Am 25.11.2024 hat das Studierendenparlament beschlossen, den Allgemeinen Studierendenausschuss mit der Planung und Durchführung einer Vollversammlung der Studierendenschaft zu Verwaltungsgebühren zu beauftragen.
Dazu heißt es im Hochschulgesetz § 72 Abs. 3 unmissverständlich:
„Es [das Studierendenparlament] kann im Semester bis zu zwei Vollversammlungen einberufen; in dieser Zeit finden keine Lehrveranstaltungen statt.“
Der Allgemeine Studierendenausschuss hat die Mitglieder des Senats auf dessen Sitzung am 11.12.2024 über seine Absicht informiert, eine Vollversammlung stattfinden zu lassen und am 13.12.2024 per E-Mail an das Präsidium der Universität sowie die Dekane über das Datum und die Startzeit der geplanten Vollversammlung in Kenntnis gesetzt.
Da in den folgenden Wochen keine weitere Kommunikation des Präsidiums gegenüber den Dozierenden bezüglich der Vollversammlung erfolgte, sah sich der Vorstand des AStA schließlich gedrungen, am Donnerstag, den 09.01.2025 um 13:13 Uhr eine erste E-Mail mit Informationen über den Verteiler [cau-info] an alle Beschäftigten der Universität zu versenden. Dieser Verteiler wird durch das Präsidium moderiert und die Mail wurde erst am darauffolgenden Montag (13.01.) um 12:28 Uhr freigegeben.
Kurz darauf folgte die Bitte des Präsidiums, „den Studierenden die Möglichkeit zur Teilnahme zu geben und in diesem Zeitraum von der Lehre mit Anwesenheitspflicht zu entbinden.“ Diese Bitte ist löblich, entspricht aber nicht der klaren Vorgabe aus dem Hochschulgesetz, dass alle Lehrveranstaltungen ausfallen müssen. Auf diesen Umstand hingewiesen folgte am 14.01.2025 noch eine „Ergänzung“ aus dem Präsidium. Eine Verschiebung aller Veranstaltungen sei „äußerst wünschenswert“. Weiter hieß es dort:
„Allerdings wurde die Vollversammlung so kurzfristig angekündigt, dass nicht ausnahmslos sichergestellt werden kann, dass für jede ausfallende Laborübung etc. ein adäquater Ersatz so kurz vor dem nächsten Prüfungszeitraum gefunden werden kann.“
Als Studierendenschaft widersprechen wir dieser Aussage in aller Deutlichkeit. Dem Präsidium war der Termin der Vollversammlung über einen Monat im Vorhinein bekannt. Diese Zeitspanne als „kurzfristig“ zu betrachten, halten wir für absurd. Außerdem ist – abgesehen von der zehntägigen Frist in § 37 Abs. 2 der Organisationssatzung der Studierendenschaft – überhaupt keine Frist zur Einberufung von Vollversammlungen vorgesehen. Im Gegenteil wurde die Vollversammlung deutlich früher angekündigt, als dies notwendig gewesen wäre. Dass die Dozierenden über das Präsidium und den Senat informiert werden sollen, ist auch keine Neuerung, sondern bereits in der Vollversammlungsordnung der Studierendenschaft vom 14. Juni 1993 nachzulesen.
Infolge der angenommenen außerordentlichen Kurzfristigkeit traf das Präsidium in derselben Mail vom 14.01. außerdem die Feststellung, dass „Studierenden, die an der Vollversammlung teilnehmen möchten, keine Nachteile entstehen dürfen […]“. Diese Aussage ist zwar korrekt, aber das Präsidium hätte stattdessen darauf hinweisen müssen, dass keine Lehrveranstaltungen stattfinden dürfen. Ausnahmen sieht das Hochschulgesetz nicht vor.
Wir bedauern sehr, dass das Präsidium diese Möglichkeit zur Richtigstellung seiner Aussagen vom Vortag nicht genutzt hat. Weiterhin möchten wir betonen, dass es nicht Aufgabe der Studierendenschaft ist oder sein sollte, die einzelnen Beschäftigten der Universität über das Stattfinden der Vollversammlung zu informieren und zur Einhaltung geltender Gesetze aufzurufen.
Das Präsidium hatte vor der Woche der Vollversammlung ausreichend Zeit und genügend Gelegenheit, darüber aufzuklären, so z.B. auch in seiner zwei-wöchentlichen Rundmail vom 17.12.2024. Diese hat das Präsidium leider nicht genutzt. Wir halten dieses langsame Kommunikationsverhalten des Präsidiums gegenüber den Dozierenden in Verbindung mit der gesetzeswidrigen, nicht mehr nachvollziehbaren Einschätzung der Rechtslage für absolut unverantwortlich.
Hinzu kommt noch, dass sich der Senat unserer Universität am 13.11.2024 bzgl. der Verwaltungsgebühren klar hinter die Studierenden gestellt hat:
„Der Senat der CAU zu Kiel spricht sich ausdrücklich gegen die geplante Einführung von Verwaltungsgebühren aus. Diese gehen in unverhältnismäßiger Weise zu Lasten der Studierenden und schwächen die CAU zu Kiel sowie den Bildungsstandort Schleswig-Holstein nachhaltig und in erheblichem Ausmaß.“
Folgerichtig hätte sich auch das Präsidium hinter diese Forderung stellen müssen. Leider müssen wir feststellen, dass das Präsidium weder die Stellungnahme des Senats noch die Rechte der Studierenden respektiert.Abschließend möchten wir allen Universitätsangehörigen danken, die trotz dieser Umstände so zahlreich an der Vollversammlung und Demonstration teilgenommen haben, um ein deutliches Zeichen gegen die geplanten Verwaltungsgebühren zu setzen.
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- Universitäts-Hochhaus (links) und Auditorium Maximum: Foto: Jürgen Haacks / Uni Kiel