Studium und Lehre

 

  1. Wie könnte sich eine Änderung der Kapazitätsverordnung gestalten?

CDU:

Wir wollen an den Hochschulen eine bessere Betreuungsrelation erreichen. Der Bildungsmonitor 2016 weist für Schleswig-Holstein eine unterdurchschnittliche Betreuungsrelation aus. Hier besteht Handlungsbedarf. Schließlich hängt der Studienerfolg auch maßgeblich vom Betreuungsverhältnis ab.

 

SPD:

Mit der Erhöhung der Grundzuschüsse haben wir die Hochschulen dabei unterstützt, den doppelten Abiturjahrgang zu bewältigen. Inwieweit eine Veränderung der derzeitigen Kapazitätsverordnung erforderlich ist, muss im Dialog zwischen Hochschulen und Wissenschaftsministerium geklärt werden.

 

Bündnis 90/Die Grünen:

Wir wollen das Betreuungsverhältnisse an den Hochschulen verbessern und die Arbeitsverhältnisse für Wissenschaftler*innen verbessern. Dazu müssen wir die Hochschulen weiter finanziell stärken und setzen uns deshalb bundesweit und im Land für Änderungen im Kapazitätsrecht ein.

 

FDP:

Aus Sicht der FDP wäre zu prüfen, ob durch Anpassungen an der Hochzulassungsverordnung eine Verbesserung hinsichtlich der Qualität der Lehre möglich ist.

 

SSW:

Wie bereits an anderer Stelle angedeutet, spielen für den SSW bei Erhalt, Förderung und Ausbau von Kapazitäten neben rein wirtschaftlichen Kriterien auch eine ganze Reihe weiterer Faktoren eine Rolle. Für uns ist also völlig klar, dass längst nicht nur dort, wo Andrang und Erfolgsquoten besonders groß sind, investiert werden muss. Wir setzen uns dafür ein, dass auch und gerade an unseren Hochschulen Vielfalt herrscht. Dies gilt für Studierenden- und Mitarbeiterschaft wie auch für Inhalte von Forschung und Lehre. Noch dazu stehen wir vor ganz erheblichen Aufgaben im Bereich der Hochschulfinanzierung sowie der Sanierung und Profilierung unserer Hochschulen. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die Tatsache, dass uns in Verbindung mit der Kapazitätsverordnung zumindest keine gravierenden Probleme bekannt sind, sehen wir hier keinen akuten Änderungsbedarf. Sofern es hier aber nachvollziehbare Reformwünsche gibt, sind wir natürlich gerne bereit, diese zu prüfen und uns in diesem Sinne einzusetzen.

 

Die LINKE:

Aktuell heißt es in der Landesverordnung über Kapazitätsermittlung, Curricularwerte und Festsetzung von Zulassungszahlen Abschnitt I, §2:

“Zulassungszahlen sind so festzusetzen, dass unter Berücksichtigung der personellen, räumlichen, sächlichen und fachspezifischen Gegebenheiten eine erschöpfende Nutzung der Ausbildungskapazität erreicht wird; die Qualität in Forschung und Lehre, die geordnete Wahrnehmung der Aufgaben der Hochschule, insbesondere in Forschung, Lehre und Studium sowie in der Krankenversorgung, ist zu gewährleisten.”

Diesem Grundsatz stimmen wir zu. Nur sollte er, wenn er so festgesetzt wird, auch so umgesetzt werden, was jeder, der oder die sich schon einmal wärend eines Einführungsseminars mit 50 Kommiliton*innen auf der Treppe in einer Kuschelparty drängen durfte, nur müde belächeln kann. Die Uni kann aktuell in fast keinem Fach weder personell, noch räumlich noch sachlich dem Ansturm an Studierenden gerecht werden. Damit dies wieder gewährleistet sein kann, ist es dringend nötig, aufzustocken. D.h.: Es gilt, jegliche Art an Kapazitäten zu erweitern, um endlich wieder ein Studium jenseits von legebattarieartigen Lern- und Lehrverhältnissen gewährleisten zu können.

 

AFD:

Indem man dieses Relikt einer überkommenen Regulierungswut ersatzlos abschafft.

 

 

  1. Sollte ein landesweites Recht auf freie Masterzugänge bestehen? Wie positionieren Sie sich hinsichtlich zulassungsbeschränkter Studiengänge?

CDU:

Zulassungsbeschränkungen tragen dazu bei, die Qualität der Masterstudiengänge sicherzustellen. Darum hält die CDU daran fest.

 

SPD:

Aus Sicht der SPD sollte jeder, der einen Bachelor erworben hat, auch das Recht haben, einen Masterabschluss zu erreichen. Erst im vergangenen Jahr haben die Bundesländer einen Staatsvertrag über eine gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung geschlossen. Wir werden das darin festgelegte Verfahren beobachten und nach einigen Jahren auswerten und dann darüber entscheiden, ob Schleswig-Holstein eine Veränderung vorschlagen wird.

 

Bündnis 90/Die Grünen:

Wir GRÜNE setzen uns für ausreichend Masterstudienplätze ein. Wenn man sich die Zahlen der Bewerbungen auf Masterstudienplätze und die tatsächliche Platzanzahl anschaut, stellt man fest, dass die Situation je nach Studiengang und Hochschule sehr unterschiedlich ist. Wir GRÜNE sind grundsätzlich gegen Zulassungsbeschränkungen und wollen die Anzahl der Studienplätze in den Zielvereinbarungsverhandlungen mit den Hochschulen beraten und gegebenenfalls anpassen. Für die Medizin müssen bundesweite Modelle gefunden werden, damit die dringend benötigten aber sehr kostenintensiven Studienplätze nicht von den Ländern alleine finanziert werden müssen.

 

FDP:

Die FDP setzt sich allgemein dafür ein, mehr Masterstudienplätze an den Hochschulen zu schaffen. Das gilt insbesondere auch für den Bereich der Fachhochschulen. In zahlreichen Studiengängen wurde der Bachelorabschluss nicht oder nur teilweise vom Arbeitsmarkt angenommen. Entsprechend muss hier nachgesteuert werden, auch um die Betreuungsrelation in den Masterstudiengängen zu verbessern.

 

SSW:

Es muss möglich sein, nach dem Bachelor-Abschluss problemlos in einen Master-Studiengang zu wechseln. In einigen Berufen, wie für Lehrerinnen und Lehrer, ist es grundlegend notwendig, ein Master-Studium an den Bachelor anzuschließen.

Der SSW findet, ein ausreichendes Angebot an Masterstudienplätzen ist unumgänglich für die Sicherung des Studienstandortes Schleswig-Holstein. Und wir halten eine Flexibilisierung des Master-Zugangs landesweit für absolut wünschenswert. Das Land muss finanziell dafür Sorge tragen, dass die Universitäten die entsprechenden Strukturen anbieten können. Wir sind davon überzeugt, dass beispielsweise unser Hochschulpakt und die Erhöhung der Grundhaushalte dabei hilft, genau das abzusichern. Wir werden weiterhin, neben der Verbesserung von Forschung und Lehre, auf den quantitativen Ausbau bei den Masterstudienplätzen achten und diesen auch gegenüber den Universitäten einfordern. Wie bereits ausgeführt, wünschen wir uns eine Entkoppelung der Studienplätze vom Numerus Clausus.

 

DIE LINKE:

Alle Studiengänge, seien es nun Master-, Bachelor oder Diplomstudiengänge müssen grundsätzlich zulassungsfrei sein. Die Zulassungsbeschränkungen für bestimmte Fächer verstärken nicht nur die soziale Undurchlässigkeit des Bildungssystems, sondern sind entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur als außerordentliche Maßnahme zulässig. Daher stellt es einen umso größeren Skandal dar, dass diese auch 45 Jahre nach dem einschlägigen NC-Urteil immer noch existieren.

 

AFD:

a) Nein. b) s. Frage 15

 

 

  1. Wie stehen Sie zur Änderung von Staatsexamensstudiengängen in Bachelor-Master-Studiengänge (z.B. Jura)?

CDU:

Mit dem Austausch von Studierenden und Hochschulpersonal leistet der Bologna-Prozess einen Beitrag zur Weiterentwicklung der nationalen Hochschulsysteme in Europa, zur Qualifizierung von Fachkräften für den Arbeitsmarkt sowie des wissenschaftlichen Nachwuchses. Mit der Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge wurden vergleichbare Studienstrukturen und gemeinsame Standards geschaffen. Innerhalb der vergangenen fünf Jahre haben rund 2.800 Studierende sowie ca. 320 Dozentinnen und Dozenten am ERASMUS-Programm teilgenommen. Die CDU hat diese Entwicklung stets positiv begleitet.

Das System rechtswissenschaftlicher Studiengänge ist heute sehr ausdifferenziert. Neben dem “klassischen” Weg mit erstem und zweitem Staatsexamen und damit dem Erwerb der Befähigung zum Richteramt bestehen heute auch vielfältige Möglichkeiten im Rahmen von Bachelor- und Masterstudiengängen differenzierte Qualifikationen zu erwerben. Durch Kombination mit anderen Fächern, zum Beispiel mit Medizin oder Wirtschaft, eröffnet es die Chance zur Spezialisierung trägt den Bedarfen von Studierenden und potentiellen Arbeitgebern Rechnung. Es ist nicht ersichtlich, dass eine vollständige Umstellung auf ein Bachelor-Master-System mit Vorteilen verbunden wäre. Im Gegenteil würden durch die Umstellung gewachsene Strukturen unnötig zerstört. Deshalb halten wir an dem bisherigen System fest.

 

SPD:

Die Überführung des juristischen Staatsexamens in das Bologna-System hat für uns keine Priorität. Voraussetzung wäre ein Einvernehmen mit den anderen Bundesländern. Es darf auf keinen Fall eine Situation entstehen, in der schleswig-holsteinische Jura-Absolventen sich nicht bundesweit bewerben können.

 

Bündnis 90/Die Grünen:

Wir GRÜNE wollen keine großen Änderungen in der Studienstruktur, sondern dass der eingeschlagene Weg fortgesetzt wird. Wir wollen mit den Hochschulen die Qualität der Lehre verbessern und genug Ressourcen bereitstellen. Alles andere ist Sache der Hochschulen.

 

FDP:

Die FDP sieht in dieser Frage keinen dringenden Handlungsbedarf.

 

SSW:

Sicher ist vieles bei der Umstellung der Studiengänge auf Bachelor und Master nicht erwartungsgemäß gelaufen und mitunter auch kritikwürdig. Der SSW hat mit Blick auf den Bolognaprozess stets betont, dass wir durchaus die großen Chancen für die Beweglichkeit der Studierenden und Lehrenden und auch die Vorteile bei der internationalen Vergleichbarkeit von Leistungen sehen.

Die Überlegungen, die volljuristische Ausbildung, die für eine Tätigkeit als ÄrztIn, RichterIn, StaatsanwältIn oder NotarIn qualifiziert, umzustellen, laufen schon seit vielen Jahren. Gerade im Bereich der Rechtswissenschaften gibt es bekanntlich erhebliche Widerstände seitens der ProfessorInnen und von Seiten der VertreterInnen des Berufsstandes. In der Folge müssen die Abschlüsse in den Rechtswissenschaften daher nicht umgestellt werden und die Hochschulen können weiterhin das Staatsexamen anbieten.

Viele Universitäten und Fachhochschulen bieten ein Studium der Rechtswissenschaften mit dem Abschluss Master of Laws an. Diese Studiengänge orientieren sich an den internationalen Schwesterprogrammen. Die allgemeinen Kenntnisse im Zivil-, Straf- und öffentlichen Recht vermittelt in der Regel bereits das Bachelor Studium. Im Master of Laws können sich die Studierenden daher auf einen bestimmten Bereich der Rechtswissenschaften spezialisieren. Gerade weil die Studierenden nach unserer Erkenntnis gut mit dieser differenzierten Regelung leben können, sehen wir hier keinen akuten Änderungsbedarf.

 

DIE LINKE:

Die Umwandlung noch bestehender Staatsexamensstudiengängen macht nicht nur aus Sicht des Arbeitsmarktes keinen Sinn, da niemand etwas mit halben Jurist*innen oder halben Ärzt*innen anfangen kann und eine derartige Maßnahme, bei gleichzeitiger Verknappung der Masterstudienplätze, nur zu einer steigenden Prekarisierung der betroffenen Studierenden führen wird, die eben ihr Studium nach dem Bachelor nicht fortsetzen können, sondern derartige Umwandlungen sind auch deutschlandweit in den letzten Jahren im Wesentlichen politisch gescheitert.

 

AFD:

Die Änderung des bewährten Studiensystems durch die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen war insgesamt ein Missgriff. Speziell nach dem Bachelor-Abschluss ist die Qualifikation der Absolventen für den Arbeitsmarkt häufig nicht zufriedenstellend. Unbeschadet der Gültigkeit erworbener Bachelor- und Mastergrade fordert die AfD die Rückkehr zu den bewährten Studienabschlüssen Diplom, Magister und Staatsexamen und den entsprechenden Regularien.

 

 

  1. Wie steht Ihre Partei zu Pädagogik der Vielfalt (LGBTQ*) als Thema in der Schule? Sollte hierauf in der Lehramtsausbildung ein stärkerer Fokus gelegt werden?

CDU:

Grundsätzlich müssen Kinder über verschiedene Lebensformen aufgeklärt werden. Dies hat altersgerecht zu erfolgen und darf nicht zulasten traditioneller Familienmodelle gehen.

 

SPD:

Sowohl das Schulgesetz als auch das Hochschulgesetz gehen von dem Grundsatz aus, dass niemand wegen seiner sexuellen Orientierung diskriminiert werden darf. Dazu gehört angesichts noch immer weit verbreiteter homophober Ressentiments eine sachliche Diskussion und auch eine Thematisierung in der Schule. Das Bildungsministerium stellt dazu Materialen zur Verfügung. Bei der Reform der Lehrkräfteausbildung haben wir den pädagogischen Anteil erheblich gestärkt und erwarten, dass auch dieser Themenbereich ausreichende Berücksichtigung findet.

 

Bündnis 90/Die Grünen:

Wir GRÜNE wollen, dass Schüler*innen altersgemäß Vielfalt vermittelt bekommen. Deshalb gehören Informationen über LGBTQ* in den Schulunterricht, die Lehramtsausbildung und Fortbildung für Lehrkräfte.

 

FDP:

Natürlich obliegen die fachlichen Inhalte der Lehramtsausbildung den Hochschulen. Für die FDP liegt die Stärke unserer offenen und freien Gesellschaft in ihrer Vielfalt. Aus diesem Grund begrüßen wir es, wenn der Grundgedanke dieser Vielfalt – das schließt LGBTQ* explizit ein – auch bei der Lehramtsausbildung entsprechend berücksichtigt wird.

 

SSW:

Wir sehen die vielfältigen Formen der Homophobie bzw. der Homo- und Transfeindlichkeit, wie z.B. Diskriminierung, Beleidigung aber auch Mobbing und Körperverletzung als Angriff auf die Grundwerte unserer Gesellschaft. Einzelne werden hierdurch in ihrer Freiheit und in ihrem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung eingeschränkt. Das Erlernen von Vorurteilen und Stereotypen gegenüber Homosexuellen im Laufe der Kindheit und Jugend trägt maßgeblich zur Homophobie bei. Nicht selten werden solche Tendenzen auch noch durch die Medien verstärkt. Es ist aus unserer Sicht daher absolut sinnvoll und notwendig, im Bereich der Schule und Kita anzusetzen, um die Akzeptanz unterschiedlicher sexueller und geschlechtlicher Identitäten so früh wie irgend möglich zu sichern und auch in der Lehramtsausbildung stärker auf diesen Themenkomplex einzugehen.

 

DIE LINKE:

LGBTQ* muss dringend Eingang in die pädagogische Ausbildung finden, um Vorurteile abzubauen und Lebensrealitäten abzubilden. Neben klassischem Unterricht dazu müssen auch Betroffenenverbände und Projekte eingebunden werden, die realitätsnah aufklären können. Ein gutes Beispiel ist das SCHLAU-Projekt des Haki e.V. welches in der Landeshauptstadt Kiel an vielen allgemeinbildenden Schulen durchgeführt wird. Vergleichbare Projekte könnten auch Eingang in die Lehrer*innenausbildung finden und allgemein an Hochschulen stattfinden.

 

AFD:

Nein, warum auch? Um Randgruppen unverhältnismäßig stark in den Focus zu rücken und dabei die traditionelle Familie immer weiter zu marginalisieren? Eltern und Lehrer sollten tolerantes Verhalten beispielhaft vorleben: gegenüber Menschen mit unterschiedlicher Religion, gegenüber Menschen mit Behinderung und natürlich auch gegenüber Homosexuellen. Aber diese angebliche „Vielfalt“ zu forcieren oder zu verlangen, dass sich aus Toleranz eine – im Sinne einer  Befürwortung verstandene – Akzeptanz entwickelt, muss aus pädagogischer Sicht klar verneint werden.

 

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Wir danken den Parteien für die ausführlichen Antworten und werden in den kommenden Jahren die politischen Handlungen an den vorab verkündeten Absichten messen.

Euer AStA Universität zu Kiel+