Formulare und Anträge

Formulare und Anträge für die Rückerstattung könnt ihr hier herunterladen und entweder bei uns im AStA-Infopunkt Mensa 1 abgegeben, per Mail an:

semesterticket@asta.uni-kiel.de senden oder per Post an “AStA Universität Kiel, Westring 385, 24118 Kiel” schicken.

Das Formular für das Semesterticket für Externe ist aktuell nur auf Anfrage per Mail an buero@asta.uni-kiel.de erhältlich.

Formulare und Anträge als Download

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Formular Unterstützungsantrag
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Request for a Refund of the Semesterticket Fee
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Vorlage Honorarrechnung AStA
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Antrag auf Erstattung des Semesterticketbeitrags
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Finanzantrag
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Finance request
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Antrag auf Reisekostenerstattung
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Application for reimbursement of travel expenses

Finanzantrag an den AStA:

Der AStA kann für studentische Projekte finanzielle Unterstützung von bis zu 150,- Euro beschließen. Ebenso kann der AStA auf seiner Sitzung grundsätzliche Unterstützung von Projekten beschließen, beispielsweise in Form von Öffentlichkeitsarbeit (Social Media, etc.). Dazu ist eine Antragstellung bis spätestens vier Tage vor der entsprechenden AStA-Sitzung notwendig (aktuell also: montags, 14 Uhr). Die Anträge können an vorstand@asta.uni-kiel.de geschickt werden oder direkt im AStA Informationsbüro abgegeben werden. Es empfiehlt sich, bei Finanzanträgen im Vorfeld zum Finanzreferat des AStA unter finanzen@asta.uni-kiel.de Kontakt aufzunehmen zwecks Beratung zur Antragstellung.

Antrag auf Erstattung des Semesterbeitrags:

Unter bestimmten Voraussetzungen (vgl. Auszug Beitragssatzung) können der AStA-Beitrag und/oder das Semesterticket zurückgegeben und erstattet werden. Die Fristen dafür endet grundsätzlich mit Ablauf des ersten Semestermonats (April/Oktober)!

Ausnahme 1: Bei Exmatrikulation kann der Antrag bis zum 28.02. bzw. 31.08. eingereicht werden, unter der Maßgabe, dass die Exmatrikulation spätestens im ersten Semestermonat (April/Oktober) erfolgte.

Ausnahme 2: Anträge auf Rückerstattung aufgrund einer Unterstützungsanfrage müssen inkl. der erforderlichen Nachweise bis spätestens einen Monat nach Semesterbeginn im AStA eingehen (April/Oktober).

Deinen Rückertstattungsantrag, die notwendigen Bescheinigungen/Nachweise sowie den Nachweis über die Überweisung der Semestergebühr kannst du im AStA-Infobüro vorbeibringen, per Post einsenden, per E-Mail an semesterticket@asta.uni-kiel.de oder ab sofort auch als Online-Antrag an uns schicken.

Alle weiteren Informationen zum „Antrag auf Erstattung des Semesterbeitrags“ findest du auf unserer Infoseite zu Rückerstattung & Unterstützungsfond

Die Regelungen für den „Antrag auf Erstattung des Semesterbeitrags“ und für den Unterstützungsfond findet ihr unter §8, §9 und §10 der “Beitragssatzung der Studierendenschaft”.

Finanzantrag an das Studierendenparlament:

An das Studierendenparlament können Anträge auf finanzielle Unterstützung gestellt werden. Insbesondere werden Zuschüsse zu Erstsemesterfahrten und zu Veranstaltungen, die einen studentischen Bezug haben, gezahlt und Reisekosten zu Bundesfachschaftentreffen erstattet. Über die Anträge entscheidet einmal monatlich vor der Sitzung des Studierendenparlaments der Haushaltsausschuss. Der*die Vorsitzende des Haushaltsausschusses stellt die Finanzanträge und das zugehörige Votum auf der StuPa-Sitzung vor.

Alle Fragen bezüglich der Förderung von Finanzanträgen sind an den*die Vorsitzende*n des Haushaltsausschusses (haushaltsausschuss@stupa.uni-kiel.de) zu richten. Die Anträge müssen bis 14 Tage vor der nächsten Sitzung des StuPas dem Haushaltsausschuss zugehen.

Sonderregelung: Vorlesungsfreie Zeit

Während der vorlesungsfreien Zeit kann auch der AStA über Anträge auf finanzielle Unterstützung über 150,- Euro hinaus entscheiden. Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich wie bei anderen Finanzanträgen an den AStA, aber über das offizielle Finanz- bzw. Reisekostenformular.

Den Antragstellenden ist dringendst dazu geraten, sich in diesem Fall vor der Antragstellung mit dem AStA-Vorstand (vorstand@asta.uni-kiel.de) bzw. dem Finanzreferat des AStA (finanzen@asta.uni-kiel.de) abzustimmen. Schickt den fertigen Antrag zur Einreichung bitte sowohl an das Finanzreferat als auch an den Vorstand.

Antrag auf Reisekostenerstattung:

Reisekosten können nur im Rahmen der Reisekostenordnung erstattet werden. Alle Fragen bezüglich der Erstattung von Reisekosten sind an den*die Vorsitzende*n des Haushaltsausschusses (haushaltsausschuss@stupa.uni-kiel.de) zu richten. Die Anträge müssen bis 14 Tage vor der nächsten Sitzung des StuPas dem Haushaltsausschuss zugehen.