Zur laufenden Debatte um die Abschaffung der Anwesenheitspflicht als Voraussetzung für Prüfungsleistungen im neuen Hochschulgesetz erklärt Sophia Schiebe, Vorstand des AStA der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel:
„In der Novelle des Hochschulgesetzes debattieren die Koalitionsfraktionen die Abschaffung der Anwesenheitspflicht in einigen Lehrveranstaltungstypen. Wir raten dringend dazu, dieses Relikt aus Diplom- und Magisterzeiten endlich abzuschaffen! Hochschule muss sich wieder von Schule unterscheiden und ein Studium im Jahr 2015 soll freiheitlich und sozial gerecht sein. Wir Studierende nehmen ein Studium freiwillig aus Interesse am Fach auf und müssen nicht wie in der Schule zur Teilnahme gezwungen werden. Und zur Realität gehört auch, dass Studierende zur Finanzierung ihres Studiums arbeiten müssen, dass sich Lehrveranstaltungen zeitlich überschneiden, dass Studierende Kinder oder Angehörige pflegen müssen und gelegentlich auch einfach nur krank sind. Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben vorgemacht, dass dieser Schritt nötig ist und der Hochschulbetrieb nicht zusammenbricht. Schleswig-Holstein muss jetzt nachziehen und mit dieser einfachen, absolut kostenfreien Entscheidung die Studienbedingungen spürbar verbessern.”
Tilmann Schade, Referent für Studienangelegenheiten ergänzt: „Anwesenheitspflichten stammen aus der „guten alten Zeit” des Diploms und Magisters, in denen in vielen Fächern Teilnahmescheine ausreichend waren. Heute wird in jedem Teilmodul eines Studiums eine Prüfung, wie z.B. Klausur, Hausarbeit, Referat usw. gefordert. Studierende bereiten sich auf diese Prüfungen höchst individuell vor und lernen typabhängig sehr unterschiedlich. Dabei wird heute zurecht von uns verlangt, selbstständig zu studieren und unseren Charakter zu bilden. Dass Studierende gleichzeitig gezwungen werden, jede didaktisch fragwürdige Lehrveranstaltung besuchen zu müssen, widerspricht diesem Leitgedanken und ist allenfalls paternalistisch.”