, entspricht aber nicht der klaren Vorgabe aus dem Hochschulgesetz, dass alle Lehrveranstaltungen ausfallen müssen. Auf diesen Umstand hingewiesen folgte am 14.01.2025 noch eine „Ergänzung“ aus dem Präsidium. Eine Verschiebung aller Veranstaltungen sei „äußerst wünschenswert“. Weiter hieß es dort:

    „Allerdings wurde die Vollversammlung so kurzfristig angekündigt, dass nicht ausnahmslos sichergestellt werden kann, dass für jede ausfallende Laborübung etc. ein adäquater Ersatz so kurz vor dem nächsten Prüfungszeitraum gefunden werden kann.“

    Als Studierendenschaft widersprechen wir dieser Aussage in aller Deutlichkeit. Dem Präsidium war der Termin der Vollversammlung über einen Monat im Vorhinein bekannt. Diese Zeitspanne als „kurzfristig“ zu betrachten, halten wir für absurd. Außerdem ist – abgesehen von der zehntägigen Frist in § 37 Abs. 2 der Organisationssatzung der Studierendenschaft – überhaupt keine Frist zur Einberufung von Vollversammlungen vorgesehen. Im Gegenteil wurde die Vollversammlung deutlich früher angekündigt, als dies notwendig gewesen wäre. Dass die Dozierenden über das Präsidium und den Senat informiert werden sollen, ist auch keine Neuerung, sondern bereits in der Vollversammlungsordnung der Studierendenschaft vom 14. Juni 1993 nachzulesen.

    Infolge der angenommenen außerordentlichen Kurzfristigkeit traf das Präsidium in derselben Mail vom 14.01. außerdem die Feststellung, dass „Studierenden, die an der Vollversammlung teilnehmen möchten, keine Nachteile entstehen dürfen […]“. Diese Aussage ist zwar korrekt, aber das Präsidium hätte stattdessen darauf hinweisen müssen, dass keine Lehrveranstaltungen stattfinden dürfen. Ausnahmen sieht das Hochschulgesetz nicht vor.

    Wir bedauern sehr, dass das Präsidium diese Möglichkeit zur Richtigstellung seiner Aussagen vom Vortag nicht genutzt hat. Weiterhin möchten wir betonen, dass es nicht Aufgabe der Studierendenschaft ist oder sein sollte, die einzelnen Beschäftigten der Universität über das Stattfinden der Vollversammlung zu informieren und zur Einhaltung geltender Gesetze aufzurufen.

    Das Präsidium hatte vor der Woche der Vollversammlung ausreichend Zeit und genügend Gelegenheit, darüber aufzuklären, so z.B. auch in seiner zwei-wöchentlichen Rundmail vom 17.12.2024. Diese hat das Präsidium leider nicht genutzt. Wir halten dieses langsame Kommunikationsverhalten des Präsidiums gegenüber den Dozierenden in Verbindung mit der gesetzeswidrigen, nicht mehr nachvollziehbaren Einschätzung der Rechtslage für absolut unverantwortlich.

    Hinzu kommt noch, dass sich der Senat unserer Universität am 13.11.2024 bzgl. der Verwaltungsgebühren klar hinter die Studierenden gestellt hat:

    „Der Senat der CAU zu Kiel spricht sich ausdrücklich gegen die geplante Einführung von Verwaltungsgebühren aus. Diese gehen in unverhältnismäßiger Weise zu Lasten der Studierenden und schwächen die CAU zu Kiel sowie den Bildungsstandort Schleswig-Holstein nachhaltig und in erheblichem Ausmaß.“

    Folgerichtig hätte sich auch das Präsidium hinter diese Forderung stellen müssen. Leider müssen wir feststellen, dass das Präsidium weder die Stellungnahme des Senats noch die Rechte der Studierenden respektiert.

    Abschließend möchten wir allen Universitätsangehörigen danken, die trotz dieser Umstände so zahlreich an der Vollversammlung und Demonstration teilgenommen haben, um ein deutliches Zeichen gegen die geplanten Verwaltungsgebühren zu setzen.

  • Karin Prien hält an studierendenfeindlicher Verwaltungsgebühr fest

    Karin Prien hält an studierendenfeindlicher Verwaltungsgebühr fest

    Stellungnahme des AStA der CAU zum Gespräch mit Karin Prien zu den Verwaltungsgebühren

    Trotz der erfolgreichen Demonstration von etwa 2.000 Studierenden am Donnerstag, den 16. Januar 2025 in Kiel und der vorherigen Demonstration in Lübeck, hält Bildungsministerin Karin Prien an der Einführung einer Verwaltungsgebühr für Studierende fest. Die Demonstration sendete eine klare Botschaft an die Landesregierung und die Ministerin: Eine finanzielle Mehrbelastung der Studierenden, die überdurchschnittlich häufig von Armut betroffen sind, ist nicht hinnehmbar.

    Am heutigen Freitag, den 17. Januar 2025, fand ein Gespräch zwischen Vertreter*innen der Studierenden und der Ministerin statt. Das Ergebnis enttäuschte auf ganzer Linie: Das Ministerium bleibt bei den Plänen, die Verwaltungsgebühr ohne jegliche Kompromisse einzuführen.

    Im Gespräch zeigte sich, dass die Lebensrealität und die immense finanzielle Belastung der Studierenden von der Ministerin nicht ausreichend berücksichtigt werden. Statt eine Gesamtschau der finanziellen Lage der Studierenden zu betrachten, wurde ausschließlich auf die Verwaltungsgebühr eingegangen. Die steigenden Kosten für das Deutschlandticket, die Beiträge an die Studierendenwerke, die Mieten und die allgemeinen Lebenshaltungskosten wurden vollständig ausgeblendet. Ebenso fehlte jegliche Diskussion über mögliche Ausnahmeregelungen für besonders belastete Studierende.

    Besonders bedenklich: In der Argumentation des Ministeriums wurden gesellschaftliche Gruppen gegeneinander ausgespielt. So wurde beispielsweise angedeutet, dass ein Wegfall der Verwaltungsgebühr zu Personaleinsparungen im Bereich der Lehrkräfte führen könnte.

    Die Ministerin vertrat zudem die Auffassung, dass Studierende einen Teil der Hochschulfinanzierung tragen sollten. Nach dieser Argumentation würde ein Wegfall der Verwaltungsgebühr zu einem finanziellen Defizit führen, für das die Studis verantwortlich gemacht werden. Diese Position ignoriert jedoch die klare Verantwortung des Bildungsministeriums für die ausreichende Finanzierung der Hochschulen und verschiebt die Last auf untragbare Weise auf die Studierenden.

    Darüber hinaus widersprach das Ministerium der Einschätzung, dass erhöhte Studienkosten die Bildungszugänglichkeit einschränken und die soziale Ungleichheit fördern. Diese Haltung ist aus Sicht der Studierendenvertretungen völlig unverständlich.
    Die Studierendenvertretungen betonen, dass diese Maßnahmen die ohnehin prekäre finanzielle Lage der Studierenden weiter verschärfen würden. Untermalt wird dies durch die Petition „Verwaltungsgebühr stoppen! Bessere Studienbedingungen nicht auf Kosten der Studis!“ welche innerhalb von weniger als 24 Stunden das Quorum von 2000 Stimmen erreicht hat. Rückenwind erhalten die Studierenden von den akademischen Senaten großer Hochschulen wie der CAU Kiel, der EUF Flensburg und der beiden Hochschulen in Lübeck, die sich mehrheitlich mit den Studierenden solidarisieren.

    Die Studierenden fordern die Landesregierung und Ministerin Prien eindringlich auf, die Einführung der Verwaltungsgebühr zu stoppen und ihrer Verantwortung für eine faire und zugängliche Hochschulbildung nachzukommen. Andernfalls sind weitere Protestaktionen unausweichlich.

    Die Teilnehmenden ziehen ein abschließendes Fazit:

    Die Demo hat den Protest der Studierenden gezeigt. Das Gespräch mit der Ministerin hat keine neuen Erkenntnisse gebracht. In der Begründung des Ministeriums liegt der Fokus lediglich auf der Haushaltslage der Landesregierung. Es ist aus Sicht der LAK nicht vertretbar, die Studierenden in diesem Ausmaß zu belasten.
    – Max Härtel, Sprecher der Landes-ASten-Konferenz

    Sollte die Ministerin an ihrer aktuellen Planung festhalten, dann werden weitere Protestaktionen folgen.
    – Laura Falk, AStA Vorsitzende der CAU

    Nimm jetzt an der Petition gegen die Verwaltungsgebühren teil!

  • Stellungnahme zu rechtsradikalem Vorfall bei der Night of the Profs

    Stellungnahme zu rechtsradikalem Vorfall bei der Night of the Profs

    Gemeinsame Stellungnahme des AStA und der FVK

    Am 15.11.24 fand die Night of the Profs an der CAU Kiel statt. In diesem Rahmen wurden Vorträge von Dozierenden verschiedener Fachbereiche zum übergeordneten Thema Extreme gehalten.

    Uns haben im Nachgang eines Vortrags einige Beschwerden erreicht. Laut diesen habe ein Dozent zu Beginn seines Vortrages die Genderkultur in einen direkten Vergleich zu der Sprachzensur des Nationalsozialistischen Deutschlands im Dritten Reich gesetzt. Eine Reflexion dieser Konnotation blieb dabei aus. Daraufhin hat es Widerreden aus dem Publikum gegeben, welche eine Diskussion mit dem Vortragenden zur Folge gehabt hätte. Diese Diskussion eskalierte dann in extremistischen Parolen des Dozenten. 

    Der AStA sowie die FVK-Koordination sprechen sich mit dieser Stellungnahme klar gegen die hier vertretenen Werte aus. Es ist fahrlässig, diese in einer Bildungseinrichtung zu präsentieren. In Anbetracht der aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen, insbesondere des beobachteten Rechtsrucks, ist es von großer Bedeutung, Personen mit derartigen Ansichten keine Bühne zu bieten. 

    Für die ehrenamtlichen Helfenden und Studierenden, die ihre Freizeit investiert haben, um ein Programm zu gestalten, das darauf abzielt, die Kieler Gesellschaft zu vereinen und die Universität zu einem offenen Ort zu machen, äußerst enttäuschend, dass ein solcher Vorfall alles überschattet und somit ihre Bemühungen in den Hintergrund drängt. In Zusammenarbeit mit der Universität werden wir uns in Zukunft der Verantwortung zur Auswahl von Vortragenden bewusst machen und sorgfältig prüfen, welchen Menschen eine Bühne geboten wird. Es ist nicht hinnehmbar, dass an einer Hochschule, einer Institution, die zum Ziel hat, Demokratie zu fördern, derartige Vorfälle vorkommen können und nur zögerlich und langsam darauf reagiert wird. Wir fordern ein Bekenntnis zur Demokratie.

  •  Pressemitteilung zur Demonstration gegen Verwaltungsgebühren am 16.01.2025

     Pressemitteilung zur Demonstration gegen Verwaltungsgebühren am 16.01.2025

    Gegen Verwaltungsgebühren auf die Straße!

    Die Studierendenschaften stehen der Einführung der Verwaltungsgebühren weiterhin kritisch gegenüber. Daher rufen die Studierendenschaften von Schleswig-Holstein am Donnerstag, den 16.01., um 14 Uhr zu einer Demonstration vor dem Landtag auf. Die Landesregierung will durch die Einführung von Verwaltungsgebühren eine Haushaltslücke von rund 7,3 Millionen Euro im Bereich der Hochschulen schließen. Die Haushaltslage des Landes ist allgemein prekär und sorgt in vielen Bereichen für Kürzung. Die Hochschullandschaft in Schleswig-Holstein ist seit Jahren chronisch unterfinanziert und nun müssen zusätzlich Studierende für die Lücken im Landeshaushalt aufkommen. Um auf die damit angegriffene Bildungsgerechtigkeit und die finanzielle Lage der Studierenden und Hochschulen aufmerksam zu machen, wird demonstriert.

    “Es ist wichtig, dass alle Studierendenschaften in Schleswig-Holstein der Politik ein klares Zeichen geben, dass die Verwaltungsgebühren den Zugang zu Bildung erschweren und dem Wissenschaftsstandort Schleswig-Holstein voraussichtlich schaden werden.”

    so Max Härtel, Sprecher der Landes Asten Konferenz.

    Der AStA der Fachhochschule Kiel hat bereits eine Vollversammlung im Dezember einberufen, um die Studierenden über die anstehenden Gebühren zu informieren, zu welcher 800 Studierende kamen.  Auch an der Europa Universität Flensburg hat eine Vollversammlung stattgefunden. Weitere Hochschulen, wie die Universität zu Lübeck und die Technische Hochschule Lübeck, planen am 08.01. eine Vollversammlung mit Demonstration. 

    Die Demonstration in Kiel am 16.01. wird an zwei Startpunkten beginnen. Zum einen wird an der Volluniversität Christian-Albrechts-Universität zu Kiel um 12 Uhr eine Vollversammlung stattfinden, die in eine um 13 Uhr startende Laufdemo in Richtung Landtag münden wird. An dieser werden neben den Studierenden der CAU die Studierenden der Muthesius Kunsthochschule und der Universitäten aus Lübeck und Flensburg teilnehmen. Parallel treffen sich die Studierenden der Fachhochschule Kiel um 12 Uhr am Anleger Dietrichsdorf und setzen zu 13 Uhr zur Reventloubrücke über. Die Studierendenschaften versammeln sich im Anschluss um 14 Uhr zur Abschlusskundgebung vor dem Landtag. Hierdurch soll auf den zu dieser Zeit tagenden Bildungsausschuss des Landes Druck ausgeübt werden, die von der Landesregierung vorgelegten Pläne zurückzuweisen.

    Weitere Infos zur Demo findest du auf unserer Infoseite zum Demoaufruf.

  • Gegen die Einführung von Verwaltungsgebühren: Senat solidarisiert sich mit Studierenden der CAU

    Gegen die Einführung von Verwaltungsgebühren: Senat solidarisiert sich mit Studierenden der CAU

    In der Sitzung des Senates der CAU am 13.11. wurde einstimmig eine Stellungnahme bezüglich der von Seiten der Landesregierung geplanten Einführung einer Verwaltungsgebühren an den Hochschulen in Schleswig-Holstein beschlossen. Der Senat stellt sich damit klar gegen die Einführung der Verwaltungsgebühren und betont, dass diese Hochschulpolitisch falsch sind und die Studierenden in unverhältnismäßigem Maße belasten. Es wurde folgender Text verabschiedet:

    „Der Senat der CAU zu Kiel spricht sich ausdrücklich gegen die geplante Einführung von Verwaltungsgebühren aus.
    Diese gehen in unverhältnismäßiger Weise zu Lasten der Studierenden und schwächen die CAU zu Kiel sowie den Bildungsstandort Schleswig-Holstein nachhaltig und in erheblichem Ausmaß.
    Das Land Schleswig-Holstein wird dazu angehalten, eine zukunftsorientierte und vor allem tragfähige Hochschulfinanzierung zu erarbeiten und vorzulegen.“

    Die Verwaltungsgebühr stellt die Studierenden vor große finanzielle Herausforderungen. Da die Einführung der Verwaltungsgebühr im gleichen Semester wie die Erhöhung des Preises des Semestertickets erfolgt, wird der Semesterbeitrag innerhalb eines Semesters (WS 25/26) um 90€ steigen. Zudem werden im Sommersemester 2026 die Beiträge zum Studierendenwerk um 10€ erhöht, was eine Erhöhung von 100€ auf ca. 370€ innerhalb der nächsten zwei Jahre darstellt. Für eine Gruppe, die bereits zu einem Drittel in Armut lebt, ist diese Erhöhung der Semesterbeiträge schwer zu bewältigen.

    Diese Preissteigerungen werden auch die Universität und den gesamten Hochschulstandort Schleswig-Holstein stark belasten, da sich diese im deutschlandweiten Wettbewerb um Studierende als ein großer Standortnachteil erweisen werden. Bereits jetzt leidet die CAU unter stark sinkenden Studierendenzahlen. Zwischen dem Wintersemester 2021/2022 und dem Wintersemester 2024/2025 verlor die Universität nach Berechnungen des Allgemeinen Studierendenausschusses über 12% ihrer Studierenden. Dabei wird sich der leere Abiturjahrgang 2026 ebenfalls stark negativ auf die Studierendenzahl auswirken, da gut 80% der Studierenden der CAU aus Schleswig-Holstein kommen und für dieses Jahr wegfallen. Gerade in dieser Lage ist es wichtig, Anreize, auch für Studierende aus anderen Bundesländern und dem Ausland zu schaffen, ein Studium in hier aufzunehmen, auch um künftige Fachkräfte anzuziehen. Eine Erhöhung der Semesterbeiträge um 100€, die die Kosten des Beginns eines Studiums auf 425€ erhöht, da die Studierenden im ersten Semester zusätzlich 55€ Einschreibegebühren zahlen, setzt keine positiven Anreize, sondern ist ein starkes Argument gegen die Aufnahme eines Studiums in Schleswig-Holstein. Die Einführung einer Verwaltungsgebühr ist nicht nur unsozial sondern auch hochschulpolitisch falsch.

    „Wir als AStA begrüßen es sehr, dass sich der Senat der Universität gegen die Verwaltungsgebühren positioniert. Diese trifft die Studierenden, die 60€ mehr zahlen müssen und sie trifft auch die Universität, weil sie den sinkenden Trend bei den Studierendenzahlen beschleunigen werden“

    sagt Fritz Herkenhoff, Mitglied des AStA-Vorstandes.