Platzhaltergrafik

Information zur anstehenden Erhöhung des Studierendenschaftsbeitrags

Liebe Studierende der CAU zu Kiel,

auf der vergangenen Sitzung des Studierendenparlaments am 01.11.2017 wurde der Haushalt der Studierendenschaft einstimmig von den 21 Parlamentarier*innen verabschiedet. Die Studierendenschaft ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts dazu verpflichtet, einen ausgeglichenen Haushalt zu verabschieden.

Dies war für das anstehende Haushaltsjahr 2017/18 dadurch möglich, dass aus den Rücklagen aus den Vorjahren Zuschüsse zum Haushalt entnommen wurden – wie auch in den Jahren zuvor. Zum Beispiel wurden 2015/16 380.398,14 Euro in die Rücklage gesteckt (Einnahmen) und 383.873,72 Euro entnommen.

Für die kommenden Jahre wird dies in der üblichen Höhe nicht mehr möglich sein, da die Rücklagen zwar jährlich Zuführungen erhalten, dies aber nicht mehr in den Größenordnungen wie in den vergangenen Jahren möglich ist.

Die Gründe dafür sind vielfältig:

  • mehr Finanzmittel für Fachschaften und studentische Projekte
  • Tarifsteigerungen für die Festangestellten des AStA
  • Ausbau der Beratungsleistungen des AStA aufgrund der gestiegenen Bedarfe seitens der Studierenden (BAföG- und Sozialberatung, Beratung für Betroffene rechtsextremer Angriffe, BASTA)
  • Ausbau der ehrenamtlich Aktiven des AStA, um mehr Interessensvertretung für Studierende und mehr Angebote zu gewährleisten, sowie die Arbeit gerechter auf mehr Schultern zu verteilen
  • Finanzierung des festival contre le racisme
  • weniger Studierendenzuwachs  bzw. Studierendenrückgang an der CAU im Vergleich zu den Vorjahren, daher auch weniger Einnahmen durch den Studierendenschaftsbeitrag.

Bereits in diesem Jahr wurde für den aktuellen Haushaltsentwurf seitens des AStA massiv an den eigenen Haushaltstöpfen gekürzt, um einen ausgeglichenen Haushalt zu ermöglichen. Selbst, wenn man dies weiter fortführte und dem AStA keine weiteren Mittel zur Verfügung stellte, würde dies aber nichts am strukturellen Defizit der kommenden Jahre ändern.

Die Studierendenschaft (AStA und StuPa) haben einen langen und harten Abwägungsprozess hinter sich, der viel Zeit, viele Sitzungen, harte Debatten und eine schwere Abwägung aller Beteiligten mit sich brachte.

Letzten Endes kam man aber um die Erkenntnis, dass  – was immer auch an Streichungen möglich wäre – das strukturelle Defizit damit nicht behoben werden kann, es sei denn, man würde die Beratungsleistungen des AStA drastisch kürzen.

Dies erscheint jedoch wenig im Interesse der Studierenden. Die Studierenden der CAU bekommen durch den AStA eines der besten und umfangreichsten (und beitragsfinanzierten) Beratungsangebote deutschlandweit. Auf dieses Qualitätsmerkmal wollen wir nicht verzichten und den Angestellten des AStA weiterhin faire Beschäftigungsverhältnisse garantieren.

Ebenso wollen wir weiterhin die Förderung von studentischen Projekten durch das StuPa in gewohntem Maße gewährleisten.

Daher wird eine Beitragserhöhung, deren Höhe erst auf einer kommenden StuPa-Sitzung geklärt wird, für das kommende Semester angedacht, um weiterhin einen ausgeglichenen Haushalt für die nächsten Jahre gewährleisten zu können.

Damit einher gehen trotzdem Streichungen für den AStA, sowohl auf personeller als auch auf inhaltlicher Ebene. Der AStA wird kleiner werden und auch weitere Kostenoptimierungen bei den Projekten der Studierendenschaft stehen zur Debatte.

Dies erschien den Beteiligten auf der StuPa-Sitzung am 01.11.2017 als fairer Kompromiss.