Statutes, regulations & contracts
Aufgaben der Studierendenschaft
Gemäß § 72 Abs. 2 Hochschulgesetz hat die Studierendenschaft folgende Aufgaben:
- die hochschulpolitischen Belange der Studierenden zu vertreten; dazu gehören auch alle Belange, die das Hochschulwesen berühren, und Stellungnahmen, die erkennbar an hochschulpolitische Fragen anknüpfen,
- die politische Bildung und das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein der Studierenden sowie ihre Bereitschaft zum Einsatz für die Grund- und Menschenrechte und zur Toleranz auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung zu fördern,
- zu allen Fragen Stellung zu nehmen, die sich mit der Anwendung der wissenschaftlichen Erkenntnisse auf und der Abschätzung ihrer Folgen für Gesellschaft und Natur beschäftigen,
- die wirtschaftlichen und sozialen Belange der Studierenden wahrzunehmen; hierzu können auch Maßnahmen gehören, die den Studierenden die preisgünstige Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ermöglichen,
- die geistigen und kulturellen Interessen der Studierenden zu unterstützen,
- den Studierendensport zu fördern,
- die überregionalen und internationalen Beziehungen der Studierenden zu pflegen und
- an Verfahren zur Qualitätssicherung in der Lehre mitzuwirken.
Nach § 73 HSG regelt die Studierendenschaft ihre innere Struktur durch Satzungen und Ordnungen. Diese findet ihr hier.