Geflüchtete an Hochschulen

 

  1. Wie möchten Sie dafür sorgen, dass Geflüchteten ein einfacherer Zugang zu Hochschulen ermöglicht wird? Wie wollen Sie Hürden, die dies momentan erschweren, abbauen?

CDU:

Die Hochschulen bieten schon jetzt studienspezifische Sprachkurse und Vorkurse für ausländische Studierende an. Diese gilt es fortzusetzen und gegebenenfalls bedarfsgerecht auszubauen.

 

SPD:

Ein Teil der Flüchtlinge in Schleswig-Holstein hat eine Hochschulzugangsberechtigung, hat zu Hause bereits ein Studium begonnen oder besitzt bereits einen akademischen Abschluss. Die Landesregierung hat deshalb das Projekt „Studienchancen für Flüchtlinge an Hochschulen in Schleswig-Holstein“ aufgelegt und zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Sprachkenntnisse von studieninteressierten Flüchtlingen schnell und wirksam zu verbessern.

Außerdem gibt es umfassende Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen, die sowohl bei der Aufnahme eines regulären Studiums als auch bei der Teilnahme an Lehrveranstaltungen als Gasthörer unterstützen. In diesem Zusammenhang freuen wir uns über die zahlreiche Aktivitäten von Studierenden, die Flüchtlinge bei ihrem Weg an unseren Hochschulen begleiten.

 

Bündnis 90/Die Grünen:

Wir GRÜNE unterstützen, wenn viele Geflüchtete den Weg an unsere Hochschulen finden. Wir wollen den Menschen Zukunftsperspektiven geben und ihre Kompetenzen stärker fördern. Wir haben deshalb politische Initiativen ergriffen und u.a ein Fachgespräch zu diesen Fragen mit vielen Hochschulakteuren durchgeführt. Deshalb haben wir uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass von den Hochschulen angebotene Vorbereitungskurse sowie durch die Studienkollegs, die Geflüchtete zur Vorbereitung auf ein Hochschulstudium besuchen, vom Land stärker unterstützt werden. Diese wollen wir bedarfsgerecht ausbauen.

Darüber hinaus gibt es viele aufnahmerechtliche und finanzielle Hürden für Geflüchtete ein Studium an einer Hochschule aufzunehmen. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass rechtliche Hürden, beispielsweise die Wohnsitzauflage oder einschränkende BAföG-Bestimmungen, abgeschafft werden. Leider sind wir in diesen Fragen vom Bund abhängig und können im Land nur eingeschränkt tätig werden.

 

FDP:

Kernaspekt bei allen Fragen der Integration bleibt das Erlernen der deutschen Sprache. So ist aus Sicht der FDP der weitere Ausbau und die Durchführung von studienspezifischen Sprachkursen voranzutreiben, die fachlich auf das Sprachniveau C1/C2 vorbereiten. Entsprechende Mittel sind den Hochschulen bereitzustellen. Daneben müssen die Hochschulen die Möglichkeit haben, so wie es auch schon gemacht wird, eigene hochschulspezifische Integrationsprojekte umzusetzen. An der CAU beispielsweise sind die vom International Center in Zusammenarbeit mit verschieden Hochschulgruppen und dem Asta betreuten Programme fortzuführen und weiterzuentwickeln.

 

SSW:

Der Zugang zu Arbeit, Ausbildung und Studium ist ein wichtiger Schritt hin zu einem selbstbestimmten Leben und damit auch ein essenzieller Baustein zur Integration der Geflüchteten in unsere Gesellschaft. Hinderlich sind vor allem Sprachbarrieren und Bürokratie bei der Anerkennung von Qualifikationen.

Wir unterstützen daher die Ankündigung des Bundesbildungsministeriums, Sprachkurse für potenzielle Studienbewerber zu finanzieren. Bislang haben die Universitäten die Integration von Flüchtlingen nicht bevorzugt behandelt. Keine Hochschule kann bislang auf nennenswerte Zahlen von geflüchteten Studienanfängern verweisen. Die Hochschulen tun sich also noch schwer, doch wir fordern von ihnen, dass sie sich verstärkt der Integration von Flüchtlingen zuwenden.

 

DIE LINKE:

Es müssen mehr Beratungsstellen für Geflüchtete, die ein Studium anstreben, geschaffen werden. Vorstellbar ist auch ein Mentoringprogramm, das Geflüchteten die Orientierung an der Hochschule erleichtert. Anträge auf BAföG müssen in mehreren Sprachen verfügbar sein und dieses sollte mit Blick auf die schwierige Dokumentenlage in einem vereinfachten Verfahren bewilligt werden. Schulabschlüsse und bereits erworbene Hochschulleistungen in anderen Ländern müssen schneller verglichen und anerkannt werden und ggf. verkürzte Studiengänge für Menschen, die bereits Studienabschlüsse in anderen Ländern erworben haben eingerichtet werden.

 

AFD:

Gar nicht. Denn im Gegensatz zu allen anderen Parteien steht die AfD auf dem Standpunkt, dass Menschen, die vorübergehend Schutz finden, auch wieder in ihre Heimat zurückkehren sollten, sobald der Fluchtgrund wegfällt. Das ist die Rechtslage. Gerade für Länder, die von Krieg und Terror betroffen waren, ist es wichtig, dass ihre Bürger beim Wiederaufbau helfen.

 

 

  1. Wie wollen Sie die Anerkennung von Abschlüssen von Geflüchteten erleichtern?

CDU:

In den vergangenen Jahren ist in diesem Bereich viel getan worden, sodass es heute leichter ist ausländische Abschlüsse anzuerkennen. Dort, wo tatsächlicher Nachbesserungsbedarf besteht, muss nachgebessert werden. Allerdings muss eine qualitative Vergleichbarkeit der Abschlüsse sichergestellt sein.

 

SPD:

Die SPD will alle Menschen schnell in Arbeit bringen. Das ist die beste Voraussetzung für erfolgreiche Integration. Die Anerkennung ausländischer Qualifikationen erfolgt für die landesrechtlich geregelten Berufe auf Grundlage unseres Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes. Darüber hinaus haben wir weitere Maßnahmen eingeleitet.

So werden im Rahmen des Landesprogramms BÜFAA (Begleiteter Übergang für Flüchtlinge in Arbeit und Ausbildung) u.a. neben der Erhebung von Kompetenzen auch die im Ausland erworbenen Abschlüsse erfragt und ggf. deren Anerkennung eingeleitet. Mit dem Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ sorgen wir für eine bessere Anerkennung von beruflichen Potenzialen von Menschen mit Migrationshintergrund. Durch den Abbau von Diskriminierung setzen wir uns für eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt ein. Diese Maßnahmen werden wir fortführen, um die Anerkennung von Abschlüssen schnell auf den Weg zu bringen.

Außerdem hat die SPD-geführte Landesregierung die Verordnung zur Gleichstellung ausländischer Lehramtsqualifikationen dahingehend geändert, dass ausländische Lehrkräfte auch in den schleswig-holsteinischen Schuldienst einsteigen können, wenn sie nur ein Fach studiert haben. In diesem Fall erhalten sie die Möglichkeit, eine Anpassungsqualifizierung zu absolvieren.

 

Bündnis 90/Die Grünen:

Die Anerkennung von Abschlüssen und Kompetenzen, die Geflüchtete aus ihren Heimatländern mitbringen ist eine komplizierte Thematik. In Bezug auf Hochschulen sind dafür die Studienkollegs zuständig. In den Kollegs sollen Geflüchtete dafür fit gemacht werden auch neben der Sprachkompetenz ein Hochschulstudium aufzunehmen. Wir müssen die Kompetenzen von Menschen in den Mittelpunkt stellen und nicht so sehr auf wenig vergleichbare Abschlüsse abzielen.

 

FDP:

Die FDP spricht sich seit langer Zeit für die Verbesserung der Anerkennung ausländischer Abschlüsse aus. Deswegen wurde bereits im Jahr 2011 ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht. Klar ist, dass dies nicht zu einer Standardabsenkung führen darf. Neben der Anerkennung ausländischer Abschlüsse brauchen wir daher auch entsprechende Nachqualifizierungsmaßnahmen sowie eine Intensivierung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Auch gilt es das Verwaltungsverfahren bei der Anerkennung von Bildungsabschlüssen zu beschleunigen.

 

SSW:

Neben einer sicheren Bleibeperspektive brauchen Geflüchtete in erster Linie Sprach- und Integrationskurse. Ebenso sollten die im Ausland erworbenen Qualifikationen der Geflüchteten unbürokratisch in Deutschland anerkannt werden.

 

DIE LINKE:

Die betreffenden Stellen müssen mit mehr Personal ausgestattet werden, um die Bearbeitungsdauer der entsprechenden Anträge zu verringern. Im Zweifelsfall soll eine Hochschulzugangsberechtigung auch ohne Nachweis erteilt werden.

 

AFD:

Dafür besteht kein Grund. Eine Bevorzugung von Menschen, die hier vorübergehend Schutz suchen, wäre a) kontraproduktiv (s.oben) und b) ungerecht gegenüber anderen Nicht-EU-Ausländern.

 

 

  1. Befürworten Sie ein Bleiberecht für studierende Geflüchtete?

CDU:

Ein Flüchtling ist nach der Genfer Menschenrechtskonvention ein Mensch, der sich aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischer Überzeugung außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will. Ob die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft vorliegen wird, wie auch der Frage der Asylberechtigung oder des Anrechts auf subsidiären Schutz, in einem rechtsstaatlichen Verfahren geprüft und entschieden. Zu Gesetz und Recht gehören auch die Regelungen des Aufenthaltsgesetzes. Und diese sehen vor, dass diejenigen, die kein Aufenthaltsrecht besitzen, unser Land zu verlassen haben.

 

SPD:

Grundsätzlich ist das mit dem Asyl verbundene Bleiberecht nicht mit dem Bildungsstatus verbunden. Allerdings gibt es für Auszubildende die 3+2-Regelung. Geflüchtete, die eine Ausbildung beginnen, erhalten eine Garantie, diese auch beenden zu dürfen und danach für mindestens zwei Jahre eine Beschäftigung aufnehmen zu können.

Ein ähnliches Modell für Studierende können wir uns gut vorstellen. Unser grundsätzliches Ziel ist, dass weder ein Schulabschluss noch ein Hochschulabschluss durch eine kurzfristige Rückführung ins Heimatland verhindert werden. Voraussetzung ist, dass die Geflüchteten seit längerer Zeit in unser Bildungssystem integriert sind und in absehbarer Zeit den angestrebten Abschluss erreichen.

 

Bündnis 90/Die Grünen:

Wir GRÜNE fordern ein Bleiberecht für studierende Geflüchtete. Es macht keinen Sinn, dass Menschen die durch einen Studienplatz Teil unserer Gesellschaft geworden sind, keine Bleibeperspektive haben.

 

FDP:

Aus Sicht der FDP Schleswig-Holstein sollte die Aufnahmen eines Studiums einer Ausbildung grundsätzlich gleichgestellt werden, damit Flüchtlinge künftig für die Dauer der Regelstudienzeit einen Bleibeanspruch haben. Wenn ein Flüchtling es schafft, nach erfolgreicher Beendigung seines Studiums einen Arbeitsplatz zu bekommen, sollte das auch entsprechend honoriert werden. Hier ist nach Ansicht der FDP die „Duldung“ – also die „Aussetzung der Abschiebung“ – nicht das richtige Instrument, um dem Bedürfnis nach Rechtssicherheit und Transparenz Rechnung zu tragen. Wollen wir echte Planungssicherheit für die Betriebe und ernsthafte Perspektiven für die Studierenden schaffen, sollten wir – solange wir noch kein Einwanderungsgesetz haben – auch über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für diese jungen Menschen nachdenken. Der beste Weg wäre es jedoch, diese Frage über ein Einwanderungsgesetz endgültig und rechtssicher zu regeln. Die FDP setzt sich deswegen seit langer Zeit für die Schaffung eines modernen Einwanderungsgesetzes nach kanadischem Vorbild ein.

 

SSW:

Ja. Für den SSW ist die beste Integration von Geflüchteten immer noch die Einbildung in unser Bildungssystem, Ausbildung, Studium und Arbeit. Wir begrüßen es daher sehr, dass Geflüchtete, die eine Ausbildung anfangen, während der gesamten Lehre in Deutschland bleiben dürfen. Einen eben solchen Ansatz wünschen wir uns auch für das Studium. Denn für uns steht fest, diese Menschen nicht kurzfristig, sondern langfristig hier bleiben werden und dazu brauchen sie die Möglichkeit einer angemessenen Ausbildung.

 

DIE LINKE:  

Ja, wie für alle anderen Geflüchteten auch.

 

AFD:

Nein. Warum sollten Menschen bevorzugt werden, nur weil sie studieren?

 

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Wir danken den Parteien für die ausführlichen Antworten und werden in den kommenden Jahren die politischen Handlungen an den vorab verkündeten Absichten messen.

Euer AStA Universität zu Kiel