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Studierendenschaft kritisiert Gebührenerhöhung an der CAU

Die Studierendenschaft der Universität zu Kiel zeigt sich entsetzt, auf welche Art und Weise die Universität zu Kiel eine Gebührenerhöhung für die Studierenden beschlossen hat.

Im Senat der CAU wurde am 15.11.17 die Gebühr für die verspätete Rückmeldung von 6,- Euro auf 20,- Euro angehoben.

“Zuerst wurden 50 Euro als Gebühr in der Beschlussvorlage angedroht, dann wurde die Summe im Senat auf 20 Euro “runtergehandelt”. Die Verspätungsgebühr wurde deutlich als Abschreckungsmaßnahme definiert, es ginge dabei laut Präsidium nicht darum, den Verwaltungsaufwand aufzufangen,” erklärt Julian Schüngel, Vorstandsmitglied im AStA der CAU.

Auf der anderen Seite begrüßt die Studierendenschaft ausdrücklich, dass mit der Gebührenerhöhung wenigstens die Zusage der Universität einherging, Studierenden endlich – wie an anderen Hochschulen üblich – die Möglichkeit einer Überweisung der Verspätungsgebühr zu eröffnen. Dies ist vor allem im Sinne der Studierenden, welche sich studienbedingt gar nicht in Kiel befinden und so Gefahr laufen, exmatrikuliert zu werden, da sie die Bareinzahlung vor Ort nicht leisten können.

Studierende sind verpflichtet, sich jedes Semester mittels Überweisung der Semestergebühr für das Studium zurückzumelden. Nicht allen Studierenden gelingt dabei die rechtzeitige Überweisung des Semesterbeitrags.

Unter die Fälle der verspäteten Rückmeldung fallen auch Studierende, die sich zum Zeitpunkt der Rückmeldung kurzfristig den Semesterbeitrag nicht leisten können oder Studierende, denen ein simpler Eingabefehler bei der Überweisung passiert ist. Ebenso können Gründe für die verspätete Zahlung ein unerwarteter Jobwegfall oder die verspätete BAföG-Zahlung sein.

Die Studierendenschaft hatte im Vorfeld Verständnis für die Situation des Studierendenservices, der durch die anfallende zusätzliche Arbeit durch Bearbeitung der verspäteten Rückmeldungen belastet wird, signalisiert und war zu einer konstruktiven Lösung im Sinne aller Beteiligten bereit. Hier war für die Studierendenschaft auch klar, dass ein möglichst reibungsfreier Ablauf der Rückmeldungen im Interesse derjenigen Studierenden ist, die auf freie Studienplätze warten.

Julian Schüngel führt aus: “Es ging aber am Ende im Senat nicht mehr um die Frage, was für Studierende zumutbar und was im Interesse aller Beteiligten ist. Es ging ausschließlich darum, welche Erhöhung eine Mehrheit im Senat findet, um Studierende für ihre fehlerhafte Rückmeldung zu bestrafen. Wir haben vor der Senatssitzung um Gespräche gebeten, wir haben im Senat um eine konstruktive Lösung gebeten. Es bleibt der Eindruck, dass die Universität kein Interesse daran hat, zusammen mit Studierenden Lösungen für Probleme zu finden.”

Pressekontakt

Als Ansprechpartner*innen für die Presse steht der Vorstand des AStA der CAU zu Kiel zur Verfügung.

Hintergrundinformationen

Den Beschluss des Studierendenparlaments der CAU finden Sie unter www.stupa.uni-kiel.de/de/Beschlüsse.html .

Der Allgemeine Studierendenausschuss der CAU zu Kiel ist die hochschulweite Interessenvertretung der 25.000 Studierenden an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Er wird jährlich vom Studierendenparlament der Universität gewählt. Seine Aufgaben bestehen  darin, die hochschulpolitischen Belange der Studierenden zu vertreten, die politische Bildung und das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein der Studierenden sowie ihre Bereitschaft zum Einsatz für die Grund- und Menschenrechte und zur Toleranz auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung zu fördern, zu Fragen Stellung zu nehmen, die sich mit der Anwendung der wissenschaftlichen Erkenntnisse auf und der Abschätzung ihrer Folgen für Gesellschaft und Natur beschäftigen, die wirtschaftlichen und sozialen Belange der Studierenden wahrzunehmen, die geistigen und kulturellen Interessen der Studierenden zu unterstützen, den Studierendensport zu fördern, die überregionalen und internationalen Beziehungen der Studierenden zu pflegen und an Verfahren zur Qualitätssicherung in der Lehre mitzuwirken.