Statutes, regulations & contracts
Aufgaben der Studierendenschaft
Gemäß § 72 Abs. 2 Hochschulgesetz hat die Studierendenschaft folgende Aufgaben:
- die hochschulpolitischen Belange der Studierenden zu vertreten; dazu gehören auch alle Belange, die das Hochschulwesen berühren, und Stellungnahmen, die erkennbar an hochschulpolitische Fragen anknüpfen,
- die politische Bildung und das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein der Studierenden sowie ihre Bereitschaft zum Einsatz für die Grund- und Menschenrechte und zur Toleranz auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung zu fördern,
- zu allen Fragen Stellung zu nehmen, die sich mit der Anwendung der wissenschaftlichen Erkenntnisse auf und der Abschätzung ihrer Folgen für Gesellschaft und Natur beschäftigen,
- die wirtschaftlichen und sozialen Belange der Studierenden wahrzunehmen; hierzu können auch Maßnahmen gehören, die den Studierenden die preisgünstige Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ermöglichen,
- die geistigen und kulturellen Interessen der Studierenden zu unterstützen,
- den Studierendensport zu fördern,
- die überregionalen und internationalen Beziehungen der Studierenden zu pflegen und
- an Verfahren zur Qualitätssicherung in der Lehre mitzuwirken.
Nach § 73 HSG regelt die Studierendenschaft ihre innere Struktur durch Satzungen und Ordnungen. Diese findet ihr hier.
Satzungen, Ordnungen und Verträge der Studierendenschaft
Guidelines on the allocation of grants within the framework of the general grants of the student parliament