Im Rahmen des Bundes-Investitionspakets wurden erhebliche Mittel freigegeben, die den Bundesländern zugutekommen sollen. Auch Schleswig-Holstein wird von dieser Maßnahme profitieren – ein mittlerer dreistelliger Millionenbetrag steht laut bisherigen für Investitionen in Infrastruktur. Nach dem gängigen Verteilungsschlüssel, dem sogenannten Königsberger Modell, könnten rund 280 Millionen Euro dem Land zur Verfügung stehen.
Dieses Geld bietet eine wichtige Chance: Investitionen können gestärkt und Kürzungen zurückgenommen werden. Stattdessen hält die Finanzministerin jedoch am bisherigen Konsolidierungskurs fest und plant, den Sparkurs fortzuführen – mit einschneidenden Folgen, insbesondere für Studierende. Dabei sind diese schon jetzt überproportional von Armut betroffen und sozial benachteiligt. Die Verhinderung einer zusätzlichen Belastung dieser Gruppe wäre wichtig, um den Studienstandort SH attraktiv und bezahlbar zu halten – gerade vor dem Hintergrund der geplanten Kürzungen als Schleswig-Holsteins einziger Volluniversität.
Während die genaue Höhe der Zuweisungen noch final geklärt wird, ist eines klar: Die bisherige Argumentation, dass ein Haushalt für die nächsten Jahre nur über drastische Sparmaßnahmen finanzierbar sei, ist nicht mehr gültig. Es ist Geld im System und dieses sollte nun auch den Gruppen zugutekommen, die bereits jetzt von den Preissteigerungen der letzten Jahre sind und in Zukunft wichtige Fachkräfte darstellen werden.
„Das bisher genutzte Argument, dass das Zustandekommen eines Haushaltes nur durch harte Sparmaßnamen wie die Verwaltungsgebühren möglich wäre, ist hinfällig. 60€ Mehrbelastung für studierende ist kein Resultat der Haushaltslage, sondern eine aktive politische Entscheidung“
sagt Laura Falk, Mitglied des AStA Vorstandes der CAU.
Wir als Studierende fordern eine grundlegende Überprüfung der aktuellen Sparmaßnahmen – insbesondere der Verwaltungskostenbeiträge. Bildung ist ein öffentliches Gut, das unabhängig vom sozialen Hintergrund zugänglich sein soll. Studierende dürfen nicht zur Entlastung des Landeshaushalts herangezogen werden. Noch weniger sollten sie für eine Schönung von haushaltspolitischen Kennzahlen aufkommen müssen.
*Wir verwenden hier den Begriff Verwaltungsgebühren. Mitgemeint ist hier der synonym verwendete Begriff Verwaltungskostenbeiträge.
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- Foto von Kleingeld und Geldscheinen im Glas: Foto von Pixabay