Die Beratungen zum neuen Hochschulgesetz (HSG) gehen aus studentischer Sicht erfolgreich dem Ende entgegen.
Sophia Schiebe, AStA Vorstand: „Die langen Verhandlungen um das neue Gesetz haben sich für die Studierenden gelohnt. Wir begrüßen, dass den Studierenden die Möglichkeit gegeben wird, selbstbestimmter zu Studieren. Mit dem Wegfall der Anwesenheitspflicht wird das Studium ein deutliches Stück menschlicher, insbesondere für Studierende mit Kindern, Beeinträchtigungen oder Pflegeaufgaben. Die Landesregierung liegt richtig damit, uns Studierenden zu vertrauen, dass wir unserem Studium freiwillig und mit Freude nachgehen und auch weiterhin an Lehrveranstaltungen aktiv teilnehmen werden. Wer hier behauptet, dass nun weniger Leistung gefordert würde, hat entweder Sinn und Zweck des Studierens nicht verstanden oder
hat es längere Zeit vermieden, mit Studierenden zu sprechen.”
Paulina Spiess, ebenfalls AStA-Vorstand: „Eines unserer wichtigsten Anliegen war und ist der Ausbau der demokratischen Hochschule. Das neue Gesetz geht mit diesem Anliegen mit und wir erkennen an, dass der neue Erweiterte Senat ein Fortschritt in dieser komplexen Frage ist. Jedoch hatten wir uns deutlich weitreichendere Kompetenzen dieses paritätisch besetzten Gremiums
gewünscht. Damit werden wir uns leider noch gedulden müssen. Letztlich zeigt sich aber, dass der bundesweite Trend zu gleichwertiger Mitbestimmung der nicht-professoralen Gruppen Mitarbeiter*innen und Studierenden nicht aufzuhalten ist. Schleswig-Holsteins Landesregierung hat hier allerdings noch Luft nach oben gelassen. Wir gehen davon aus, dass im Laufe der
Zeit weitere Nachbesserungen in diesem Bereich erfolgen werden.”
Weitere aus unserer Sicht positive Änderungen ergeben sich in folgenden Punkten:
- Hochschule soll ein offener Raum für alle Menschen sein! Dieser lobenswerten Zielvorstellung wird durch die Einführung einer für die CAU hauptamtlichen Diversity-Beauftragung Rechnung getragen. Sie soll Anlaufstelle für bislang marginalisierte Gruppen der Studierenden sein, Beratung bieten und die Öffnung der Hochschulen für neue Studierendengruppen vorantreiben.
- Der erleichterte Zugang zur Hochschule für Geflüchtete und beruflich Qualifizierte wird von uns ebenfalls begrüßt, da auch diese Maßnahme zur Öffnung der Hochschule für neue Studierendengruppen beiträgt.
- Ein weiterer Schritt hin zu einer offenen Hochschule ist, dass Sitzungen nun öffentlich und so für alle Interessierten transparent nachvollziehbar sind.
- Die mit dem Gesetz eingeführte Ethikkommission als Unterausschuss des Senats, unter Beteiligung der Studierenden, ist zwar keine Zivilklausel, bietet aber dennoch die Möglichkeit, einen Überblick über Forschungsvorhaben aus Drittmitteln zu gewinnen und die Diskussion über Verantwortung von Forschung auf dem Campus zu führen.
- Die neue Verteilung von Kompetenzen zwischen Hochschulrat und (Erweitertem) Senat sorgt für eine klare Rollenverteilung zwischen beiden Gremien: Der Hochschulrat als beratendes Gremium mit dem Blick auf Entwicklung und Profil der Hochschule und der Senat als Entscheidungsgremium. Damit wird ein “Hineinregieren” des Hochschulrates verhindert und diesem gleichzeitig eine sinnvolle Beratungsfunktion zuteil.
- Der neue Rechtsstatus der Fachschaften ist für die alltägliche Arbeit der Studierendenvertretung ein großer Fortschritt, da diese somit rechtsgeschäftsfähig gemacht werden und eigenständiger handeln können.
- Die studentische Beteiligung in Findungskommissionen wird ebenfalls im neuen Gesetz gesichert und bietet den Studierenden die Chance, bei grundlegenden personellen Entscheidungen mitzuwirken und damit auch zur Entwicklung der Hochschule beizutragen.