Pressemitteilung

Freiversuchsregel an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel – Forderungen der Studierendenschaft

Der Allgemeine Studierendenausschuss der CAU zu Kiel stellt sich vehement gegen die Verschlechterung der Prüfungs- und Studienbedingungen während Corona. Nachdem drei Semester Freiversuche bei nicht bestanden Prüfungen gewährt wurden, sind diese nun nur noch in Einzelfällen möglich.

The Situation der Studierenden im Land hat sich durch den erneuten Wechsel in die Online-Lehre zusätzlich verschlechtert. Die seit vier Semestern anhaltenden psychischen Belastungen finden erneut einen dramatischen Höhepunkt. Deshalb ist es von enormer Wichtigkeit den Studierenden eine Erleichterung der aktuellen Studiensituation zu gewähren und sie damit bestmöglich beim zeitnahen erfolgreichen Abschluss ihres Studiums zu unterstützen. Denn die Studierenden von Heute sind die Wissenschaftler*innen von Morgen.

Freiversuche bei Prüfungen werden nach der aktuell geltenden Verordnung nur für Studierende, die Kinder unter 14 Jahren nachweislich aufgrund des Pandemiegeschehens zu Hause betreuen müssen, gewährt. Zusätzlich kann ein Freiversuch gewährt werden, wenn die in der Prüfungsordnung festgelegte Prüfungsart durch eine andere Prüfungsart ersetzt wurde. Dies umfasst nicht den Wechsel hin zu einer elektronischen Prüfungsform, wie es die vorherigen Semester möglich war.

In diesem Semester können lediglich die Dekane festlegen, in welchen Studiengängen oder Modulen für Prüfungen ein zusätzlicher Prüfungsversuch gewährt wird, weil die Lehr- und Lern- oder die Prüfungsbedingungen durch Einschränkungen des Präsenzbetriebs wesentlich erschwert sind.

Wir sehen die Lehr-, Lern- und Prüfungsbedingungen für alle Studierenden der CAU durch die Einschränkungen des Präsenzbetriebs wesentlich erschwert. Eine Veränderung oder gar Verbesserung der Studienbedingungen im Vergleich zu den letzten Semestern gab es nicht.
Wir appellieren daher an alle Dekane der CAU von dieser Regelung großzügig Gebrauch zu machen, wie es an den anderen Hochschulen im Land bereits angekündigt wurde.

An der CAU wurden die Änderungen der Prüfungsformen in vorwiegend digitale Prüfungen erst nach Beginn der Anmeldefristen für die Prüfungen bekannt gegeben. Aus den Erfahrungswerten der letzten Semester weicht der Schwierigkeitsgrad von Online-Prüfungsformen erheblich von denen in Präsenz ab, da die Dozierenden Betrugsversuche verhindern wollen. Auch sind die Prüfungsbedingungen bei den Studierenden zu Hause nicht ideal. Einerseits erzeugen die räumlichen Begebenheiten der Studierenden, beispielsweise durch das wuselige WG-Leben, (Straßen-) Lärm, die schwierige Trennung von Arbeiten und Wohnen, Herausforderungen, die es zuvor in Präsenzprüfungen nie gab. Darüber hinaus stellt die finanzielle Belastung für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen aber auch Prüfungen mit Überwachungsmaßnahmen z.B. mit zwei Kameras, zwei Endgeräten, Scanner oder einer schlechten Internetverbindung, ein Problem für viele Studierenden dar.

 

The generelle Freiversuchsregelung für alle Prüfungen, die im Wintersemester 21/22 abgelegt und nicht bestanden wurden, ist aus unserer Sicht die zwingend logische Konsequenz aus den beschriebenen Problemen, die seit Pandemiebeginn bestehen. Der Hinweis zu Mehraufwand bei den Dozierenden oder der Verwaltung der Universität ist keine ausreichende Begründung, die Regelungen der letzten Semester nicht zu verlängern. Während einer Pandemie sind Freiversuchsregelungen eine notwendige Verbesserung der Studienbedingungen.

Wir fordern die Dekane, das Präsidium der CAU und das Land Schleswig-Holstein dazu auf, die Studierenden in der aktuellen Lage bestmöglich zu unterstützen.

Im Namen der Studierendenschaft

der AStA-Vorstand