Stellungnahme

Offener Brief an die Dekane der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel zur Freiversuchsregelung

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. André Munzinger,
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Manfred Heinrich,
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Kai Carstensen,
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Joachim Thiery,
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Andreas Bihrer,
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Frank Kempken,
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Karl H. Mühling,
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Lorenz Kienle,

die Situation der Studierenden an der Christian-Albrechts-Universität hat sich durch den erneuten Wechsel in die Online-Lehre zusätzlich verschlechtert. Die seit vier Semestern anhaltende psychische Belastung findet erneut einen drastischen Höhepunkt. Es gibt immer noch keine Entlastungen für Studierenden. Das Studieren in der Pandemie hat sich nach wie vor nicht verbessert. Deshalb ist es von enormer Wichtigkeit den Studierenden eine Erleichterung in der aktuellen Studiensituation zu gewähren und sie damit bestmöglich beim zeitnahen erfolgreichen Abschluss ihres Studiums zu unterstützen.

Im Namen der Studierendenschaft bitten wir Sie darum den Studierenden zusätzliche Freiversuche zu ermöglichen. Die neue Corona-Hochschulrechtsergänzung sieht aktuell vor, dass sie als Dekane festlegen können, dass Sie den Studierenden einen weiteren Freiversuch gewähren:

(5) Die Dekanin oder der Dekan kann zusätzlich zu Satz 1 und 2 festlegen, in welchen Studiengängen oder Modulen für Prüfungen, die dem Sommersemester 2020, dem Wintersemester 2020/2021, dem Sommersemester 2021 oder dem Wintersemester 2021/2022 zugeordnet sind und die nach dem 21. April 2021 abgelegt und nicht bestanden wurden, ein zusätzlicher Prüfungsversuch gewährt wird, weil die Lehr- und Lern- oder die Prüfungsbedingungen durch Einschränkungen des Präsenzbetriebs wesentlich erschwert sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Studierende (Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte), deren Studiengang den Regelungen des beamtenrechtlichen Laufbahnrechts unterliegt.

Wir bitten sie ausdrücklich von dieser Regelung großzügig Gebrauch zu machen, da die Lehr-, Lern- und Prüfungsbedingungen für alle Studierenden der CAU durch die Einschränkungen des Präsenzbetriebs wesentlich erschwert sind und es eine Veränderung oder gar Verbesserung der Studienbedingungen im Vergleich zu den letzten Semestern nicht gibt.

An der CAU wurden die Änderungen der Prüfungsformen erst nach Beginn der Anmeldefristen für die Prüfungen bekannt gegeben. Eine von der zu Beginn des Semesters angekündigten Prüfungsform abweichende Prüfung erfordert eine andere Vorbereitung. Die Vorbereitung auf Prüfungen wird bereits über das ganze Semester empfohlen. Aus den Erfahrungswerten der letzten Semester weicht der Schwierigkeitsgrad von Online-Prüfungsformen erheblich von denen in Präsenz ab, da die Dozierenden Betrugsversuche verhindern wollen. Auch sind die Prüfungsbedingungen bei den Studierenden zu Hause nicht ideal. Einerseits erzeugen die räumlichen Begebenheiten der Studierenden, beispielsweise durch das wuselige WG-Leben, (Straßen-) Lärm, die schwierige Trennung von Arbeiten und Wohnen, Herausforderungen, die es zuvor in Präsenzprüfungen nie gab. Darüber hinaus stellt die finanzielle Belastung für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen aber auch Prüfungen mit Überwachungsmaßnahmen z.B. mit zwei Kameras, zwei Endgeräten, Scanner oder einer schlechten Internetverbindung, ein Problem für viele Studierenden dar.

Der verwaltungstechnische Aufwand darf kein Grund gegen verbesserte Studienbedingungen sein. Während einer Pandemie sind Freiversuchsregelungen eine Verbesserung der Studienbedingungen.

Weiterhin leiden Studierende seit nun mittlerweile vier Semestern unter stark erschwerten Bedingungen. Auch die psychische Belastung bei kurzfristigen Änderungen der Prüfungsform ist nicht außer Acht zu lassen, da die Sorge um das Nichtbestehen, erheblich ist. Den Studierenden in diesem Semester erneut Freiversuche zu gewähren ist eine Möglichkeit die Studierenden zu entlasten.

Mit freundlichen Grüßen
der Allgemeine Studierendenausschuss der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
(nach Beschluss vom 20.01.21)
&
das Studierendenparlament der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
(nach Beschluss vom 24.01.21)
&
die Fachschaft Mathematik
die Fachschaft Sport
die Fachschaft Chemie
die Fachschaft Islamwissenschaft
die Fachschaft Geographie
die Fachschaft WiSo
die Fachschaft Soziologie/Politikwissenschaft
die Fachschaft Anglistik/Romanistik
die Fachschaft Skandinavistik und Dänisch Lehramt
die Fachschaft Europäische Ethnologie/Volkskunde
die Fachschaft Geschichte
die Fachschaft Philosophie
die Fachschaft Pädagogik
die Fachschaft Geowissenschaften
die Fachschaft Migration und Diversität
die Fachschaft Pharmazie
die Fachschaft Physik
die Fachschaft Psychologie
die Fachschaft Klassische Philologie

Offener Brief an die Dekane der CAU zur Freiversuchsregelung vom 26.01.22